Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, mit Ihrem Vortrag hier haben Sie eigentlich nur bewiesen, dass Sie Lesekompetenz, aber nicht, dass Sie Sachkompetenz haben.
Sie haben es auch deutlich gemacht ganz zu Anfang. Sie haben hier etwas vorgelesen, ohne es wirklich verinnerlicht zu haben und auch ohne irgendwelche inhaltliche Überzeugung.
Wie bildungskompetent die AfD ist, zeigt sich am besten darin, dass im Bildungsausschuss Frau Muhsal, wenn ich mich recht erinnere, die letzten drei Mal komplett gefehlt hat. Wenn sie da war, dann war sie eher körperlich anwesend. Dann saß Herr Höcke da. Er meint, er ist befähigt, Kinder und Jugendliche zu unterrichten – zum Glück nur in Hessen –, aber auch von Herrn Höcke kam inhaltlich nie etwas, also auch nur körperliche Anwesenheit. Ich sage mal, hier im Plenum und leider auch auf den Marktplätzen in Thüringen das große Wort schwingen, aber inhaltlich nichts, und zwar gar nichts beizutragen, das ist AfD. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Beratung und Entscheidung kommen der Antrag der AfD-Fraktion „Chancengleichheit gewährleisten – ‚Lesen durch Schreiben‘ und daraus abgeleitete Methoden an Thüringer Schulen abschaffen“ sowie der Alternativantrag der CDU-Fraktion „Thüringer Grundschulen in ihrem pädagogischen Auftrag stärken – Vermittlung grundlegender Kulturtechniken erhalten“. Beiden Anträgen ist das Ansinnen gemein, dass alle Thüringer Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrem Schriftschreiberwerb einer einheitlichen Methodik unterliegen sollen, welche sich nicht mehr an der KMK-Empfehlung orientieren soll. Während die AfD auf vereinzelte Erfahrungen von Eltern verweist, geht die CDU in ihrer Begründung auf ihre standpunktstützenden Studienergebnisse wenigstens ein. Die Anträge unterscheiden sich hinsichtlich der Zielsetzung insoweit, dass es der AfD um die konkrete Anwendung der Rechtschreibung geht, während die CDU weitgehend die Schreibschrift als elementare Kulturtechnik in die Thüringer Lehrpläne aufnehmen will.
Über welche Grundlagen sprechen wir also hier? Im Beschluss der KMK „Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich“ von 2004 ist zu lesen: „Die Schülerinnen und Schüler […] gestalten den Schreibprozess selbstständig und verfassen ihre Texte bewusst im Zusammenhang von Schreibabsicht, Inhaltsbezug und Verwendungszusammenhang. [...] Die Kinder verfügen über grundlegende Rechtschreibstrategien. [...] Sie haben erste Einsichten in die Prinzipien der Rechtschreibung gewonnen.“ – Jetzt ist Herr Brandner wieder weg, er hätte noch etwas lernen können. – „Sie gelangen
durch Vergleichen, Nachschlagen im Wörterbuch und Anwenden von Regeln zur richtigen Schreibweise. [...] Sie schreiben eine lesbare und flüssige Handschrift.“ Weiter eine KMK-Empfehlung von 2015: „Die Grundschule stellt“ die „Balance her zwischen gesteuerten Bildungsprozessen und eigenaktiven Konstruktionsprozessen von Kindern. Für diese individuellen Prozesse stellt der Unterricht Lerngelegenheiten bereit, die individuell wie kommunikativ ausgerichtet sind. Somit“ – und das ist das Wesentliche – „ist Lernen immer auch ein sozialer Prozess.“ – welcher der AfD-Fraktion völlig abgeht.
