Protokoll der Sitzung vom 02.10.2015

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte aus der Stellungnahme des Zentralrats der Juden zitieren. Wir haben ja mehrere Stellungnahmen im Innenausschuss behandelt. Der Zentralrat der Juden schreibt: „Gerade in der heutigen Zeit, in der wir einerseits einen steigenden Antisemitismus vernehmen müssen und andererseits die Zahl der Überlebenden, die als Zeitzeugen eine authentische Vermittlung der Geschichte gewährleisten, schwindet, ist die Manifestierung dieses so geschichtsträchtigen Datums als offizieller Feiertag von außerordentlicher Relevanz.“ Und ich wünsche mir, dass diese außerordentliche Relevanz zumindest auch von Teilen der CDU-Fraktion heute mitgetragen wird, um ein klares Zeichen zu setzen. Es geht hier nicht um Ideologie, es geht auch nicht darum, eine falsche Geschichte, den – ich nenne es mal –, falschen Versuch, der in der DDR gestartet wurde mit dem Tag 8. Mai als Feiertag, ins Heute zu ziehen. Sondern es geht darum, aufgrund der heutigen Ereignisse, aufgrund des 70. Jahrestags entsprechende Konsequenzen zu ziehen und eben einen Gedenktag einzurichten.

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer erklärte, dass durch Zusammenlegung die historische Einzigartigkeit des 8. Mai entwertet würde und dass die Bedeutung des 8. Mai dadurch nicht mehr stattfinden würde, die Einzigartigkeit der Verbrechen. Ähnlich – so geht es auch aus dem bereits vorgetragenen Zitat des Zentralrats der Juden hervor – sieht es eben der Zentralrat der Ju

den, der die Einführung als Bestandteil einer würdevollen Gedenkkultur befürwortet und darüber hinaus ausführt: „Der 8. Mai sollte als Gedenktag daher nicht nur als Erinnerung an das schrecklichste Kapitel unseres Landes gelten, sondern auch als Mahnung für die Zukunft.“ Angesichts von den eben schon erwähnten tagtäglichen Übergriffen auf Menschen anderer Hautfarbe, auf Menschen anderer Religion, angesichts von Aufmärschen, auf denen eine Sprachform verwendet wird, die zumindest oftmals sehr stark an das Dritte Reich erinnert, ist es wirklich notwendig, dass wir hier auch als Landtag ein entsprechendes Zeichen setzen und den 8. Mai als Gedenktag, als Erinnerung an die Befreiung etablieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen mit der heutigen Beschlussfassung nicht nur erinnern, nicht nur gedenken, sondern wir wollen vor allem versuchen, ein Handeln im Jetzt, ein Handeln in der Zukunft zu etablieren. Dafür sind wir auf zivilgesellschaftliche Organisationen angewiesen, dafür benötigen wir die Zivilgesellschaft, die mit uns gemeinsam den 8. Mai inhaltlich füllt, um gegen jeden Antisemitismus – und Antisemitismus zieht sich durch die gesamte Gesellschaft, davon kann sich niemand freisprechen –, jeden Rassismus und gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen. Ich hoffe – und ich hoffe das wirklich –, dass die CDU-Fraktion heute hier mit uns gemeinsam diesen Gedenktag beschließt und dass wir im Anschluss dann, so wie im Innenausschuss auch schon angeboten, in die Gespräche gehen über einen weiteren Gedenktag, der dem Anliegen gerecht wird, auch die Verbrechen, auch das, was in der DDR geschehen ist, entsprechend zu würdigen und da entsprechend den Opfern auch eine Möglichkeit zu geben, einen Tag im Jahr zu haben, an dem wir mit ihnen gemeinsam dem gedenken. Allerdings geht es heute um den 8. Mai und ich möchte vor einer Verwässerung warnen, hier drei, vier oder fünf oder wie viel Gedenktage auch immer gleichzeitig mit aufzunehmen. Ich hoffe, dass Sie die Einzigartigkeit der Verbrechen des Dritten Reiches, die Einzigartigkeit der Schoah und dann auch entsprechend die Befreiung am 8. Mai 1945 historisch nicht negieren und heute hier Ihre Zustimmung geben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne und am Livestream, auch nach der zwischendurch geführten Online-Diskussion sowie den Anhörungen im zuständigen Innenausschuss hat sich die Auffassung unserer CDU-Fraktion nicht geändert. Insbesondere durch die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung sehen wir uns darin bestätigt, dass unser im Innenausschuss von Rot-Rot-Grün – Frau Kollegin hat es eben angesprochen – abgelehnter Änderungsantrag richtig war. Aus diesem Grund haben wir unseren Änderungsantrag nunmehr neu als Plenarantrag eingereicht. Dieser liegt Ihnen in der Drucksache 6/1139 vor und wird von mir auch gleich noch mal erläutert werden.

