Protokoll der Sitzung vom 27.11.2015

Straftaten gemäß § 21 Versammlungsgesetz bei Kundgebungen in Thüringen?

In der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright – Drucksache 6/1237 – erwähnte die Fragestellerin mehrere Kundgebungen, die ich gleich unter Frage 1 genau nenne.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die generelle Nachfrage nach Straftaten gemäß § 21 Versammlungsgesetz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kundgebungen – Titel und Anlass – wurden von wem am 14.09.2015 in Waltershausen, am 19.09.2015 in Heiligenstadt und am 28.10.2015 in Erfurt angemeldet und durchgeführt?

2. Hat es bei den unter Frage 1 genannten Kundgebungen Straftaten gemäß § 21 Versammlungsgesetz gegeben und liegen dazu bisher Erkenntnisse zum Täterkreis vor?

3. Hat es in Thüringen, bezogen auf § 21 Versammlungsgesetz, im Jahr 2015 – bis einschließlich zum 20. November – Ermittlungsverfahren gegeben und wenn ja, wie viele und mit welchem Ausgang?

Es antwortet für die Landesregierung Staatssekretär Götze, Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Für den 14. September 2015 wurden in Waltershausen zwei Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Die Versammlung „Unsere Schule für unsere Kinder – Asylbetrug raubt uns die Zukunft“ wurde vom NPD-Landesverband Thüringen durchgeführt. Das Bündnis „Waltershausen bleibt bunt“ führte eine Kundgebung unter dem Motto „Willkommen in Waltershausen – Hilfe für Flüchtlinge“ durch. Am 19. September 2015 fanden in Heilbad Heiligenstadt drei Versammlungen statt. Der NPD-Kreisverband Eichsfeld meldete unter dem Motto „Asylflut stoppen, der Überfremdung Grenzen setzen“ zwei aufeinanderfolgende Kundgebungen in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr an. Der Aufzug der SPD Heiligenstadt fand unter dem Thema „Aufnahme von Flüchtlingen, Schaffung einer Willkommenskultur gegen Fremdenfeindlichkeit“ in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Für den 28. Oktober 2015 wurden in Erfurt zwei Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Die AfD führte unter dem Motto „Thüringen und Deutschland dienen, Asylchaos beenden“ eine Kundgebung mit Aufzug durch. Die Versammlung „Auf die Plätze, fertig: Mittwoch! Für ein bedingungsloses Bleiberecht“ wurde von der Linksjugend veranstaltet.

Die Antwort zu Frage 2: Zu den vorgenannten Versammlungen wurden keine Anzeigen gemäß § 21 Versammlungsgesetz aufgenommen.

Die Antwort zu Frage 3: Im Jahr 2015 gab es nach meiner Kenntnis bisher insgesamt zehn Ermittlungsverfahren nach § 21 Versammlungsgesetz. Davon wurden bisher sieben Verfahren eingestellt. Die restlichen drei Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage des Antragstellers.

(Staatssekretär Götze)

Zu Frage 3, den zehn Ermittlungsverfahren: Können Sie untermauern, welche politische Richtung dahintersteckte?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es gibt kein politisches Strafrecht, das wissen Sie doch!)

Dazu habe ich keine Unterlagen mit.

Können Sie das nachreichen?

Das könnte ich nachreichen.

Danke, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie das tun würden.

Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Walk, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1312.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Einrichtung einer Polizei-Vertrauensstelle in Thüringen

Medienberichten zufolge – „Die Welt Online“, 30. Oktober 2015 – planen die regierungstragenden Fraktionen, eine sogenannte Polizei-Vertrauensstelle einzurichten. An diese könnten sich Polizisten und Bürger wenden, wenn sie glauben, dass es bei der Polizeiarbeit konkrete Probleme und Missstände gäbe, so die Berichterstattung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die Einrichtung einer solchen Vertrauensstelle für erforderlich und wie begründet sie ihre Auffassung?

2. Welche Möglichkeiten gibt es bislang für Bürger, die Behörden über Probleme und Missstände im Zusammenhang mit der Arbeit der Thüringer Polizei zu informieren?

