Bisher erhielt der Landessportbund eine Mindestsumme von 8,81 Millionen Euro und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege 4,92 Millionen Euro. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll der Landessportbund zukünftig eine Mindestsumme von 9,58 Millionen Euro und eine Höchstsumme von 10,22 Millionen Euro erhalten. Das ist eine Erhöhung von insgesamt 770.000 Euro pro Jahr. Ich denke, das ist eine gute Geschichte, die wir hier machen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege erhielt bisher eine Summe von 4,92 Millionen Euro
und soll zukünftig als Untergrenze eine Summe von 5,35 Millionen und als Obergrenze von 5,78 Millionen Euro erhalten. Das bedeutet eine Erhöhung in der Untergrenze von 430.000 Euro. Auch das, denke ich, wird dem Anliegen der Aufgaben der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege durchaus gerecht.
Im Gegensatz zu Artikel 2 des CDU-Gesetzes, der ja ebenfalls erhebliche Erhöhungen vorsieht, haben wir allerdings die Abhängigkeit einer Untergrenze nicht von der Erhöhung der jeweiligen Einnahmen durch die jeweiligen Wettergebnisse abhängig gemacht, sondern wir haben eine Festfinanzierung von Mindestgrößen festgelegt. Ich denke, das ist doch durchaus auch eine gewisse Planungssicherheit, die hier der Landessportbund und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege erhalten können.
Gleichzeitig haben wir in dem Gesetzentwurf festgehalten, dass wir nicht wieder eine Befristung auf mehrere Jahre wollen, sondern dass wir gesagt haben, dass hier eine Dauerfinanzierung festgelegt werden soll.
Wofür können nun aus Sicht der Sportfamilie diese Gelder eingesetzt werden? Ich will nur einige Beispiele nennen, die, glaube ich, sehr wichtig sind. Hier geht es eben genau darum, dass dort, wo der Sport verankert ist, nämlich in den Vereinen und Verbänden, eine Erhöhung erfolgen soll. Ich denke hier an die Sportvereine selbst, ich denke aber auch an die Kreissportbünde und die Stadtsportbünde, ich denke an die allgemeine Vereinsarbeit, die durch diese Erhöhung gestärkt werden kann. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit – wie ich schon angedeutet habe –, natürlich im Bereich der Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landessportbunds, der Vereinsberater, aber gleichzeitig auch der Trainerinnen und Trainer tarifliche Anpassungen vorzunehmen, die aus unserer Sicht heraus durchaus richtig und wichtig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wollen wir deutlich machen, dass wir die Bedeutung des Sports als eine wichtige Geschichte im gesellschaftlichen Leben des Landes Thüringen betrachten und damit dem Grundsatz, dem wir auch in der letzten Legislaturperiode und darüber hinaus in den vorangegangenen Legislaturperioden gefolgt sind, „Thüringen als Sportland“ Rechnung tragen wollen.
Wir wissen, dass das auch nur ein kleiner Stein im großen Gefüge des Baus des Thüringer Sports ist. Viele andere Bundesländer haben hier bereits Veränderungen vorgenommen, haben Verstärkungen mit den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten vorgenommen. Ich denke hier an die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen, die uns da schon einen Schritt voraus waren. Ich gehe aber davon aus, dass wir mit dieser Erhöhung ab dem Jahr 2016 vor allen Dingen die Planungssicherheit
des Landessportbunds mit seinen Anschlussorganisationen, mit seinen Fachverbänden, aber auch mit den Kreis- und Stadtsportbünden hier auf ein festes Fundament stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch etwas zu § 1 des Gesetzentwurfs der CDUFraktion, Sportfördergesetz, sagen. Bei aller Notwendigkeit, die auch die Koalitionsfraktionen sehen, sind wir der Meinung und bin ich auch ganz persönlich der Meinung, dass ein Einbringen dieses Sportfördergesetzes, eine Evaluation des Sportfördergesetzes mit solchen umfangreichen Maßnahmen, wie sie tatsächlich hier vorgesehen werden, innerhalb der Haushaltsberatungen der falsche Zeitpunkt ist.
