Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Wir wollen als Zweites – das ist auch in unserem Antrag zu erkennen –, dass unter Leitung des Sozialministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wird, um dem Thema „Sucht und Drogen“ auch im Interesse einer guten Familienpolitik noch mehr Unterstützung zu geben. An der Stelle sieht man auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit der Ministerien und an der Stelle danke ich schon mal für die zukünftige Arbeit.

Drittens, Herr Kollege Zippel, möchte ich gern noch auf einen Punkt in III.2 eingehen, wonach wir bis 2017 in Thüringen das neue Modellprojekt Drugchecking einführen wollen. Sie wissen – und das haben Sie sicher auch recherchiert –, dass wir in Thüringen damit eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen würden. Bisher haben Länder wie Österreich, die Niederlande, Spanien und die Schweiz genau an diesem Punkt ihre Projekte ins Leben gerufen und bewiesen, dass es gute Projekte sind. Hier geht es nicht darum, den Schwarzmarkt, wie Sie es genannt haben, Herr Zippel, zu legalisieren, sondern uns geht es an der Stelle darum, eine Möglichkeit zu eröffnen, dass junge oder ältere Leute, die Drogen konsumieren, in diese Beratungsstelle gehen und die Drogen auf die Wirkstoffe untersuchen lassen können, damit eindeutig

gesagt wird, was da drin ist und in welche Richtung es geht.

Eines wissen Sie doch auch: Die Kriminalisierung und die Kontrolle der Drogen in den letzten Jahrzehnten haben nicht dazu geführt, dass es weniger Drogenkonsumenten geworden sind, sondern das Gegenteil ist der Fall. Hier wollen wir als rot-rot-grüne Koalition einen neuen Weg gehen, weg von der Kriminalisierung des Drogenkonsums. Ich bin mir sicher, mit diesem Antrag werden wir neue Wege gehen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Stange. Jetzt hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, dieser Antrag ist überschrieben mit „Suchtprävention stärken – Familien unterstützen!“. Vor diesem Hintergrund war ich besonders gespannt auf den Inhalt Ihres Antrags, denn die Unterstützung der Familien liegt uns als AfD-Fraktion natürlich besonders am Herzen.

Zunächst ein paar allgemeine Worte vorweg: In diesem Antrag werfen Sie einiges durcheinander und bringen Themen zusammen, die eigentlich strikt getrennt behandelt gehören. Sie überschreiben Ihren Antrag mit „Suchtprävention stärken“ und bringen die medizinische Verwendung von Cannabis ins Spiel. Das hat wirklich nichts mit Suchtprävention zu tun. Im Gegenteil: Die medizinische Verwendung von Cannabis ist ein sehr großes und ernst zu nehmendes Feld, das einer ausführlichen und gründlichen Einzeldebatte bedarf, wobei ich hier an dieser Stelle schon kundtun kann, dass ich dieser medizinischen Verwendung von Cannabis sehr aufgeschlossen gegenüberstehe.

(Beifall AfD)

Ebenso nichts mit Suchtprävention zu tun hat, die Auslegung von „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch zu überprüfen, wenn wir die Suchtprävention stärken wollen. Neben diesen handwerklichen Fraglichkeiten ist Ihr Antrag zwar in weiten Teilen ergebnisoffen, jedoch erschließt sich mir nicht, wieso Sie ausgerechnet bei der Suchtprävention Familien unterstützen wollen, während Sie sonst doch immer versuchen, die Bedeutung von Familien möglichst gering zu halten. Müsste dieser Antrag aus Ihrer Sicht nicht heißen: „Suchtprävention stärken – Sozialpädagogen unterstützen“?

(Beifall und Heiterkeit AfD)

Hier vorliegend haben wir nun also Ihre Vorstellungen von Familienpolitik in Thüringen. Nachdem Sie die rudimentären Reste der Familienpolitik der schwarzen Regierung durch die Abschaffung des Landeserziehungsgelds entfernt haben, ist das nun also, was sich die thüringische Durchschnittsfamilie von Ihrer Familienpolitik zu erwarten hat: Suchtprävention.

