Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Herr Scherer, wir kennen uns jetzt schon eine ganze Weile

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Ja!)

und ich glaube, wir beide kennen auch die Justiz ganz gut. Wenn wir beide ehrlich sind, wissen wir, dass das Problem der Justiz noch nie die Referendare waren, sondern das Problem der Thüringer Justiz ist eine demografische Situation, an der 25 Jahre nichts passiert ist, eine demografische Situation nämlich dergestalt, dass etwa zwei Drittel der Thüringer Richterinnen und Richter plus/minus 55 Jahre alt sind. Das ist das wahre Problem der Thüringer Justiz und deshalb war es so notwendig und so richtig und so gut, dass wir das endlich angegangen sind

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und dass wir endlich dafür gesorgt haben, dass es wieder Neueinstellungen in der Thüringer Justiz in wirklich relevanter Zahl gibt. Wenn Sie sich mal an Gerichten umgehört hätten, mit denen gesprochen hätten, wo die 17 jungen Kolleginnen und Kollegen jetzt angekommen sind, dann hätten Sie erlebt, auf welch große Zustimmung das gestoßen ist. Wenn Sie auch mit Referendarvereinen geredet hätten, dann hätten Sie erfahren, dass die Frage, ob in Thüringen die Leute verbeamtet werden oder nicht oder 200 Euro mehr oder weniger bekommen haben, noch nie ein Kriterium dafür war, ob man in Thüringen Referendariat macht oder nicht. Ein Kriterium dafür ist nämlich, dass es hier eine gute und qualifizierte Ausbildung gibt und dass man was lernen kann, wenn man hier sein Referendariat macht. Und noch einmal, ich glaube, Frau Rothe-Beinlich hat es schon gesagt: Wir haben nichts gemacht, was in anderen Bundesländern nicht schon längst passiert ist. Wir waren das letzte Bundesland, das Leute noch für zwei Jahre verbeamtet hat, obwohl nur ein ganz geringer Anteil anschließend tatsächlich in die Justiz gegangen ist. Auch die Gehälter, die wir zahlen, sind nun völlig im Mittelfeld der Gehälter, die überall in der Bundesrepublik gezahlt werden. Also ich glaube, wenn es in der Thüringer Justiz wirklich Probleme gegeben hat, dann waren das andere, und diese Probleme ist diese Landesregierung jetzt mit diesem Haushalt tatsächlich angegangen.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Lehrlings- gehälter! Lehrlingsgehälter!)

Das heißt, wir haben tatsächlich zum ersten Mal im relevanten Maße die Gelder bereitgestellt, die man für die Einführung der elektronischen Akte braucht, und das Personal. Und noch mal: Wir sind endlich das Problem angegangen, dass wir eine extrem schwierige demografische Personalsituation haben.

Wenn Sie die Situation in der JVA Arnstadt angesprochen haben, lassen Sie mich auch noch einen

(Abg. Möller)

Satz dazu sagen. Da geht es nicht darum, Geld einzusparen. Das ist überhaupt nicht das Thema. Sondern es geht darum, dass wir hochmoderne Haftplätze haben, die eine sehr gute Möglichkeit für die Resozialisierung bieten, die teilweise leer stehen, und wir in anderen Haftanstalten sehr schwierige räumliche Bedingungen haben. Das ist der Grund, warum wir diese Überlegungen anstellen und nicht, wie Sie es unterstellt haben, dass es um finanzielle Einsparungen gehen soll.

Eine letzte Bemerkung zu den Verbraucherschutzdingen, die Sie angesprochen haben: Ja klar, wenn wir mehr Geld dort hingeben, wollen wir, dass dort mehr Personal eingestellt wird. Das ist genau der Sinn und Zweck, weil wir genau der Meinung sind, dass in dem Verbraucherschutzbereich tatsächlich mehr passieren sollte. Von daher liegt da vielleicht die Differenz zwischen uns beiden.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Ja!)

Das größte Thema, das sicherlich auch viele in den letzten Monaten sehr massiv bewegt hat und das sich natürlich jetzt auch im Haushalt des Einzelplans 05 niederschlägt, ist der Bereich „Migration und Flüchtlingswesen“. Ich hätte an dieser Stelle von der AfD erwartet, dass man die ganze Kraft noch mal in der Argumentation auf diesen Einzelplan legt, weil – wie gesagt – einer Ihrer Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden neulich sagte, das wäre schließlich das Thema, das die AfD am Überleben gehalten hätte. Stattdessen kommt das Aufgewärmte von vor einem Jahr wieder, all die Dinge, die nicht richtiger werden, auch wenn man sie fünfmal wiederholt. Viele Bemerkungen, die einfach zeigen, dass Ihre Ausführungen in diesem Bereich bar jeder Kenntnis sind, sodass ich es mir eigentlich erspare, ähnlich wie der Kollege Herrgott, auf diese Punkte einzugehen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Alles sehr substanziiert!)

