Die prognostizierten Steuermehreinnahmen decken gerade einmal die Ausfälle aus dem Solidarpakt. Die ganz normalen Kostensteigerungen etwa durch Gehälter und Pensionen werden dadurch nicht ausgeglichen. Überdies ist der Vorschlag der Länder eine Einigung zulasten Dritter, nämlich des Bundes. Das wurde an dieser Stelle eben auch genannt. Wenn diese Einigung zulasten des Bundes am Ende nicht aufgeht, kann die Lücke noch größer ausfallen. Zu beachten ist, dass die Länder die Zustimmung des Bundestags mit einer Zweidrittelmehrheit brauchen. Daher ist auch fraglich, ob mit der Einigung der Länder schon das Gesamtergebnis steht.
Die Thüringer Finanzministerin hatte vor einigen Tagen ebenso auf die ausstehende Zustimmung des Bundes hingewiesen. Allerdings sieht Frau Taubert den Ausgang der Abstimmung positiver als ihre Berliner SPD-Kollegen, wenn sie sagt, bei den zur Diskussion gestellten Beiträgen sollte es jedoch verwundern, wenn der Bund seine Zustimmung verweigert. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass man insbesondere in der SPD auf Bundesebene über den Vorschlag zum Länderfinanzausgleich empört sei. Damit hätten die Länder einseitig und ohne Absprache mit dem Bund die gemeinsame Gesprächsebene verlassen, würde es in einer internen Bewertung der Fraktionsführung heißen, die der „Süddeutschen“ vorliegt. Die Sozialdemokraten würden zudem bezweifeln, ob es angesichts der gewünschten Zahlungen des Bundes überhaupt möglich wäre, die Steuern weiter zu senken. In seinen Interviews Ende November hat der SPD-Innenminister von Nordrhein-Westfalen von Überkompensation in den neuen Ländern gesprochen und einen Ost-West-Gegensatz an die Wand gezeichnet. Finanzministerin Taubert hat auch mit Unverständnis auf die vermeintliche Bevorzugung der neuen Bundesländer reagiert. Doch nun erhält Nordrhein-Westfalen künftig 1,5 Milliarden Euro mehr im neuen Finanzausgleich und darf sich als sogenanntes Geberland verkaufen, nur um schon in wenigen Jahren wegen überbordender Ausgaben und Neuverschuldung wieder als kranker Mann in Deutschland beim Bund betteln zu gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Doppelhaushalt sieht vor dem Hintergrund dieser mageren Verhandlungsergebnisse besonders bizarr aus. Die Einnahmebasis erodiert durch politisches Ungeschick, aber im Land wird so getan, als gäbe es von Jahr zu Jahr mehr Geld. Eines zeigt sich wieder und zieht sich wie ein roter Faden durch: Rot-Rot-Grün verspielt die finanzielle Zukunft Thüringens.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, da haben wir es nun, das dürre Spätzchen in der Hand. Die fette Taube ist abgeflogen nach Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. 442 Millionen Euro soll Thüringen ab 2020 jährlich aus den Finanzausgleichstöpfen erhalten. Das ist ungefähr soviel Geld wie 2019, aber über 300 Millionen Euro weniger als 2016. Da muss sich der Freistaat aber strecken. Die Zeiten, in denen etwas zu verteilen ist, gehen dem Ende zu. Egal wer in der nächsten Legislaturperiode den Hut aufhaben wird, steht vor großen finanziellen Herausforderungen.
Meine Damen und Herren, für die Öffentlichkeit völlig überraschend haben sich die Ministerpräsidenten der Länder vor 14 Tagen auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen geeinigt. Ich kenne keine Details der Verhandlungen – der Ministerpräsident wird uns dazu sicher gleich einiges sagen – und so weiß ich auch nicht, warum die Ministerpräsidenten, die nun die Spätzchen in den Händen halten, egal ob SPD- oder CDU- oder linker Ministerpräsident, so schnell eingelenkt haben. Ich sehe nur das Verhandlungsergebnis. Das ist mager für Thüringen und der Bund muss auch noch einwilligen, diese Summe überhaupt zu zahlen.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht nur von der Höhe der Summe enttäuscht. Die Punkte, die die SPD-Finanzminister und -Finanzsprecher der ostdeutschen Bundesländer vorher verabredet haben und die ihnen wichtig waren, sind im Kompromiss überhaupt nicht enthalten. Der Finanzausgleich zwischen den Ländern ist weg. Auch wenn das Volumen nur rund 7 Milliarden Euro betrug, war es doch ein Zeichen der Solidarität.