(Beifall AfD)

Aber wenn Sie schon so weit gehen und Ihrem Antrag einen familienpolitischen Anstrich verleihen wollen, dann sollten Sie auch auf die Bedeutung stabiler Familienverhältnisse für die Entwicklung kleiner Kinder eingehen. Die Bedeutung dieser als fundamentalen Faktor der Suchtprävention wurde jedoch in Ihrem Antrag nirgendwo erwähnt. Kinder, die in einer stabilen Familie aufwachsen, werden in Zukunft im Laufe ihres Lebens deutlich seltener Angebote zur Suchtberatung benötigen als Kinder, die in gestressten Familien mit Zeitmangel aufwachsen. Dabei spielt die Bedeutung der Bindung eine immens große Rolle, die Sie hier durchgehend ausblenden. Denn nur durch Bindung erhalten Kinder das, was für ihre weitere Entwicklung immens wichtig ist: Resilienz gegen seelische Krisen und Ressourcen, die sie zu einem Menschen machen werden, der meist gar nicht in die Versuchung kommt, mit Drogen und anderen Suchtmitteln zu experimentieren oder diese als Problemlöser zu benötigen und zu akzeptieren.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle können wir gern ansetzen und das Landeserziehungsgeld wieder einführen, damit Kinder überhaupt die Möglichkeit haben, eine tiefer gehende Bindung zu ihren Primärobjekten wie etwa Mutter und Vater aufzubauen und vor allem selbst entscheiden zu können, wann sie erste Schritte aus diesen engen Bindungen von sich aus tun möchten. Das Landeserziehungsgeld wieder einzuführen, werden Sie natürlich nicht tun. Stattdessen gibt es etliche Vorschläge zur Sekundär- und Tertiärprävention, für die mehr Geld und personelle Ressourcen bereitgestellt werden sollen. Schon dem Punkt I.2 ist zu entnehmen, dass Nachfrage und Konsum lebensgefährlicher Drogen, vor allem Crystal Meth, in den letzten Jahren dem Angebot an Suchtberatung und -behandlung weit voraus waren. Unter Punkt II. kommt dann als erste Nothilfemaßnahme die Bitte um Installierung eines weiteren runden Tischs in Form einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Da, wie Punkt I. zu entnehmen ist, die personellen, finanziellen und strukturellen Herausforderungen der Suchtberatung und -behandlung bekannt sein müssen, stelle ich mir hier als Erstes die Frage, warum man nicht diese finanziellen und personellen Schwierigkeiten behebt, indem man die Akteure an der Front finanziell einfach besser ausstattet. Mit mehr Geld und Personal wären die ein

(Abg. Stange)

geübten und bekannten Mitarbeiter sicherlich in der Lage, der gewachsenen Nachfrage nach Hilfe und Behandlung nachzukommen.

(Beifall AfD)