Ich gehe davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass wir auch mit dem Sportfördergesetz eine Maßnahme haben, die der Entwicklung des Sports in Thüringen positive Effekte und positive Erfolge bringen soll. Deshalb sind wir bereit, auch mit der Fraktion der CDU über eine Evaluation des Sportfördergesetzes zu reden. Allerdings wird es am 21. November 2015 einen Landessporttag in Bad Blankenburg geben, der allen bekannt sein dürfte, die mit dem Sport etwas zu tun haben, und es wird auch in diesem Jahr noch eine Landessportkonferenz geben, die ebenfalls in diesem Entwurf des Sportfördergesetzes der CDU-Fraktion eine gewisse, nicht unbedeutende Rolle spielt und die auch noch weiter gestärkt werden soll. Aus diesem Grund wären wir froh gewesen, wenn es gelungen wäre, gemeinsam einen Entwurf eines neuen Sportfördergesetzes bzw. die Evaluation des Sportfördergesetzes im Ergebnis des Landessporttags und der Landessportkonferenz mit den Vereinen, mit den Fachverbänden zu diskutieren, aber gleichzeitig natürlich auch mit den Spitzenverbänden wie Landessportbund, wie Gemeinde- und Städtebund oder Landkreistag. Leider liegt dieser Gesetzentwurf – ich sagte es bereits – aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, zu einem falschen Zeitpunkt vor.
Ich will ausdrücklich noch einmal sagen, dieses Sportfördergesetz ist seit 2004 unverändert. Es bedarf also aus unserer Sicht einer Veränderung und wir laden ausdrücklich dazu ein, den jetzt vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion weiter zu diskutieren, vielleicht gemeinsam zu komplettieren oder auch zu verändern. Wir hoffen, dass es damit gelingt, der Thüringer Sportfamilie auch ein Signal zu setzen. Zum heutigen Zeitpunkt und an heutiger Stelle können wir allerdings diesem Entwurf des Sportfördergesetzes der CDU-Fraktion keine Zustimmung geben, in diesem Sinne auch nicht an den Ausschuss überweisen. Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich heute sehr darüber, dass wir nunmehr darüber beraten, wie wir den Thüringer Sport und die Wohlfahrtsverbände stärken können. Seit 2007 warten die Verbände auf eine Anpassung. Wir freuen uns, dass die CDU mit ihrem Antrag jetzt nach immerhin acht Jahren Lethargie in diesem Bereich erkannt hat, dass Handlungsbedarf besteht. Die notwendige Änderung des Glücksspielgesetzes allerdings mit den vielen Detailanpassungen des Sportfördergesetzes zu verbinden, halten wir nicht für vernünftig. Grundsätzlich sehen auch wir in Teilbereichen des Sportfördergesetzes Änderungsbedarf. Die Aufnahme beispielsweise der Dopingpräventation in das Gesetz halten wir durchaus für notwendig und richtig. Außerdem stehen in der Fassung von 1994 noch Begriffe wie zum Beispiel „Asylanten“ im bisherigen Paragraf „Landesförderung“. Das ist aus heutiger Sicht abwertend für Geflüchtete und gehört nicht mehr in ein Thüringer Gesetz.
Außerdem vermissen wir im Sportfördergesetz die Verantwortung für Umwelt und Naturschutz als einen der Fördertatbestände, die immerhin von den Sportverbänden auch schon gepflegt werden. Allerdings wollen wir die Anpassung des Sportfördergesetzes nicht mit der finanziellen Förderung des Sports durch das Glücksspielgesetz vermischen. Sie bremsen mit dieser Verknüpfung damit indirekt frisches Geld in schnellen Entscheidungen für die Sportlerinnen und Sportler aus.
