Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Die Bildung von zwei Klassen bei Schülerzahlen knapp über 30 in der Klassenstufe ist ausgesprochen personalintensiv. So führten die Klassenteilungen in den Klassenstufen 5, 6 und 9 zu einem Mangel an Unterrichtsversorgung, der sich über mehrere Fächer, unter anderem Englisch, Mathematik, Physik sowie Natur und Technik, erstreckte. Diesem Mangel wurde seitens des Staatlichen Schulamts Mittelthüringen mit einer befristeten Einstellung aus der Vertretungsreserve begegnet. Des Weiteren hat die Schulleitung in Absprache mit dem örtlichen Personalrat der Schule die für andere Zwecke als die Unterrichtsabsicherung vorgesehene Schulpauschale nicht vollständig ausgeschöpft, um weiteren Unterricht abzudecken. Darüber hinaus wurde in wechselseitiger Abordnung zwischen den staatlichen Regelschulen Blankenhain und Kranichfeld – sechs Lehrerwochenstunden nach Kranichfeld und acht Lehrerwochenstunden nach Blankenhain – für fachgerechten Lehrereinsatz durch das Schulamt gesorgt. Durch die Langzeiterkrankung einer Lehrkraft für Englisch und Sport verschärft sich die angespannte Personalsituation an der Schule. Krankheitsersatz auf dem Weg weiterer Abordnungen kann derzeit durch das Schulamt nicht geschaffen werden. Alle Schulen im zumutbaren Umfeld der Regelschule Blankenhain müssen selbst langzeiterkrankte Lehrkräfte ersetzen bzw. kommen kurzfristig erkrankte Lehrkräfte hinzu.

Nach den vorgenannten Personalmaßnahmen waren somit weiterhin nicht abgesichert: fünf Stunden in Mathematik, sieben Stunden Physik, fünf Stunden Natur und Technik und neun Stunden Englisch. Mit Blick auf die sehr kleinen Klassen wurde in Anwendung des § 44 Abs. 1 letzter Satz der Thüringer Schulordnung eine Reduzierung der nach Rahmenstundentafel vorgesehenen Stundenzahl vorgenommen. Für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich sucht das Schulamt weiter nach Bewerbern für eine befristete Einstellung im Rahmen der Personalbudgetierung. Aufgrund nicht ausreichend qualifizierter Bewerber sowie fehlendem Interesse bei infrage kommenden Bewerbern an einer solchen befristeten Einstellung scheiterten die bisherigen Bemühungen zuletzt am 2. Dezember 2015. In der 49. Kalenderwoche kamen durch Krankheit einer Kollegin weitere 15 Unterrichtsstunden im Bereich Deutsch und Musik hinzu, die aber alle vertreten wurden. Zum Teil war das nur durch das Zusammenlegen von Klassen möglich.

Zu Frage 2: Die Staatliche Regelschule Blankenhain erhielt eine befristete Einstellung im Rahmen der Vertretungsreserve aufgrund der Bewerberlage in Fachrichtung Ethik und Sport. Im naturwissenschaftlichen Bereich wird sich um eine befristete Einstellung im Rahmen der Personalbudgetierung bemüht. Diese Möglichkeit besteht nicht im Fach Englisch, da der Bedarf durch die Langzeiterkrankung einer Lehrkraft besteht.

Zu Frage 3: Zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016 stand für die Regelschule Blankenhain keine unbefristete Einstellung zur Verfügung. Im Einstellungsverfahren 8. Februar 2016 soll für die Regelschule Blankenhain eine unbefristete Einstellung im Fach Mathematik ausgebracht werden.

Zu Frage 4: Die Lösungsmöglichkeiten über Einstellungen sowie über die Vertretungsreserve sind ausgeschöpft. Zu den Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden gehören die Beratung und die Unterstützung der Schulen, damit diese auch in derartigen Ausnahmesituationen die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in guter Qualität leisten können. Mit den vom Schulamtsleiter aufgezeigten Maßnahmen, unter anderem dem Zusammenlegen von Klassen, konnten zum Beispiel in der 49. Kalenderwoche 15 Unterrichtsstunden im Bereich Deutsch und Musik vertreten werden – ich erwähnte das bereits. Schwerpunkt der Unterrichtsabsicherung sind die Abschlussklassen, sodass die Lehrplanziele erreicht werden können und eine entsprechende Bewertung im Halb- und Endjahreszeugnis erfolgen kann.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Danke schön. Nächster Fra

(Abg. Emde)

gesteller ist Herr Abgeordneter Tischner, Drucksache 6/1416.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ausfall von Klassenfahrten am Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena

Mit dem Landeshaushalt 2015 wurden die Mittel für Lernen am anderen Ort, also Klassenfahrten, Exkursionen oder Wandertage, massiv gekürzt. Die Kürzungen der Mittel führten vielfach zur Halbierung der Schulbudgets. So stand beispielsweise dem Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena im Jahr 2015 nur noch ein Budget von 1.455 Euro zur Verfügung. Schulen sind deshalb aufgefordert, die Reduzierung der Mittel zu verwalten, beispielsweise durch Beschlüsse der Schulkonferenz. Aufgrund einer großen Verunsicherung von Lehrern, Eltern und Schülern stellte die Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert im September 2015 klar, dass die Klassenfahrten für das Schuljahr 2015/2016 nicht zur Disposition stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Klassenfahrten wurden im Schuljahr 2015/2016 bereits abgesagt?