Der unter III. gewünschte Bericht der Landesregierung wird erst zum 30. Januar 2016 angefordert. Das heißt, es vergehen bis dahin noch 65 Tage. Dann liegt ein Bericht vor, mit dem noch keinem einzigen Suchtkranken wirklich schnell und unbürokratisch geholfen ist. Bis dann endlich etwas Zielführendes passiert, vergehen weitere Monate, in denen Suchtkranke auf Therapieplätze warten und weitere Angehörige ohne Hilfe und Beratung bleiben, weil es mal wieder an schnell abrufbarem Geld fehlt. Wir fordern ein weiteres Mal: Handeln statt Reden! Deshalb werden wir innerhalb der Haushaltsdiskussion dafür eintreten, dass mehr Geld in die Hand genommen wird, um tatsächlich die Suchtprävention zu stärken, denn kein runder Tisch, keine Konzeption wird auch nur einen einzigen Menschen dazu bringen, von Suchtmitteln jeglicher Art fernzubleiben. Wir fordern: Versuchen Sie bitte nicht, an den Symptomen herzumzudoktern, greifen Sie die Ursachen an! Da Ihr Antrag das nicht erkennen lässt, lehnen wir diesen ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Frau Herold, vielen Dank. Das Wort hat nun die Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, wie eben von mir in der Einbringung schon angesprochen: Dieser Antrag ist für uns ein wichtiger sozial- und gesundheitspolitischer Antrag und ich möchte es hier auch noch einmal erklären. Wir möchten die Suchtprävention und die Suchtberatung in Thüringen stärken, das heißt konkret eine wirksame Bekämpfung der Folge- und Begleitprobleme durch den Missbrauch der Droge Crystal Meth. Darüber hinaus zielt unser Antrag darauf, die Versorgungslage von Suchtkranken zu verbessern. Angemessene Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote sind für uns zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prävention. Wir werden für Thüringen eine Suchtpräventionsstrategie im Dialog mit den Akteuren erarbeiten. Dafür stehen für uns alle legalen und illegalen Drogen im Fokus, angefangen beim Nikotin über Alkohol bis Cannabis und Crystal Meth. Ziel soll sein, Angehörige, Familien und Berater effektiver zu unterstützen. Dafür ist die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren, für ganz Deutschland lässt sich eine Zunahme des Gebrauchs von legalen und illegalen Drogen nachweisen. Darauf muss das Suchthilfesystem auch in Thüringen reagieren. Es braucht ein Konzept, das die neuesten Entwicklungen berücksichtigt und konkrete Maßnahmen ableitet. Mir geht es hier ganz klar um eine moderne Gesundheits- und Präventionspolitik, die auf Daten, Fakten und Tatsachen basiert. Ich bin kein Fan von Kifferromantik.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch über die Droge sprechen, die bisher noch am meisten unterschätzt wird, die Droge, die in den letzten Jahren einen ungebrochenen, steigenden Konsum aufweist, die Droge, die schon nach einmaligem Konsum schwer abhängig machen kann – Crystal Meth. Crystal Meth ist eine synthetische Droge, die meist geschnupft oder inhaliert wird, ihre Wirkung tritt nach wenigen Augenblicken ein. Sie beinhaltet den Wirkstoff Methamphetamin, der ein intensives Hochgefühl verursacht; es sinkt das Schlafbedürfnis, Hunger und Durst werden nicht mehr wahrgenommen. Nachgewiesen ist der Konsum von Crystal nicht nur bei Partygängern. Selbst Menschen, die unter permanentem Stress stehen, greifen zur Droge. Sie steigern so ihre momentane Leistungsfähigkeit auf Kosten ihrer Gesundheit. Aus zahlreichen Beratungsstellen wurde mir berichtet, dass gerade Konsumentinnen und Konsumenten von Crystal schwierige Klienten sind. Sie benötigen eine wesentlich engere Begleitung als Menschen mit anderen Suchtproblemen wie zum Beispiel mit Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen, der Jugendämter, in Schulen und in der Jugendarbeit haben hier eine spezielle Aufgabe und müssen gut vom Land begleitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Bundeslagebild zur Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamts für das Jahr 2013 haben sich die Rauschgiftdelikte im Bereich Crystal Meth innerhalb von zehn Jahren auf über 40.000 Fälle verdoppelt. Bei den sogenannten erstauffälligen Konsumenten harter Drogen liegt Crystal Meth mit über 65 Prozent weit vor Heroin, Kokain und LSD. Bei den Häufigkeiten auf 100.000 Einwohner gerechnet liegt Erfurt an der Spitze der aufgeführten ostdeutschen Großstädte. Das sind für uns alarmierende Zahlen, die ein Handlungskonzept erfordern. Schon 2014 drängte die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen darauf, dieses Thema anzugehen. Sie bestätigte einen erhöhten Ressourcenbedarf und die Anpassung des Suchthilfesystems. Handlungsempfehlungen aus diesem Hause liegen vor. Auch das zuständige Ministerium hat im Sommer eine Veröffentlichung zu diesem Schwerpunkt vorgelegt. Das ist für uns ein guter Anfang. Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag aber noch einige Schritte weiter gehen.

