Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gesetze oder sonstigen rechtlichen Regelungen hat die Landesregierung bereits angewendet bzw. umgesetzt, um die Beschlagnahmung von leer stehenden Immobilien oder die Umquartierung von Mietern zugunsten der Unterbringung von Asylbewerbern in Thüringen zu ermöglichen?

2. Welche Gesetze oder sonstigen rechtlichen Regelungen plant die Landesregierung, um die Beschlagnahmung von leer stehenden Immobilien in Thüringen zwecks Unterbringung von Asylbewerbern zu ermöglichen?

3. Welche Gesetze oder sonstigen rechtlichen Regelungen plant die Landesregierung, um die Umquartierung von Mietern zugunsten der Unterbringung von Asylbewerbern zu ermöglichen?

4. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Beschlagnahmungen oder Umquartierungen zugunsten der Unterbringung von Asylbewerbern im Kontext von Artikel 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigen- tums) und des Polizei- und Ordnungsrechts?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1 bis 3 im Zusammenhang: Seitens der Landesregierung wurden bislang keine Gesetze angewandt oder geplant, um eine Beschlagnahme

von leer stehenden Immobilien oder eine Umquartierung von Mietern zugunsten einer Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen. Ein derartiges Vorgehen ist derzeit auch nicht beabsichtigt.

Zu Frage 4: Angesichts der dramatischen Flüchtlingszahlen besteht auch im Freistaat eine schwierige Unterbringungssituation. Gleichwohl ist es der Landesregierung bisher gelungen, die bei uns um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Insbesondere hat die Landesregierung bis auf ganz wenige Ausnahmen im August keine Flüchtlinge in Zelten unterbringen müssen. Für eine von Herrn Abgeordneten Kießling nachgefragte rechtliche Positionierung bestand daher für die Landesregierung bisher keine Veranlassung.

Eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Kießling.

Vielen Dank, Herr Präsident. Kurze Nachfrage: Es hatten bereits schon mehrfach mehrere Landräte gesagt, dass sie im Moment nicht mehr unterbringen können. Auch im Ilm-Kreis gibt es wohl die Tendenz, dass irgendwann die Kapazität erreicht oder erschöpft ist. Jetzt ist die Frage: Wie wollen Sie die Unterbringung der Asylbewerber sicherstellen, wenn Ihnen die Landräte und die Bürgermeister signalisieren, dass sie leider keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr haben? Wie will die Landesregierung die Unterbringung sicherstellen?

Bisher ist die Situation so, dass die Landräte in allen Landkreisen in großer Anstrengung zusammen mit dem Land gemeinsam diese schwierige Unterbringungssituation gemeistert haben. Ich gehe davon aus, das wird auch in Zukunft so sein.

Eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kießling.

Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass das heißt, Sie versuchen immer weiter, das zu machen, selbst wenn die Bürgermeister sagen, wir können nicht mehr, es gibt keine Kapazitäten mehr? Das ist keine Antwort auf die Frage gewesen. Wie gehen Sie vor, wenn die Bürgermeister oder die Landräte sagen, wir können leider nicht mehr unterbringen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die sagen das nicht!)

Ich wollte den Plan wissen, weil ich gern wissen möchte, ob die Landesregierung einen Plan hat oder ob sie keinen Plan hat.

Bitte schön, Herr Minister.

Wir haben bisher in großer gemeinsamer Kraftanstrengung diese Aufgabe gemeistert und ich bin auch sicher, dass wir in Zukunft mit den Landräten und Oberbürgermeistern, auch wenn die Situation schwierig ist, was ich durchaus eingestehe, weiterhin in der Lage sein werden, diese Situation zu meistern, zumal, wie die Debatte heute Morgen auch schon gezeigt hat, es in Thüringen durchaus noch leer stehenden Wohnraum gibt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 80.000 leer stehende Wohnungen!)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 12 für heute. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/822 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1339

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/823 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1340

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Gesetzen geht es darum, dass wir eine Anregung umsetzen wollen, die uns der Präsident des Rechnungshofs, den ich herzlich begrüße, hier ins Parlament eingebracht hatte, nämlich, wo wir das Direktorat im Präsidium des Rechnungshofs vergrößert hatten, jetzt die überörtliche Rechnungsprüfung dem gesamten Führungsgremium zu übertragen. Es sind praktisch die Änderungen, die wir jetzt zu behandeln haben, die sich aus diesem Gesetzesbeschluss, aus diesem Vorhaben ergeben. Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses finden Sie in den genannten Drucksachen.

Zunächst geht es um das Gesetz über den Thüringer Rechnungshof. Durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Plenarsitzung vom 9. Juli 2015 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 4. September 2015, in seiner 15. Sitzung am 30. Oktober 2015 und in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 20. November 2015 beraten. Aus der umfänglichen Befassung mit dem Gesetzesvorhaben leitet sich die in der vorliegenden Drucksache vorzufindende Beschlussempfehlung ab.

„Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Buchst. a werden die Worte ‚ein Gesetz‘ durch die Worte ‚das Thüringer Prüfungsund Beratungsgesetz vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 66) in der jeweils geltenden Fassung‘ ersetzt.

2. Folgende Nummer 2 wird eingefügt: ‚2. § 7 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben.‘

3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.“

So weit zur Beschlussempfehlung zum Gesetz über den Thüringer Rechnungshof.

Ich mache weiter mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes. Auch hier wurde dieser Gesetzentwurf durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Plenarsitzung vom 9. Juni 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie

(Abg. Kießling)

den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat auch den anderen Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 4. September, in der 15. Sitzung am 30. Oktober und in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten und er war ebenfalls Gegenstand des schriftlichen Anhörungsverfahrens. Abschließend hat dann auch der Haushaltsund Finanzausschuss den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 20. November 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung hierzu lautet:

„Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:

A.I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: ‚Artikel 1 Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes‘

2. Folgende neue Nummer 2 wird eingefügt: ‚2. § 3 wird aufgehoben.‘

3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und erhält folgende Fassung:

‚3. Der bisherige § 4 wird § 3 und wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird aufgehoben.

b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und in Satz 1 wird die Angabe ‚§ 82 Abs. 1‘ durch die Angabe ‚§ 84 Abs. 1‘ ersetzt.

c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Worte ‚Präsident des Rechnungshofs‘ durch das Wort ‚Rechnungshof‘ ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Worte ‚Präsident des Rechnungshofs‘ durch das Wort ‚Rechnungshof‘ ersetzt.

4. Folgende Nummer 4 wird eingefügt: