leicht entwickeln müssen, um bestimmte Schemata, die die letzten 25 Jahre Geschichtsaufarbeitung bestimmt haben, zu überwinden, weil sie möglicherweise nicht geeignet waren, tatsächlich Klarheit auch in Verantwortlichkeiten, Systematiken, Entstehungsgeschichten mit hineinzubringen.
Meine Damen und Herren, es ist Ihnen doch bekannt, Frau Tasch, dass Die Linke seit Anbeginn, seit 1989, seit dem außerordentlichen Parteitag der SED sehr intensiv an der Aufarbeitung auch ihrer eigenen Geschichte arbeitet. Wir brauchen da auch nicht Ihre Belehrung. Natürlich ist dieser Prozess ein sehr schmerzhafter, weil natürlich Biografien von Menschen in diesem Land, die heute in Thüringen leben, Verantwortung haben, auch sehr eng mit der DDR verbunden sind. Das erfordert natürlich auch eine sehr selbstkritische Betrachtung der eigenen Handlungen, der eigenen Geschichte und auch ein Sich-ständig-infrage-Stellen. Das ist offensichtlich eine Eigenschaft, die bei Ihnen nicht weit verbreitet ist in der Fraktion, wie ich feststellen muss.
Aber da brauchen Sie nun wirklich der Linken, der PDS, keine Vorwürfe zu machen. Seit Anbeginn erwarten wir, auch als die politischen Verantwortungsträger in dieser Partei, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten für Parteiämter, aber auch für Wahlämter mit ihrer politischen Biografie, mit ihrer Verantwortung auch in einer inoffiziellen, offiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS der Diskussion in der Partei stellen und dies öffentlich machen, um genau eine solche einzelfallbezogene Diskussion zu ermöglichen und rauszukommen aus dem Schema „du ja, du nein“, sondern um eine Debatte auch um Ursachen persönlicher Verstrickungen miteinander führen zu können. Meine Damen und Herren der CDU, da brauchen wir nun wahrlich keine Belehrung Ihrerseits. Diesen Prozess, den führen wir seit 1990 mit unseren Mitgliedern und auch mit unseren Kandidaten.
Meine Damen und Herren, in der ersten Beratung zum nun diskutierten Abgeordnetenüberprüfungsgesetz hatte meine Kollegin Katharina König für die Fraktion Die Linke zwei grundsätzliche Punkte benannt. Erstens: Wir tragen eine weitere Überprüfung von Abgeordneten auch in der 7. Legislaturperiode mit. Deswegen, Herr Scherer, verstehe ich gar nicht, was Sie hier an einem Gerüst bauen und konstruieren wollen.
Wir haben zweitens gesagt, wir haben darüber hinaus aber auch einen Änderungsbedarf am Gesetz, weil es nicht angemessen erscheint, wie Sie mit diesem Gesetz umgehen, um dem politischen Effekt wegen einfach nur eine Zahl im Gesetz zu ändern und damit möglicherweise – darauf komme ich
noch zurück – eine bundesgesetzliche Entscheidung, die noch aussteht, vorwegzunehmen, sondern wir sagen, es erfordert etwas mehr, sich diesen sehr komplexen und verantwortungsreichen Themen der Aufarbeitung auch persönlicher Geschichte von Abgeordneten zu stellen. Denn wichtig ist beim genauen Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten: Nach demokratischen Grundsätzen, Herr Scherer, steht es allein den Wählerinnen und Wählern zu, über Geeignetheit einer Bewerberin oder eines Bewerbers bzw. eines Abgeordneten für ein Parlamentsmandat zu entscheiden. Das Parlament hat diese Entscheidung der Wählerinnen und Wähler zu respektieren. Das haben auch die Verfassungsgerichte in all ihren Entscheidungen klargestellt. Daher sah – darauf will ich verweisen, Herr Scherer – und sieht das Überprüfungsverfahren im Bundestag von Anfang an auch nur die Feststellung und Offenlegung von Tatsachen vor. Der Bundestag selbst oder seine Mehrheit nimmt keine eigene Wertung vor. Im Gesetzgebungsverfahren zu § 44 b im Abgeordnetengesetz des Bundes wurde dieses Bewertungsvorrecht der Wählerinnen und Wähler auch ausdrücklich betont.