(Beifall DIE LINKE)

Migration und Flüchtlingswesen sind in erster Linie eine humanitäre Pflicht für diese Landesregierung, eine Pflicht, in Not geratenen und zu uns geflüchteten Menschen zu helfen und diese aufzunehmen. Diese humanitäre Pflicht hat Verfassungsrang und ist daher auch für diese Landesregierung eine Selbstverständlichkeit. Das Grundrecht auf Asyl gehört zu den elementaren Grundpfeilern unserer Verfassung und zum europäischen Wertekanon. Wer es relativiert, negiert, steht nicht zur europäischen oder zur deutschen Geschichte.

Wahr ist – und das hat auch nie jemand bestritten –, dass die große Zahl von Flüchtlingen, die in sehr kurzer Zeit nach Europa gekommen sind – nach Europa, in die Bundesrepublik, in die einzelnen Länder –, diese Länder und die Kommunen tatsächlich vor sehr große oder riesige Herausforde

rungen stellt. Thüringen, diese Landesregierung und auch die Kommunen und die gesamte Gesellschaft haben diese Aufgabe bisher sehr eindrucksvoll gemeistert. Mein Dank gilt an dieser Stelle noch einmal – und ich wiederhole das wirklich bei jeder Rede sehr gern – allen Kollegen, allen Mitarbeitern, allen Hauptamtlichen, allen Bürgermeistern, allen Landräten und vor allem auch allen Bürgern, die sich ehrenamtlich engagiert haben, um diese Aufgabe zu meistern. Was mich aber an dieser Debatte, wie sie heute auch wieder geführt worden ist, immer stört, ist der Punkt, dass bei Flüchtlingen sehr schnell das Wort „Flüchtlingskrise“ hervorgehoben wird und alle Probleme, die das bringt. Ja, das ist eine große Aufgabe, das bestreitet niemand. Ja, das wird auch finanziell eine große Anstrengung sein und es erfordert von vielen, die ich jetzt genannt habe, eine große Kraftanstrengung. Aber lassen Sie uns doch immer mal auch wieder darüber reden, was für eine Chance das für dieses Land ist.

Wir haben eine demografische Situation – es haben sehr viele heute Morgen auch wieder betont –, dass Thüringen in den letzten 25 Jahren eine halbe Million Menschen verloren hat. Menschen sind abgewandert und dieser Bevölkerungsrückgang beruht sicherlich auch darauf, dass die Geburtenzahlen gerade nach 1990 sehr gering waren. Wenn wir ein Land wollen, das immer weiter schrumpft – der Innenminister hat es auch bei Vorstellung der Gebiets- und Verwaltungsreform immer wieder gesagt: Die Prognosen gehen bis auf 1,8 Millionen Menschen zurück. Wenn wir also wirklich wollen, dass wir in einer schrumpfenden Gesellschaft leben, in einer Gesellschaft, die immer wieder mit den Problemen konfrontiert wird, die das mit sich bringt, dann muss man tatsächlich den Weg gehen, den Sie gehen wollen. Wenn man aber will und weiß, dass dieses Land Zuwanderung braucht, dann muss man die Tatsache, dass jetzt Menschen in unser Land kommen, auch endlich als Chance begreifen, als Chance für dieses Land,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

die wir nutzen müssen und die wir auch tatsächlich ergreifen sollten. Um es noch einmal zu sagen: Die Aufnahme dieser Menschen ist in erster Linie eine humanitäre Verpflichtung, die wir haben. Es ist aber auch für dieses Land notwendig, dass es uns gelingt, diese Menschen zu integrieren. Deswegen wird es nach dem, was wir in dem letzten halben Jahr erlebt haben – nämlich einen sehr großen Zuspruch von Menschen, die zu uns gekommen sind –, in den nächsten Monaten und Jahren notwendig sein, diese Integrationsbemühungen, die wir schon unternommen haben, auf jeden Fall noch auszubauen und zu stärken. Wir haben die Situation, das fiel heute Morgen auch schon, dass ein Großteil der Menschen, die seit den letzten Monaten zu uns kommen, eine sogenannte sichere Blei

(Minister Lauinger)

beperspektive haben. Wir haben über 97 Prozent Menschen mit guter Anerkennungsquote. Wir haben noch 2 Prozent Menschen aus den sicheren Herkunftsländern, die zu uns kommen. Wenn Sie sich diese Zahlen anschauen, wissen Sie, dass wir tatsächlich damit rechnen müssen, dass ein großer Teil der Menschen tatsächlich hier bei uns bleiben wird. Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen.