2. Entspricht es der Tatsache, dass am Ernst-AbbeGymnasium in Jena nur noch Klassenfahrten der 10. und 11. Klassen aus dem Schulbudget finanziert und damit durchgeführt werden können?

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass am ErnstAbbe-Gymnasium in Jena erst kürzlich eine Klassenfahrt nach Dresden abgesagt werden musste?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass trotz der Aussage der Bildungsministerin Klassenfahrten aufgrund zu geringer Schulbudgets ausfallen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Diese Angaben sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine diesbezügliche Statistik wird nicht erhoben.

Zu Frage 2: Über die Planungen der einzelnen Schulen zu Wandertagen und Klassenfahrten im Schuljahr 2015/2016 liegen keine Informationen vor. Dies gilt auch für das Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena. Im Übrigen wurde den Schulen mit Schrei

ben vom 11. und 18. September 2015 Folgendes mitgeteilt: Erstens, dass die von ihnen für das Schuljahr 2015/16 geplanten Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort durgeführt werden können und zweitens, dass die dafür erforderlichen Haushaltsmittel unabhängig vom mitgeteilten Schulbudget für das Jahr 2015 bereitgestellt werden. Die in den Schreiben getroffenen Regelungen stellen somit sicher, dass für geplante Lernen-am-anderen-OrtMaßnahmen im Schuljahr 2015/2016 die erforderlichen Haushaltsmittel sowohl 2015 als auch 2016 bereitgestellt werden. Eine Genehmigung von Dienstreisen im Rahmen einer Lernen-am-anderenOrt-Maßnahme im Schuljahr 2015/16 ist gemäß den in den oben genannten Schreiben getroffenen Regelungen lediglich von dem Ergebnis der Prüfung abhängig, ob es sich bei dem betreffenden Vorhaben überhaupt um eine Lernen-am-anderenOrt-Maßnahme handelt und wenn ja, ob diese dann unter den Blickwinkel von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Erreichen des Lernziels überhaupt notwendig ist. Insoweit dürften geplanten Lernen-am-anderen-Ort-Maßnahmen im Schuljahr 2015/16 keine finanziellen Ablehnungsgründe bezogen auf die Reisekosten für die Lehrkräfte entgegenstehen.

Zu Frage 3: Dem TMBJS liegt ein entsprechendes Elternschreiben vom 3. Dezember 2015 vor, dass eine Reise abgesagt wurde. Dies kann jedoch nicht an fehlenden Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Reisekosten der Lehrkräfte gelegen haben. Hier verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Es ist zu vermuten, dass die klar getroffene Aussage des Ministeriums, Klassenfahrten für das Schuljahr 2015/16 stünden nicht zur Disposition, nicht in allen Schulen gleichermaßen zur Kenntnis genommen und kommuniziert wurde. Die Schulleitungen erhalten entsprechende Mitteilungen über ein extra hierfür eingerichtetes E-MailSystem, dem sogenannten Mitteilungsmodul. Sie sind verpflichtet, dieses regelmäßig einzusehen und die Informationen an die Lehrkräfte der Schule weiterzugeben. Bei Rückfragen können sich die Schulen auch an die staatlichen Schulämter sowie das TMBJS wenden.

Noch ein kurzer Nachtrag zu der sogenannten Kürzung der Mittel: Es sind in dem Jahr davor nur 560.000 Euro ausgegeben worden. Von daher ist die massive Kürzung, die Sie hier nennen, keine wirkliche Kürzung.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Tischner, bitte.

(Vizepräsident Höhn)

Ich frage jetzt nicht, wie viel in diesem Jahr bisher abgerufen wurde, denn die Zahlen sind uns bekannt und Sie wissen, dass das weit über der Zahl liegt, die Sie gerade sagten.

Meine Nachfrage bezieht sich darauf, Frau Staatssekretärin: Können Sie bitte noch mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis erklären, da Sie uns hier mit einem theoretischen Schreiben sagen, es wäre alles in Ordnung und die Eltern uns Fraktionen und Ihrem Haus mitteilen, dass die Klassenfahrt in der 8. Klasse abgesagt wurde und dass bei zwei Klassen, der Klasse 8 b und der Klasse 8 c an dieser Schule, die Kollegen die Kosten jetzt selbst tragen müssen, damit die Fahrt nach Dresden stattfindet. Die Fahrt der anderen Klasse wurde abgesagt. Wie kommt es zu den Widersprüchen zwischen Theorie und Praxis?

