Protokoll der Sitzung vom 02.10.2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat gesagt, sie setzt auf Freiwilligkeit und auf andere Formen, in den letzten Jahren auf die Form der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Das hat die CDU gesagt: Wir machen kommunale Gemeinschaftsarbeit und alles wird gut. 1 Million Euro Fördermittel für Projekte – das hat hier schon eine Rolle gespielt –, zwei Projekte immerhin realisiert mit 80.000 Euro. Der Gutachter oder der Beauftragte, der zufällig nur ein CDU-Parteibuch hatte, hat, wenn ich die Mehrwertsteuer hinzuziehe, 60.000 Euro dafür kassiert. Das ist eine hohe Effizienzquote. Alle Achtung, da hat sich die CDU tatsächlich als Zukunftspartei wieder einen Namen gemacht. Darauf brauchen Sie nicht so stolz zu sein.

Ein wenig bedenklich finde ich, dass Herr Fiedler Prof. Hesse nicht kennt. Da will ich nur darauf verweisen, Prof. Hesse ist nicht zum ersten Mal gutachterlich in dieser Frage tätig, sondern war mit seinem Institut an allen Verwaltungs- und Gebietsreformen der Flächenbundesländer beteiligt. Wir sind froh, dass wir so eine Kapazität bekommen haben. Das liegt nicht nur daran, dass er ein Konzept verfolgt, das sehr nah am Konzept der Linken ist, sondern wir haben ihn wirklich als kompetenten Partner kennengelernt. Es wird sich die Gelegenheit finden, dass auch Herr Fiedler ihn kennenlernt, das könnte man sicherlich vermitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zudem hat Herr Fiedler angesprochen: kein Nachweis der Kostenersparnis. Einen Vorteil hat die Blockadehaltung der CDU in dieser Frage, nämlich dass wir jetzt auf die Erfahrungen der Reformen der anderen Bundesländer zurückgreifen können. Da gab es sicherlich die Probleme. Ich will darauf verweisen, Brandenburg – und in der ersten Phase auch Mecklenburg-Vorpommern – hat sich entschieden, nur größere Landkreise zu bilden, ohne sich mit den Aufgabenkatalogen und den inneren Strukturen zu beschäftigen. Das hat das eine oder andere Problem hervorgerufen. Die Sachsen haben es etwas anders gemacht. Die haben das sehr intensiv mit der Funktionalreform gekoppelt und haben deshalb ganz andere Erfahrungswerte. Aber der Hinweis ist richtig, wir werden uns intensiv mit den Erfahrungen der Reform in den anderen Bundesländern beschäftigen.

Ich will aber auch noch mal betonen – auch keine neue Erkenntnis, aber man muss es immer wieder betonen, weil Herr Fiedler und die CDU immer wieder die gleichen Argumente vortragen –, es geht nicht ausschließlich um Kostenersparnis, sondern um Leistungsfähigkeit. Das ist etwas anderes, das betrifft nämlich auch die Einnahmenseite. Ich mache das immer fest. Sie müssen mir mal erklären,

liebe Leute von der CDU, wie eine Gemeinde unter 1.000 Einwohnern im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung auch nur irgendwas zuwege bringen kann. Aber die wirtschaftliche Betätigung ist auch eine Säule zur Finanzierung des Haushalts und zur Realisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge. Das funktioniert nicht. Sie wollten es über die kommunale Gemeinschaftsarbeit machen und das Projekt haben Sie vor den Baum gefahren. Deswegen brauchen wir auch Gemeinden, die eine Größenordnung haben, dass sie im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung auch tatsächlich eine Chance haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Die CDU hat seit Jahren immer wieder Gründe gefunden, warum man gegenwärtig keine Reform machen kann.

(Unruhe CDU)