Das bedeutet, wir müssen, was das Thema „Integration“ angeht, schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen besser werden. Wir müssen zu einer koordinierteren Aufnahme kommen, zu einer schnelleren Untersuchung, zu einer schnelleren Registrierung, zu einer schnelleren Vermittlung an die Bundesagentur für Arbeit. Wir müssen dann auch schauen, dass die Menschen vor allem schneller in Sprachund Integrationskurse kommen und das, was wir im Moment an vielen Stellen noch nicht optimiert hinbekommen – die Zusammenarbeit zwischen Erstaufnahme, Weiterverteilung in die Kommunen –, tatsächlich ständig ausbauen. Das wird eines der großen Dinge sein, die wir im nächsten Jahr angehen werden. Ich bin mir auch sicher, dass es uns gelingt, da einen großen Schritt voranzukommen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu den großen Ausgabeblöcken dieses Einzelplans sagen. Ja, das Flüchtlings- und Migrationswesen steigt auf 376 Millionen Euro im Jahr 2016 und auf 516 Millionen Euro im Jahr 2017. Hinzu kommen, das muss man fairerweise natürlich auch sagen, weitere Mittel für unbegleitete Minderjährige, den Bau und Erwerb von Flüchtlingsunterkünften und medizinische Leistungen, die in anderen Einzelplänen etatisiert sind. Und noch mal zu dem berühmten Satz der Durchreichung an die Kommunen: Vergegenwärtigen Sie sich bitte, dass knapp zwei Drittel dieser Erstattungen – nämlich im Jahr 2016 235 Millionen Euro und im Jahr 2017 312 Millionen Euro – Mittel sind, die direkt aus diesem Bereich an die Kommunen gehen. Dass Flüchtlingszahlen in diesem Bereich natürlich nicht genau prognostizierbar sind und dass wir bisher vom Bundesamt immer noch keine anderen Zahlen haben als die 800.000, obwohl wir wissen, es sind dieses Jahr um die eine Million geworden, können Sie mit Sicherheit nicht der Thüringer Landesregierung vorwerfen. Wenn irgendjemand einen Überblick über die Zahlen hat und über die Menschen, die zu uns kommen, dann ist es das Bundesinnenministerium und dort der Bundesinnenminister der CDU, der uns, den Ländern, Zahlen liefern muss, aufgrund derer wir planen können. Deswegen: Sie hätten uns völlig zu Recht kritisiert, wenn wir andere Zahlen für unsere Planung genommen hätten als diejenigen, die der Bundesinnenminister uns offiziell übermittelt hat. Auch die Zahlen, die wir jetzt für das kommende Jahr ansetzen, sind Zahlen, die auf Prognosen des

Bundes basieren. Nur das kann für uns maßgeblich sein.

Aber für die tatsächliche Frage, wie viel Geld wir ausgeben werden, ist ein weiterer Punkt sehr entscheidend.

Herr Minister, einen kleinen Augenblick, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Möller.

Jetzt mache ich es erst einmal zu Ende und dann sehen wir.

Vieles hängt davon ab, wie es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schaffen wird, in Zukunft die Flüchtlingsanträge zeitnah zu bearbeiten. Wenn es weiterhin so ist, wie wir heute Nachmittag erlebt haben, dass Menschen hier sind, die mehr als ein oder zwei Jahre auf ihre Entscheidung warten, dann ist das ein sehr, sehr schlechter Umstand. Wenn ich an dieser Stelle höre, dass wir mehr als 350.000 unbearbeitete Anträge beim Bundesamt haben, und dann die Idee ist, dass man für Syrier wieder die Einzelfallprüfung einführt, dann ist das einfach etwas, was extrem kontraproduktiv ist. Gehen Sie mal zu den Bearbeitern beim Bundesamt, sprechen Sie mit denen. Die sagen: Dann wächst uns die Arbeit noch viel weiter über den Kopf, wenn wir wieder für jeden dieser Fälle die Einzelfallprüfung einführen müssen. Wenn es uns nicht gelingt, diese 350.000 sehr schnell abzuarbeiten, dann ist das ein sehr großes Manko für die Integration.

