Wir kommen trotzdem zur namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer und eröffne die namentliche Abstimmung.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kennen nicht mal un- sere Geschäftsordnung!)
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Anwesende Abgeordnete 89 und es wurden 86 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 6, mit Nein 79, bei 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1158 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz in erster und zweiter Beratung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Staatssekretärin Ohler hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz um ein Jahr verlängern. Das Gesetz wurde letztmalig im Jahr 2010 geändert. Die Erwachsenenbildung in Thüringen wurde damit inhaltlich weiterentwickelt. Ein wichtiger Punkt war der Aspekt der Nachhaltigkeit. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Stärkung der Grundbildung. Alphabetisierungsarbeit wurde erstmals gesetzlich verankert. Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Mein Haus arbeitet mit einer vom Landeskuratorium für Erwachsenenbildung eingesetzten Arbeitsgruppe intensiv am Entwurf eines Änderungsgesetzes. Unter anderem werden wir den Gedanken der Inklusion in die Erwachsenenbildung aufnehmen. Wir wollen, dass jede und jeder die Möglichkeit hat, eigene Potenziale zu erschließen und sich weiterzuentwickeln, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder besonderen Lernbedürfnissen. Damit setzen wir einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um. Und wir werden dafür sorgen, dass die Alphabetisierungsmaßnahmen auch für freie Träger geöffnet werden können. Damit können wir dem steigenden Bedarf an Alphabetisierungsangeboten, besonders für Flüchtlinge, begegnen. Um diesen Prozess ohne Zeitdruck mit den Vertretern der Einrichtungen der Erwachsenenbil
dung abstimmen zu können, hat das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung am 2. Juli 2015 einen Beschluss gefasst, wonach zunächst ausschließlich die Verlängerung der Befristung des Gesetzes um ein Jahr erfolgen soll. Diesem Wunsch ist das Kabinett mit Beschluss vom 29. September 2015 nachgekommen. Mit der Verlängerung des vorliegenden Gesetzes um zwölf Monate haben wir – in der Zusammenarbeit mit dem Landeskuratorium – mehr Zeit, um das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz zu aktualisieren, solide, gründlich und transparent. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nun könnte man sich die Frage stellen, warum so eine kleine Gesetzesänderung noch mal der Aussprache bedarf. Ich finde, genau der Punkt heute hier, der vorliegende Gesetzentwurf, bietet noch mal die Möglichkeit auch vor dem Hintergrund beispielsweise zweier Jubiläen, die wir dieses Jahr gefeiert haben, nämlich 25 Jahre Thüringer Volkshochschulverband oder 25 Jahre Bildungswerk Thüringen, die Gelegenheit zu nutzen, um deutlich zu machen, dass der Bereich der Erwachsenenbildung, wie wir es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken vereinbart haben, eine wichtige und notwendige vierte Säule des Bildungssystems in Thüringen darstellt, die wir auch gemäß des Koalitionsvertrags stärken wollen. Darüber hinaus ist vor einigen Wochen erst der Weiterbildungsatlas veröffentlicht worden, der noch mal eins deutlich gemacht hat: Die Stärkung, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben und wo wir dann auch nächstes Jahr – die Staatssekretärin hat es gerade gesagt – gemeinsam mit den Trägern, mit den Volkshochschulen und mit den freien Trägern in die Debatte über die Novellierung gehen wollen, ist notwendig, denn der Weiterbildungsatlas zeigt, wir haben in Thüringen circa 3 bis 4,5 Kurse in den Volkshochschulen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und liegen damit noch weit hinter dem Bundesdurchschnitt zurück und haben dort Nachholbedarf, was aber nicht den Respekt vor dem, was die Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen leisten, schmälern soll – im Gegenteil. Wir begrüßen auch, dass bereits jetzt – vor der tief gehenden Diskussion, die uns dann im nächsten Jahr mit der weitergehenden Novellierung und der großen inhaltlichen Novelle des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes bevorsteht – gemeinsam mit den Trägern, sowohl mit den Volkshochschulen als auch mit den freien Trä
gern, Grundlagen gelegt werden, dass eben nicht von oben herab ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, sondern dass bereits jetzt geguckt wird, was Bedarfe seitens der Träger sind, die dann entsprechend im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden werden.
