Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Vielen Dank.

Es gibt offenkundig keinen Nachfragebedarf. Vielen Dank, Frau Ministerin. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold, AfD-Fraktion. Die Frage trägt die Drucksachennummer 6/1418.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Dolmetscherleistungen in der Betreuung von Strafgefangenen in Thüringen

Sprachbarrieren und damit verbundene Verständigungsschwierigkeiten stellen einen wesentlichen Hinderungsgrund für die Kommunikation zwischen Strafvollzugsbeamten und Migranten sowie Asylbewerbern, aber auch für die Kommunikation von strafgefangenen Migranten und Asylbewerbern untereinander dar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Dolmetscher sind für die Betreuung von Strafgefangenen im Freistaat Thüringen tätig (bitte Angabe der Zahl der Dolmetscher für die Jus- tizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben, Ton- na, Gera und Untermaßfeld sowie für die Jugend- strafanstalt Arnstadt seit 2010) ?

2. Wie haben sich die Einsatzzeiten der Dolmetscher seit 2010 entwickelt (bitte Angabe der Ge- samtstundenzahl je Justizvollzugsanstalt und für die Jugendstrafanstalt)?

3. Zu welchen planmäßigen und außerplanmäßigen Anlässen werden die Dolmetscherleistungen in Anspruch genommen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Dr. Albin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen sind keine Dolmetscher für die Betreuung Strafgefangener in einem festen Arbeits- oder Anstellungsverhältnis tätig. Für Dolmetscherleistungen werden bedarfsmäßig Dolmetscherbüros von den Justizvollzugseinrichtungen beauftragt. Hierüber werden keine Statistiken geführt.

Zu Frage 2: Auch hierüber werden keine Statistiken geführt.

Zu Frage 3: Dolmetscher werden immer dann herangezogen, wenn eine Verständigung mit einem Gefangenen nicht oder nur schwer möglich ist und mit ihm wichtige Themen besprochen oder ihm grundlegende Entscheidungen eröffnet werden. Hierzu gehören insbesondere Zugangs- bzw. Erstaufnahmegespräche, Gespräche zur Erstellung, Eröffnung und Fortschreibung von Vollzugsplänen, Kontakte mit Konsulaten, Betreuungs- oder Behandlungsgespräche, Gespräche bei besonderen vollzuglichen Vorkommnissen und die Eröffnung von Stellungnahmen, zum Beispiel zu einem Antrag auf vorzeitige Entlassung.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Frage. Herr Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist der Fragesteller und die Frage hat die Drucksachennummer 6/1419.

(Ministerin Keller)

Weiterbildungen zum Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr in Thüringen

Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren durch moderne Kommunikationsmittel, das heißt der Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digital- funk), zu stärken. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es in den kommenden Jahren großer Anstrengungen bei allen Beteiligten. Um die Einsatzkräfte der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr auch für zukünftige Einsätze zu wappnen, können Weiterbildungen zum Umgang mit der Technik des BOS-Digitalfunks hilfreich sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung Weiterbildungsmaßnahmen zur Verwendung des BOS-Digitalfunks für die Einsatzkräfte der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr?

2. Wird die Landesregierung Schulungsunterlagen zur Weiterbildung von Einsatzkräften der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr ausarbeiten und zur Verfügung stellen?

3. In welchem Zeitraum plant die Landesregierung derartige Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Alle Einsatzkräfte müssen die neue Digitalfunktechnik sicher bedienen können. Nur so kann das Ziel der erfolgreichen Einführung des Digitalfunks gelingen. Entsprechend ist unter enger Beteiligung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule die Erarbeitung eines anwendergerechten und in seinen Lehrinhalten abgestuften Schulungskonzepts vorgesehen. Die Fachlehrer der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule absolvieren bereits einen fünftägigen Grundlagenlehrgang. Das hier erworbene Wissen soll in die Erarbeitung von Schulungsunterlagen einfließen.

Antwort zu Frage 2: Die in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits etablierten Kreisausbilder Funk werden intensiv in den Bereichen „Grundlagen des Digitalfunks“, „Gerätebedienung und Pro