(Abg. Herold)

Ich möchte noch kurz auf weitere legale und illegale Drogen eingehen. Eine reine Verbots- und Repressionspolitik im Zusammenhang mit Cannabis ist aus unserer Sicht gescheitert. Wir brauchen eine wirkliche Präventionspolitik, sehr gute Beratungsstrukturen und eine Entkriminalisierung von Konsumenten. Hier ist Österreich schon einen Schritt weiter. Ein neues Gesetz stellt den Besitz von Gras und Haschisch für den Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe, vielmehr wird auf die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern gesetzt. Hier gilt das Motto „Therapie statt Strafe“. Die Polizei meldet den Vorfall, die Gesundheitsbehörde ordnet gegebenenfalls Therapiemaßnahmen an. Das halten wir aus gesundheitspolitischer Sicht für einen guten Weg. Laut einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Anja Siegesmund vom März 2014 gaben 18,5 Prozent der Bevölkerung an, einen durchschnittlich riskanten Alkoholkonsum zu haben. Das entspricht hochgerechnet auf die Thüringer Bevölkerung einer Zahl von 262.000 Personen. Jeder vierte Mann und jede siebte Frau in Thüringen trinkt also regelmäßig mehr als die empfohlene durchschnittliche Tageshöchstmenge an Alkohol. Auch die Medikamentenabhängigkeit steigt an. 8,8 Prozent der Befragten gaben einen missbräuchlichen Gebrauch von Schmerzmitteln an.

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel, die Anfangssuchtprävention zu stärken, Familien zu unterstützen, verfolgt erstens die Gewährleistung einer konsequenten gesundheitspolitischen Ausrichtung von Sucht und Drogenpolitik. Dieses muss den Jugend- und Konsumentenschutz einschließen. Die wirksamste Prävention ist Aufklärung und Beratung. Zweitens erfolgt die Lenkung der Aufmerksamkeit auf die wirksame Bekämpfung der Folge- und Begleitprobleme durch Crystal Meth und drittens muss die bisherige Suchtpräventionspolitik auf den Prüfstand. Sie muss sich an den tatsächlichen Bedarfen orientierten. Hierfür sehen wir in der Jugendhilfe und in der Institution Schule wichtige Partner für die Drogenprävention. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Als Nächste hat die Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste! Sehr geehrter, lieber Herr Zippel, Sie müssen es mit der Kritik nicht gleich übertreiben. Lassen Sie einfach mal die Kirche im Dorf. Wenn Sie hier sagen, was Ihr gutes Recht ist, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können, dann heißt das nicht, dass der Antrag verkehrt ist. Das heißt nur, dass Sie eine andere Sichtweise haben. Das

wissen wir nun schon seit längerer Zeit, wenn wir über Drogenprävention und um die Frage Cannabis und andere Dinge diskutiert haben. Sie haben zu dem Thema eine Große Anfrage gestellt und da muss ich mal sagen: Das eine schließt das andere nicht aus. Manchmal kommt man relativ zeitgleich auf die eine oder andere Überlegung, weil Themen ganz wichtig sind. Eine ähnliche Situation haben wir beim überübernächsten Tagesordnungspunkt, wenn es um Hospiz- und Palliativmedizin geht. Die Koalitionsfraktionen haben einen Antrag in den entsprechenden Fachausschuss eingebracht. Sie haben heute hier diesen Antrag und wollen ihn hier beraten. Insofern, denke ich mal, schließt sich überhaupt nicht aus, dass die Große Anfrage vom Ministerium natürlich ordnungsgemäß bearbeitet und auch beantwortet wird, dass wir in unserem Antrag verschiedene andere Dinge erbitten, die sich möglicherweise auch ergänzen können. Insofern, denke ich mal, kriegen wir das hin. Sie brauchen auch nicht zu fragen, warum wir nicht auf die Beantwortung der Großen Anfrage warten, sondern wir wollen den Antrag heute und jetzt gerade beschließen.

