Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Eine medizinische Untersuchung soll verpflichtend für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen eingeführt werden und die Erlaubnis zum Besitz und zum Erwerb von Schusswaffen soll nur noch für die Dauer von jeweils fünf Jahren erteilt werden.

Im Zusammenhang mit der gegenwärtig noch andauernden Subsidiaritätsprüfung möchte ich zum einen darauf hinweisen, dass das Waffenrecht nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Zum anderen würde ich unabhängig von der bei uns im Moment anstehenden Subsidiaritätsprüfung durchaus begrüßen, wenn die Zahl der Waffen in Thüringen – dies sind allein über 120.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen – nicht weiter ansteigt oder sich sogar verringert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch mehr als zehn Jahre nach dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium, meine ich, muss das unser gemeinsames Ziel bleiben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. Ich schließe damit den dritten Teil …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr Carius!)

Bitte schön, Herr Dittes. Entschuldigung, ich habe die Redemeldung nicht gesehen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, zu den sachlichen Hintergründen zur Diskussion um das Waffenrecht wurden hier viele Sätze gewechselt. Ich will aber dennoch eines noch einmal deutlich machen, denn der Antrag der AfD offenbart natürlich eines:

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD, Abg. Höcke, AfD: Das war eine Aktuelle Stunde!)

Die AfD thematisiert einen vermeintlichen Verlust innerhalb der Europäischen Union an Freiheit der Menschen,

(Unruhe AfD)

weil sie glaubt, dass die Ankündigung Junckers zu Neuregelungen des Waffenbesitzes, also von Ge

(Minister Dr. Poppenhäger)

genständen, die von ihrem Wesen dazu bestimmt sind, Schaden am Menschen, an Gegenständen zu verursachen, weil sie meint, dass diese Ankündigung Menschen in Europa unter Generalverdacht stellt und ungeeignet ist.

Meine Damen und Herren von der AfD, Sie haben sich keine drei Tage nach den Anschlägen in Paris hier vor dem Landtag hingestellt und haben Millionen von Menschen verantwortlich gemacht für die Anschläge in Paris und haben gesagt, dass die Einwanderungspolitik, die Flüchtlingspolitik in Europa gescheitert ist und gefordert, die Grenzen zu schließen. Sie haben Millionen von Menschen kriminalisiert und Sie haben das nicht als Verlust an Freiheit, die wir in der Europäischen Union haben, charakterisiert, sondern es geht Ihnen darum, dass die Freiheit dann gefährdet ist, wenn Menschen keinen ungehinderten Zugang mehr zu Waffen – ich sage es noch einmal –, die von ihrem Wesen dazu bestimmt sind, Schaden zu verursachen, haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben nicht Millionen kriminalisiert, sondern gegen Ihre Politik demonstriert!)

Ich habe die Rede von Frau Muhsal an dem Mittwoch nach den Anschlägen in Paris sehr genau gehört. Das, was Sie erzählen, Herr Möller, ist eine Lüge und ich hoffe, dass Sie das dann im Protokoll auch selbst nachlesen können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber eines muss man an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Nicht nur, dass Sie hier Ihr falsches, Ihr schändliches Verständnis von Freiheit dokumentieren, sondern Sie betreiben auch noch das miese Spiel der Panikmache und des Aufhetzens von Menschen, die in der Tat sehr verantwortungsvoll mit ihrer Tätigkeit, aber auch mit ihrem Zugang zu Sport umgehen, indem Sie suggerieren, dass es für Jäger und Sportschützen hier zur Verschärfung kommt. Der Kollege Adams hat eindeutig darauf hingewiesen: Es gibt keinerlei Veranlassung von Menschen, auch in Thüringen, die natürlich auch in Tradition im Sportschützenbereich und in Tradition im Bereich der Jagd leben, beunruhigt zu sein, dass die verantwortungsvolle Ausübung von Jagd- und Schießsport beeinträchtigt ist. Aber wir wollen gemeinsam auch darüber diskutieren, wie mehr Sicherheit geschaffen wird. Ihre Aktuelle Stunde ist kein Beitrag für mehr Sicherheit. Es ist ein Beitrag für weniger Freiheit in der Europäischen Union. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich schließe den dritten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ergebnisse der Beratungen zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und deren Auswirkungen auf Thüringen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1414

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Mike Huster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Datum vom 3. Dezember dieses Jahres liegt ein Kompromiss vor, den die Ministerpräsidenten einstimmig beschlossen haben. Dieser Kompromiss liegt zwischen den bisher diskutierten Vorschlägen, aber im Ergebnis, so dürfen wir feststellen, auch weit weg von radikalen Vorschlägen zur Aufkündigung der Solidarität im föderalen Bundesstaat. 2020 ist bekanntlich das Jahr, in dem die deutsche Wiedervereinigung 30 Jahre her sein wird und das ist das Jahr, an dem sich viele Debatten der letzten Jahre auch hier im Haus immer gemessen haben – Horrorszenarien, die davon ausgegangen sind, dass wir, vom Jahr 2010 in etwa aus betrachtet, zwischen 1 und 2 Milliarden Euro pro Jahr weniger an Einnahmen haben könnten, wenn es ganz schlecht laufen würde. Mit dem jetzt avisierten Kompromiss können wir sagen: Diese negativen Prognosen werden nicht eintreffen. Es gibt noch Risiken und es gibt auch noch viele offene Baustellen, aber mit dieser Einigung ist die Chance auf Klarheit ab 2020 gegeben, auch für unsere mittelfristige Finanzplanung. Es deutet sich an, dass wir einnahmeseitig in etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 werden verbleiben können und demnach nicht befürchten müssen, dass wir allein vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 400 Millionen Euro weniger an Einnahmen werden verzeichnen müssen.