Von daher noch einmal: Ich glaube, wenn uns die Integration dieser Menschen, die jetzt hierherkommen, gut gelingt und wir es schaffen, viele sehr schnell in Ausbildung und in Arbeit zu bringen, ist das etwas, was nicht nur diesen Menschen nützt, sondern Thüringen nützen wird. Ziel muss es natürlich sein – und da bin ich bei ganz vielen, die das genauso sehen –, dass diese Menschen nicht dauerhaft Empfänger von Sozialleistungen sind, sondern Ziel muss sein, dass diese Menschen von Leistungsempfängern zu Leistungsträgern dieser Gesellschaft werden.

Lassen Sie mich noch einen letzten Satz zu dem sagen, was wir im Moment hier an Geldern ausgeben. Wir geben diese Gelder aus und ich glaube, noch niemals hat die Thüringer Wirtschaft so sehr direkt davon profitiert, wenn eine Landesregierung zusätzliche Mittel aufgewandt hat. Vor drei Jahren – glaube ich – hat die Bundesregierung, nicht wir, beschlossen, dass es Geld für die Verschrottung von Autos gibt, die eigentlich noch fahren. Jetzt wenden wir Geld dafür auf, dass Thüringer Handwerker nahezu volle Auftragsbücher haben, Thüringer Busun

(Minister Lauinger)

ternehmer haben wahrscheinlich 2015 so viel verdient wie noch nie, wir haben Essens- und CatererFirmen, die wir im Moment massiv mit Aufträgen versorgen. Also es ist eine Konjunkturentwicklung für die kleinen Handwerksbetriebe in Thüringen, wie wir sie wahrscheinlich noch niemals hatten in diesem Land.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusammenfassend: Lassen Sie es uns wirklich angehen unter der Prämisse „Wir können das schaffen und es ist eine große Chance für Thüringen“. Wenn wir das nicht schaffen, ich glaube, es wäre – wie soll ich mich ausdrücken – eine Niederlage für dieses Land. Wie hat die Kanzlerin auf dem CDUParteitag gesagt? Sie ist eigentlich der festen Überzeugung, dass dieses Land diese Sachen schaffen kann. Diese Überzeugung habe ich auch. Nicht nur dieses Land kann es schaffen, auch Thüringen kann es und wird es schaffen, diese Menschen zu integrieren, und wir werden zum Schluss davon profitieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gab noch eine Frage vom Abgeordneten Möller.

Herr Minister, dass Sie von der Bundesregierung mit Zahlen nicht gerade gesegnet werden, glaube ich Ihnen gern, aber angesichts der Tatsache, dass in Artikel 16 a Abs. 2 Grundgesetz steht, dass man sich auf das Asylrecht gerade nicht berufen kann, wenn man aus einem sicheren Drittstaat oder einem Mitgliedstaat der EU einreist, wundert mich ein bisschen Ihre Zahl von einer Anerkennungsquote von 97 Prozent. Da würde ich mich dafür interessieren, wie Sie die hergeleitet haben oder wo Sie die herhaben.

Ich habe nicht von einer Anerkennungsquote von 97 Prozent gesprochen, sondern ich habe gesprochen von einer Quote von 97 Prozent Menschen, die aus Bürgerkriegsregionen kommen, die eine sehr hohe Bleibeperspektive und eine große Chance auf Anerkennung haben. Das weiß man natürlich aus den vorangegangenen Verfahren von Menschen aus diesen Ländern. Sie wissen es ganz genau, dass Menschen aus Syrien, die über 50 Prozent der Menschen im Moment stellen, die hier ankommen, eine nahezu hundertprozentige Anerkennungsquote haben, während andere im Gegensatz dazu – Menschen aus den Balkanländern – eben eine genauso hohe Ablehnungsquote haben. Aber die machen halt im Moment nur noch 2 Prozent der

Menschen aus, die hierherkommen. Von daher ist die logische Schlussfolgerung: Wir müssen damit rechnen, dass ein Großteil der Menschen, die hier im Moment ankommen, erstens eine gute Bleibeperspektive haben, zweitens bleiben wollen und drittens dazu beitragen können, dass dieses Land einen Gewinn hat.

