Protokoll der Sitzung vom 12.12.2014

rungsfraktionen gestimmt –, gebe ich Ihnen recht. Dass die NPD es nicht in den Thüringer Landtag geschafft hat, finde ich aber sehr gut.

Es reicht, wenn wir Vertreter der extremen Linken haben, auf Rechtsextreme können wir dann gern verzichten.

(Beifall AfD)

Der Unrechtsstaat DDR mit der Staatssicherheit, den offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern, den Offizieren im besonderen Einsatz usw. war der Staat der SED. Deren Nachfolgepartei regiert heute wieder in Thüringen. Ich bin gespannt auf diese Stasiüberprüfungen.

(Beifall AfD)

Im Übrigen möchte ich Grünen und SPD mitteilen: Wenn Sie Ihr Profil suchen, Ihr politisches Profil, das befindet sich unter dem von den Linken. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weg- weisende Worte!)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete König von der Fraktion die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen natürlich der Überweisung dieses Gesetzentwurfs, dieses Gesetzesantrags an den Ausschuss zu. Wir werden auch dem Ansinnen, nämlich dass die Überprüfung fortgesetzt wird, zustimmen. Wir verstehen das als einen Beitrag zu der Aufarbeitung, die wir ehrlich und kritisch, auch selbstkritisch betreiben wollen, so wie es bereits im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün vereinbart wurde. Wir stellen uns ehrlich dieser Aufarbeitung, sind aber der Meinung, dass zumindest einige Punkte inhaltlich überarbeitet werden müssen. Ich möchte an der Stelle nur auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz verweisen, in dem es unter anderem in § 21 heißt, dass nach dem 31. Dezember 2019 die Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Insofern sehen wir weitaus mehr Änderungsbedarf hier im Thüringer Gesetz als nur den Ersatz „sechsten“ durch „siebten“ Legislatur und möchten das gern gemeinsam konstruktiv im Ausschuss tun und schließen uns dem Antrag und dem Ansinnen, dem Anliegen ansonsten an. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat das Wort Herr Abgeordneter Scherer von der CDU.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit als hauptamtlicher oder informeller Stasimitarbeiter auch für die 7. Legislaturperiode ermöglicht wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf kommt weder zu früh, noch ist er überflüssig. Es ist nämlich ein sehr berechtigtes Anliegen, schon heute klarzustellen, dass derjenige, der sich zur nächsten Wahl für den Landtag als Kandidat aufstellen lässt, sich auch einer Überprüfung stellen muss. In § 10 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten haben wir in der letzten Legislaturperiode das Wort „fünften“ durch das Wort „sechsten“ ersetzt und damit genau dies für die Kandidaten zur Wahl des 6. Thüringer Landtags von vornherein festgeschrieben. Wer für den 6. Thüringer Landtag angetreten und gewählt worden ist, wird sich einer Überprüfung auf Stasitätigkeit auch stellen müssen, so wie es in § 1 des Überprüfungsgesetzes heißt. Weil hier einige neu im Raum sind, will ich den mal kurz vorlesen, weil er eigentlich auch sehr informativ ist. In § 1 heißt es nämlich: „Nach diesem Gesetz werden die vor dem 1. Januar 1970 geborenen Abgeordneten des Landtags ungeachtet früherer Überprüfungen ohne ihre Zustimmung daraufhin überprüft, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet haben oder wissentlich als inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebiets 1 der Kriminalpolizei, der Volkspolizei tätig waren und deshalb unwürdig sind, dem Landtag anzugehören.“ Wir wollen, dass eine solche Überprüfung auch für die 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags im Vorhinein, das heißt, jetzt in der 6. Legislaturperiode festgeschrieben wird.

(Beifall CDU)

Dass dieser Antrag nicht zu früh gestellt ist, erklärt sich von selbst. Wenn Sie den Artikel 50 der Landesverfassung einmal hernehmen – Sie wissen nicht alle, was in Artikel 50 der Landesverfassung steht, nehme ich mal an –, da ist zum Beispiel geregelt, wann es eine vorzeitige Neuwahl gibt, zum Beispiel bei erfolglosem Vertrauensantrag usw., was ja jederzeit passieren kann.

(Heiterkeit und Beifall CDU)

Ja, das ist in Artikel 50 der Verfassung so vorgesehen und es kann in der Tat auch jederzeit passieren. Genau deshalb ist dieser Antrag auch nicht verfrüht, sondern durchaus angemessen, den heute hier zu stellen.

Die Änderung des Gesetzestextes ist auch nicht obsolet. Nach wie vor gibt es ein unverändert

(Abg. Henke)

großes Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit, um die Stasivergangenheit von wichtigen Funktionsträgern unserer Gesellschaft offenzulegen.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Auskunftsersuchen erreichen weiterhin auch hohe Fallzahlen und nach wie vor werden neue Erkenntnisse durch die Aufarbeitung von Akten gewonnen.

Der aus meiner Sicht wichtigste Punkt, der dafür spricht: Nach wie vor gibt es in der Bevölkerung zahlreiche Opfer der Bespitzelung, die bis heute an deren Folgen leiden und bei denen bis heute die erlittenen Nachteile fortwirken.

(Beifall CDU)

Es hat sich deshalb nichts daran geändert, dass es für die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags unabdingbar erforderlich ist, diese Überprüfung vorzunehmen, damit bei Abgeordneten, die für die Stasi hauptamtlich oder informell Zuträger waren, deren Parlamentsunwürdigkeit festgestellt werden kann. Das Thüringer Verfassungsgericht hat dazu festgestellt: Das Vertrauen des Volkes in seine Vertretung ist gefährdet, wenn ihr Abgeordnete angehören, die den totalitären Machtapparat der DDR in rechtsstaatswidriger Weise unterstützt haben. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, eine Verstrickung von Mandatsträgern in das Bespitzelungssystem der DDR aufzuklären. – Er hat es noch verdeutlicht, der Verfassungsgerichtshof, in einem anderen Satz, in dem er schreibt: „Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt hat, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat oder wer all dies zu verantworten hatte, gehört nicht ins Parlament, auch wenn ihm das Mandat nicht entzogen werden kann.“

(Beifall CDU, AfD)

Das Ansehen des Landtags würde Schaden nehmen, wenn keine Möglichkeit der Aufklärung mehr bestünde. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die persönliche Integrität der Abgeordneten ist deshalb höher zu bewerten als das gegenläufige persönliche Interesse ehemaliger Stasimitarbeiter. Der Thüringer Landtag ist keine Ausnahme mit dieser Erstreckung auch in die nächste Legislaturperiode. In allen neuen Ländern gibt es sogar eine unbefristete Überprüfungsregelung, nur in Thüringen muss es jedes Mal in die nächste Legislaturperiode erstreckt werden.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber Sie hätten jetzt doch auch unbefristet bean- tragen können. Aber das machen Sie auch nicht!)

Sie sollten dazu nichts sagen oder machen Sie es hinterher. Zum guten Schluss – ich komme jetzt

zum Schluss – noch einen Satz an die Damen und Herren der r2g-Koalition: Sie sollten, wenn man schon eine Ausschussüberweisung macht – aus unserem Gesichtspunkt hätte man auch gleich in zweiter Lesung zustimmen können –,

(Beifall CDU)

nicht nach billigen Ausflüchten suchen, um das Gesetz aufzuweichen oder abzuschwächen, sondern dem Gesetzentwurf so, wie er ist, zustimmen, wenn Sie es ernst damit meinen, die Rolle der Vorgängerpartei der Linken aufarbeiten zu wollen. Ansonsten entlarven Sie die Beteuerungen des Ministerpräsidenten als Schall und Rauch, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Scherer, es gibt einen Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich. Das wird offenkundig abgelehnt. Vielen Dank, Herr Scherer, für den Redebeitrag.

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Regierung das Wort? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann kommen wir zur von allen Rednern beantragten Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das war ein einstimmiges Votum dieses Hauses. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 3.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben alle ein sehr ereignisreiches politisches Jahr hinter uns gebracht. Ich wünsche Ihnen allen, allen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen von Landtag, Fraktionen und Ministerien, natürlich auch allen Ministerinnen und Ministern, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein paar besinnliche Stunden. Kommen Sie alle gesund ins neue Jahr, denn die nächsten Sitzungen des Thüringer Landtags finden am 28., 29. und 30. Januar 2015 statt. Ich hoffe, Sie dann alle gesund und munter wiederzusehen. Für heute ist die Sitzung geschlossen.

(Beifall im Hause)

Ende: 13.54 Uhr