Auch wir als Linke werden in die Debatte noch einmal ein paar Aspekte einbringen, die wir zur Stärkung der Erwachsenenbildungseinrichtungen als notwendig erachten. Das ist zum einen die Frage, wenn wir über politische Steuerungsmöglichkeiten bei der Erwachsenenbildung reden, welche Rolle zukünftig ein möglicher Weiterbildungsbericht spielen soll, um auch tatsächlich zu schauen, welche Rolle, welche Aufgaben die Erwachsenenbildungseinrichtungen übernehmen und wie sich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle noch inhaltlich nachsteuern lässt, um die Einrichtungen zu unterstützen. Wir wollen auch über die Rolle des Landeskuratoriums sprechen, wir wollen auch schauen, wie da möglicherweise eine bessere Verzahnung zwischen Landesparlament und dem Kuratorium stattfinden soll. Wir wollen aber auch beispielsweise die Beschäftigungsverhältnisse von den in der Erwachsenenbildung Tätigen mehr in den Blick nehmen. Wir wollen gemeinsam mit den Gewerkschaften über Modelle sprechen, womit möglicherweise die hauptamtlich Tätigen in der Erwachsenenbildung entsprechend gestärkt werden, wenn es beispielsweise um die Frage der Anpassung der Tariflöhne, um eine Stärkung des Personals in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie um die Frage geht, wie es denn bei den hauptamtlich Tätigen mit Zuschüssen zu Krankenversicherungen und weiteren Sozialversicherungen aussieht. Das sind nur wenige Aspekte.
Ich will noch in Bezug auf den Landeshaushalt etwas deutlich machen. Auch dort ist zumindest momentan im Einzelplan 4 ein kleiner Beitrag dazu geleistet worden, die Erwachsenenbildungseinrichtungen zu stärken. Es werden nach dem vorliegenden Plan momentan in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 200.000 Euro zusätzlich dazukommen, um die Erwachsenenbildungseinrichtungen auch angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sie sich beispielsweise auch bei der Bereitstellung von Sprach- und Integrationskursen gegenübersehen, entsprechend zu unterstützen. Wir haben das ganz konkret erkannt, die Erwachsenenbildungseinrichtungen sind auch auf uns zugekommen, auch das werden wir mit in die Debatte aufnehmen. Die Bereitschaft besteht tatsächlich im Bereich der Integration und Inklusion, einen wesentlich größeren Beitrag zu leisten, aber es muss natürlich finanziell untersetzt werden, wenn beispielsweise seitens der freien Träger das Angebot besteht, mit zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten über Projekte Hauptamtliche in den pädagogischen Einrichtungen entsprechend zu schulen. Auch da gibt es bereits inhaltliche Vorschläge, die wir aufgreifen wollen. Das neh
men wir sowohl mit in die Haushaltsberatungen als auch darüber hinaus mit in die gesetzlichen Beratungen, wenn wir darüber sprechen, was wir beispielsweise mit dem § 14 im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz machen, den sogenannten Bildungsaufgaben von besonderem öffentlichen Interesse. Gerade da sehen wir die Möglichkeit, die Erwachsenenbildungseinrichtungen zu stärken, ihre Aufgaben zu nennen, die sie im Bereich Integration und Inklusion wahrnehmen wollen.