Ich bin mir deshalb mit meinen Kollegen Knut Korschewsky und Birgit Pelke einig, dass wir ein transparentes Verfahren zusammen mit den Sportverbänden schon im Vorhinein für die angedachten Änderungen wählen wollen. Dazu gehört erst einmal, diese grundsätzlichen Fragen auf die Tagesordnung der Sportverbände zu nehmen und dann die Notwendigkeiten und das Verfahren zu diskutieren, denn ich denke, das ist ein guter Gestus, wenn man mit dem Sport zusammen solche prinzipiellen Dinge bespricht und dann auch umsetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir kurz ein paar Worte noch zum Gesetzesantrag der Koalition: Ich sehe den gewählten Weg, bei dem die Finanzierung der Verbände über das Thüringer Glücksspielgesetz fortgesetzt wird, als notwendig
an, um so die Erhöhung um immerhin 770.000 Euro für den Thüringer Sport zu gewährleisten. Wir wollen, dass wir zügig zu einem positiven und tragfähigen Ergebnis für den Thüringer Sport und die Wohlfahrtsverbände kommen. Die Verbände brauchen schnell Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Wenn es um den Thüringer Sport geht, dann wollen wir weiterhin seine unbestrittenen Leistungen vor allem im Breitensport und sein Engagement für Kinder und Jugendliche stärken, aber auch einen Sport, der Gesicht zeigt gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, einen Sport, der täglich seine integrative Kraft unter Beweis stellt. An dieser Stelle brauchen wir schnelle Entscheidungen, brauchen wir zusätzliche Mittel.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sicherlich nachvollziehbar, Spitzensport an wenigen Standorten in Thüringen zu fördern. Allerdings werden wir als Grüne besonderen Wert auf die Spiel- und Sportstätten im Breitensport legen und auf den Sport für Kinder und Jugendliche. Uns ist außerdem besonders wichtig, dass gerade Zielgruppen erreicht werden, die leicht ins Hintertreffen geraten, wie Mädchen und Frauen im Sport zu integrieren, Migrantinnen und Migranten sowie ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.
Daneben brauchen wir immer häufiger niedrigschwellige Angebote, mit denen wir die Spiel-, Sport- und Bewegungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Breite ansprechen. Wir müssen auch gemeinsam mit den Sportverbänden Sorge tragen, dass zusätzliche Gelder bei der Basis, den Sportlerinnen und Sportlern, den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern sowie den Kindern und Jugendlichen spürbare Verbesserungen erzielen. Dabei ist eines klar: Ohne staatliche Garantien und öffentliche Zuwendungen gäbe es in Thüringen keinen organisierten Sport auf dem hohen Niveau. Die öffentliche Hand ist bei den Rahmenbedingungen und Begleitmaßnahmen immer wieder gefordert, wie zum Beispiel bei der Infrastruktur oder der Bereitstellung der Sportstätten. Dazu gehört auch die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern im Spitzen- und Breitensport oder die Ausbildung von Betreuerinnen der Athletinnen und Athleten. Da sind die Sportorganisationen und öffentlichen Institutionen mit viel Engagement notwendig und dieser Verantwortung stellen wir uns auch als Koalition. Die Erhöhung für den Thüringer Sport um 770.000 Euro durch die Koalition von Linke, SPD und Bündnisgrünen ist ein erster Schritt. Daher bitte ich auch die CDU um Unterstützung bei der schnellen Verbesserung des Thüringer Glücksspielgesetzes zugunsten der Thüringer Sportlerinnen und Sportler und von der Verknüpfung mit dem Sportförderge
setz abzusehen, damit wir gemeinsam schnell einen Erfolg erzielen und Planungssicherheit für den Thüringer Sport erreichen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde, das Thüringer Sportfördergesetz wurde 1994 verabschiedet, was Herr Kowalleck schon andeutete, und trägt noch die Unterschrift von Herrn Gottfried Müller; ich hoffe, dass einige ihn noch gut kennen, den ersten Landtagspräsidenten nach der Neugründung Thüringens. In den 21 Jahren seines Bestehens hat sich das Gesetz sehr bewährt, doch liegt es auf der Hand, dass von Zeit zu Zeit Anpassungen vorzunehmen sind. Im ersten Teil meiner Rede gehe ich auf den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes ein, im zweiten spreche ich dann zu den vorgeschlagenen Änderungen meiner Fraktion im Thüringer Glücksspielgesetz.
Bereits im Juni 2014 hat die CDU-Fraktion beim Sportforum mit Experten die Perspektiven des Thüringer Sports diskutiert. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion greift nun zentrale Themenfelder aus der damaligen Diskussion, aber auch aus der Diskussion zum Sportbericht der Landesregierung auf und gießt sie in Gesetzesform. Unser Gesetzentwurf beabsichtigt dazu Änderungen am Thüringer Glückspielgesetz sowie am Thüringer Sportfördergesetz.