Und jetzt thematisieren Sie diese Flüchtlingsproblematik und sagen, deshalb ist eine Reform nicht möglich. Das halten wir für eine gefährliche Debatte. Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht Argumente liefern, die dann von ganz anderer Seite aufgegriffen werden. Natürlich haben Sie recht, dass diese Flüchtlingsproblematik eine Herausforderung ist, aber sie macht eher den Reformbedarf deutlich, als dass sie sagt, wir können die Strukturen so lassen. Es zeigt sich nämlich, dass die Landkreise natürlich erhebliche Probleme haben, weil sie für die Flüchtlingsunterbringung zuständig sind, haben aber gar keinen Zugriff auf Wohnungsbestände. Dieser Zugriff liegt bei den Städten und Gemeinden. Damit müssen wir uns doch beschäftigen, indem man sagt, entweder geben wir den Landkreisen Instrumente in die Hand, damit sie diesen Zugriff bekommen. Das dürfen aber nicht ausschließlich ordnungspolitische Instrumente sein, also Beschlagnahmungen usw., sondern das müssen tatsächlich Instrumente sein, dass Landkreise eigene Wohnungsbestände schaffen können oder so. Oder man muss überlegen, ob man nicht die größeren Städte dafür zuständig macht, dass die die Aufgaben wahrnehmen, denn die haben natürlich eigene Wohnungsbestände und können damit die Frage viel sachgerechter und viel unaufgeregter lösen. Andererseits ist auch klar: Die Jugendämter sind bei den Landkreisen, da geht es um die Betreuung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen, dort ist das Sozialamt. Andererseits, wie gesagt, findet viel auf der gemeindlichen Ebene statt. Also wir nehmen wahr, dass gerade die jüngsten Erfahrungen in der Flüchtlingspolitik eher dafür sprechen, die Reform mit ganzer Konsequenz anzugehen und nicht zu sagen: Wir müssen jetzt erst mal das Problem lösen und deshalb können wir mit dieser Reform überhaupt nicht ansetzen. Hinzu kommt, wenn wir über die Landkreise und kreisfreien Städte reden, dann reden wir über das Jahr 2018. Also da gibt es nicht den Zeitdruck, dass in den nächsten Wochen

und Monaten dort Veränderungen stattfinden müssen.

Insgesamt ist heute die Diskussion eröffnet. Ich freue mich auf diese Debatte und hoffe natürlich, dass von der CDU irgendwann ein Vorschlag kommt, mit dem man sich auseinandersetzen kann, ansonsten wird es langsam langweilig. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Henke für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, erst einmal einen herzlichen Dank an den Abgeordneten Fiedler für den patriotischen Gedanken, den er heute ins Parlament einbringen wollte.

(Beifall AfD)

Aber jetzt zum Thema: Über Monate hinweg verlautet aus der Landesregierung, man werde sich am 22. September im Kabinett mit dem Leitbild einer Gebiets- und Verwaltungsreform befassen und die Eckwerte einer solchen Reform beschließen. Am 22. September wurde das zwar im Kabinett tatsächlich beschlossen, der Innenminister hielt es aber nicht für nötig, dieses angeblich so wichtige Koalitionsprojekt der Öffentlichkeit in Rede und Antwort zu präsentieren.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Durfte er nicht!)

Das Innenministerium gab an dem Tag eine Presseerklärung heraus, das war es. Vielleicht war Herr Poppenhäger des Glaubens, das Pressegespräch, das er zwei Wochen zuvor geführt hatte, sei erst mal genug Öffentlichkeitsinformation gewesen. Das war zwar vor der Verabschiedung des Papiers durch das Kabinett, aber womöglich dachte Herr Poppenhäger, wenn er ein paar Zahlen nennt, um die es geht, würde das schon reichen. Wie wichtig nimmt denn diese Regierung die Sache nun und wie wichtig ist ihr die Information der Öffentlichkeit? Da müssen wir wohl dankbar sein, dass sich der Herr Innenminister Poppenhäger heute die Ehre gegeben hat, die Regierungspläne wenigstens im Landtag vorzustellen. Also vielen Dank dafür, Herr Poppenhäger.

Der ganze Vorgang ist charakteristisch dafür, wie Regierung und Koalition das Reformvorhaben angehen: Jeder meldet sich einmal zu Wort, etwa der Herr Ministerpräsident, der sein Interesse und seine Kompetenz im August mit dem Statement zum Ausdruck brachte, dass sein Diskussionsbeitrag zur

(Abg. Kuschel)

Gebietsreform „die Zahl 8“ wäre. Damit meint Ministerpräsident Ramelow die zukünftige Anzahl der Landkreise in Thüringen, die er für sinnvoll halte. Überhaupt bestand die bisherige Diskussion vor allen Dingen darin, dass den Interessierten gegenüber irgendwelche abstrakten Zahlen in den Raum gestellt wurden und nach dem Motto „Wünsch dir was“ über Zwangsfusionen und Aufteilung von Landkreisen und kreisfreien Städten fabuliert wurde. So geisterte allerhand durch die Medien, aber dass die Landesregierung diese beabsichtigte Marschrichtung und die Zahlen, mit denen sie operierte, einmal mit den Landräten und Bürgermeistern diskutiert hätte, das hat sie allem Anschein nach nicht so richtig hinbekommen. Die alle hat Herr Poppenhäger mit seinen schon erwähnten Ausführungen in der zweiten Septemberwoche überrascht und ordentlich vor den Kopf gestoßen. Da fragt man sich, worüber in der Steuerungsgruppe diskutiert wurde! Aber das hat ja alles Methode und bei dieser Regierung ist uns das wohlbekannt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo- her wissen Sie das? Sie waren doch gar nicht dabei in der Lenkungsgruppe? Zu Recht!)