Herr Scherer, ich stelle mir gerade vor, wie Sie diese Diskussion auf Grundlage dieser bundesgesetzlichen Regelung gleichlautend in Ihrer Bundestagsfraktion an dieser Stelle führen wollen. Das würde mich interessieren.
Nun haben wir als Koalitionsfraktionen genau auf dieser Grundlage und auch in Kenntnis der Debatten, die es die letzten Jahre gegeben hat, auch in Kenntnis der Gerichtsentscheidungen, die es dazu gegeben hat, einen Änderungsantrag zum vorliegenden CDU-Gesetzentwurf eingereicht. Auch diese Änderungen wurden in den Fachanhörungen begutachtet und erhielten, Herr Scherer, von zahlreichen Anzuhörenden deutliche Unterstützung, auch von Organisationen und Fachleuten, die sich explizit mit dem DDR-Unrecht und der Aufarbeitung des DDR-Unrechts beschäftigen, auch aus dem Bereich der Opferverbände.
Die Änderungsanträge, das ist bekannt, richteten sich inhaltlich praktisch an einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aus der 5. Legislaturperiode aus und spiegelten auch das wider, was wir im Koalitionsvertrag an Ernsthaftigkeit für Aufarbeitung von Geschichte und persönlicher Verantwortung formuliert haben. Der Änderungsantrag beinhaltete drei Punkte:
Erstens: Eine erneute Einzelfallüberprüfung soll es im jeweiligen Fall nur geben, wenn beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen neue Erkenntnisse aus der Anfrage in der Sache vorliegen. Diese Präzisierung dient nicht der Verharmlosung, Herr Scherer; sie dient der Umsetzung eines wichtigen verfassungsrechtlichen Prinzips, nämlich der
Verhältnismäßigkeit. Ein Überprüfungsverfahren stellt unter bestimmten Bedingungen einen unzulässigen Eingriff in die freie Mandatsausübung dar. Auch das könnten Sie wissen, wenn Sie sich mit den Urteilen der Verfassungsgerichte beschäftigt hätten. Denn wenn klar ist, dass alle verfügbaren Tatsachen schon vorliegen und schon alles überprüft ist und keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind, ist eine erneute Überprüfung im Sinne demokratischer Transparenz nicht nur nicht mehr notwendig, sondern dann eben auch vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht mehr zulässig.
Zweitens: § 8 Abgeordnetenüberprüfungsgesetz solle gestrichen werden. Es regelt den Mandatsentzug und steht immer noch im Gesetzestext, obwohl bereits mit Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts entschieden worden ist, dass diese Regelung verfassungswidrig und nichtig ist. Es nützt doch auch nichts, vor dem Hintergrund einer solchen Entscheidung auf die rein theoretische Möglichkeit im Strafrecht zu verweisen. Hier hat ein Verfassungsgericht genau auf Grundlage des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes den Mandatsentzug und damit die Aberkennung des passiven Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Und es ist absurd, wenn Sie hier entgegen dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidung versuchen darzustellen: Dort ist es möglich und deswegen muss es doch hier auch zulässig sein.
Drittens – jetzt kommen wir an den Kern, denke ich, der Auseinandersetzung: Wir haben vorgeschlagen, die Bewertung mit einem Etikett der Parlamentsunwürdigkeit zu streichen. Nun haben Sie daran festgemacht, das wäre die Verharmlosung, das wäre der Entzug praktisch jeder Verantwortung zur einzelnen Auseinandersetzung mit politischer Verantwortung auch in der Vergangenheit, auch persönlicher Verantwortung. Da will ich Ihnen eines sagen: Es geht hierbei nicht nur allein um die Frage des Begriffs der Würde. Es hat schon eine gewisse Widersprüchlichkeit in sich, wenn im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass die Würde unantastbar ist, und ein Parlament schafft ein Gesetz, wo es explizit auch noch wortwörtlich schreibt, dass ein Abgeordneter diese Würde auf Beschluss der Mehrheit verliert. Das hat eine gewisse Widersprüchlichkeit.