Der Länderfinanzausgleich hat dafür gesorgt, dass es einen angemessenen und gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern gibt. Alle Bundesländer wurden am finanziellen Erfolg einzelner Bundesländer beteiligt und wir wissen, dass das in der Regel erst durch vielfältige Verflechtungen, durch Kriegsfolgeereignisse, die ostdeutschen Bundesländer, durch Förderung des Bundes im Bereich der Wissenschaft oder durch jahrzehntelange Hilfe der Ländergemeinschaften im Rahmen des Länderfinanzausgleiches möglich geworden ist. Bayern als jahrzehntelanges Empfängerland im Länderfinanzausgleich zeigt dies anschaulich.
Nun soll es diesen Länderfinanzausgleich gar nicht mehr geben. Der Bund soll mit allgemeinen Zuweisungen die entstehende finanzielle Lücke schließen, aber die Lücke wird auch nach dem Kompromissmodell nur unzureichend berechnet, da die kommunale Steuerkraft bei der Berechnung der Finanzkraft eines Landes unterbelichtet ist. Wir haben im Vorfeld der Verhandlungen gefordert, dass die kommunale Steuerkraft zu 100 Prozent eingerechnet werden muss – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nun steigt der Satz von 64 Prozent lediglich auf 75 Prozent.
Meine Damen und Herren, andere Forderungen meiner Fraktion für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bleiben vollkommen unberücksichtigt oder es wurde zwischen den Ministerpräsidenten sogar das Gegenteil vereinbart. Zwar wurde der von CDU-geführten Bundesländern immer wieder ins Gespräch gebrachte Steuersatzwettbewerb zwischen den Bundesländern verhindert. Dass die Länder sich aber darauf verständigt haben, zu prüfen, ob verschiedenen Sozialgesetzen beschränkte Länderkompetenzen ermöglicht werden können, halte ich für ein vollkommen fatales und falsches Signal. Bei diesem Punkt kann ich die Zustimmung unseres Ministerpräsidenten zum Kompromisspaket am allerwenigsten verstehen.
Nachdem das mit dem Steuerwettbewerb – das wollte ja die CDU – nicht geklappt hat, versuchen einzelne Länder nun, einen Wettbewerb zu den Sozialstandards zu initiieren, der am Ende doch nur dazu führen wird, dass die Standards in finanzschwachen Ländern aufgeweicht werden müssen, weil sie irgendwann nicht mehr finanziert werden können. Damit wird das Gebot des Grundgesetzes nach der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ausgehöhlt. Das Motto „reich bleibt reich und arm bleibt arm“ wird mit diesem Kompromiss in Beton gegossen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Bildschirm! Herr Dr. Pidde, ich habe vernommen, wie enttäuscht Sie über die Verhandlungen waren, aber wir sind auch enttäuscht. Schauen wir mal, was wir daraus machen können.
Ab dem Jahr 2019 wollen die Länder 9,7 Milliarden Euro mehr vom Bund für ihre Aufgaben erhalten. Es ist richtig und wichtig, den Ländern mehr Geld zu geben, doch noch hat der Bund nicht zugestimmt. Bundesfinanzminister Schäuble hat selbst nur 8,5 Milliarden Euro angeboten, gerade vor dem Hintergrund, dass man aus der CDU- und der SPDBundestagsfraktion den großen Schock über diese zusätzlich veranschlagten Mittel hörte. Frau Merkel sagte zu der 1 Milliarde Euro mehr sehr frostig, ich zitiere: „Das hat der Bund zur Kenntnis genommen.“ Man muss deshalb auch sagen, dass noch nicht sicher ist, wie viel Geld Thüringen erhält. Man sollte das Fell nicht teilen, bevor der Bär nicht erlegt ist. Deshalb ist für die heutige Diskussion erst einmal alles sehr fiktiv.