Erst wird groß getönt, man wollte alles diskutieren und öffentlich machen, nichts sei festgelegt, und dann stellt man die Leute vor vollendete Tatsachen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Es macht Sinn, die Rede vorher zu lesen!)

Dabei hätte es diesem sogenannten Leitbild überaus gut getan, wenn man einmal etwas breiter diskutiert hätte, bevor man damit herausrückt, denn, mit Verlaub, das, was uns da nun vorliegt, ist mehr als dürftig.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, das Leitbild der Landesregierung ist vor allem eins:

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Ein Leit- bild!)

Es ist ein Armutszeugnis, das sich diese Regierung selbst ausstellt. Zunächst einmal hätte man erwarten können, dass das Leitbild darüber aufklärt, warum überhaupt eine Reform, insbesondere eine Kreis- und Kommunalreform, notwendig sein soll.

(Beifall AfD)

Es gibt nur auf Seite 3 des Papiers den überaus allgemeinen und fast nichtssagenden Hinweis auf demografische und finanzielle Entwicklungen sowie darauf, dass aufgrund der sogenannten kleinteiligen Strukturen die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten nur eingeschränkt gegeben wären. Was aber ist damit gemeint? Was sind die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten? Sind sie schon eingeschränkt oder werden sie in 5 oder in 20 Jahren

eingeschränkt? Was soll das heißen? Wir erfahren es nicht. Stattdessen kommt das Papier rasch zu den Zusammenhängen, die schon in der Diskussion der letzten Wochen im Vordergrund standen. Das heißt, jetzt ist von Zahlen die Rede. Insbesondere geht es um Größen. Und da wird wiederum ganz allgemein und ganz unspezifisch behauptet, dass Verwaltungseinheiten ausreichend groß sein müssen, um effizient zu arbeiten. Weiter heißt es: „Nur dann kann man auch die nach einer Aufgabenkritik verbleibenden Aufgaben dorthin verteilen, wo sie optimal erledigt werden können.“ Der Zusammenhang zwischen Einwohnergrößen, Effizienz und Effektivität wird gern behauptet, ist aber umstritten. So kommt auch der Kommunalexperte der Linksfraktion, Frank Kuschel, Anfang 2014 zu dem Schluss, dass es keinen Zusammenhang zwischen Einwohnerentwicklung und finanzieller Leistungskraft der Gemeinden gibt. Wenn etwas theoretisch nicht feststeht, sollte man es praktisch nicht ausprobieren. Zumindest sagt das der gesunde Menschenverstand.

(Beifall AfD)

Aber die linken Politiker probieren gern Dinge aus, zumal an lebenden Strukturen. Wohin das führt, hat man in der Geschichte schon zur Genüge gesehen. Sichtbar wird allerdings, von welcher Seite aus die Regierung die Sache offenbar angehen will: Zuerst müssen demnach die Strukturen neu geordnet werden und dann wenden wir uns der Aufgabenkritik zu. Deshalb beginnt das Papier mit den Überlegungen zu Kreisgrößen und wendet sich später insbesondere den Größen von kreisangehörigen Gemeinden zu. Das Thema der Funktionalreform und der Aufgabenprüfung findet sich aber erst am Ende auf knapp zwei Seiten abgehandelt, und zwar recht dürftig und sehr allgemein gehalten.

Meine Damen und Herren, das kann man auf diese Weise einfach nicht angehen. Alle, die von diesen Dingen etwas verstehen, betonen, dass man genau umgekehrt vorgehen muss. Ich zitiere nur einmal den Verwaltungsexperten Prof. Joachim Jens Hesse – Herr Kuschel, Sie haben mich darauf aufmerksam gemacht. Hesse schreibt in einem speziell mit den Thüringer Verhältnissen befassten Gutachten aus dem Jahr 2013 – ich zitiere: „Eine den Namen verdienende Konsolidierungspolitik des Landes wird stets die Abfolge von Aufgabenkritik, Funktionalreform und Strukturreform zu berücksichtigen haben.“ Mit anderen Worten: Zuerst müssen Aufgabenkritik und Funktionalreform bedacht werden und erst dann kann man sich den Strukturreformen zuwenden.