Aber, meine Damen und Herren, es hilft uns in der Sache auch nicht weiter. Es hilft uns doch nicht weiter, wenn wir 25 Jahre nach der friedlichen Revolution, nach der Wende, glauben, dass wir allein mit der Bewertung und mit dem Anheften eines Etiketts eine tatsächliche Aufarbeitung von persönlicher Verantwortung, von politischer Verantwortung oder auch für das Entstehen von bestimmten Pro
zessen, wo Menschen eben auch Unrecht begehen oder es nicht verhindern oder daran mitwirken, erreichen, weil es sich eben in der politischen Auseinandersetzung praktisch darauf reduziert, welches Etikett die Mehrheit einem Menschen anklebt oder eben nicht. Mit dem Streichen der Parlamentsunwürdigkeit hätten wir den Weg eröffnet, tatsächlich darüber hinaus zu denken, dass es nicht nur darum geht, dass derjenige Täter ist, der eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, sondern auch jemand, der in der DDR Verantwortung für Unrecht hatte, der eine solche Verpflichtungserklärung nicht unterschrieben hat, aber möglicherweise sehr viel intensiver in Verwaltung, in politischen Prozessen mitgewirkt hat. Aber das erfordert doch mehr als nur ein Etikett. Das erfordert die tatsächliche Auseinandersetzung, das erfordert auch die Aussprache. Wenn Sie sich hinstellen, Herr Scherer, und sagen, es wäre unangemessen, dass wir hier eine Aussprache darüber führen gegenüber dem Gremium, dann sage ich: Es ist unangemessen, wenn Sie eine solche Aussprache und Diskussion im Plenum meinen verhindern zu müssen; unangemessen gegenüber der Verantwortung, auch verantwortlich mit den Ergebnissen der Einzelfallprüfung umzugehen und damit auch transparent umzugehen und transparent zu erörtern und gemeinsam darüber zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, in einer solchen Aussprache kann jeder Abgeordnete für sich an dieser Stelle das Wort ergreifen und kann sagen, was er moralisch, was er ethisch oder nach welchen Grundsätzen auch immer von einem anderen Abgeordneten hält. Das tut ja jeder Abgeordnete in diesem Land sowieso an jeder geeigneten und auch ungeeigneten Stelle. Aber es ist dann eben nicht die Etikettierung der Unwürdigkeit durch einen Mehrheitsbeschluss, die nicht der tatsächlichen Aufarbeitung von Prozessen dient als Grundlage, auch Wiederholung zu vermeiden. Sondern – und dabei bleibe ich – es ist letztendlich die reine Etikettierung, die allein die Frage zu klären hat, ob jemand schuldig oder nicht schuldig ist, aber das System der DDR – und das wissen Sie alle, die in der DDR gelebt haben und auch in Ihrer Fraktion Verantwortung in der DDR hatten – ist nicht so leicht zu erklären, wie Sie glauben, das an dieser Stelle tun zu können.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang sind noch zwei Gesichtspunkte weiterhin zu beachten, die natürlich durchaus eine Rolle spielen, denn hier geht es nicht um Moral, sondern hier geht es letztendlich auch immer um Verfassungsrecht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof stellt im Urteil aus dem Jahr 2000 fest, solche Einschränkungen demokratischer Abgeordnetenrechte wie das Thüringer Überprüfungsverfahren in seiner bisherigen Form sind nur in Zeiten des Verfassungsumbruchs und nur für den Übergang befristet zulässig.
Meine Damen und Herren, allein die Tatsache, dass man vielleicht 22 Jahre nach dem Inkrafttreten der Thüringer Verfassung nicht mehr über Verfassungsumbruch oder Übergangsphase reden kann, sollte uns vielleicht dazu animieren, auch einmal intensiver über das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz und das Abgeordnetenüberprüfungsverfahren nachzudenken. Würde man das Verfahren der Erklärung als parlamentsunwürdig über 2019 hinaus verlängern, stellt sich diese Frage sogar noch umso mehr, weil wir dann einen Zeitraum von 30 Jahren mit zu umfassen haben.
