Für die Jahre 2016 und 2017 soll die Zuführung der Entflechtungsmittel des Bundes an das Wohnungsbauvermögen um jeweils 15 Millionen Euro verlängert werden. Diese nicht dem Wohnungsbauvermögen zufließenden Entflechtungsmittel müssen und sollen intensiv im Einzelplan des Infrastrukturministeriums eingesetzt werden. Im Gegenzug der geringeren Zuführung von Entflechtungsmitteln an dieses Vermögen sollen zukünftig auch Darlehensrückflüsse, die die Thüringer Aufbaubank aus früheren Förderprogrammen erhält, nicht dem Landeshaushalt zufließen, sondern dem Wohnungsbauvermögen zugeführt werden. Das wird durch den Wegfall des § 3 Abs. 3 Förderfondsgesetz ermöglicht.
Meine Damen und Herren, zudem wird im Gesetzentwurf festgelegt, dass Sonderzuweisungen des Bundes für die Zwecke der sozialen Wohnraumförderung auch dem Wohnungsbauvermögen zufließen sollen. Das beträfe dann die vorige Woche vereinbarten zusätzlichen 500 Millionen Euro Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau. Insgesamt könnten das in den Jahren 2016 bis 2019 ungefähr 28 Millionen Euro für Thüringen sein. Unter den genannten Voraussetzungen halten die Koalitionsfraktionen den vorgeschlagenen Weg für gangbar. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rot-Rot-Grün schlachtet mit diesem Gesetzentwurf das nächste Sparschwein. Was die Linksfraktion als Schaffung von Spielräumen für notwendige Investitionen bezeichnet, ist nämlich in Wahrheit nichts anderes als das Stopfen von Haushaltslöchern. Der Bund stellt uns, das heißt dem Freistaat Thüringen, jedes Jahr und auch weiterhin bis 2019 29,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel zur Verfügung. Sie sind investiv einzusetzen und wir hatten uns in der letzten Legislatur entschieden – es wurde hier schon ausgeführt –, diese Mittel für die wichtige Aufgabe der Wohnungsbauförderung einzusetzen. Wir haben dazu ein Sondervermögen eingerichtet, dem diese Mittel zugeflossen sind. Ich glaube, ich muss nicht erklären, wie wichtig die Wohnraumfördermaßnahmen waren, sind und weiter bleiben. Die Asyl- und Flüchtlingsproblematik macht die Wohnraumsituation nicht einfacher, werte Damen und Herren. Was
liegt also näher, als die bewährten Wohnraumförderinstrumente fortzuführen, meinetwegen zu evaluieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen, aber doch nicht zu reduzieren. Welche wohnungspolitischen Schwerpunkte wollen Sie denn mit einem derart verminderten Fördervolumen noch setzen, werte Damen und Herren?
Aber zurück zu Ihrer linken Trickserei mit dem Stopfen von Haushaltslöchern: Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, Sie wollten Spielräume gewinnen für notwendige Investitionen. Sie reden davon, die Entflechtungsmittel nach Bedarf und Priorität auch in anderen Aufgabenbereichen einzusetzen. Werte Damen und Herren der rot-rot-grünen Koalition, wenn Sie das doch wenigstens getan hätten.
Stattdessen gehen Sie daher und splitten die 29,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel auf, vereinnahmen 15 Millionen Euro und geben diese dann an das Wohnungsbauvermögen. So weit, so gut. Die anderen restlichen 14,1 Millionen Euro buchen Sie auf einen weiteren Haushaltstitel und erläutern dort, das diese Mittel in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 für Investitionen bei den Titeln 883 04, 883 12, 883 21 und 883 23 verwendet werden. Bei diesen vier Ausgabetiteln geht es um städtebauliche Maßnahmen, um Anpassung an den demografischen Wandel. Alles wichtige und richtige Sachen, meine Damen und Herren.
Nun schauen wir uns die Ansätze bei diesen oben genannten Haushaltsstellen einmal an: Ich nehme der Einfachheit halber die Summen der Titel. Im Jahr 2015 waren das 13 Millionen Euro. Nun würde ich doch erwarten, wenn 14,1 Millionen Euro vom Bund kommen und nachdem von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplan für Investitionen bei den genannten Haushaltsstellen eingesetzt werden sollen, dass im besten Fall diese 14,1 Millionen Euro obendrauf gelegt werden. Schließlich brüstet sich die Links-Koalition in der Begründung ihres Gesetzentwurfs mit Parteitagssprüchen wie „Schaffung von Spielräumen“ und „Berücksichtigung von Bedarf und Priorität“. Aber nein, meine Damen und Herren, auch 2016 stehen bei den vier städtebaulichen Titeln wiederum nur 13 Millionen Euro zu Buche und 2017 gar nur 12 Millionen Euro. Mal ganz abgesehen davon, dass auf diese Weise 1 Million und im Jahr 2017 gar 2 Millionen Euro ganz und gar verschwunden sind.