3. Welche Möglichkeiten gibt es für Polizeibeamte, über Probleme und Missstände innerhalb der Polizei zu informieren?

4. Wie bewertet die Landesregierung die unter Frage 2 und 3 genannten Möglichkeiten?

Es antwortet wiederum Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Landesregierung erachtet die Einrichtung einer solchen Vertrauensstelle als wichtig und erforderlich. Hierzu kann ich auch auf meine weiteren Ausführungen zu Frage 4 verweisen. Darüber hinaus darf ich an dieser Stelle auch auf den Koalitionsvertrag aufmerksam machen, der wie folgt formuliert ist: „Die Koalition setzt sich für eine Führungskultur in der Polizei ein, deren Ziel es ist, Anregungen und Beschwerden von Polizeibeamtinnen und -beamten konstruktiv aufzunehmen. Wir beabsichtigen die Einrichtung einer Polizeivertrauensstelle, an die sich sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Betroffene wenden können.“

Zu Frage 2: Bisher können sich Bürgerinnen und Bürger mit Problemen und/oder Missständen unmittelbar an die örtlich zuständige Polizeibehörde, die übergeordnete oder oberste Polizeibehörde wenden. Unabhängig davon besteht zudem die Möglichkeit, sich direkt an den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag sowie den Beauftragten bei der Landesregierung zu wenden.

Zu Frage 3: Das Beschwerde- und Konfliktmanagement in der Thüringer Polizei ist zuallererst eine permanente Führungsaufgabe der jeweils höherrangigen Vorgesetzten sowie der personalvertretenden Stellen, zu deren Aufgabe auch die Lösung von Konflikten gehört. Außerdem stehen weitere Möglichkeiten offen. Ich nenne hier beispielhaft: Personalvertretungen, die mit ihren weitreichenden Initiativ- und Beteiligungsrechten Diskriminierungsverbote überwachen sowie Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen; Vertrauenspersonen, die sich speziell um die Belange, Interessen und Probleme von Beschäftigten mit Behinderungen sorgen; Gleichstellungsbeauftragte, die sich insbesondere um die Lösung oder Verwendung von geschlechterabhängigen Konflikten sorgen.

Zu Frage 4: Mit der Errichtung einer Polizei-Vertrauensstelle können sich sowohl Bürger als auch Polizeibeamte mit ihren Anregungen und Problemen direkt und ohne Beachtung gegebenenfalls bestehender Hierarchien an eine von der Verwaltung unabhängige Stelle als unmittelbaren Ansprechpartner wenden. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Walk.

Zunächst besten Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Anschlussfrage bzw. zwei Anschlussfragen. Zu Frage 3 haben Sie ausgeführt, permanente Führungsaufgabe, Personalvertretung, Vertrauenspersonen und Gleichstellungsbeauftragte. Meine Frage: Wurden diese drei Institutionen im Vorfeld der Einrichtung der Polizei-Vertrauensstelle eingebunden – davon gehe ich aus – und wie haben sich diese Institutionen positioniert?

Wir sind gerade dabei, die Polizei-Vertrauensstelle einzurichten, die organisatorischen Fragen zu klären und in diesem Kontext wird das mit den hier Angesprochenen dann auch abgestimmt werden.

Herr Abgeordneter Walk, Sie haben leider keine weitere Frage.

(Zuruf Abg. Walk, CDU)

Na ja, gut, dann stellen Sie noch eine Frage.

Also wir haben das so ein bisschen gekoppelt. Danke für die Nachsicht, Frau Präsidentin. Ich hätte – eine Anmerkung noch – mir natürlich gewünscht, wenn diese Institutionen, die sehr wichtig sind, deswegen haben Sie sie angeführt,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Recht auf Anmerkungen haben Sie nun wirk- lich nicht! Die dritte Frage ist okay!)

vorher eingebunden worden wären. Zu den Planungen: Wie ist die Vertrauensstelle personell besetzt oder was ist vorgesehen und wo ist sie organisatorisch angebunden?

Ich habe Ihnen doch gesagt, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und die Beteiligungen werden selbstverständlich erfolgen. Sie können davon ausgehen, dass ich mich regelmäßig in Monatsgesprächen mit Personalvertretung und auch Gleichstellungsbeauftragten befinde und auch da wird das kommuniziert. Was die personelle Ausstattung angeht, kann ich Ihnen momentan nicht sagen, wie wir das konkret ausgestalten werden. Aber ich denke mal, ein höherer Dienst, ein mittlerer Dienst dürften so die Mindestausstattung sein.

Besten Dank.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen und rufe die Frage der Abgeordneten Mitteldorf, Die Linke, in Drucksache 6/1322 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Bedarfszuweisungen für die Stadt Nordhausen

Die Stadt Nordhausen hat einen Antrag auf Bedarfszuweisungen gestellt und wartet seither auf die abschließende Bearbeitung. Auch nach mehrmaligen Rückfragen und jeweils unterschiedlichen Auskünften zum Bearbeitungsstand steht ein Bescheid nach wie vor aus. Die Stadt Nordhausen ist die größte kreisangehörige Stadt des Landkreises. Der Landkreis hat bereits eine Bedarfszuweisung erhalten und ist auch weiterhin auf die Handlungsfähigkeit der Stadt Nordhausen angewiesen.

Ich frage die Landesregierung: