Diese Entscheidungen und Handlungen, solche Selbstverpflichtungen, begrenzen aber in keiner Weise – und dürfen es auch nicht – das Verfassungsrecht der aktiven und passiven Wahl jeder Bürgerin und jedes Bürgers.
Fazit, meine Damen und Herren: Nicht nur, dass die Einbringung des Gesetzentwurfs sachlich und rechtlich unangebracht und missbräuchlich ist, die plakative AfD-Show mit Blick auf das Grundgesetz, die Thüringer Verfassung und das hohe Gut des aktiven und passiven Wahlrechts ist in erster Linie geheuchelt und mit zweitem Blick sogar trügerisch und demokratiezerstörend.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat mit Kennen und Duzen gar nichts zu tun, ich duze mich bei Weitem nicht mit allen hier im Saal.
Also Ihre Rede, Herr Brandner, hat nichts Neues gebracht gegenüber dem, was Sie beim letzten Mal erzählt haben, und deshalb muss ich meine Rede hier nicht noch mal wiederholen.
Auch zum Thema „Populismus“ habe ich beim letzten Mal schon genügend gesagt. Deshalb bleibt es dabei, dass wir diese Verfassungsänderung ablehnen. Lassen Sie mich noch einen Satz sagen, Herr Brandner: Sie können hier natürlich leicht dicke Hose machen, weil Sie ja nie in die Gelegenheit kommen werden, selbst vor der Entscheidung zu stehen, ob Sie Mandat und Amt trennen.
Wenn Sie nicht bemerkt haben, dass ich heute was anderes erzählt habe als vor einigen Wochen, dann sind Sie wahrscheinlich eingenickt gewesen. Das war grob unterschiedlich. Sie glauben ja gar nicht, ich meine, Sie sind ja ein erfahrener Mensch, Sie können sich das vielleicht nicht vorstellen, aber manche Sachen ändern sich schneller, als man es sich vorstellen kann. Aber ich verspreche Ihnen eines, Herr Scherer: Wenn ich hier in Thüringen Innenminister bin, mache ich Sie zum Staatssekretär. Darauf können Sie sich verlassen.
Herr Blechschmidt, helfen Sie mir, der Landesparteitag der Linken hat die Inhaberinnen von Landtagsmandaten 2008 verpflichtet, der Partei ihr Landtagsmandat wieder zur Verfügung zu stellen, wenn sie Minister werden – der Landesparteitag hat sie verpflichtet. War das bloßer populistischer Unsinn, was Ihr Landesparteitag da beschlossen hat – übrigens ähnlich von den Grünen und der SPD beschlossen –, oder wurden die Beschlüsse aufgehoben und ich habe einfach nur schlecht recherchiert?
Oder erzählen Sie jetzt genau das Gegenteil von dem, was Sie jahrelang erzählt haben, und zwar nur deshalb, weil es von uns kommt?
Sie machen sich einfach lächerlich, Herr Blechschmidt. Sie, die Grünen und die SPD machen sich lächerlich, wenn Sie gegen den Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, agitieren.
Er kann und wird es wahrscheinlich auch nie verstehen. Es gibt das aktive und passive Wahlrecht von Bürgerinnen und Bürgern und es gibt politische Satzungen, Entscheidungen, Selbstverpflichtungen, die in Gremien, in Parteitagen oder sonst irgendwo aufgenommen werden können. Das kann der Fall sein. Wenn die Linke es – und sie hat es getan – für sich entschieden hat, das Amt und Mandat getrennt werden, dann tut das eine politische Gruppierung. Aber sie wird es demjenigen nicht absprechen, dass er das Wahlrecht aktiv und passiv benutzen darf. Sie wird ihn dann nur anfragen: Wie gehst du damit um? Das ist etwas anderes. Aber wenn wir – das habe ich Ihnen bei der ersten Lesung gesagt – das einreißen lassen, dass wir über politische Gruppierungen entscheiden, wer Minister oder nicht Minister werden darf, schon im Vorfeld das passive Wahlrecht aberkennen, dann sind wir
Sie tun so, als hätten Sie heiße Luft beschlossen, Herr Blechschmidt. Der Landesparteitag verpflichtet Inhaberinnen, das zu tun.
Die Grünen haben beschlossen: Wir halten das gleichzeitige Ausführen eines Regierungsamts und eines Abgeordnetenmandats für grundsätzlich unvereinbar. Das sind Parteitagsbeschlüsse und nicht kranke Ideen von irgendwelchen Parteitagsbesuchern.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nichts, was die Ver- fassung anbelangt! Meine Güte!)
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs und eröffne die Aussprache zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.
Dann stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1100 in dritter Beratung ab. Ich will noch die Feststellung treffen, dass gemäß § 41 Abs. 4 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Wir kommen trotzdem zur namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer und eröffne die namentliche Abstimmung.