Bevor ich dies aber tue, ist mir eines vorab ganz wichtig und daher lassen Sie mich zunächst aus den bisherigen Debattenbeiträgen hier im Hohen Hause und den Diskussionen in den Ausschüssen das zusammenfassen, was ich fraktionsübergreifend als gemeinschaftlichen Konsens und auch als verbindend begreife. Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung, ein Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Daran gibt es auch 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs und 30 Jahre nach dem viel zitierten von-Weizsäcker-Zitat überhaupt keinen Zweifel.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und jetzt komme ich zu unserem vorliegenden Änderungsantrag –, der 8. Mai kann für uns – und das ist der Unterschied zur Abgeordneten König – eben nicht isoliert als Tag der Befreiung stehen, sondern ist im Kontext mit weiteren wichtigen und entscheidenden Gedenktagen zu sehen. Das unterscheidet uns von der Auffassung der Linksfraktion.

Aber der Reihe nach: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll erstmals überhaupt ein politischer Gedenktag in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Bisher enthält das Thüringer Feiertagsgesetz ausschließlich gesetzliche Feiertage und für diese Tage einschlägige Regelungen. Das wirft zum einen die Frage auf, ob damit der Titel des Gesetzes noch ausreicht. Zum anderen stellt sich die Frage, ob es angemessen ist, in der Kategorie „Gedenktage“ den 8. Mai als alleinigen Gedenktag aufzuführen. Unser Änderungsantrag beinhaltet daher zum einen eine Änderung des Gesetzestitels und zum anderen die Aufnahme weiterer politischer für den Kampf um einen parlamentarisch-demokratisch verfassten Staat entscheidender Gedenktage.

Im Einzelnen: Der 18. März steht für die ersten allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen in der DDR im Jahr 1990. Mit diesen Wahlen hatte die friedliche Revolution aus 1989/1990 in der DDR ihr erstes, das politische System tiefgreifend und grundsätzlich verändern

(Abg. König)

des Ziel erreicht. Der Tag verweist zugleich auf den ersten umfassenden Versuch, mit der Revolution 1848/1849 in ganz Deutschland eine verfassungsgebende Nationalversammlung und Demokratie durchzusetzen. Der 18. März gilt als das bedeutende Datum in der März-Revolution von 1848.

Nun zum 8. Mai: Der 8. Mai steht für den Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiung vom Nationalsozialismus – unstrittig. Der Tag brachte jedoch nicht für ganz Europa und Deutschland eine auf Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit gegründete Ordnung. Zugleich bildete dieser Tag für die SED den entscheidenden chronologischen Anknüpfungspunkt für einen ideologisch-deformierten Antifaschismus, der ihr zur Legitimation der eigenen Diktatur diente.

(Beifall CDU)

Von daher sagen wir: Dieser 8. Mai kann nicht als alleiniger Gedenktag im Feiertags- und Gedenktagsgesetz stehen.

(Beifall CDU, AfD)

Wiederum soll der 17. Juni in Erinnerung an den gescheiterten Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum Gedenktag der Opfer der SED-Diktatur werden. Er steht gleichermaßen für die Forderung nach freien Wahlen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wiedervereinigung, aber ebenso für die blutige Niederschlagung des Volksaufstands durch die SED und die sowjetische Besatzungsmacht in der DDR. Es handelt sich um den ersten in einer ganzen Reihe politischer Aufstände in dem von der Sowjetunion kontrollierten Ostmitteleuropa. Nicht zuletzt der 25. Oktober, er gehört als Tag der Verfassung und des Landtags bereits seit vielen Jahren zur politischen Denk- und Erinnerungspraxis. In Thüringen ist er bisher jedoch nicht gesetzlich verankert. Er erinnert an die Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen auf der Wartburg und damit an den entscheidenden Akt zur demokratischen Ausgestaltung der Landesstaatlichkeit im deutschen Bundesstaat.

Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle macht es Sinn, auf ausgewählte Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung einzugehen, zunächst die Stiftung Ettersberg. Dr. Jörg Ganzenmüller merkt zur Namensgebung eines Gedenktags am 8. Mai Folgendes an – ich zitiere –: „Der 8. Mai ist in Europa ein Tag der endgültigen Niederlage des Deutschen Reiches und damit als Befreiung vom Nationalsozialismus erfahren und gefeiert worden. In den Ländern Ostmitteleuropas ging damit allerdings die Etablierung einer neuen Diktatur einher, weshalb in Polen oder auch in den baltischen Ländern ein durchaus ambivalentes Verhältnis zum 8. Mai besteht. […] Viele waren am 8. Mai 1945 erleichtert, dass ein opferreicher und längst verlorener Krieg endlich zu Ende ging, für andere stand

die militärische Niederlage des Deutschen Reiches im Vordergrund.“ Und weiter, das ist jetzt bemerkenswert, Zitat: „Nur vergleichsweise wenige Deutsche dürften den 8. Mai als einen Tag der Befreiung empfunden haben. Dazu zählten zweifellos die erklärten Gegner des Nationalsozialismus und die Opfer der NS-Diktatur.“ So weit die Einschätzung der Stiftung Ettersberg.

Lesenswert ist aber auch die Position der Geschichtswerkstatt Jena e. V. und diese äußerte sich zum 8. Mai wie folgt – Zitat –: „Der 8. Mai war für die Deutschen zunächst gefühlt ein Tag der Niederlage, vor allem militärisch. Erst vor dem Hintergrund der gesellschaftlich anerkannten Verbrechen des NS-Staates wurde er sinnstiftend in einem längeren politischen Prozess zum ‚Tag der Befreiung‘, wobei hier in erster Linie ein aus moralischer Perspektive hergestellter Bezug gegenüber den Kriegs- und NS-Opfern implementiert wurde und wird.“ Und weiter: „Der DDR diente der 8. Mai ausschließlich der Legitimierung der eigenen politischen Herrschaft. Die moralische Dimension der Schuld des Nationalsozialismus wurde politisch instrumentalisiert als sinnstiftende Ideologie der SED-Herrschaft unter der Ägide der Sowjetunion. Zugleich diente der Tag als Abgrenzungspotential vom Bonner Staat.“

Als Letztes zur Point Alpha Stiftung: Auch diese hat eindeutig Stellung bezogen und rät dringend von der Schaffung eines Gedenktags ausschließlich zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus ab, denn dieser – so die Stiftung weiter – führe zu Missverständnissen und zur Herabwürdigung der Opfer der Nachfolgediktatur. Die Stiftung zusammenfassend – Zitat –: „Die Bürgerinnen und Bürger in der ehemaligen [sowjetisch besetzten Zone] DDR wurden von ihren Diktaturen tatsächlich erst im Revolutions[jahr] 1989 befreit. Dieser historischen Abfolge und Tatsache ist dringend Rechnung zu tragen.“, mahnt die Point Alpha Stiftung an. Damit möchte ich den Bereich der ausgewählten schriftlichen Stellungnahmen verlassen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deutlich werden sollte, das ist der Kern der Rede, dass der 8. Mai aus unserer Sicht nicht eindimensional betrachtet werden darf. Ich finde es daher traurig, dass sowohl Linke – hier war es allerdings nicht anders zu erwarten –, aber auch Bündnis 90/Die Grünen und SPD unserem Änderungsantrag die Zustimmung im Ausschuss verweigern. Das enttäuscht mich ganz besonders.

Lassen Sie mich aber abschließend noch einen Blick auf einen ganz besonderen Tag in der deutschen Geschichte werfen, auf den 17. Juni. Damit möchte ich den Blick auf den kürzlich verstorbenen und hier aus Thüringen – aus Treffurt – stammenden Egon Bahr lenken. Häufig – und ich finde zutreffend – auch als Baumeister der deutschen Ostpolitik und rechte Hand von Willy Brandt bezeich