Es könnte eventuell daran liegen, dass die Lehrer nicht entsprechend informiert sind. Im Übrigen dürfen die Lehrkräfte diese Fahrten gar nicht selbst bezahlen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Machen sie doch!)

Trotzdem ist das eigentlich so ausgeurteilt, dass das zumindest nicht im Vorhinein Bedingung für die Klassenfahrt sein darf.

Eine weitere Nachfrage. Herr Tischner.

Werden Sie als Hausleitung versuchen, dort in der Schule zu helfen, um das Versprechen der Ministerin einzuhalten?

Wenn das Ansinnen an uns herangetragen wird, werden wir das sicher tun. In der Regel muss jetzt erst mal das Schulamt klären, dass die Budgets aufgefüllt werden, damit die Klassenfahrten zustande kommen.

Gut, vielen Dank, Frau Ohler. Wir kommen zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1417. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion Die Linke.

Danke, Herr Präsident.

Fertigstellung des Portalgebäudes in Suhl

Im Lokalteil der Zeitung „Freies Wort“ vom 5. Dezember 2015 wurde unter der Überschrift „Sieben Jahre nach Beschluss ist Baubeginn fraglich“ die Geschichte vom Umbau des Portalgebäudes des ehemaligen Kulturhauses, dem späteren Haus der Philharmonie, dargelegt. Sieben Jahre sind mittlerweile vergangen, seitdem der Stadtrat den Beschluss zum Bau eines Hauses der Wirtschaft gemeinsam mit der IHK Südthüringen gefasst hat. Aus diesem ehemaligen Gemeinschaftsprojekt wurden später zwei Einzelprojekte. Während das Haus der Wirtschaft durch die IHK Südthüringen bald seiner Vollendung entgegensieht, verläuft der Umbau des Portalgebäudes – nachdem der Abriss des Bühnenhauses erfolgte – eher zögerlich, obwohl dafür der Stadt Suhl umfangreiche Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen. Hintergrund ist, dass die Stadt Suhl erst seit diesem Jahr wieder über einen (mit Bedarfszuweisung) ausgeglichenen Haushalt verfügt. Bereits 2014 hatte der Stadtrat ein Haushaltssicherungskonzept auf den Weg gebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es sachlich richtig, dass für diese Investition die vollzogene Planung als Baubeginn gilt und wenn nein, wie wird das begründet?

2. Welche verbindlichen Auflagen bzw. Zusagen hat das Land gegenüber der Stadt Suhl im Zusammenhang mit dem Bescheid über Städtebaufördermittel gemacht?

3. Unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Suhl unverzüglich Bauleistungen ausschreiben und umsetzen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden?

4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Stadt ermächtigt, die begonnene Investition gegebenenfalls auch in haushaltsloser Zeit abzuschließen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein. Das Vorhaben war von Anfang an in Bauabschnitten geplant. Im Jahr 2010 wurde mit dem ersten Bauabschnitt begonnen. Dieser umfasste den Abbruch von Teilen des Altbestands wie Bühnenhaus, Westflügel, Saalbau und Schilling-Villa. Diese Maßnahme wurde Ende desselben Jahres abgeschlossen. Der Baubeginn des zweiten Bauab

schnitts verzögerte sich erheblich aufgrund des seit Anfang 2011 andauernden Streits zwischen der Stadt und der ausführenden Baufirma zur Tragfähigkeit des Baugrunds. Aufgrund dieser Verzögerung erfolgte im Jahr 2012 auf Wunsch der IHK Südthüringen die Trennung des Gemeinschaftsvorhabens in zwei separate Baustellen, nämlich den Neubau des Verwaltungsgebäudes mit der IHK als Bauherrn und die Sanierung und den Umbau des Portalgebäudes durch die Stadt. Die Fertigstellung des Neubaus und der Umzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Haus der Wirtschaft sind für das I. Quartal 2016 geplant. Mit dem dritten Bauabschnitt „Sanierung und Umbau des Portalgebäudes“ konnte bisher nicht begonnen werden, weil die Stadt bis September 2015 über keinen genehmigten Haushalt verfügte.

Zu Frage 2: Der Bewilligungsbescheid zur Finanzierung des Portalgebäudes liegt seit März 2014 vor. Dabei gilt die allgemeine Nebenbestimmung für Zuwendungen zur Projektförderung. Zudem wurde der kommunale Mitleistungsanteil mit Finanzhilfen aus dem Thüringer Landesprogramm für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen auf 15 Prozent reduziert. Ferner wurde festgelegt, dass die Umsetzung bis Ende 2018 zu erfolgen hat.

Zu Frage 3: Voraussetzung war, dass der städtische Haushalt für das Jahr 2015 einschließlich der Vorhaben kommunalrechtlich genehmigt ist. Am 16. September 2015 wurde die Haushaltssatzung durch den Stadtrat beschlossen und ist inzwischen rechtskräftig. Damit ist auch der Weg frei für die Ausschreibung von Bauleistungen.

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.