Vielleicht noch abschließend: Wenn ich mir heute wieder ansehe, was in den letzten Wochen hier im Plenum von bestimmten Personen geäußert wurde oder was jeden Mittwochabend auf dem Domplatz geäußert wird, dann ist es, glaube ich, notwendig, dass wir die Erwachsenenbildungseinrichtungen dahin gehend im Bereich der Grundbildung stärken, vielleicht noch das eine oder andere zu tun, um tatsächlich demokratische Prozesse so tief gehend verstehen zu können, dass man eben nicht mit rechtem Populismus irgendwie versucht, die Öffentlichkeit und deren Ängste gegeneinander auszuspielen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit dem Jahr 2005 verfügt Thüringen über ein Erwachsenenbildungsgesetz. Neben der frühkindlichen Bildung, der Schul- und der Hochschulausbildung ist die Erwachsenenbildung die vierte Säule, fest in unserem Bildungssystem verankert. Mit der Neuregelung im Jahr 2010 wurde das vorhandene System der Erwachsenenbildung von der unionsgeführten Vorgängerregierung sichergestellt und ausgebaut. Die Landesregierung legt nun einen Gesetzentwurf zur Beratung vor, der keine inhaltliche Veränderung vorsieht, sondern lediglich zum Ziel hat, die Geltungsdauer dieses Gesetzes um ein Jahr zu verlängern. Als CDU-Fraktion können wir diesem Anliegen grundsätzlich zustimmen, doch ist im Beratungsverlauf zu überlegen, das Gesetz gegebenenfalls ganz zu entfristen, denn die Anwendbarkeit des Erwachsenenbildungsgesetzes wird auch über den 31. Dezember 2016 hinaus erforderlich bleiben. Aus gutem Grund wird die Erwachsenenbildung bundesund europaweit als vierte Säule der Bildung betrachtet. Längst spielt lebenslanges Lernen eine immense Rolle bei einer
Die Erwachsenenbildung ermöglicht allgemeinpolitische, kulturelle und berufliche Bildung bzw. Weiterbildung und trägt zu Chancengerechtigkeit bei. Das Nachholen von Abschlüssen ermöglicht den Betroffenen, Bildungsdefizite auszugleichen und bietet dadurch die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs. Nicht zuletzt wirkt sich die Erwachsenenbildung bereichernd auf die eigene Persönlichkeitsentwicklung aus. Was die Chancen der Erwachsenenbildung angeht, spreche ich aus eigener Erfahrung. Viele Menschen meiner Generation mussten oder wollten sich beruflich nach der friedlichen Revolution 1989/1990 neu orientieren. Ich zum Beispiel wechselte nach fast 20-jähriger Tätigkeit im Kali-Werra-Betrieb erst in die Kommunalpolitik, später in die Verwaltung des Wartburgkreises. Dafür absolvierte ich im Rahmen der Erwachsenenbildung eine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt. Ich habe auch meine Erfahrungen dabei gesammelt, im Wartburgkreis im Volkshochschulbeirat, welche Möglichkeiten da gegeben sind.
In Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen ist unser flächendeckendes Netz an Einrichtungen der Erwachsenenbildung von enormer Bedeutung. Denn nimmt man die Integration der täglich hier ankommenden Flüchtlinge wirklich ernst, dann brauchen wir möglichst wohnortnahe Qualifizierungsangebote auf allen Ebenen. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf an Sprachkursen und Alphabetisierungsmaßnahmen, an Angeboten zum Nachholen von Schulabschlüssen sowie an beruflicher Beratung und Qualifizierung deutlich steigen wird. Sowohl der technische als auch der gesellschaftliche Fortschritt verlangen von jedem Einzelnen die Bereitschaft, lebenslang zu lernen. Einmal erlerntes Wissen, sei es in der Schule, der Berufsschule oder in der Hochschule, wird in den seltensten Fällen ein Leben lang oder ein ganzes Arbeitsleben lang reichen. Jeder muss bereit sein, sich immer wieder aufs Neue Wissen und Kompetenzen anzueignen, um so seinen Horizont zu erweitern und seine beruflichen Chancen zu wahren. Der Erwachsenenbildung kommt bei der Aufgabe des lebenslangen Lernens eine Schlüsselrolle zu.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU werden, wie schon gesagt, Ihrem Antrag zur Verlängerung zustimmen. Ich hoffe, dass uns im Gegenzug natürlich bei der Erarbeitung des Gesetzes die Möglichkeit gegeben wird, uns mit einzubringen und dementsprechend auch unsere fast immer guten Vorschläge zur Kenntnis genommen werden.
