Protokoll der Sitzung vom 06.11.2015

Übersicht über Methoden vorzulegen, mit denen die Rechtschreibung gelernt wird, sowie das Erlernen der Rechtschreibung durch den Ansatz „Lesen durch Schreiben“ und daraus abgeleitete Methoden abzuschaffen. Es mag ein Zufall sein, aber allein in unserer Fraktion sitzen drei Elternteile, deren Kinder jeweils erfolgreich Lesen durch Schreiben gelernt haben, und zwar grammatikalisch vollkommen korrekt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist immer eine Frage der Methodik und Didaktik, ob und wie diese tatsächlich bei dem einzelnen Schüler oder der einzelnen Schülerin greift. Jetzt begründet die AfD ihren Antrag damit, dass besonders lernschwache Schülerinnen und Schüler durch diesen Ansatz benachteiligt werden. Auch das erschließt sich nicht. Es ist eine Frage der Methodik und natürlich auch der Methodenkompetenz der Lehrerinnen und Lehrer, die den Schülerinnen und Schülern auf diese Art und Weise das Lesen durch Schreiben beibringen. Manchmal reicht es aber auch nicht nur, etwas lesen zu können, man muss es auch verstehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie wer- den es nie verstehen, Frau Rothe-Beinlich!)

Die CDU hat einen Alternativantrag vorgelegt, der ebenfalls ein umfassendes Berichtsersuchen fordert und gleich noch das Thema „Notengebung“ beinhaltet. Insbesondere geht die CDU einmal mehr auf ihr etwas verunglücktes Wahlkampfthema „Schreibschrift versus Druckschrift“ ein. Sie wissen ja selbst, wie erfolgreich das im Jahr 2014 war.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben 33,5 Prozent, ihr habt 6,2 Prozent!)

Auf 6,2 Prozent gehe ich jetzt nicht ein, ich muss nämlich zum Thema sprechen. Lassen Sie mich nun auf die einzelnen Anträge noch einmal genauer eingehen.

(Beifall DIE LINKE)

Klar ist, dass die Rechtschreibung und das Erlernen des Lesens und Schreibens in Thüringen seit jeher einen hohen Stellenwert haben und unsere Schulen dies auch erfolgreich umsetzen. Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle Lehrerinnen und Lehrer, an die Erzieherinnen, an diejenigen, die unterstützend in den Schulen aktiv sind, natürlich auch an die Eltern. Wir haben übrigens das Thema „Rechtschreibung“ bereits im März dieses Jahres diskutiert. Gegenstand war auch hier ein Antrag der AfD. Bereits damals haben wir Sie darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht kein Grund zur Panikmache besteht und etwas anderes habe ich hier vorn auch nicht erlebt.

In den meisten uns vorliegenden Ländervergleichsstudien, beispielsweise in der 2012 veröffentlichten IQB-Ländervergleichsstudie – der Test erfolgte, für die, die das nicht wissen, 2011 in den Fächern

(Abg. Tischner)

Deutsch und Mathematik – belegte Thüringen einen der vordersten Plätze. Ich habe noch Ihren Jubel im Ohr, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen gerade von der CDU, die immer ganz glücklich waren, dass Thüringen da so gut abgeschnitten hat. Die Methode „Lesen durch Schreiben“ war da aber längst gang und gäbe an sehr vielen Thüringer Schulen, offenkundig recht erfolgreich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Fakt ist doch, es geht hier um einen Methodenstreit. Es ist fraglich, ob ein fachdidaktischer Methodenstreit Gegenstand einer politischen Diskussion im Landtag sein sollte. Sicherlich lässt sich alles thematisieren – das wissen wir auch –, allerdings gibt es mit gutem Grund die Fachwissenschaft und auch den Theorie- und Praxisaustausch. In Presseartikeln und auch in Medienbeiträgen wird gerade in den letzten beiden Jahren immer wieder vonseiten einiger Lehrerverbände, Eltern- und Unternehmerkreisen kritisiert, dass die Kinder heutzutage nicht ausreichend lesen oder schreiben könnten. Der Verband der Lehrkräfte der Sekundarstufe in Nordrhein-Westfalen beispielsweise beobachtet mit Sorge, dass immer mehr Kinder mit teils gravierenden Defiziten in der Rechtschreibung auf die weiterführenden Schulen kommen. Im Mittelpunkt der Debatte hier steht jedoch ein Methodenstreit zwischen der sogenannten Fibel-Methode und der Lesendurch-Schreiben-Methode. Welche Methode allerdings die erfolgreichere ist, sollte die Bildungswissenschaft diskutieren und das tut sie auch. Es sind hier schon einige Studien und auch Wissenschaftler genannt worden. Ich will noch etwas hinzufügen. Eine Metastudie von Prof. Reinold Funke von der Uni Heidelberg kommt zu dem Schluss, dass am Ende der Grundschulzeit bei den Lesefähigkeiten – hören Sie zu! – kein Unterschied zwischen Fibelund Lesen-durch-Schreiben-Kindern besteht. Auch bei der Rechtschreibkompetenz sind die Unterschiede zwischen beiden Gruppen nicht signifikant. Lediglich bei der Gruppe der Kinder von Migrantinnen und Migranten stellte sich heraus, dass zweisprachige Schülerinnen und Schüler größere Schwierigkeiten mit der Methode „Lesen durch Schreiben“ als mit dem Fibelunterricht hatten. Das wissen wir auch alle, das ist ganz normal so, weil es immer schwieriger ist, wenn man sich nicht in der eigenen Muttersprache ausdrücken soll, sondern eine Zweitsprache erlernt.