net. Bahr verstand sich immer mit Blick auf die SPD als Vater der deutschen Einheit, und das war schon sein Motto, als er mit 31 Jahren als Chefredakteur des RIAS Berlin den Arbeiteraufstand des 17. Juni kommentierte. „Der Aufstand“, sagt Bahr, „sei ein unwiderlegbarer Beweis für den Willen zur deutschen Einheit. Trotz jahrelangen Terrors, trotz jahrelanger Unterdrückung, trotz Bewaffnung der Unterdrücker.“ Insofern, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, hätte ich mir zumindest in diesem Punkt Ihre Unterstützung gewünscht. Ich würde auch gern noch mal aufgreifen, was die von mir sehr geschätzte Kollegin Pelke im Plenum im Mai zur Frage des 17. Juni gesagt hat – aus meiner Sicht sehr beachtlich. Frau Pelke sagte: „[...] es ist für mich auch nach wie vor wichtig, dass der 17. Juni nach wie vor ein Gedenktag ist. [...] Als Tochter“ – jetzt kommt die persönliche Note auch mit ins Spiel – „eines ehemaligen politischen Häftlings, der zu DDR-Zeiten vier Jahre in Waldheim abgesessen hat, möchte ich an dieser Erinnerung und an dem, was folgte, nicht vorbei.“ Sie führt das dann weiter aus und sagt: „Ja, ich bin auch gern bereit, darüber nachzudenken, wie zum Beispiel der 17. Juni noch intensiver gewürdigt werden kann oder auch andere Termine, denn – das sage ich auch für mich ganz persönlich – diejenigen, die am 17. Juni den Aufstand gewagt haben, waren und sind für mich heute immer noch die Vorkämpfer derjenigen, die dann 1989 die friedliche Revolution umsetzen konnten.“ Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle „Beifall im Hause“ und ich kann das nur eins zu eins unterschreiben und bedanke mich für diesen Hinweis, Frau Kollegin.

Damit komme ich dann auch zum Schluss und würde folgende vier Punkte noch mal zusammenfassen. Erstens: Wir als CDU-Fraktion wollen den 8. Mai in eine Gesamtschau der genannten und von mir erläuterten Gedenktage einbinden – aus gutem Grund, wie ich finde. Denn so lässt sich das historische Ringen um einen freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaat wesentlich besser darstellen als durch die Verankerung des 8. Mai als alleinigen politischen Gedenktag.

Zweitens: Die Aufnahme des 17. Juni, der bereits den Status eines bundesweiten Gedenktags genießt und als Schlüsseldatum der deutschen Demokratiegeschichte anzusehen ist, erachten wir als zwingend geboten.

Drittens: Daher erhält der von der rot-rot-grünen Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf von uns keine Unterstützung. Ich habe aber vernommen, Frau Abgeordnete König, dass ein Angebot besteht, einen weiteren Gedenktag aufzunehmen. Da sage ich: Warum machen wir es nicht gleich im Kontext wie von uns vorgeschlagen?

(Beifall CDU, AfD)

Viertens – und damit schließe ich meine Rede – werbe ich um Zustimmung für den von uns eingebrachten Änderungsantrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Brandner zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren! Herzlich gegrüßt seien an dieser Stelle auch mal die Besucher, insbesondere die starke AfD-Truppe da oben rund um Uli Kühn. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag!

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich zum Thema des Tages reden, nämlich zum 8. Mai. Als sich dann allerdings hier vorhin die Prinzessin der Links-Chaoten, der Dinosaurier der Antifa, an das Rednerpult geschwungen hatte

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Brandner, für diesen Ausspruch erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

und vom Thema ganz weit abgewichen ist, nämlich in einer Art und Weise, die bei mir – und ich vermute, nicht nur bei mir – einen sehr starken Würgereiz hervorgerufen hat und über die größte,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Würgereiz ist ein gutes Stichwort!)

friedliche Demonstration diffamierend hergefallen ist, die Thüringen und Erfurt seit 1989 gesehen hat, da musste ich

(Beifall AfD)

ein bisschen von meinem Konzept abweichen und noch mal ein paar Takte dazu sagen.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, über 7.000 Menschen haben am vergangenen Mittwoch gewaltfrei für Meinungsfreiheit und gegen aus ihrer Sicht – und aus meiner Sicht auch – unhaltbare Zustände demonstriert.

(Beifall AfD)

Auf der anderen Seite fanden sich Gruppen und Grüppchen von linken Schlägertrupps, die sich in

(Abg. Walk)

Gewaltexzessen ergeben haben. Es flogen auf unsere Demonstranten Steine, es flogen Flaschen; eine Frau wurde von einem Schotterstein aus dem Gleisbett am Kopf erwischt. Es hätte fast Tote gegeben aufgrund ihrer Ausfälle bei dieser Demonstration, an der sie teilgenommen haben.

(Unruhe AfD)