Dennoch – und das sage ich ganz deutlich – und das ist, denke ich, aus den Beschlussempfehlungen und dem Antrag der Koalitionsfraktionen sichtbar geworden: Die Linke und auch Grüne und SPD stehen ohne Zweifel dazu, eine solche Einzelfallprüfung auch in der kommenden Legislaturperiode fortzusetzen. Das ist überhaupt nicht die Frage – Herr Scherer, darum geht es letztendlich überhaupt nicht –, sondern um die Frage: Wie gestalten wir diese Einzelfallprüfung? Mit welchem Ergebnis gehen wir in die öffentliche Auseinandersetzung, auch im Interesse verantwortlicher Aufarbeitung? Da verfolgen wir einen anderen Ansatz. Über den können wir diskutieren, aber es ist doch tatsächlich den Fakten widersprechend, wenn Sie sagen, wir würden uns dieser Aufarbeitung auch über 2019 hinaus verweigern.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Debatte, die wir auch über 2019 hinaus gern führen wollen, eröffnet gerade den Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit, sich selbst ein Urteil zu bilden, die Entscheidung des Souveräns auch in dieser Frage an sich zu ziehen und natürlich darüber mitzuentscheiden, ob ein Kandidat würdig ist, Abgeordneter zu werden – diese Entscheidung müssen Wählerinnen und Wähler nach ganz unterschiedlichen Kriterien bei jeder Wahl treffen. Da hat jeder Wähler und jede Wählerin ganz unterschiedliche Kriterien.
Diese Grundlage dafür, dass der Souverän nicht nur die Möglichkeiten dazu bekommt, sondern auch an einer solchen Diskussion beteiligt wird, wollten wir mit unserem Änderungsantrag schaffen. Aber – Herr Scherer, Sie haben es angesprochen, das ist auch schon im Internet verbreitet worden – wir sind uns genau in dieser Frage in der Koalition nicht einig geworden. Ich glaube, dass eines tatsächlich auch wichtig ist, in diesem Zusammenhang mit diesem Thema festzustellen: Das ist keine Entscheidung, die wir einfach einmal über das Knie brechen, die wir einfach möglicherweise nach solchen Schwarz-weiß-Kriterien, wie Sie sie hier vorgestellt haben, entscheiden, sondern wir haben tatsächlich die Verantwortung, auch gerade vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Erfahrungen in der DDR, auch mit den unterschiedlichen Erfahrungen mit erlebtem und begangenem Unrecht in der DDR, mit der eigenen Erfahrung der historischen und per
sönlichen Verankerung in der DDR haben wir die Verantwortung, auch diese Diskussion weiter zu führen. Wir haben auch nicht den Zeitdruck, heute an dieser Stelle eine abschließende Entscheidung zu treffen. Wenn wir heute die Beschlussempfehlung des Justizausschusses ablehnen und in der Konsequenz aber auch Ihren Gesetzentwurf, dann bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Das Einzelfallüberprüfungsverfahren wird sich fortsetzen, wie es bereits in der Vergangenheit geführt worden ist. Wir haben dann die Möglichkeit, wenn der Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 darüber entscheidet, ob für Thüringen überhaupt ab dem Jahr 2019 und darüber hinaus die Möglichkeit noch bestehen wird, Zugang zu den Akten für eine Einzelfallprüfung zu haben, aber dann auch die Verantwortung gemeinsam über die Art und Weise des Überprüfungsverfahrens intensiv zu diskutieren und einen entsprechenden Vorschlag in den Landtag einzubringen. Das ist jedenfalls unsere Position, zu der wir nach einer intensiven Debatte in der Koalition gefunden haben. Aber eines bedeutet diese Entscheidung mit Sicherheit nicht, Herr Scherer: eine Verweigerung der Aufarbeitung nicht nur der Geschichte der Parteien, die hier sitzen,
und da hat Die Linke eine besondere Verantwortung, anders als SPD und Bündnis90/Die Grünen. Es ist keine Verweigerung der Aufarbeitung auch der eigenen persönlichen Involviertheit in der DDR, der eigenen politischen und persönlichen Verantwortung für Unrecht oder für das Funktionieren von Unrecht schaffenden Systemen. Aber das ist eben auch eine Auseinandersetzung, die weit über die Frage hinausgeht, ob wir ein Etikett im Gesetz belassen oder nicht. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bevor ich die Aussprache fortsetze, habe ich noch eine unangenehme Pflicht zu erfüllen. Herr Kollege Fiedler, Sie haben vorhin auf eine zugegebenermaßen provokante Äußerung aus den Reihen der Linksfraktion geantwortet mit „Du Drecksack“.
Es ist protokolliert. Ihnen ist klar, dass das einen Ordnungsruf wert ist, den ich Ihnen hiermit erteile. Eben doch, es wurde zugehört. Es ist dieser Zwischenruf protokolliert und damit erübrigt sich jegliche Diskussion. Der Ordnungsruf ist erteilt.