Tatsache ist aber, dass viele Lehrkräfte mittlerweile – und zwar, wie gesagt, erfolgreich – unterschiedlichste Methoden kombinieren, Anlauttabellen verwenden genauso wie Übungshefte.

Auch die Wissenschaft ist der Überzeugung, dass jede Methode ihre Stärken hat. Es gibt zudem keinerlei wissenschaftliche Belege dafür, dass „Lesen durch Schreiben“ dauerhaft zu schlechteren Ergebnissen führen würde. Die Fachwissenschaft ist sich mittlerweile einig, dass es vor allem darauf an

kommt, dass die Lehrkräfte entsprechend fachkompetent ausgebildet sind. Das braucht natürlich auch die entsprechenden Ressourcen an den Hochschulen.

Abschließend kann ich sagen: Grund zur Sorge und für populistische AfD- oder CDU-Anträge besteht in Thüringen nicht. Die Rechtschreibung hat und wird auch zukünftig einen hohen Stellenwert behalten, sowohl in den Lehrplänen als auch im tagtäglichen Handeln der Lehrkräfte. Welche Methode zum Schrift- und Lesekompetenzerwerb die bessere ist, wird wissenschaftlich diskutiert. Forschung und Lehre sind dafür auch die richtigen Orte. Deshalb werden wir Ihre Anträge auch beide ablehnen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Rothe-Beinlich. Für die Landesregierung ergreift Staatssekretärin Ohler das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst eine Vorbemerkung zu dem Antrag: Kinder sollen in der Schule richtig schreiben lernen, das ist richtig und wichtig. Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu der Behauptung, wer nicht richtig schreiben könne, könne nicht richtig denken und sei nicht kreativ. Abgesehen von unserem, wie ich finde, sehr intelligenten Ministerpräsidenten gab und gibt es zahlreiche prominente Legastheniker. Dazu werden unter anderem gerechnet: Agatha Christie, Winston Churchill, Charles Darwin, Albert Einstein, Alfred Hitchcock, Dustin Hofmann, Pablo Picasso, August Rodin, Jules Verne und Leonardo da Vinci. Unzweifelhaft sehr intelligente und sehr kreative Menschen.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Danke!)

(Beifall DIE LINKE)

Nun zum Antrag: Sie fordern erstens die Landesregierung auf, sich zu dem Wert der Rechtschreibung als bedeutsame Kulturtechnik zu bekennen. Dazu teile ich mit: Im Bildungs- und Erziehungsauftrag des Thüringer Schulgesetzes werden die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen und die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten als wesentliche Ziele sowie die individuelle Förderung der Schüler als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens betrachtet. Das betrifft auch das Erlernen der Rechtschreibung im Rahmen des Schriftspracherwerbs. Dieser Aspekt findet in den Thüringer Lehrplänen in allen Jahrgängen, insbesondere in den Fachlehrplänen für das Fach Deutsch kontinu

(Abg. Rothe-Beinlich)

ierliche und konkrete Beachtung. Im Kontext des Lernkompetenzmodells der Thüringer Lehrpläne ist der Schriftspracherwerb auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die deutsche Sprache Medium, Gegenstand und Unterrichtsprinzip zugleich ist.

Zweitens fordern Sie die Landesregierung auf, auf das Erlernen und Anwenden einer korrekten Rechtschreibung in allen Schulstufen der Thüringer Schulen ein besonderes Augenmerk zu legen. Dazu teile ich Ihnen mit: Grundlage für die Gestaltung von Unterricht und Erziehung sind in Thüringen die nationalen Bildungsstandards und die von dem zuständigen Ministerium festgelegten Lehrpläne. Daneben gibt es für die Auswahl von Lehrwerken und Lernmitteln maßgebliche rechtliche Regelungen. Wichtige Aussagen dazu sind insbesondere im Thüringer Schulgesetz, in der Thüringer Schulordnung, in der Dienstordnung für Lehrer und in der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung zu finden, die alle bekanntermaßen älter als ein Jahr sind. Im Thüringer Lehrplan für die Grundschule für das Fach Deutsch ist festgelegt, dass beim Schreiben schon in der Schuleingangsphase Rechtschreibmuster wie die Groß- und Kleinschreibung genutzt, verschiedene Wortarten kennengelernt und Satzzeichen angewendet werden. Bis zum Ende der Klassenstufe 4 kommen viele wichtige Regeln, Strategien und Arbeitstechniken wie das Nutzen von Wörterbüchern dazu, welche in den Lehrplänen konkret aufgezeigt werden. Die Kinder sollen dann Rechtschreibbewusstsein und Fehlersensibilität entwickelt und grundlegende Lese- und Rechtschreibfähigkeiten erworben haben. Die Aneignung der Standardsprache in der Grundschule spielt auch deswegen eine wichtige Rolle, weil sie eine wesentliche Grundlage für den Schulerfolg der Kinder bildet. In den Lehrplänen der weiterführenden Schulen für das Fach Deutsch erfolgen ebenso konkrete Aussagen zu orthografischen und grammatischen Anforderungen. In diesem Sinne wird in allen Jahrgängen und Schularten die Rechtschreibung im Rahmen des sprachlichen Kompetenzerwerbs bewusst beachtet und aufgezeigt.

Drittens fordern Sie die Landesregierung auf, eine Übersicht über die Methoden vorzulegen, mit denen die Rechtschreibung derzeit in der Anfangsphase an allen Thüringer Schulen erlernt wird. Dazu teile ich Ihnen mit, dass die Auswahl der Konzepte, Methoden und Materialien für die Erreichung der Zielbeschreibungen der Thüringer Lehrpläne grundsätzlich in der Verantwortung der Einzelschule und des jeweiligen Pädagogen liegt. In der Dienstordnung für Lehrer ist in § 3 formuliert, dass der Lehrer die ihm anvertrauten Schüler in eigener Verantwortung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, Konferenzbeschlüsse und Weisungen unterrichtet, erzieht und deren Leistungen beurteilt. Dafür stehen den Lehrerinnen und Lehrern gemäß der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung geprüfte und

zugelassene unterschiedliche Lehrwerke mit verschiedenen methodischen Ansätzen zur Auswahl. Diese Auswahl wird in der Regel durch Absprachen und Festlegungen in den Lehrer-, Fach- und Schulkonferenzen getroffen. Eine darüber hinausgehende Übersicht zu den in Thüringen zu praktizierenden Methoden des Schriftsprachenerwerbs gibt es nicht. Wir vertrauen bei der Methodenwahl auf unsere Lehrer, mit gutem Recht, weil unsere Lehrerinnen und Lehrer die Kompetenz haben. Sie sind im Rahmen ihrer Ausbildung und in Fortbildungen gut vorbereitet worden und kennen die Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen beim Schriftspracherwerb theoretisch und praxisbezogen. Sie setzen sich an den Aus- und Fortbildungsstätten und in den Schulen kritisch und fachkompetent mit den unterschiedlichen methodischen Ansätzen und den Lehrwerken für den Schriftspracherwerb auseinander und sie kennen die besonderen Voraussetzungen und Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben die Kompetenz, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, und sie wissen, welche methodische Vorgehensweise für die Schülerinnen und Schüler am besten geeignet ist. Dort, wo es Defizite gibt, müssen Bildungsforscher und Bildungspraktiker weiter nach Lösungen suchen und das tun sie auch.

Damit komme ich gleich zu Ihrem vierten Punkt, freie Methodenwahl und Chancengleichheit gehören nämlich zusammen. Wir können nicht verallgemeinernd von den Thüringer Schülerinnen und Schülern reden. Jedes Kind, jeder Jugendliche ist anders. Vor allem in der Grundschule haben wir es mit einer sehr heterogenen Schülerschaft zu tun. In den ersten Klassen sind Kinder mit und ohne pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf, mit deutscher und nichtdeutscher Herkunft und Muttersprache. Deshalb ist nicht eine einzige Herangehensweise an den Schriftspracherwerb für jeden Schüler, jede Schülerin gleichermaßen sinnvoll und erfolgversprechend. Klar ist, dass Schüler, Schülerinnen mit nichtdeutscher Herkunftssprache bei dem Erlernen der Sprache besondere Hilfestellung benötigen. Das sehen Sie offensichtlich genauso. Hier geschieht viel. Ich habe es bereits im Tagesordnungspunkt 3 erwähnt, an den Thüringer Schulen sind aktuell 875 Lehrkräfte mit unterschiedlichem Stundenumfang im Förderunterricht von schulpflichtigen Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache eingesetzt. Zusätzlich haben wir die Anzahl der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache verstärkt und werden dies weiter tun.