(Beifall AfD)

Hesse betont dabei, dass im Rahmen von Aufgabenkritik und Funktionalbetrachtung auch die Frage des Standorts zu bearbeiten ist, was ich hier aber nur erwähnen will. Die rot-rot-grüne Landesregie

rung Thüringens jedenfalls will es offenbar genau andersherum machen, also das Pferd vom Schwanz her aufzäumen; erst Strukturreform, dann Aufgabenkritik und dann Funktionalreform, wenn es denn überhaupt zur Aufgabenkritik und Funktionalreform kommt. Sogar eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung stellt fest: Alle bisherigen Kommunalreformen waren einseitig darauf orientiert, größere Einheiten – bei den Gemeinden orientiert an der Einwohnerzahl, bei den Landkreisen an der Fläche – zu implementieren. Ein komplexer aufgabenkritischer Ansatz, der alle Ebenen – von den Landesbehörden bis zu den Gemeinden – im Fokus hat, wurde bis dato kaum realisiert. Übrigens hat auf diese Mängel auch der Abgeordnete Kuschel hingewiesen, mit dem ich ansonsten nicht so viele Auffassungen teile. Aber diesbezüglich, Herr Kuschel, liegen Sie richtig.

Also, das Ding ist handwerklich einfach schlecht gemacht und kann schon von daher nicht überzeugen. In der Sache möchte ich zwei Punkte hervorheben, die mir besonders wichtig sind: Dem Leitbild zufolge sollen die Verwaltungsgemeinschaften zu Einheits- oder Landgemeinden fortentwickelt werden, Seite 9. Fortentwickelt, das heißt nichts anderes, als dass sie beseitigt werden sollen. Das steht für mich fest.

(Beifall CDU, AfD)

In dem Leitbildpapier heißt es weiter, dass die Verwaltungsgemeinschaften in der Vergangenheit zwar effektiv gewesen wären, aber inzwischen gerieten sie zunehmend an ihre Grenzen. So steht es im Leitbild. Hier tut die Landesregierung so, als seien die VGs Auslaufmodelle. Das wird wieder einfach so behauptet und allenfalls mit ein paar wolkigen Bemerkungen begründet. Aber, meine Damen und Herren, die Verwaltungsgemeinschaften sind eben keine Auslaufmodelle. Sie haben sich im Großen und Ganzen bewährt.

(Beifall CDU, AfD)

Wenn wir hier auf die finanzielle Seite blicken, wird das schnell deutlich. Es zeigt sich nämlich, dass beispielsweise die Pro-Kopf-Verschuldung bei den Verwaltungsgemeinschaften im Vergleich zu anderen kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen die niedrigste ist. Auch bei der Notwendigkeit, Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen, stehen die Verwaltungsgemeinschaften im Vergleich recht gut da. Das kann man den Zahlen in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 313 entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist es unerfindlich, wie die Landesregierung auf die Idee kommen kann, dass die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften finanzielle oder sonst irgendwelche Vorteile bringen könnte. Man darf ja auch nicht unberücksichtigt lassen, dass die Gemeinden in den Verwaltungsgemeinschaften ihre Selbstständigkeit bewahren können und nicht zu Ortsteilen degradiert werden. Zu

gleich profitieren die beteiligten Gemeinden von den Synergieeffekten der Gemeinschaft. Die Thüringer Verwaltungsgemeinschaften sind kein Auslaufmodell! Sie haben sich bewährt. Ja, sie sind ein Zukunftsmodell.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die gleiche Zukunft wie die AfD! Und tschüss!)

Wer sie zerstören will, zerstört demokratische, funktionierende und akzeptierte Strukturen. Die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften ist ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Und auf die Bürgernähe!)

(Beifall CDU, AfD)

den sich die Bürger nicht gefallen lassen. Herr Kuschel, jetzt gehe ich einmal auf Sie ein. Sie haben vorhin ein Beispiel gebracht. Ich bringe jetzt einmal ein anderes. Crossen an der Elster. Das ist ein sehr gutes Beispiel mit einer funktionierenden Verwaltungsgemeinschaft. Übrigens profitiert davon ein linker Bürgermeister, und zwar von den Erfahrungen eines studierten Verwaltungsfachwirts. Das sollte eigentlich die Zukunft Thüringens sein und nicht andersherum.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Jeden- falls, was die Parteipolitik angeht!)