Der Thüringer Lehrplan für die Grund- und Förderschulen in dem Bildungsgang „Grundschulen für den Deutschunterricht“ aus dem Jahr 2010 greift diese auf und setzt die KMK-Empfehlung um. Im Lehrplan in Thüringen ist wiederum zu lesen: „Bei Schuleintritt zeigen die Schüler sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Schrift. Auf dieser Grundlage entwickeln sie ihre Zugriffsweisen auf die Schriftsprache und setzen sich mit ihr aktiv und entdeckend auseinander. Von Anfang an und über die gesamte Grundschulzeit hinweg sind dabei individuelle Unterschiede zu berücksichtigen. Diese Entwicklungsunterschiede der Kinder fordern Differenzierung und Individualisierung.“ Das ist natürlich schwer erträglich für die AfD, die nur noch in Horden auftreten kann. „Insbesondere Kinder mit Sprachschwierigkeiten, Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben und Kinder mit besonderen Sprachbegabungen sind zu fördern.“ Ich will jetzt hier nicht den gesamten Lehrplan zitieren, aber die Auszüge machen, denke ich, deutlich, dass Thüringen hier im Lehrplan die KMK-Empfehlung umsetzt – und das ist das Wesentliche – und die individuellen Entwicklungsstände und Lernfortschritte der Kinder auch beim Schriftspracherwerb in den Blick nimmt. Natürlich wird ein Herr Höcke, der dem Bildungsverständnis aus der Kaiserzeit anhängt, das nicht verstehen. Nun fordern Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Schreibschrift als elementare Kulturtechnik wieder verbindlich in den Lehrplan der Grundschulen aufzunehmen. Kulturtechnik ist unter anderem definiert als die Fähigkeiten und Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und zur Erhaltung einer Kultur notwendig sind. Sie werden durch Erziehung, Unterricht und Sozialisation wiedergegeben. Zu den Kulturtechniken zählen: Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch der Umgang mit neuen Medien, wie zum Beispiel eben auch Computer, Telefon etc. Sie setzt also an der Lebenswirklichkeit der Menschen an – hier der Kinder – und nimmt diese auch in die Lehrpläne mit auf. Nun ist es natürlich so, dass viele Kinder heute schon mit zwei oder drei Jahren – das wissen wir
alle – das Pad ihrer Mutter oder ihres Vaters mindestens so gut bedienen können wie ihre Mütter oder Väter selbst. Edmund Stoiber und Lothar Späth haben das auch immer gesagt: Die sind immer Jahre voraus. Das ist heutzutage die Realität, die Kinder können das einfach. Das heißt aber auch, sie haben über die neuen Medien natürlich auch ganz anderen Zugang zur Schrift und natürlich auch zur Sprache. Das heißt, es ist nicht mehr mit dem Zugang von vor 20 Jahren vergleichbar. Kulturtechniken unterliegen also nicht – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wie es Ihr Antrag suggeriert – einer Ewigkeitsklausel, sondern setzen gerade heute an der Lebenswirklichkeit von Kindern an und greifen diese im Unterricht mit auf. Genau dies sieht aber der Lehrplan vor. Er setzt an den unterschiedlichen Vorkenntnissen und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an. Beginnend mit dem Erlernen der Druckschrift in der Schuleingangsphase, welche vor allem das individuelle und umfängliche Erlernen von Wörtern, Sätzen und Texten beinhaltet und erste Rechtschreibregeln einübt, wird dies in den Klassenstufen 3 und 4 zu einer gut lesbaren Handschrift vervollständigt und in einer orthografisch korrekten Weise angewandt. Dabei sollen Sätze und kleine Texte richtig abgeschrieben, korrigiert und berichtigt werden und die Rechtschreibregeln – wie Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Wörter mit rechtschreiblichen Besonderheiten – richtig angewandt werden. Das ist alles Thüringer Lehrplan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zur Umsetzung der Lehrplanvorgabe gewählten Methoden – und das hat Herr Brandner zumindest richtig zitiert – liegen nach Lehrerdienstordnung allein in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Da geben wir gar keine Vorgaben. Lehrer sind dabei nach Schulgesetz und Schulordnung aber zwingend gehalten, mit den Eltern die individuelle Lernstandsentwicklung zu erörtern und abzustimmen. Dabei steht nach § 2 Schulgesetz die individuelle Förderung des Kindes im Mittelpunkt. Dies setzen die Pädagoginnen und Pädagogen in hoher Verantwortung um. Dabei haben sie es mit einer immer heterogener zusammengesetzten Schülerschaft zu tun. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade Grundschulpädagogen sind die größten Befürworter des längeren gemeinsamen Lernens, also der Gemeinschaftsschule, da sie die Lernentwicklungswege der Kinder vom ersten Tag an genau sehen und wissen, dass die Entscheidung in Klassenstufe 4 über den weiteren Bildungsweg des Kindes zu früh und für die Weiterentwicklung des Kindes nicht förderlich ist.