Durch eine angemessene Überarbeitung des Thüringer Sportfördergesetzes will die CDU-Fraktion den Thüringer Sport für die Zukunft ertüchtigen. Ich habe in den vorhergehenden Reden deutlich gehört, dass Sie da auch keiner anderen Meinung sind. Mit dem Kampf gegen Doping, den anstehenden und hoch aktuellen Integrationsaufgaben und einer zeitgemäßen Förderung des Leistungssports stehen wir voll in den Anforderungen der jetzigen Zeit, die bei der Verabschiedung des Sportfördergesetzes im Jahr 1994 noch gar nicht so im Blick waren. Im Sportfördergesetz möchte die CDU-Fraktion deshalb vor allem die Landessportkonferenz stärken. Die soll jeweils um einen Vertreter der Antidoping-Beratungsstelle, des Doping-Opfer-HilfeVereins und des Instituts für Sportwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Kinderschutzbundes erweitert werden. Dieser Akzentsetzung entsprechend möchte die Union die jährlichen Berichte des Landessportbunds zu sei
Außerdem sollen Landesregierung und Landessportbund die Landessportkonferenz über die Umsetzung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen informieren. Das ist eigentlich die übliche Praxis auch vom Landessportbund, der seine Abteilungen dazu anregt und fordert, diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Landessportbund abzuschließen.
Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Freistaat und dem Landessportbund soll Grundlage der künftigen Sportförderung sein. In dieser Leistungsvereinbarung sehen wir die Verankerung gemeinsamer Ziele und Verpflichtungen und darauf aufbauend konkret messbarer Kriterien vor. Damit soll der großen sozialen, gesundheits- und bildungspolitischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung des Thüringer Vereins- und Verbandssports für das gesellschaftliche Leben im Freistaat Rechnung getragen werden. Im Weiteren wollen wir dadurch die fachliche Eigenverantwortung des Sports stärken und über mehr Transparenz eine erhöhte Akzeptanz sichern. Deshalb soll sich die Landessportkonferenz intensiver mit den Kernthemen des Sports, speziell des Breiten- und Leistungssports, befassen.
Ich komme nun zu den geplanten Änderungen des Thüringer Glückspielgesetzes. Während der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen lediglich die Mindesteinnahmen und die Höchstbeiträge von Landessportbund und LIGA aus den Lottoeinnahmen neu regelt, geht der Gesetzentwurf meiner Fraktion hier etwas weiter. Wir wollen für den Sport und für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege neue und beständige Einnahmequellen schaffen. In der Summe sollen für den Sport gut 1 Million Euro jährlich mehr zur Verfügung stehen. Dazu soll nach Vorstellung meiner Fraktion erstens die im Thüringer Glückspielgesetz fortgeschriebene Mindesteinnahme von 8,81 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2016 bis 2019 angehoben werden, zweitens soll der Sport künftig bis zur Grenze von 1 Millionen Euro ein Drittel der Einnahmen aus der Sportwettensteuer zusätzlich erhalten. Dass diese Summe erreicht wird, steht außer Frage, da pro Jahr rund 4 Millionen Euro Steuern aus den Sportwetten anfallen. Es ist nur folgerichtig, wenn ein größerer Anteil aus den Sportwettensteuern in den Sport zurückfließt, denn es gäbe diese Einnahmen nicht ohne den Sport.
Mit den beiden soeben genannten Maßnahmen kann die Finanzierungsgrundlage des selbst organisierten Sports in Thüringen verbreitert und ein angemessener Aufwuchs der Förderung gewährleistet werden. Die CDU setzt damit ein Wahlversprechen um, denn der Landessportbund hat in seinen Wahl
prüfsteinen zur Landtagswahl 2014 – Sie können sich erinnern – die Positionen aller damals im Landtag vertretenen Parteien zu einer solchen Beteiligung abgefragt. Im Übrigen signalisierten auch andere Parteien bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine in diesem Punkt Offenheit für weitere Gespräche.