grammierung“, „Funktaktik“ sowie „Ressourcenschonende Kommunikation“ geschult. Sie sollen befähigt werden, ihr erlangtes Wissen als Multiplikatoren an die Einsatzkräfte weiterzutragen. Parallel werden jedem Nutzer der Zugang zu einem webbasierten E-Learning-System eröffnet und gerätespezifische Kurzbedienungsanleitungen auf einem laminierten DIN-A5-Blatt bereitgestellt. Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sowie die Kreisausbilder Funk können die Aufgaben nicht allein bewältigen. Der Freistaat ist zusätzlich auf externe Schulungsleistungen angewiesen, die bei der Ausschreibung des Landesrahmenvertrags mit berücksichtigt werden. Folgende zielgruppenorientierte Schulungspakete werden für die Kommunen abrufbar sein: Ein erstes Paket betrifft Mitarbeiter der dezentralen technischen Servicestelle, ein zweites Fachlehrer der Landesfeuerwehrschule und Kreisbeauftragte Funk, das dritte Paket wäre Einweisung der Nutzer in die Funktechnik und das vierte Paket Bedienpersonal von Feuerwehreinsatzzentralen. Die Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule bietet in den Monaten April und Juni 2016 jeweils einen fünftägigen Lehrgang zur Schulung der Kreisausbilder Funk für die Feuerwehren mit Tunnelbasiseinheiten an. Das notwendige externe Personal wurde bereits vertraglich gebunden.

Die Antwort zur Frage 3: Mit Beginn der landesweiten Einführung des Digitalfunks werden die Schulungsmaßnahmen forciert. Sie werden während der gesamten vierjährigen Projektlaufzeit an der speziell bereitgestellten Technik angeboten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfrage. Dann kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage dieses Kalenderjahrs und sie stellt Abgeordneter Gruhner, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1420.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Mündliche Anfrage an die Landesregierung bezieht sich auf das Thema

Einigung zum „Masterplan Salzreduzierung“

Am Mittwoch, dem 8. Dezember 2015, war der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu entnehmen, dass es unter Führung der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, zu einer Einigung zwischen dem Unternehmen K+S und den Anrainerländern (Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Nieder- sachsen) hinsichtlich eines Konzepts zur weiteren Reduzierung der Salzbelastung im Gewässersystem Werra/Weser („Masterplan Salzreduzierung“) gekommen sei. In dem entsprechenden Artikel wird

die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz indirekt mit den Worten zitiert: „K+S habe sich in den Verhandlungen konstruktiv verhalten und in den Plan eingewilligt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass sich die Landesregierung mit K+S auf die Umsetzung des „Masterplans Salzreduzierung“ verständigt hat?

2. Wenn ja, worauf stützt die Landesregierung ihre Behauptung zu einer Einigung mit K+S gekommen zu sein und wenn nicht, warum erweckt die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz in verschiedenen Medien den Eindruck, dass diese Einigung erzielt wurde?

3. Ist es richtig, dass der Masterplan im Falle eines Scheiterns der Salzfrachtreduktion die Drosselung der Fertigung seitens K+S vorsieht?

4. Inwieweit korrespondiert der „Masterplan Salzreduzierung“ mit dem im September 2014 vorgestellten „Vier-Phasen-Plan“, der zwischen K+S und der Hessischen Landesregierung geschlossen wurde?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Siegesmund.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gruhner für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die im „Masterplan Salzreduzierung“ enthaltenen Maßnahmen und Zeitpläne wurden innerhalb der FGG Weser im Dialog mit dem Unternehmen K+S abgestimmt. Hierzu fanden zahlreiche Abstimmungen in der FGG Weser und zwischen Hessen, K+S und Thüringen statt. Im Laufe des Abstimmungsprozesses hat sich das Unternehmen zur Umsetzung aller im Masterplan enthaltenen Maßnahmen und auch zu den dort genannten Umsetzungszeiträumen bekannt. In einem Schreiben von Herrn Steiner an mich vom 11.11. wird diese Sichtweise auch noch einmal betont. Dort wird insbesondere die mit dem Masterplan angelegte Langfristigkeit der Lösung im Hinblick auf die aktive Betriebsphase, aber auch in der Nachbergbauphase als positiv hervorgehoben. Die Maßnahmen „Bau einer KKF-Anlage“ und „Haldenabdeckung“ waren außerdem schon Bestandteil des Vier-PhasenPlans, den das Unternehmen selbst als Lösungsoption seinerzeit vorgestellt hatte. Die Haldenabdeckung wurde in Abstimmung mit dem Unternehmen nochmals erweitert. Nunmehr ist es vorgesehen, dass alle drei Halden vollständig abgedeckt werden, zudem wurde ein konkreter Zeitplan für die

Abdeckung abgestimmt. Im Zuge der Abstimmung zum Masterplan hat das Unternehmen selbst die Einstapelung von Salzabwässern unter Tage als weitere Reduzierungsmaßnahme vorgeschlagen. Das Unternehmen geht davon aus, dass diese Maßnahmen ab 2021 voll einsatzfähig sind. Insofern wird vom Unternehmen auch diese Maßnahme nicht als kritisch beurteilt. K+S hat sich jedoch mehrfach gegen die Aufnahme von Produktionsdrosselungen in das Maßnahmenprogramm ausgesprochen. Vielleicht hilft hier auch der Blick ins Detail. Nur für den Fall, dass die von K+S selbst vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die von K+S versprochene Wirkung zeigen, wird 2021 geprüft, ob ab 2027 Produktionsdrosselungen erforderlich werden. Zuvor kann K+S alles tun, alternative Maßnahmen vorzuschlagen. Unerfüllt blieb der Wunsch von K+Salz, Produktionsdrosselungen nach 2027 als Ultima Ratio bereits zum jetzigen Zeitpunkt – also zwölf Jahre vorher – vollständig auszuschließen. Gewässerschutz fordert nicht nur Bemühungen, sondern konkrete Erfolge. Freifahrtscheine kann es vorher nicht geben.