Wollen Sie auch noch eine Antwort auf eine Frage von Herrn Zippel geben?

Wenn er dann gefragt hat, antworte ich.

Bitte schön, Herr Zippel.

Ja, das eine setzt das andere voraus. Vielen Dank. Eine Nachfrage, Frau Pelke: Meinen Sie nicht auch, dass es zumindest sinnvoller gewesen wäre, Ihre Fragestellungen nach der Beantwortung unserer Großen Anfrage zu stellen? Wäre darin nicht eine gewisse Logik zu erkennen gewesen?

Also, da wir nicht wissen, Herr Zippel, wann die Große Anfrage beantwortet wird und wir jetzt den Termin bis zum 30.01.2016 gesetzt haben, den Bericht im Plenum haben zu wollen, glaube ich, schließt sich überhaupt nicht aus, dass wir dann möglicherweise die Antworten der Großen Anfrage und auch die Folge dieses Antrags im Fachausschuss weiterdiskutieren werden.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sehr gut beantwortet!)

(Abg. Pfefferlein)

So, zum Thema: Die SPD hat bei dem Thema „Sucht und Drogen“ eigentlich schon immer auf Prävention gesetzt, um den Einstieg in die Sucht möglichst zu verhindern, und das insbesondere im Bereich von Kindern und Jugendlichen. Jetzt muss ich noch mal zu einem Punkt kommen, weil ich an vielen Dingen Vorrednern zustimmen kann, in einem Fall gab es hier eine kritische Bemerkung von der Fraktion auf dieser Seite, dass Familienunterstützungsmaßnahmen anders aussehen sollen. Aber ich stelle an dieser Stelle mal die Frage: Wenn in Familien die Situation auftaucht, dass man sich mit Drogenabhängigkeit beschäftigen muss, und wir hier in unseren Antrag hineinschreiben, dass genau diese Maßnahmen, um diesen Familien zu helfen, ausgebaut, verbessert werden sollen und auf Prävention gesetzt werden soll, auf Begleitmaßnahmen, dann weiß ich nicht, was daran verkehrt ist. Dann ist das für mich eine eindeutige Unterstützung von Familien in Problemsituationen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir brauchen eine starke Suchthilfe, die erkrankten Menschen dabei hilft, aus der Sucht herauszukommen. Menschen, bei denen weder Prävention noch Suchthilfe gegriffen haben, wollen wir darüber hinaus die Säule der Überlebenshilfe verstetigen. Auch das gehört zu diesem Thema einfach mit dazu.

Es ist schon gesagt worden: Präventionspolitik besteht aus unserer Sicht – auch was diesen Antrag angeht – aus drei Säulen: aus der Prävention, der Beratung und der Behandlung. Die Landespräventionsarbeit soll einen besonderen Fokus auf verhältnispräventive und akzeptanzorientierte Maßnahmen legen und dabei richten wir die verstärkte Unterstützung der Arbeit auch auf Drogen mit besonders hohem Sucht- und Abhängigkeitspotenzial wie Crystal Meth. Das ist eben schon sehr ausführlich von meiner Kollegin Frau Pfefferlein angesprochen worden. Wir müssen uns natürlich auch auf neue Wege begeben, wenn wir den Menschen denn helfen wollen. Das heißt, wir müssen im Bereich Prävention sowohl bei der Beratung, bei der Begleitung und bei der Hilfe für Konsumenten und natürlich auch für die betroffenen Familien neue Wege und Methoden entwickeln und sie suchen. Genau deshalb haben wir darum gebeten, dass auch ministeriumsübergreifend eine Zusammenarbeit organisiert wird. Genau deshalb haben wir darum gebeten, dass uns bis zum 30. Januar dann ein Bericht vorgestellt wird, wie denn bis dahin schon das eine oder andere auf den Weg gebracht werden kann.