Ich sage hier auch mal in Richtung CDU: Der von Ihnen in der Begründung zitierte Germanist Steinig mahnt das genau an. Er sagt, die Trennung ist zu früh. Das hat auch viel für sich. Ich selbst habe mei
ne Kinder an einer Gemeinschaftsschule und erlebe die Begeisterung der Kinder beim gemeinsamen Erreichen der Lernziele, wenn auch manchmal mit unterschiedlichem Tempo. Ich sage es auch noch mal ganz klar: Ich bin fest davon überzeugt, dass die Gemeinschaftsschulentwicklung in Thüringen in Abhängigkeit steht von der schulstufenbezogenen Lehrerbildung und von einem Thüringer Amt „Lehrer an Gemeinschaftsschulen“ im Besoldungsgesetz und von einer Regelung in der Lehrerarbeitszeit.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, zu den von Ihnen angeführten Studien und dem Anliegen Ihres Antrags: Ich sage es gleich vorweg: Sie rufen ein Thema auf, welches viele Menschen bewegt, über das auch natürlich in den Lehrerzimmern viel gesprochen wird – und nicht nur in den Grundschulen, sondern auch in den Regelschulen und Gymnasien. Aber Sie haben mich weder mit dem Inhalt noch mit der Form Ihres Antrags überzeugt. Warum nun? Wie ich schon ausführte, ist die Grundlage der Veränderung die KMK-Empfehlung. KMK-Empfehlungen entstehen – genauso wie die Thüringer Lehrpläne – nicht in der Kultusbürokratie, sondern sind von hohem fachwissenschaftlichen Sachverstand getragen. Sie reagieren auf neue fachwissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen.
Ich sage es ganz offen, die AfD hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, Studien anzuführen. Das ist natürlich – und das erwarte ich auch von der CDU – bei der CDU anders. Aber, lieber Kollege Tischner, den von Ihnen angeführten Studien und Wissenschaftlern ist gemein, dass sie sich mit demselben Sachverhalt beschäftigen. Sie kommen aber zu ganz unterschiedlichen Schlüssen oder haben gar keine Schlüsse zu bieten. Ebenso kritisiere ich – das gestehe ich Ihnen natürlich auch gern zu –, dass es bis dato kaum weitergehende Studien dazu gibt, außer die von Ihnen zitierten, und dass von Ihnen die Ihren Erkenntnisinteressen entgegenstehenden Wissenschaftler gar nicht zitiert werden. Sie gehen also hier öffentlich in eine quasi fachwissenschaftliche Diskussion mit entsprechender politischer Forderung. Sie können oder wollen aber ob ihrer politisch geleiteten Erkenntnisinteressen keine andere Sicht auf Bildungsentwicklung entgegenstehende Erkenntnisse hören.
Ich möchte auf die Ergebnisse des von Ihnen zitierten Germanisten Steinig kurz eingehen. Eines sage ich Ihnen: Eine Längsschnittstudie, die er auf Grundlage von Tausend ausgewählten Kompetenztests in drei Staffeln über 30 Jahre aufgestellt hat, kann ohne Zweifel erste Hinweise geben, die Entwicklungen aufzuzeigen. Sie kann aber sicherlich keine valide Aussage treffen über soziokulturelle
Entwicklung in heute 16 Bundesländern mit 16 Lehrplänen, die monokausal ihre Ursache in einer Bildungspolitik macht. Das macht Prof. Steinig auch insbesondere nicht, sondern er weist, anders als sie, auf die unterschiedlichen gesellschaftlichen und technischen Kontextfaktoren hin, die auf die gemessenen Ergebnisse einwirken, wie Veränderung in der sozialen Schichtung und die Durchsetzung neuer Medien und Technik auf das Erlernen des Schrifterwerbs. Sie aber verfahren in Ihrem Antrag frei nach Goethe – die CDU fand nicht selten nur, was sie zu finden hoffte – und blenden bewusst oder unbewusst andere Erklärungsansätze als den von ihm präferierten Kulturtechnikansatz aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich halte es nicht für zielführend, hier im Plenum eine tiefgehende fachwissenschaftliche Debatte zu führen. Wie ich schon ausführte, halte ich Ihren Ansatz für nicht zielgenau. Da ich aber mit Ihnen der Meinung bin, dass man Entwicklungen im Sinne der Kinder genau im Blick halten muss, gerade wenn es um die von Ihnen propagierten Kulturtechniken geht, lehnt meine Fraktion Ihren Antrag selbstredend und erst recht den populistischen Antrag der Fraktion neben Ihnen ab. Einer Diskussion im Bildungsausschuss aber, möglichst mit namhaften Bildungswissenschaftlern, dem ThILLM und Schulleitern würde ich mit großem Interesse entgegensehen. Genau dies teilt Ihr Antrag aber nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wolf, so schön, wie Sie die Welt hier gemalt haben, ist sie in der Realität und in der Praxis nicht. Ich muss davon ausgehen, Sie haben noch nie in Ihrem Leben eine Leistungskontrolle, eine Klassenarbeit oder eine Klausur korrigiert. Da gibt es sicherlich andere in Ihrer Fraktion, wenn ich Frau Skibbe sehe, die kennen da sicherlich ganz andere Entwicklungen, die sich in den Schulen in den letzten Jahren abgezeichnet haben. Schade, dass Sie da zu sehr auf die Theorie und auf die Wissenschaft verwiesen haben, als vielleicht auch mal mit den Kollegen in Ihrer Fraktion über die Praxis zu reden.