Das sieht übrigens auch die Hessische Landesregierung so und hat der Aufnahme der Produktionsdrosselung als Ultima Ratio zugestimmt. Es liegt am Unternehmen, seine eigenen Zusagen umzusetzen oder, falls nötig, Alternativen zu entwickeln. Für das aktuell beschlossene Maßnahmenprogramm gilt: Alle zwischen 2015 und 2021 im Maßnahmenprogramm konkret zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen wurden konstruktiv mit dem Unternehmen K+S abgestimmt. Das Unternehmen hat sich dennoch am 14. Dezember zum Entwurf des „Masterplans Salzreduzierung“ geäußert. Darin wird seitens des Unternehmens der Wunsch geäußert, die Produktionsdrosselungen aus dem Masterplan herauszunehmen, für die Weser „weniger strenge Umweltziele festzulegen“ und auch die zu erreichenden Zielwerte abzusenken. Das wird aus Sicht des Unternehmens mit den derzeitig noch bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Maßnahmenwirkung begründet.

Diese Wünsche des Unternehmens wurden gestern auf dem Weserrat diskutiert. Man hat sich aber entschlossen, diese nicht im Bewirtschaftungsplan zu berücksichtigen, da sie hinter den tatsächlich erreichbaren und abgestimmten Zielen der Länder zurückfallen und das Unternehmen in der Pflicht ist, seine Anstrengungen im Gewässerschutz zu erhöhen. Mit dem Unternehmen soll es hierzu ab Mitte Januar 2016 unter dem neuen Vorsitzland Bremen ein Gespräch geben.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zur Frage 1.

Zu Frage 3: Der Masterplan sieht eine Produktionsdrosselung für den Fall vor, dass mit den Maßnahmen – Bau KKF, Einstapeln, Haldenabdeckung –

(Abg. Gruhner)

eine Erreichung der vereinbarten Zielwerte am Pegel Boffzen in der Weser nicht möglich ist. Diese Ultima-Ratio-Maßnahme wird aber nur dann umzusetzen sein, wenn erstens in der vorgesehenen Bewertung der Wirksamkeit der gerade genannten Maßnahmen die Ziele nicht erreicht werden können und zweitens, wenn das Unternehmen bis Ende Juli 2020 keine alternativen Maßnahmen zur Zielerreichung vorschlagen und umsetzen kann. Die Überprüfung der Erfordernisse einer Produktionsdrosselung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Auswertung durch die FGG Weser – die nur einstimmig Beschlüsse fällen kann – sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Zu Frage 4: Der „Masterplan Salzreduzierung“ unterscheidet sich in seinem Anspruch erheblich vom Vier-Phasen-Plan des Unternehmens und des Landes Hessen. Dieser sah eine Erreichung des guten Zustandes in der Weser für 2060 und damit 33 Jahre später vor, als der „Masterplan Salzreduzierung“. Zudem enthielt dieser als zentrale Maßnahme den Bau einer Oberweserpipeline in einem Umfang von 3,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Das ist nicht konform mit den Vorgaben der EU und war deswegen für uns und ebenso auch für die anderen Bundesländer der FGG inhaltlich wie operativ nicht akzeptabel. Gleichwohl haben wir die geeigneten Maßnahmen des Vier-Phasen-Plans, wie den Bau und die Inbetriebnahme der KKF und die Haldenabdeckung, in die gemeinsame Lösung integriert. Mit der Aufnahme der Maßnahme „Einstapeln von Salzabwässern unter Tage“ und damit dem Ende der Produktionsabwässer in der Werra, mit der Abdeckung aller drei Halden, mit der Reduzierung der Oberweserpipeline, der Prüfung der Erfordernisse und der Aufnahmeeinstellung der Versenkung im Bewirtschaftungszeitraum wurde dieser jedoch maßgeblich fortentwickelt. Mit dem „Masterplan Salzreduzierung“ ist eine Erreichung der Zielwerte in jedem Fall bis 2027 gewährleistet. Das war mit dem Vier-Phasen-Plan nicht möglich.