Wir wollen mit unserem Antrag eine Bestandsanalyse der bisherigen Präventionspolitik in diesem Bereich und wir wollen bestimmte Schwerpunkte weiterentwickeln. Lassen Sie mich noch kurz einige Schwerpunkte ansprechen: Wir wollen das Sucht

hilfesystem neuen Anforderungen und Bedarfen anpassen, speziell auch um uns der Bekämpfung der sehr schwerwiegenden Droge Crystal Meth zu widmen. Wir wollen einen Entwicklungsleitfaden, einen Handlungsleitfaden zur Suchtprävention in Kommunen ausbauen, gestalten – natürlich mit den Kommunen. Frau Pfefferlein hat schon darauf hingewiesen, dass es in größeren Städten auch ganz andere Situationen gibt. Wir wollen Hilfsangebote für Familien mit Abhängigkeitsproblemen ausbauen. Dazu hatte ich schon einiges gesagt.

Nun lassen Sie mich noch ganz wenige Sätze sagen und aus der Begründung unseres Antrags zitieren, weil das Thema „Cannabis“ noch mal angesprochen worden ist. Die Frage von Legalisierung einer bestimmten Abgabemenge Cannabis – da werden wir möglicherweise nicht auf einen Nenner kommen. Es ist ja schon mal ganz gut, dass wir in der Frage, dass Cannabis in gesundheitspolitischen Aspekten genutzt werden soll, dann zueinanderfinden. Ich will es noch mal kurz zitieren, wir haben hier auch nichts durcheinandergebracht; das sind unterschiedliche Aspekte, die in diesem Antrag festgelegt worden sind. In der Begründung sind wir noch einmal ganz deutlich darauf eingegangen. Ich zitiere kurz: „Das Suchthilfesystem in Thüringen braucht ein Konzept, das die neusten Entwicklungen von problematischem Suchtmittelkonsum bedarfs- und zielgruppenspezifisch berücksichtigt, konkrete Maßnahmen ableitet.“ Ich verweise noch mal darauf, auch das haben wir hier festgehalten: „Einen Anfang hat Thüringen schon mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat gemacht, wo ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes […] und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung einzuleiten ist. Ziel dieses Antrages war es, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung können zwar seit 2011 Cannabis-Zubereitungen als Fertigarzneimittel verordnet werden, aber faktisch hat das an der Versorgungslage für die Patientinnen und Patienten nur wenig geändert. Bundesweit wurde 2014 lediglich 109 Patientinnen und Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt.“ In Amerika gibt es da mittlerweile eine ganz andere Situation. Ich glaube, in einer Lebenssituation, was betroffene Patienten im Palliativbereich und Schmerzpatienten betrifft, da sollte man tunlichst schauen, inwieweit man hier Hilfe geben kann.

Der andere Punkt war, dass wir gesagt haben: „... Cannabispolitik braucht ein neues gesetzliches Fundament und eine neue Idee. Eine regulierte, legale Abgabe von Cannabis könnte in einem Modellprojekt mit einer Thüringer Kommune ausprobiert werden. Das Ziel der Schwächung des

Schwarzmarktes als ordnungspolitisches Ziel, die Kostenersparnis in der Strafverfolgung könnte damit auch für Präventionsangebote nutzbar gemacht werden.“ Also ist es nicht gleich das Ende von Thüringen, wenn wir in einer Kommune ein solches Projekt ausprobieren. Das kann man natürlich erst hinterher auswerten. Aber ich glaube einfach, dass wir uns mit diesem Antrag auf neue Wege begeben, die in diesem Bereich schlichtweg notwendig sind. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)