Zu den Gemeinschaftsschulen: Die Begeisterung Ihrer Kinder ist in Ordnung, aber ich möchte hier feststellen, dass sicherlich an allen Thüringer Schulen die Schüler mit Begeisterung lernen. Es
gibt natürlich diese und jene Situationen, aber in Gänze haben wir ein vernünftiges Schulsystem, wo die Schüler mit Begeisterung lernen.
Der Bildungsauftrag der Grundschulen liegt erstens in der Vermittlung grundlegender Kulturtechniken unserer Gesellschaft, er liegt zweitens in der Vermittlung von Bildungsinteresse und drittens in der wachsenden Teilhabe der Kinder an den Entscheidungsprozessen unserer näheren und ihrer näheren Umgebung.
Das sichere Erlernen elementarer Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben ist nicht nur eine wichtige Voraussetzung für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf, sondern auch ein wichtiger Bestandteil, um überhaupt an der Gesellschaft teilhaben zu können. In den letzten Jahren hat sich an vielen Grundschulen, wie jetzt schon oft hier beschrieben, eine offene Methodik des Schreibenlernens in Form des Spracherfahrungsansatzes und/ oder des Lesens durch Schreiben durchgesetzt. Sie sieht vor, dass Kinder beim Einstieg in die Schriftsprache keine Regeln lernen, sondern ausschließlich so schreiben, wie sie hören und wie sie sprechen. In einer bundesweit einzigartigen Längsschnittstudie haben der Siegener Germanistikprofessor Steinig und seine Mitarbeiter über einen Zeitraum von 40 Jahren untersucht, wie sich die Schreibfähigkeit von Viertklässlern in Deutschland verändert hat.
Das erste und zentrale Ergebnis: Die Fähigkeit der Schüler, Texte orthografisch korrekt und grammatikalisch normgerecht zu schreiben, hat im Durchschnitt stark abgenommen in den letzten 40 Jahren. Prof. Steinig konnte in seiner Studie nachweisen, dass insbesondere Schüler – und das sollte Sie auch interessieren, Herr Wolf – aus sozial schwachen Elternhäusern unter der offenen Unterrichtsmethodik leiden. Gerade die offene Methodik des Schreibenlernens in Form des Spracherfahrungsansatzes oder des Lesens durch Schreiben hat unter anderem dazu geführt, dass die soziale Bildungsschere gerade in der Kernkompetenz der Beherrschung von Wort und Schrift weiter auseinandergegangen ist. So ist es unseres Erachtens eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, diese experimentellen Methoden in den Grundschulen auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Wir fordern deshalb von der Landesregierung im Rahmen der Lehrerbildung auf eine dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechende Unterrichtsmethodik hinzuwirken, die dem Bedürfnis der Grundschulkinder nach einem festen Rahmen Rechnung trägt und in allen Klassenstufen ein besonderes Augenmerk auf eine korrekte Rechtschreibung legt.