Wir haben in Thüringen unter anderem das Problem, dass ab 2019 der Soli wegfällt. Laut der Novembersteuerschätzung hätte man im Jahr 2019 eine Einnahmesituation von 7,7 Milliarden Euro, wenn man die Steuern, den Länderfinanzausgleich, die allgemeine Bundesergänzungszuweisung und die übrigen Bundesergänzungszuweisungen zusammenrechnet. Die Steuereinnahmen sollen laut Schätzung in optimistischer Weise steigen, aber die Mittel aus dem Solipakt laufen aus. Die Landesregierung wäre in der Verantwortung, Thüringen auf diese Herausforderung in der Zukunft vorzubereiten und die Ausgaben wieder zu senken. Doch die Landesregierung agiert gegenteilig und der Haushalt des Landes wächst und wächst. Hier wären Vorsorge und eine Rückstellung als Puffer vonnöten! Der Ministerpräsident sorgt anders vor und kündigt jetzt schon an, dass er den Kommunen ob der sinkenden Mittel einiges erklären müsse, Zitat: „Bis ich das meiner kommunalen Familie erklärt habe, wird viel Bitternis damit verbunden sein, viele Tränen damit verbunden sein.“
Das ist nicht die Zukunft, die wir uns als AfD-Fraktion und als heimatverbundene Thüringer vorstellen! Wir wollen funktionierende leuchtende Kommunen und eine intakte Infrastruktur und dazu braucht es eine auskömmliche finanzielle Ausstattung! Wir lehnen die katastrophale Finanzpolitik der Landesregierung grundsätzlich ab, aber für Thüringen ist das zusätzliche Geld, das prozentual kommen soll, erst einmal gut, vor allem vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich im Herbst 2019 neu gewählt wird und dann eine andere, eine tatsächlich sparsamere und finanziell sowie politisch gemäßigte Regierung in Thüringen den Ton angeben wird. Spätestens dann können Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Umso dringender braucht Thüringen also einen Ersatz für die auslaufenden Mittel, um die rot-rot-grünen Fehlentscheidungen wieder zu korrigieren.
Ob unser Thüringer Ministerpräsident am Tisch der Ministerpräsidenten gut verhandelt hat oder nicht, das können wir als AfD-Fraktion schwer beurteilen,
denn wir waren nicht dabei. Die CDU hat sich dafür ihre Meinung gebildet und ist der festen Überzeugung, dass Herr Ramelow schlecht verhandelt hat und Thüringen Nachteile entstanden sind. Das nehmen wir zur Kenntnis und beobachten das weiterhin. Wir stellen aber auch fest, dass Herr Ramelow und seine rot-rot-grüne Regierung grundsätzlich grenzenlose Ausgabewünsche haben, sodass wohl nicht zu leicht zusätzliches Geld aus der Hand gegeben wird, bevor der politisch motivierte Umbau des Landes nicht vollendet ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Taubert zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie Sie alle wissen, haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf der MPK am 3. Dezember 2015 nach langem Ringen auf einen Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Dies würde eine echte Neugestaltung des Systems der Steuerverteilung zwischen den Ländern bedeuten. Der umkämpfte Finanzausgleich der Länder untereinander in dieser bisherigen Form soll weitestgehend abgeschafft und damit mit dem bisher ebenfalls umstrittenen Umsatzsteuerausgleich zusammengelegt werden. Der Finanzkraftausgleich soll im Wesentlichen bereits bei der Verteilung der Umsatzsteuer erfolgen. Für den für die ostdeutschen Länder wichtigen Vorwegausgleich konnte ein adäquater Ersatz geschaffen werden. Insgesamt wird dadurch die Transparenz und Akzeptanz des gesamten Systems gestärkt. Daneben sollen ab dem Jahr 2020 bisher weitestgehend unberücksichtigte Sonderbedarfe seitens der Länder geltend gemacht werden, die neue Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen rechtfertigen. Hierzu zählen die nach wie vor nicht vollständig berücksichtigte unterdurchschnittliche Gemeindefinanzkraft insbesondere der neuen Länder sowie die ungleiche Verteilung der Mittel des Bundes zur Forschungsförderung nach Artikel 91 b des Grundgesetzes. Zusätzlich sollen die am stärksten verschuldeten Länder Bremen und Saarland Zinsbeihilfen vom Bund erhalten.
Im Hinblick auf den Kompromissvorschlag der Länder ist es erforderlich, dass sich der Bund insgesamt mit 9,65 Milliarden Euro an der Finanzierung beteiligt. Bisher steht die endgültige Zusage des Bundes, der die Einigung im Wesentlichen finanzieren soll, noch aus. Die Vorstellungen der Länder
Es war klar, meine Damen und Herren, dass sich die Thüringer Maximalforderungen nicht durchsetzen lassen würden. Es ist aber auch klar, dass ein Scheitern jetzt für Thüringen und für die anderen ostdeutschen Länder zu keinem besseren Ergebnis unter den Bundesländern führen wird. Bemerkenswert ist, dass sich die Länder 16 : 0 auf einen Vorschlag einigen konnten, bemerkenswert deshalb, weil die Interessenlagen der Bundesländer sehr weit auseinanderliefen. Die Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg haben im Saldo Entlastungen im Länderfinanzausgleich von 2 Milliarden Euro gefordert. Nordrhein-Westfalen sollte vom Nehmer- zum Geberland werden und hat hierzu vehement die Abschaffung des Umsatzsteuerausgleichs verlangt. Die ostdeutschen Länder haben erwartet, dass die gravierenden Einnahmeverluste durch das Auslaufen des Solidarpakts II angemessen aufgefangen werden. Die Stadtstaaten pochten auf die Beibehaltung ihrer Einwohnerwertung. Die Haushaltnotlageländer Saarland und Bremen drängten auf eine Entlastung von ihren gravierenden Vorbelastungen in Form von Zinshilfen. Auch die Länder, die keine Sonderbelastungen aufweisen, wollten gegenüber anderen Ländern nicht benachteiligt werden. Und schließlich stand hinter allem die zentrale Forderung aller Länder, dass kein Land schlechter gestellt werden soll als bei der Fortführung der bisherigen Regelungen.
Vor dem 3. Dezember 2015 sind zahlreiche Modelle diskutiert worden – ich kann mich erinnern, dass es ungefähr acht an der Zahl gewesen sind, sowohl vom Bundesfinanzminister als auch von Hamburgs Erstem Bürgermeister –, die alle für Thüringen und für die anderen neuen Bundesländer deutlich nachteiliger gewesen wären. Insofern ist die vorliegende Einigung für Thüringen das Beste, was bisher auf dem Tisch lag.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen an dieser Stelle die finanziellen Auswirkungen auf den Thüringer Landeshaushalt erläutern, wenngleich vermutlich der eine oder andere aus der Presse einige Zahlen entnehmen konnte. Im Ergebnis führen die beschlossenen Maßnahmen dazu, dass von der Gesamtentlastung in Höhe von 9,65 Milliarden Euro etwa 242 Millionen Euro auf Thüringen entfallen. Dies bezieht sich allerdings auf das Jahr 2019. Maßgeblich für uns ist jedoch das Jahr 2020, weil hier die Regelungen zum aktuellen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II aber auch zum Entflechtungsgesetz ausgelaufen sein werden.
Insbesondere wegen des Auslaufens der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten – das sind 300 Millionen Euro – sowie des Auslaufens der Entflechtungsmittel – das sind dann 109 Millionen Euro – sieht sich Thüringen
vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 trotz des vorliegenden Kompromisses ungefähr mit einem gleichen Weiterlaufen aber mit einer leichten Mindereinnahme von im Moment 6 Millionen Euro gegenüber. Bezogen auf das Jahr 2015 liegen die Mindereinnahmen sogar bei über 400 Millionen Euro, da wir derzeit noch allein 724 Millionen Euro Sonderbedarfsergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten erhalten, und zwar ausschließlich vom Bund.
In den vergangenen Jahren konnte das anhaltende Steuerwachstum den steten Rückgang der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten überkompensieren. Auch für die kommenden Jahre geht der Arbeitskreis Steuerschätzung von einem anhaltenden Wachstum aus. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass die Einnahmerückgänge durch das Steuerwachstum aufgefangen werden können. Allerdings besteht auch hier ein konjunkturelles Risiko. Zum anderen fällt Thüringen – wie alle neuen Länder – gegenüber den anderen Ländern zurück, die nicht den vollständigen Rückgang der Solidarpakt-II-Mittel bis zum Jahr 2020 in ihren Haushalten verkraften müssen.
Echte Sonderbedarfe Thüringens bzw. der neuen Länder, zum Beispiel die Lasten aus den Zusatzund Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR oder auch die ökologischen Altlasten, haben keinen Eingang in die Kompromisslösung gefunden – und da muss ich sagen –, obwohl wir sie gefordert haben. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die erzielte strukturelle Einigung nicht ausreichend sein wird, um die Aufgaben des Landes weiterhin in der heutigen Intensität wahrzunehmen.
Ein Blick auf die Be- und Entlastungen des Bundes im Zusammenhang mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zeigt jedoch, dass für eine zusätzliche Entlastung der Ländergesamtheit durchaus weiterer Spielraum besteht. Insbesondere durch das Auslaufen des Solidarpakts II sowie des Entflechtungsgesetzes tragen vor allem die neuen Länder zur Entlastung des Bundes zugunsten der finanzstarken Länder bei.