Ergo: Lug und Betrug. Sie stopfen Haushaltslöcher und wollen uns glauben machen, Sie würden etwas gestalten wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie diese Landesregierung das Parlament veralbert, zeigt sich an dem hier vorgelegten Gesetz besonders gut.
Mike Mohring hat die verfassungsrechtlich zumindest bedenkliche Problematik einer fehlenden Haushaltsbegleitgesetzgebung heute früh schon scharf kritisiert. Jetzt lassen Sie sich doch den ganzen Sachverhalt noch einmal auf der Zunge zergehen. Die Landesregierung legt ein Gesetz vor, das Haushaltsgesetz. Im Einzelplan 10 werden dem Wohnungsbausondervermögen ab 2016 nur noch 15 Millionen Euro zugeführt. Die restlichen 14,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel substituieren Landesmittel in den Städtebautiteln, die ohnehin wie in den Vorjahren veranschlagt sind. Nur vergisst diese Landesregierung das dazugehörige haushaltsbegleitende Gesetz.
Schließlich muss das, was da im Haushaltsplan vorgesehen ist, selbstverständlich mit einer Gesetzesänderung, nämlich dem Wohnungsbaufondsgesetz, untermauert werden. Zwingend muss dieses Gesetz geändert werden, wenn der Haushaltsplan funktionieren soll, wie ihn die Landesregierung hier eingebracht hat. Aber dieses Änderungsgesetz wird einfach nicht mit vorgelegt. Diesen handwerklichen Fehler musste nun die Linksfraktion mit ihrem Gesetzentwurf korrigieren. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht rot-rot-grüne Haushaltswahrheit und -klarheit, so sieht rot-rot-grüne Arbeit aus. Schönen Dank auch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Liebetrau, Sie stimmen doch bestimmt mit uns oder mit mir überein, dass man Steuer- und Fördermittel da einsetzen sollte, wo sie dringend gebraucht werden, dort, wo in der jetzigen Situation ein Notstand ist. Das sehen wir gerade im sozialen Mietwohnungsbau. Sie haben es selbst gesagt, bei dem Zuzug von Flüchtlingen brauchen wir mehr Wohnraum im Mietwohnungsbereich. Aber jetzt schauen wir uns doch einmal die Evaluationen von den Städtebaufördermitteln von Ihren Beschlüssen aus der letzten Regierung an. Ich habe eine Auswertung gesehen, in der geschaut wurde, welche Förderprogramme abgerufen wurden und wo weniger Geld geflossen ist. Da war eindeutig zu erkennen, dass Sie in der letzten Koalition einen Schwerpunkt gesetzt haben, dass Mittel hauptsächlich in Einfamilienhäuser in ländlichen Bereichen geflossen sind und zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau fast keine Mit
tel abgeflossen sind. Das kann ich natürlich verstehen, aber es ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß in Zeiten, wo wir dringend Wohnungen brauchen, wo wir Flüchtlingszuzug haben. Dort muss es eine Anpassung geben. Deswegen finde ich auch gut, dass wir als Koalition hier Änderungen vorschlagen und dass eine größere Flexibilität möglich ist mit Städtebaumitteln und Mitteln für den Wohnungsbau.
Was wollen wir als Grüne aber für einen Schwerpunkt setzen? Wir finden es wichtig, dass gerade für die Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge in den nächsten Zeiten die zur Verfügung gestellten Mittel optimal, auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen genutzt werden. Deswegen plädieren wir ganz stark dafür, dass kein Abriss mehr gefördert wird mit Städtebaufördermitteln, wenn die Sanierung von Wohnungen günstiger ist als Neubau, was in vielen Fällen auch der Fall ist. In dieser Situation müssen wir ehrlich sein und müssen vielleicht auch städtebauliche Planungen, die vielleicht vor drei, vier Jahren noch richtig waren, dahin gehend überprüfen, dass wir uns nicht ärgern, dass wir noch mit Steuermitteln etwas abreißen, was wir vielleicht in zwei, drei Jahren dringend gebrauchen können.
Der zweite Schwerpunkt, den wir setzen wollen, ist, das soziale Wohnungsbauprogramm attraktiver zu gestalten. Das heißt, dass wir von den von Ihnen festgesetzten Förderbedingungen...
Herr Kobelt, können Sie mir ganz kurz sagen, wo die 14 Millionen Euro hinfließen und... ? Oder beantworten Sie erst einmal diese Frage.
Ich habe nur eine. Dann schließe ich das an: Wenn Sie mir sagen, wo die hinfließen, dann möchte ich gern die Veränderungen von 2015 zu 2016 in den Haushaltstiteln von Ihnen erklärt haben,
damit wir auch nachvollziehen können, dass die 14 Millionen Euro dementsprechend ordentlich verbucht sind.
Die einzelnen Titel sind noch nicht bestimmt. Das ist ja die Idee des Gesetzes, dass man es flexibler gestalten kann und auch aktiv diskutieren kann, welche Schwerpunkte gesetzt werden können und dass das gerade nicht in dem Programm jetzt schon mit dem ersten Entwurf festgelegt ist.
Aber lassen sie mich bitte weiter ausführen, wo wir als Grüne auch einen Schwerpunkt setzen wollen. Ich war dabei zu erklären, dass wir im sozialen Wohnungsbau Schwerpunkte setzen wollen. Das heißt ganz konkret, dass wir von den Förderbedingungen, die Sie in der letzten Landesregierung gesetzt haben, also mit einer reinen Zinsförderung für den sozialen Wohnungsbau, die dazu geführt hat, dass in Zeiten von geringen Zinsniveaus diese Mittel kaum abgerufen worden sind, dass wir da eine Änderung brauchen. Wir brauchen attraktivere Bedingungen für Kommunen gerade mit angespannter Wohnungslage und es ist ganz klar, dass zum Beispiel auch in Städten wie in Erfurt, Weimar und Jena es auch weiterhin Wohnraum geben muss, den sich Familien auch mit geringem Einkommen leisten können.
Einen weiten Schwerpunkt sehen wir im Bereich Städtebaufördermittel auch darin, dass die energetische Sanierung wieder stärker gefördert wird, dass sie auch abgerufen wird.
Der dritte Schwerpunkt sollte sein, weiterhin eine energetische Sanierung im städtebaulichen Bereich zu fördern. Gerade um die Nebenkosten für die Bewohner zu senken, wollen wir auch einen Schwerpunkt setzen in Quartierskonzepte, wo mit erneuerbaren Energien und mit einer guten Energieeffizi
enz dort auch ein Schwerpunkt gesetzt wird. Insgesamt denken wir, dass in dem Bereich sozialer Wohnungsbau Wohnungsbau- und Städtebaufördermittelgrundlinien gelten sollten, die wir als Koalition auch festgelegt haben, Thüringen nachhaltig und sozial zu gestalten. Dazu brauchen wir Flexibilität und brauchen vernünftige Entscheidungen und müssen auch auf aktuelle Situationen flexibel reagieren können. Deswegen unterstützen Sie bitte den Vorschlag der Koalition – das ist eine gute Sache – und da kommen wir weiter in dem Bereich. Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, der Investitionsstau ist groß. Diesen Satz haben wir heute mehrfach fraktionsübergreifend gehört. Aus den Entflechtungsmitteln sollen dem Fonds für Förderung von Städte- und Wohnungsbau 15 Millionen Euro in dem Haushalt 2016/17 zugeführt werden. Die Zuführung ist eigentlich eine Absenkung, das ist uns allen klar. Dennoch ist sie notwendig, weil Investitionen notwendig sind.
Die Anträge allein im sozialen Wohnungsbau sind in den letzten Jahren gesunken. 2010 sprechen wir noch von 24 Anträgen mit 251 Wohnungen und 2014 wurde das Fördermittelprogramm für den sozialen Wohnungsbau gar nicht abgerufen, also null Anträge, null Wohnungen. Ursache ist zum einen die Finanzkrise, da die Zinsen auf dem freien Markt bequemer für die Wohnungsunternehmen sind als bei den Förderbanken. Da gibt es keine Belegbindung, keine komplizierten Antragsverfahren und Bauen ist hier auch mit Gewinnoptimierung vollführt worden.
Eine weitere Ursache ist der verschobene Markt. Während in Erfurt, Weimar und Jena die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sehr hoch ist, stehen andere Kommunen vor ganz anderen Herausforderungen. Dort müssen Abriss, Neubau und Umbau miteinander verknüpft werden, um auch zukünftig Stadtentwicklung und Infrastruktur gestalten zu können.
Die Wohnungswirtschaft ist nicht nur maßgeblich an der Stadtentwicklung oder Infrastruktur beteiligt, sondern sie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, insbesondere im Bau und auch in den nachfolgenden Gewerben. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Entflechtungsmittel in Höhe von 14 Millionen Euro für Investitionen ausgegeben und eingeplant und diese auch flexibel gestaltet werden. Allein die Thüringer Wohnungswirtschaft beziffert den Investiti
onsbedarf bis 2030 im Wohnungsbau und in der dazugehörigen Infrastruktur auf 90 Milliarden Euro, allein im Wohnungsbau – an den Gebäuden – von 56 Milliarden Euro.