Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Danke schön.

(Minister Lauinger)

Es gibt eine Nachfrage der Frau Abgeordneten Stange.

Danke für die Beantwortung. Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein Fachbeirat eingerichtet werden soll, um dieses Merkzeichen TBL näher zu spezifizieren. Arbeitet Thüringen in diesem Fachbeirat mit und können Sie uns sagen, wann die ersten Ergebnisse dieses Fachbeirats vorliegen könnten?

Ich kann jetzt nicht ganz genau sagen, wer im Sachverständigenrat mit beteiligt ist. Das würde ich noch mal nachreichen. Ich denke, dass die Länder vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe arbeitet schon, und sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir die weiterreichen.

Ich werte Ihre Antwort, Frau Ministerin, als Zusage einer Ergänzung der Antwort.

Ja.

Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Frage in der Drucksache 6/1329. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold, AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Nr. 70/ 2015

Am 20. Oktober 2015 veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Medieninformation, in der es „angesichts fremdenfeindlicher Demonstrationen, wie auch morgen wieder eine in Erfurt angemeldet ist“, vor einem Vermischen von Sorgen und Straftaten warnte, wobei sich die Organisatoren als „angebliche Biedermänner durch fremdenfeindliche Hetze und Rassismus entlarvt“ hätten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Demonstration, „wie auch morgen wieder eine in Erfurt angemeldet ist“, bezog sich die

oben genannte Medieninformation des Ministeriums?

2. Wer sind die „Organisatoren solcher Veranstaltungen“, die das Ministerium in der Medieninformation erwähnt (bitte namentliche Benennung der Or- ganisatoren)?

3. Auf welche konkreten Tatsachen stützt der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Einschätzung, dass „angebliche Biedermänner [sich] durch fremdenfeindliche Hetze und Rassismus entlarvt [hätten]“?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Grundsätzlich könnte ich jetzt nach der eingegangenen Klage beim Verfassungsgerichtshof vielleicht auch sagen, dass ich mich zu laufenden Verfahren nicht äußere, das will ich aber nicht tun, sondern Ihre Fragen durchaus beantworten.

Die Antwort zu Frage 1 ergibt sich bereits aus der Medieninformation selbst.

Die Antwort auf die Frage 2 lautet wie folgt: Der Landesregierung sind die Organisatoren der verschiedenen Veranstaltungen, bei denen es zu fremdenfeindlichen Meinungsäußerungen gekommen ist, nicht namentlich bekannt.

Antwort auf Frage 3: Auf vorangegangenen Demonstrationen in Erfurt wurde gefordert, dass Erfurt schön deutsch bleiben solle, was ja nur bedeuten kann, dass alles Fremde draußen bleibt. Die Sprache von Kindern in Berlin wurde als „Kanak-Sprak“ bezeichnet und es wurde angedroht, dass die Deutschen, wenn Deutschland verloren sei, keine Heimat mehr hätten; parallel zur Rhetorik der Nationalsozialisten wurde von „Tausend Jahren Deutschland“ gesprochen. Dies nur als ganz wenige Beispiele. Die Landesregierung teilt die Auffassung unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Akteure, dass damit die Grenzen der Toleranz weit überschritten wurden. Gemeinsam mit den christlichen Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden und vielen couragierten Bürgerinnen und Bürgern haben auch Vertreter der Landesregierung, der Fraktionen und der Parteien Zeichen gegen diesen Missbrauch gesetzt. Es ist die Pflicht aller Demokraten, klare Position gegen Fremdenfeindlichkeit und Hetze gegen Flüchtlinge zu beziehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Herold, bitte.

Danke, Herr Präsident. Aus der Medieninformation konnte ich die von mir gewünschten Informationen nicht herauslesen. Welche Demonstration, bitte, ist genau gemeint?

Da kann ich Sie nur noch mal auffordern, die Medieninformation zu lesen.

Vielen Dank.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Brandner.

Herr Lauinger, zu zweitens haben Sie gesagt, die Organisatoren wären Ihnen nicht bekannt.

Namentlich.

Wenn die Ihnen namentlich nicht bekannt sind, wie können Sie dann davon ausgehen, dass es angebliche Biedermänner sind und fremdenfeindliche Hetze durch die verbreitet worden wäre, wenn Sie gar nicht wissen, wer es ist?

Das habe ich Ihnen dergestalt beantwortet, dass ich mit drei Zitaten belegt habe, was auf diesen Demonstrationen teilweise kundgetan wurde. Das rechtfertigt nach meiner Auffassung diese Einschätzung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist das eine weitere Nachfrage? Bitte schön, Herr Brandner.

Aber Sie erwähnen wörtlich Organisatoren und sagen hier, Sie kennen die nicht. Was ist das für eine Aussage von Ihnen?

Der Landesregierung sind die Organisatoren nicht bekannt.

Aber die nicht bekannten Organisatoren sind für Sie Biedermänner und Brandstifter?

Herr Abgeordneter Brandner, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Fragerecht mittlerweile erschöpft ist.

Aber ich erwarte eine Antwort.

Zwei Nachfragen sind erlaubt.

Ja, aber Antworten doch auch.

Herr Minister hat geantwortet.

Er hat nicht geantwortet.

Es kann sein, dass Sie die Antwort nicht befriedigt, aber die Antwort wurde gegeben.

Das war eine Nicht-Antwort, eine Null-Antwort.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur letzten Anfrage für heute in der Drucksache 6/1337. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident!

(Minister Lauinger)

Beschlagnahmung von leer stehenden Immobilen bzw. Umquartierung von Mietern zugunsten der Unterbringung von Asylbewerbern in Thüringen?

In Hamburg wurde ein neues Gesetz beschlossen, welches es den zuständigen Behörden ab Oktober 2015 (befristet bis Ende März 2017) ermöglicht, leer stehende Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Asylbewerbern gegen den Willen ihrer privaten Eigentümer zu beschlagnahmen. In Bremen dürfen seit Kurzem allgemein leer stehende Immobilien ab einer Größe von 300 Quadratmetern beschlagnahmt werden. Berlin hat bereits mehrere Gewerbeimmobilien beschlagnahmt. In Thüringen findet zurzeit eine Debatte um mögliche gesetzliche Änderungen statt, die darauf abzielen, die Beschlagnahmung von Immobilien zu ermöglichen. Ebenso wie die Beschlagnahmung von Immobilien ist die Umquartierung von Mietern zugunsten von Asylbewerbern aus rechtlicher Sicht problematisch.

Ich frage die Landesregierung: