Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Zu Frage 4: Der „Masterplan Salzreduzierung“ unterscheidet sich in seinem Anspruch erheblich vom Vier-Phasen-Plan des Unternehmens und des Landes Hessen. Dieser sah eine Erreichung des guten Zustandes in der Weser für 2060 und damit 33 Jahre später vor, als der „Masterplan Salzreduzierung“. Zudem enthielt dieser als zentrale Maßnahme den Bau einer Oberweserpipeline in einem Umfang von 3,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Das ist nicht konform mit den Vorgaben der EU und war deswegen für uns und ebenso auch für die anderen Bundesländer der FGG inhaltlich wie operativ nicht akzeptabel. Gleichwohl haben wir die geeigneten Maßnahmen des Vier-Phasen-Plans, wie den Bau und die Inbetriebnahme der KKF und die Haldenabdeckung, in die gemeinsame Lösung integriert. Mit der Aufnahme der Maßnahme „Einstapeln von Salzabwässern unter Tage“ und damit dem Ende der Produktionsabwässer in der Werra, mit der Abdeckung aller drei Halden, mit der Reduzierung der Oberweserpipeline, der Prüfung der Erfordernisse und der Aufnahmeeinstellung der Versenkung im Bewirtschaftungszeitraum wurde dieser jedoch maßgeblich fortentwickelt. Mit dem „Masterplan Salzreduzierung“ ist eine Erreichung der Zielwerte in jedem Fall bis 2027 gewährleistet. Das war mit dem Vier-Phasen-Plan nicht möglich.

Eine Nachfrage durch den Abgeordneten Gruhner.

Ja, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Nachfrage: Es ist ja mit dem Masterplan beabsichtigt, dass mit den dort implementierten Maßnahmen an dem sogenannten Pegel Boffzen tatsächlich 300 Milligramm Chlorid erreicht werden. Könnten Sie mir darstellen, auf welcher Grundlage und mit welchen konkreten Berechnungen es ausgerechnet zu diesem Wert von 300 Milligramm gekommen ist?

Ich verweise auf den umfassenden Bewirtschaftungsplan, der in seinem Entwurf eingesehen

werden kann. Dort werden die 300 Milligramm hergeleitet und es ist der Zielwert, den wir erreichen müssen, um die Zielwerte der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen und damit das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

Eine weitere Nachfrage.

Noch mal direkt dazu: Das heißt, Sie halten es für realistisch, dass mit den jetzt vereinbarten konkreten Maßnahmen diese 300 Milligramm erreicht werden können und man dann tatsächlich keine Produktionsdrosselung vornehmen müsste – also hier noch mal eine Einschätzung, ob Sie das wirklich für realistisch halten –?

Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat sich gestern auf ein zweistufiges Verfahren mit einem Maßnahmenbündel von zunächst drei Maßnahmen verabredet: KKF, Einstapeln und Haldenabdeckung. Wenn dieses nicht ausreicht und man mittelfristig, also 2018, nicht erkennen kann, dass der Zielwert 2021 erreicht werden kann, gibt es einen zweiten Schritt, in dem geprüft werden muss, ob der Werrabypass oder eine Produktionsdrosselung nötig sein wird, um den Zielwert zu erreichen. Das ist der Plan und ich gehe fest davon aus, dass dieser Plan, den sieben Länder miteinander verabredet haben, fundiert ist. Zudem hat sich das Unternehmen auch dazu bekannt, dass es alles tun will, um diesen Zielwert zu erreichen. Von daher gehe ich davon aus, dass wir in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der einzelnen Schritte, die im „Maßnahmenplan Salzreduzierung“ stehen, diesen Wert auch erreichen können.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keinen Nachfragebedarf. Damit schließe ich die Fragestunde und ich schließe die heutige Plenarsitzung. Ich bedanke mich bei allen, die die Geduld aufgebracht haben, heute Abend noch hier zu verweilen. Wir sehen uns morgen früh pünktlich um 9.00 Uhr zur Fortsetzung der Plenarsitzung.

Ende: 18.43 Uhr