Der Bund hat zudem bereits angekündigt, den Solidarzuschlag ab dem Jahr 2020 zumindest für weitere zehn Jahre fortzuführen. Das klingt zwar sehr positiv, aber ich will noch einmal daran erinnern, dass der Bund entgegen den Einigungen, die die Bundesländer mit ihm, damals mit Herrn Schäuble, Frau Merkel und Herrn Seehofer, gefunden haben – das ist vor einem reichlichen Jahr gewesen –, diese Zusage einseitig aufgekündigt hat. Sie können sich noch entsinnen, dass Anfang des Jahres oder Ende vorigen Jahres drei Menschen vor der Presse standen und gesagt haben, sie wollen keine Steuererhöhung, der Soli wird aufgelöst.
Also darin liegt ein entscheidender Punkt, dass wir heute auch über diese Unzulänglichkeiten diskutieren.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Bund den Solidarpakt gleichmäßig abschmelzen will, fließen erhebliche Mittel zweckgebunden in seinen Haushalt, ohne dass er weiter Lasten für die Wiedervereinigung aufbringen muss. Wir werden uns deshalb weiter dafür einsetzen, dass er die Lasten der neuen Länder – und wir haben die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme angeführt – übernimmt. Allein hieraus zahlt Thüringen derzeit circa 400 Millionen Euro pro Jahr. Auch bei den ökologischen Altlasten werden wir eine stärkere Beteiligung einfordern.
Ich will Ihnen sagen, wie die Entwicklung gewesen ist: Herr Schäuble hat am Anfang recht wenig angeboten, er war unter 8 Milliarden Euro. Da hat er schon die Entflechtungsmittel mit einbezogen, sodass wir für eine echte Entlastung nur mit 5,5 Milliarden Euro hätten rechnen können. Momentan ist es so, dass der Bund circa 14 Milliarden Euro Belastungen hat, abschmelzend auf diese 9,65 Milliarden Euro, und er im Jahr 2020 freibleibende – also ungebundene – Mittel von circa 8 Milliarden Euro haben wird. Das heißt, dass da genug Luft drin ist, um genau das zu tun, was das Grundgesetz will, nämlich gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu schaffen. Hier ist der Bund in einer besonderen Verantwortung und ich will das ganz deutlich sagen: Ich bin Carsten Schneider trotz aller Kritik auch sehr dankbar. Er ist einer der Abgeordneten im Bund, der mit maßgeblichem Einfluss auch Nachbesserung mitmachen kann und der sich dafür einsetzt. Ich sage ganz ehrlich: Das sollten alle Bundestagsabgeordneten aus Thüringen tun, sowohl in Regierungsverantwortung als auch in Opposition – jetzt gucke ich zu meinem Koalitionspartner. An der Stelle ist der Bund schlicht und ergreifend stärker gefordert. Auch das Thema „gesamtdeutsche Strukturförderung“ wird für uns in Thüringen wichtig sein und dort werden wir uns einbringen. Auch da gibt es Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das genau erkannt hat, dass wir auch in den nächsten Jahren als ostdeutsche Bundesländer noch weiteren Förderbedarf haben. Es geht darum, langfristig die Balance zwischen der weiteren Stärkung unseres Standorts Thüringen einerseits und der Anpassung an die Anforderungen einer rückläufigen, alternden Bevölkerung andererseits, zu finden.
Sie sehen, die Einigung für einen bundesstaatlichen Finanzausgleich ab dem Jahr 2020 ist und bleibt ein Zwischenschritt. Auch in den kommenden Jahren werden wir keine Gelegenheit ungenutzt lassen, um die zukünftige Handlungsfähigkeit Thü
ringens sicherzustellen und zu verbessern. Zunächst aber wird es darum gehen, den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs im Gesetzgebungsverfahren zu begleiten und vielleicht noch das eine oder andere Detail zugunsten Thüringens zu verbessern.
Herr Kowalleck hat sich von seiner Rede offensichtlich immer noch nicht erholt, er ist nach wie vor nicht hier. Ich will noch etwas dazu sagen, was er vorhin von sich gegeben hat: Herrn Kowalleck ist offensichtlich in der vergangenen Legislaturperiode entgangen, dass die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform an seiner eigenen Fraktion gescheitert ist,