Vielen Dank, Herr Lauinger. Wir schließen damit die Beratung zum Einzelplan 05 und kommen zum Einzelplan 06 – Thüringer Finanzministerium – und Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung –, einschließlich Gesamtplan, Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes, Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes (Artikel 2 und 3), Mittelfristiger Finanzplan und Finanzbericht. Das Wort erhält Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

Guten Abend, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hatte im Haushalts- und Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass der Einzelplan 06 ein sehr dünner Einzelplan ist. Dennoch ist er nicht minder wichtig, da gerade hier neben dem Ministerium auch die Landesfinanzdirektion und die Steuerverwaltung beinhaltet sind. Im Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben der Finanzverwaltung enthalten. Im Wesentlichen sind aufgrund der Personalkosten im Vergleich zum Jahr 2015 Ausgabensteigerungen zu verzeichnen, im Jahr 2016 auf 184 Millionen Euro und im Jahr 2017 auf 187 Millionen Euro.

Im Einzelplan 06 sind im Bereich der Fortbildungsmaßnahmen Erhöhungen der Ansätze geplant. Es wurde in den Haushaltsdiskussionen vom Finanzministerium deutlich gemacht, dass diese notwendig sind und gerade in Zukunft hier auch auf die Nachwuchsgewinnung ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Hier werden auch verschiedene Maßnahmen durchgeführt, angefangen von einer Werbekampagne, die hoffentlich in diesem Bereich Früchte tragen wird.

Der Präsident hat eingangs schon gesagt, dass wir also neben dem Einzelplan 06 auch die verschiedenen Gesetze behandeln, den Mittelfristigen Finanzplan und den Finanzbericht. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal auf das Thema „Grunderwerbsteuer“ eingehen, das hatten wir bereits heute Vormittag behandelt. Wie Sie wissen, ist eine Steuererhöhung von 5 auf 6,5 Prozent geplant. Ich habe heute auch schon deutlich gemacht, dass wir als

(Minister Lauinger)

CDU-Fraktion der Meinung sind, dass diese Steuererhöhung in Zeiten anhaltenden Geburtendefizits gerade junge Familien belastet und einer alternden Bevölkerung die Alterssicherung erschwert. Ebenso sollten wir beachten, dass gerade die Hürden bei der Bereitstellung von Wohnraum noch höher gesetzt werden. Wir setzen uns auch mit einer Erhöhung in eine kleine Spitzengruppe aus lediglich bisher vier Ländern. In Sachsen und Bayern liegt die Steuer bei 3,5 Prozent. Die erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 32 Millionen Euro sind schon im Doppelhaushalt für das Jahr 2017 verplant. Im Haushalts- und Finanzausschuss gab es dazu eine schriftliche Anhörung. Die Anzuhörenden aus der Wirtschaft haben auf die verschiedenen Auswirkungen in diesem Bereich aufmerksam gemacht. So meint der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen, die beabsichtigte Erhöhung schwäche den Wirtschaftsstandort Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere jedoch gerade zum Nachbarfreistaat Sachsen. Die beabsichtigte Erhöhung wirke sich auch auf die Kosten im Wohnungsbau aus, insbesondere auch im sozialen Wohnungsbau. Der Gemeinde- und Städtebund schließt aus der Diskussion um den Kommunalen Finanzausgleich 2016/2017, dass auch der Mehrbedarf, der durch die höhere Grunderwerbsteuer entstehen würde, nicht gemäß den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Land entsprechend ausgeglichen würde. Haus & Grund Thüringen lehnt die beabsichtigte Erhöhung ab. Die Steuer wirke der Eigentumsbildung entgegen, was gerade bei jungen Familien besonders der Fall wäre. Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft schreibt, dass sich in den Ballungszentren mit Wohnraumknappheit die Grundstückspreise für Bauland bereits in erheblich höheren Dimensionen bewegen. Durch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer würden sich die ohnehin schon hohen Baukosten noch zusätzlich verteuern.

Zum zweiten Gesetz in der Beratung haben wir heute auch schon verschiedene Ausführungen zum Thema „Glücksspielgesetz“ gehört. Die CDU-Fraktion setzt sich für eine bessere finanzielle Ausstattung des Thüringer Sports ein. In der Summe sollen gut 1 Million Euro pro Jahr mehr zur Verfügung stehen. Dazu hat die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Glücksspielgesetzes eingereicht. Außerdem wollen wir den Thüringer Sport durch eine umfassende Überarbeitung des Thüringer Sportfördergesetzes für die Zukunft ertüchtigen.

(Beifall CDU)

In der Berichterstattung hat bereits der Ausschussvorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses gesagt, dass mittels eines Änderungsantrags