Meine Damen und Herren, zu den positiven Ergebnissen des Kompromisses gehört auch, dass sich Thüringen mit anderen Ländern mit der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich durchgesetzt hat, zwar nicht wie gefordert oder gewünscht zu 100 Prozent angerechnet, aber immerhin von derzeit 64 Prozent auf dann 75 Prozent. Ein Teilerfolg, wie wir finden. Die Länder sollen Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,02 Milliarden Euro erhalten und während die Sonderbundesergänzungs

(Abg. Dittes)

zuweisungen für die neuen Bundesländer ab 2019 enden, werden sie für die politische Führung und für die Kosten der strukturellen Arbeitslosigkeit bleiben.

Die Einigung der Länder sieht noch viele andere Punkte vor, die ich jetzt aus Zeitgründen nicht alle nennen kann. Ich will aber noch einmal bemerken, dass die Ausgangslage für eine Einigung sehr, sehr schwierig schien. Es gab massiven Druck auf die neuen Bundesländer und die Strategie der neuen Bundesländer bestand unter anderem darin, dass man gemeinsam versucht hat, Vorschläge zu entwickeln und die eigenen Interessen zu sichern. Nordrhein-Westfalen wollte vom Nehmer- zum Geberland werden und wollte massiv die Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs. Die drei derzeitigen Geberländer wollten 2 Milliarden Euro weniger in den Länderfinanzausgleich zahlen und die ostdeutschen Länder wollten nach dem Auslaufen des Solidarpakts II die Einnahmeverluste weitgehend ausgeglichen haben. Und, wie das üblich und erwartbar ist, kein Land wollte insgesamt schlechtergestellt werden als bisher.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne verstehen wir die Einigung als Kompromiss, dem übrigens auch die anderen ostdeutschen Ministerpräsidenten zugestimmt haben, gleich welche Partei sie stellt, ob Sie nun von der CDU kommen, von der SPD oder wie in Thüringen von der Linken.

Die Einigung der 16 Bundesländer – dieser stimmte auch Thüringen zu – ist zunächst nur ein gemeinsames Angebot der Länder an den Bund. Wir erwarten, dass der Bund einschlägt. Es sieht eine Bruttoentlastung der Länder von insgesamt 9,7 Milliarden Euro vor. Auf Thüringen entfielen davon 442 Millionen Euro. Würde man das Ergebnis mit anderen Zahlungen des Bundes verrechnen, können wir, wie schon gesagt, vorsichtig davon ausgehen, dass wir in etwa das Einnahmeniveau des Jahres 2019 halten können. Das ist ein Kompromiss, bedeutet aber gegenüber dem Jahr 2015 immerhin auch noch eine Mindereinnahme von 400 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, der Bund muss nun seiner Pflicht zum Solidarföderalismus nachkommen. Wer will, dass die Schuldenbremse durch die Bundesländer ab 2020 eingehalten werden kann, muss die Länder auch finanziell handlungsfähig machen und ausstatten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss sagen, es ist schon sehr ambitioniert, die Ergebnisse und Beratungen zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs innerhalb der Aktuellen Stunde zu beantragen und hier ausführlich besprechen zu wollen.

(Beifall CDU, AfD)

Die Ergebnisse und Beratungen reihen sich in eine ganze Kette von Fehlleistung der rot-rot-grünen Landesregierung ein. Vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die schlecht verhandelten Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr gesprochen und heute behandeln wir das Thema „Länderfinanzausgleich“. Sie sehen, in Thüringen wird nicht nur der Haushalt so fundamental falsch angelegt, dass er durch einzelne Korrekturen nicht mehr zu retten ist. Auch in den Verhandlungen mit Bund und den Ländern über die zukünftigen Finanzzuflüsse gibt die Landesregierung kein gutes Bild ab.

(Beifall CDU)

Alles, was erforderlich ist, um die Ausgaben langfristig im Einklang mit den Einnahmen zu halten, versäumt diese Regierung. Es fehlen eine Verwaltungsreform,

(Heiterkeit DIE LINKE)

die Überprüfung von Aufgaben und Standards, eine Schwerpunktbildung zugunsten des Wachstums und wachsender Steuereinnahmen.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Aus- gerechnet jetzt!)

Bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs erntet die von der Linken geführte Regierung jetzt sogar Kritik von der SPD.

(Beifall CDU)

Die „Thüringer Allgemeine“ hat in der vorigen Woche ausführlich darüber berichtet. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider kritisierte insbesondere Regierungschef Bodo Ramelow und sagte, es sei bedauerlich, dass der Ministerpräsident keinen Nachteilsausgleich für Thüringen verhandelt hat.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, was Reiner Haseloff für Sachsen-Anhalt gelungen ist, schafft Bodo Ramelow für Thüringen nicht: einen Nachteilsausgleich, der spezifische Belastungen unseres Landes berücksichtigt.

Wo hat denn Ha- (Abg. Huster)

seloff einen Nachteilsausgleich für SachsenAnhalt erreicht?)