In diesem Sinne denke ich, dass wir hier zustimmen, und gehe mit der Hoffnung auf die gemeinsame Erarbeitung des Gesetzes. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat geht es uns darum – das haben wir auch im Koalitionsvertrag klar formuliert –, die Thüringer Erwachsenenbildung tatsächlich als vierte Säule und nicht, wie man manchmal den Eindruck haben konnte, als fünftes Rad am Wagen fest zu etablieren. Ich habe die zwei Reden vor meiner Rede jedenfalls auch so wahrgenommen, als ob uns das eint. Es muss uns also darum gehen, das lebenslange Lernen zu stärken und als gleichberechtigten integrativen Bestandteil des Bildungssystems weiter auszubauen. Das wird sich natürlich auch monetär messen lassen müssen. Gemeinsam wollen wir ein wohnortnahes, vielfältiges und bezahlbares Erwachsenenbildungsangebot in ganz Thüringen sicherstellen. Da gebe ich Herrn Grob völlig recht. Sicherlich gibt es Generationen, für die es noch sehr viel wichtiger war, derartige Zugänge zu finden. Aber wenn wir uns beispielsweise die vielen jungen Menschen anschauen, die jetzt aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns kommen, dann glaube ich, dass wir im Bereich der Erwachsenenbildung eine große Herausforderung zu bewältigen haben, in den unterschiedlichsten Bereichen Fortbildungsangebote zu machen, damit sie sich möglichst schnell tatsächlich gut integrieren und beispielsweise am Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Dass wir das sehr ernst nehmen, zeigt im Übrigen auch die Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes – da war Thüringen lange leider unrühmliches Schlusslicht –, dem ein umfassender Bildungsbegriff zugrunde liegt, und zeigen natürlich auch die Möglichkeiten der Weiterbildung der Thüringerinnen und Thüringer, die dadurch deutlich gestärkt werden. Zum 01.01.2016 wird das Bildungsfreistellungsgesetz nun endlich auch in Kraft treten.
Aber auch der Blick auf den aktuellen Haushaltsentwurf – wir hatten gerade die Haushaltsanhörung zum Einzelplan 04 – zeigt, dass wir die Erwachsenenbildung finanziell besser ausstatten werden. So werden die Zuschüsse von 6,4 Millionen Euro in 2015 auf 6,6 Millionen Euro in 2016 und 2017 steigen. Ich glaube, das ist schon mal ein guter, wichtiger und solider Schritt.
Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz beschreibt die Ziele, Aufgaben und Einrichtungen der Erwachsenenbildung und auch die Grundlagen der Landesförderung. Es tritt nach der Novellierung 2010 am 31. Dezember 2015 außer Kraft. Dann
war natürlich die Frage: Wie geht man damit um? Herr Grob, Sie können versichert sein, dass wir natürlich auch auf Ihre Ideen sehr gespannt sind mit Blick auf ein neues Gesetz. Uns war es aber wichtig, gemeinsam mit den freien Trägern der Erwachsenenbildung, mit den Volkshochschulen, mit den Landesorganisationen, mit der Landesregierung selbstverständlich nicht mal schnell hoppladihopp eine Novellierung auf den Weg zu bringen, sondern genau hinzuschauen, wie wir dieses Gesetz zeitgemäß weiterentwickeln können. Es braucht einen ernsthaften Dialog und dafür natürlich auch Zeit und Einbindung auf Augenhöhe. Daher soll das Gesetz um ein weiteres Jahr verlängert werden, damit wir genau diesen Zeitraum nutzen können, um im intensiven Dialog mit den Trägern und den Bildungsbeteiligten gemeinsam nach guten Wegen zu suchen, wie wir die Erwachsenenbildung auch gesetzlich weiter stärken, wie wir dabei beispielsweise auch die politische Bildung, die sicherlich auch mit Blick auf den heutigen Tag nötiger denn je ist, stärken können. Uns geht es, wie gesagt, vor allem darum, Gestaltungsmöglichkeiten in der Erwachsenenbildung wieder zu vergrößern – das haben auch die Träger der Erwachsenenbildung immer wieder angemahnt –, die Arbeitsbedingungen und Entlohnung bei den Trägern zu verbessern – ein wichtiges Thema, was immer wieder an uns herangetragen wurde –, die Arbeit der Träger planbar zu machen und Inklusion auch in der Erwachsenenbildung im Übrigen zu verwirklichen. Die Frage der Alphabetisierung ist schon angesprochen worden, aber Inklusion umfassend zu gewährleisten, muss etwas sein, was das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz künftig auszeichnet, und – ich sagte es eben schon – auch für die vielen neu zugewanderten Menschen Integration durch Bildung zu ermöglichen, vor allem aber auch die Finanzierung auskömmlich zu gestalten.
In diesem Sinne bitten wir Sie um Verlängerung des jetzigen Gesetzes um ein Jahr und dann einen intensiven, guten, konstruktiven Diskussionsprozess, damit wir dann gemeinsam ein gutes neues Erwachsenenbildungsgesetz auf den Weg bringen können. Vielen herzlichen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1158 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, wer dafür ist, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Dann die Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Bei den Enthaltungen der Fraktion der AfD ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und schließe die heutige Plenarsitzung. Ich möchte noch auf den parlamentarischen Abend der gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam machen.