Sehr verehrte Damen und Herren, Chancengleichheit ist eine wichtige Forderung, weil die Chancen in unserer Gesellschaft eben nicht gleich verteilt sind, aus vielen unterschiedlichen Gründen. Bildung hat die Aufgabe, diese Unterschiede zu erkennen und auszugleichen. In Thüringen nehmen wir die Verwirklichung von Chancengleichheit an

(Staatssekretärin Ohler)

den Schulen sehr ernst. Das Recht auf individuelle Förderung ist im Thüringer Schulgesetz verankert. Gut für mehr Chancengerechtigkeit sind, um nur einige Beispiele zu nennen, die flexible Schuleingangsphase, die gute Ganztagsbetreuung durch unsere Horte, die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens an den Thüringer Gemeinschaftsschulen. Verwirklichung von Chancengleichheit ist eine zentrale Aufgabe und darüber lohnt es sich, hier im Plenum zu debattieren. Fest steht aber auch, Chancengleichheit erreichen wir nicht darüber, dass wir auf der einen Methode des Rechtschreiberwerbs oder auf der einen Methode des Schriftspracherwerbs beharren. So einfach funktioniert Bildung nicht. Die Dinge sind komplexer. Und so komplex sollten wir sie auch in Fachdiskussionen erörtern. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Aussprache damit schließe. Ausschussüberweisungen sind jeweils nicht beantragt worden, sodass wir direkt über die Anträge abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/1102.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: In nament- licher Abstimmung, bitte.)

Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/1102 namentlich ab, sodass ich die beiden Schriftführer neben mir bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatte jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall, sodass ich den Abstimmungsvorgang schließe und um Auszählung bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Wir haben ein Ergebnis. Anwesende Abgeordnete: 88. Es wurden 80 Stimmen abgegeben. Jastimmen 5, Neinstimmen 75. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe An- lage 2).

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Aber ganz knapp!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1137. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und von Einzelnen aus der SPD. Gegenstimmen? Herr Hey, herzlichen Glückwunsch!

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD)

Das ist schwierig. Gut, damit mit Mehrheit abgelehnt.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Warum? Glaube ich nicht!)

Doch, doch, Herr Hey hat vorher geschaut, dass seine Stimme nicht ins Gewicht fällt. Wie dem auch sei, dieser Tagesordnungspunkt wird jetzt abgeschlossen – für Herrn Hey hat es noch ein Nachspiel.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was heißt hier eins? Drei!)

Gut, drei Nachspiele.

In der Zwischenzeit können wir weitermachen mit dem Tagesordnungspunkt 17

Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1218

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Kobelt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ – warum beschäftigen wir uns als rot-rot-grüne Koalition mit diesem Thema? Ich habe festgestellt, dass wir im Energiebereich in letzter Zeit sehr viel debattiert haben. Fast in jeder Plenarsitzung haben wir über Energie gesprochen, aber wir haben uns fast ausschließlich dem Strombereich gewidmet und viel über Wind diskutiert. Dabei gerät oftmals aus dem Blickwinkel – vielleicht auch bei uns selber, aber ich glaube, auch bei der Opposition –, dass Strom in Thüringen nur etwa 25 Prozent des Energieverbrauchs ausmacht. Der Verkehr, Treibstoff, ist ungefähr der gleiche Anteil und der weit größere Anteil der Energie, die in Thüringen verbraucht wird, ist im Wärmebereich, circa 50 Prozent. Die Hälfte unserer Energie, über die wir eigentlich reden müssten, verbrauchen wir im Wärmebereich durch Industrieanlagen, aber hauptsächlich auch durch Gebäude, die beheizt werden. Wir finden, das ist ein wichtiger Grund, darüber zu debattieren und sich Gedanken zu machen und vor allen Dingen auch zu handeln. Daher wollen wir mit diesem Antrag einen ersten Schritt gehen und ganz eindeutig sagen: Wir können die Bürgerinnen und Bürger nur mitnehmen, um selbst aktiv zu werden und sich für Energieeffi

(Staatssekretärin Ohler)