Der Antrag der AfD-Fraktion, das Schreibenlernen an dem Ansatz „Lesen durch Schreiben“ an Thüringer Schulen grundsätzlich abzuschaffen, geht uns zu weit, denn in den Thüringer Grundschulen wird
oft eine Vielfalt von Methoden angewandt. Das wird auch sicherlich Frau Rosin aus der Praxis gleich bestätigen können. Kaum jemand beschränkt sich allein auf ein methodisches Vorgehen, sondern man orientiert sich an dem, was für die Kinder am sinnvollsten ist. Aus unserer Sicht als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer nicht bevormundet werden. Die Politik sollte sich nicht in die Didaktik und Methodik einmischen, sondern auf die Kompetenz unserer Lehrerinnen und Lehrer vertrauen und demzufolge ist es falsch, wenn man aus dem Bildungsministerium hört, dass vonseiten der Schulaufsicht in Schulen gegangen wird und Schreibschriftbilder kritisiert werden, die an den Klassenwänden hängen. Außerdem fordern wir mit unserem Antrag von der Landesregierung, dass sie die Schreibschrift wieder verbindlich im Lehrplan für Grundschulen aufnimmt, denn während in den Lehrplänen von 1999 bis 2010 die Schreibschrift verbindlich geregelt war, ist in den neuen Lehrplänen der Grundschule 2010 lediglich das Erlernen …
Frau Taubert, Sie wissen doch genau, wer die Lehrpläne letztendlich erlässt. Die erlässt doch nicht das Parlament hier, sondern das hat der Minister gemacht, der Ihrer Partei angehört.
Fazit: In der Zeit, als das Kultusministerium CDUgeführt war, von 1999 davor und danach, war die Schreibschrift klar geregelt. In der Verantwortung von Minister Matschie ist sie aus dem Lehrplan rausgefallen. Eine Umfrage des Instituts des deutschen Lehrerverbandes unter Pädagogen …
Frau Taubert, Sie sind auch Abgeordnete, eine der wenigen in der Regierung, die einzige noch. Sie können ja gern von drüben nachfragen.
Eine Umfrage des Instituts des Deutschen Lehrerverbandes unter Pädagogen hat ergeben, dass Schülerinnen und Schüler immer häufiger Probleme mit dem Handschreiben haben. Danach meinen vier Fünftel der an der Erhebung beteiligten Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen, die Handschrift ihrer Schülerinnen und Schüler habe sich im Schnitt wesentlich verschlechtert. Sogar 83 Prozent der befragten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer gaben an, dass sich die Kompetenzen, die die Schüler als Voraussetzung für die Entwicklung der Handschrift mitbringen, in den vergangenen Jahren intensiv verschlechtert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Kinder lernen mit der Handschrift zu schreiben, ist aber nach wie vor wichtig und zentrale Aufgabe unserer Grundschulen, auch in Zeiten von Laptop und PC. Die Zunahme motorischer und feinmotorischer Schwierigkeiten sollte nicht dazu führen, diese Defizite mit falsch verstandener Schonung der Kinder noch weiter zu verstärken.
Vielen Dank, Herr Tischner. Das Wort hat nun die Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht ja um das Lesen durch Schreiben und die daraus abgeleiteten Methoden an Thüringer Schulen, die die einen infrage stellen, die anderen gar abschaffen wollen, und es geht auch um die Deutung von Begriffen, wie wir vorhin hier vorn am Pult erleben durften. Wenn wir über Begriffe sprechen, wie den Begriff der Hebamme, dann muss man sich vielleicht erst einmal fragen, woher dieser Begriff kommt. Er kommt vom germanischen „Hevianna“, die Hebende, zusammengesetzt aus „ana“, Großmutter, oder die Ahnin und heben. Im angelsächsischen Raum heißen sie „midwife“, was so viel bedeutet wie die Frau, die mitgeht. Männer, die diesen Beruf ausüben, nenn man im Deutschen übrigens Entbindungspfleger.
Was hat all das mit Sprache zu tun? Sie haben diesen Beitrag vorhin auch zu diesen Fragen von Herrn Brandner zugelassen. Ich bin auf diesen in meinem Beitrag entsprechend eingegangen. Die interessante Frage ist vielleicht, was Sie jetzt gehört haben und was Sie davon aufschreiben werden, wenn wir über das „Lesen-durch-Schreiben“-Lernen sprechen und wie Sie das dann vorlesen werden.
Ich komme selbstverständlich jetzt noch genauer auf die vorliegenden Anträge zu sprechen. Am 23. September hat die AfD nämlich einen Antrag vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, sich zu dem Wert der Rechtschreibung als bedeutsame Kulturtechnik zu bekennen, auf das Erlernen und Anwenden der korrekten Rechtschreibung in allen Schulstufen, um darauf ein besonderes Augenmerk zu legen, und hat aufgefordert, eine