Deshalb hoffe ich sehr, dass wir bei der weiteren Beratung der beiden Gesetzentwürfe am Ende zu einer gemeinsamen Novelle kommen, denn die Sportpolitik in diesem Hohen Haus war in der Vergangenheit stets und ist hoffentlich auch jetzt von einem fraktionsübergreifenden Konsens getragen. Es wäre schön, wenn dieser Konsens im Interesse des Sports auch in dieser Wahlperiode weiter bestünde.
Ich möchte ganz kurz noch auf die Vorredner eingehen. Wir haben Artikel 1 des Sportfördergesetzes und weiter das Glücksspielgesetz: Jetzt sprechen Sie davon, dass das eine vom anderen getrennt werden sollte. Wir haben vor dieser Aussprache schon im Freundeskreis Sport zusammengesessen. Natürlich kamen dann auch Vorschläge, um das gemeinsam durchzuziehen und das sollten Sie sich noch mal überlegen. Wenn Sie vom Landessporttag reden und dass man dort erst die Grundlagen für dieses Sportfördergesetz schaffen sollte, dann kann ich Ihnen vielleicht entgegenhalten: Wir könnten das Glücksspielgesetz – und das ist rechtlich möglich – im Ausschuss auch weiterbehandeln, weil Sie das für nötig halten, und könnten das Sportfördergesetz parken. Es ist uns überlassen, ob wir die Anhörung vor oder nach dem Landessporttag machen. Wir könnten den Landessporttag zu einer Stellungnahme für das bis jetzt erarbeitete Papier auffordern und könnten daraus ein gemeinsames Papier nach dem Landessporttag erarbeiten – das ist alles möglich.
Ich kann keinen falschen Zeitpunkt erkennen, weil wir den Zeitpunkt bestimmen können. Es ist ganz wichtig, dass wir gemeinsam im Sport zusammenarbeiten, und ich hoffe, dass wir es auch diesmal hinbekommen. Ich will jetzt nur nicht sagen, dass dies ein kleiner Stein wäre. Wenn wir es uns richtig überlegen, reden wir jetzt nur vom Sportfördergesetz und vom Glücksspielgesetz. Aber wir haben im Sport noch viele andere Ausgaben – das wissen wir alle –, die vielleicht hier nicht direkt erkennbar sind, aber heute schon genannt wurden. Ob wir die Sporthallen nennen, die jetzt erweitert und verbessert werden, oder ob wir Oberhof nennen – das sind alles Gelder, die auch vom Land kommen. Deswegen sage ich mal, es ist nicht nur ein kleiner Satz.
Ich habe direkt in Ihren Reden keine inhaltliche Kritik zu den beiden Vorlagen gesehen, deshalb – das sage ich auch positiv – wäre es günstig, wenn wir
zu einer Weiterberatung finden würden. Es wäre sicherlich günstig, wenn wir die Ausschussberatung nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern auch im Fachausschuss für Sport durchführen. Da können wir auch Weichen stellen und Hilfestellung für den Haushalts- und Finanzausschuss geben, um dort eine richtige Entscheidung zu treffen. Deswegen, Sportfreunde, gehen Sie in sich! Ich beantrage hier die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und hoffe auf Ihr Einverständnis und Ihr Wohlwollen. Sport frei. Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Manfred Grob, die Bitte, dass wir als Sportfreunde des Freundeskreises Sport hier im Thüringer Landtag noch mal in uns gehen sollen, kann ich eigentlich zurückgeben. Wir haben wirklich versucht – und Knut Korschewsky hat das hier mehr als deutlich ausgeführt –, gemeinsam mit der CDU-Fraktion innerhalb des Freundeskreises Sport auf eine Variante zu kommen, wo ihr bitte das Problem Glücksspielgesetz auf der einen Seite und die Frage Sportfördergesetz auf der anderen Seite entkoppelt. Wir haben dringlichen Handlungsbedarf, was das Glücksspielgesetz angeht. Wir wissen, dass das Gesetz ausläuft. Wir brauchen eine Entscheidung hinsichtlich dieses Gesetzes auch im Hinblick auf die Haushaltsberatungen. Wir haben im Moment – und das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen – keinen akuten Handlungsbedarf, was das Sportfördergesetz angeht.