Meine Damen und Herren, der Ordnungsruf ist erteilt und der nächste Ordnungsruf wahrscheinlich nicht weit. Herr Fiedler, bitte … Was mein Vorredner hier an Heuchelei vom Stapel gelassen, meine Damen und Herren, das hat mich sehr gewundert, dass ihn das nicht hat rot werden lassen. Das ist wahrscheinlich darin begründet, dass er durch und durch rot ist. Denn das, was hier versucht wurde,
von Herrn Dittes nach vorne zu kehren, war nichts anderes als Verharmlosung, Vertuschung und Schlussstrichziehen. Das läuft mit uns nicht. Herr Dittes, die Rabulistik zum Wort „Würde“, die Sie hier vom Stapel gelassen haben, die war schlicht einfach nur dumm.
Meine Damen und Herren, dass wir heute einen parlamentarisches Regierungssystem in Thüringen haben und dass der Freistaat Thüringen überhaupt existiert, ist Folge der friedlichen Revolution 1989/1990. Diese Ereignisse beförderten ein diktatorisches, sozialistisches Regime, geführt von der sich heute Die Linke nennenden SED auf die Müllhalde der Geschichte. Genau da gehört dieses sozialistische System, genau wie das nationalsozialistische System, auch hin: auf den Müllhaufen der Geschichte.
Meine Damen und Herren, es war eine Diktatur und zwar keine Diktatur des Proletariats, wie es beschönigend beschrieben wurde, denn so etwas kann es gar nicht geben. Es war die Diktatur einer selbstverliebten Herrschaftsclique, deren Resterampe hier ganz links noch sitzt. Dieses verbrecherische Sozialistensystem, meine Damen und Herren, hielt sich einen monströsen Bespitzelungs- und Unterdrückungsapparat, der die eingemauerte, drangsalierte und schikanierte Bevölkerung der DDR fest in den Griff nahm. Das war die Stasi, das sogenannte Schild und Schwert der Partei, die sich heute Die Linke nennt und die dieses Bespitzelungssystem – ich sage nur, Film ab, Frau König – in Grundzügen fortsetzt.
Menschenrechte galten den Linken in der DDR nichts; überhaupt wurde das Recht im Sinne einer angeblichen sozialistischen Gesetzlichkeit angewandt, wodurch das linke SED-Regime nichts anderes war als ein Willkür- und Unrechtsstaat, der sich für seine Verbrechen der sogenannten Staatssicherheit bediente.
Meine Damen und Herren, es war ein gutes Anliegen des Thüringer Landtags, Parlamentarier, die sich in der DDR als Diener, Helfershelfer und Nutznießer dieses linken Unterdrückungsapparates hervorgetan hatten und somit die Verbrechen an der
Bevölkerung erst möglich machten, als parlamentsunwürdig zu bezeichnen. Dies ist bis heute im Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten geregelt, dessen Änderung von links, also maßgeblich der umbenannten Tätervereinigung, heute versucht wird, außer Kraft zu setzen.
Dass dieses Gesetz in der nächsten Wahlperiode unverändert in Kraft bleibt, ist hingegen Inhalt des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zwar einer Altpartei, aber in diesem Falle einer vernünftigen Altpartei. Diesem Gesetzentwurf der Union werden wir uneingeschränkt zustimmen, meine Damen und Herren.
In den Beratungen des Justizausschusses wurde dieser Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Ramelow-Koalition in einem wesentlichen Punkt geändert. Künftig soll die Möglichkeit entfallen, eine Person für parlamentsunwürdig zu erklären. Aus Sicht der Linken ist das klar, zumal ja noch so manche Akte – Herr Blechschmidt, hören Sie genau zu – auftauchen und das macht Machtgefüge ins Wanken bringen könnte.
Sie von den Linken, die die Täter noch in Ihren Reihen haben und von denen Sie sogar wegen der knappen Mehrheitsverhältnisse abhängig sind, sind also befangen in dieser Angelegenheit, genauso übrigens wie die gesamte Ramelow-Regierung auf das Wohlwollen von ehemaligen Stasispitzeln hier in diesem Haus angewiesen ist.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hält nicht nur die Überprüfung, sondern auch die Möglichkeit, die Täter zu beurteilen und politisch moralisch zu verurteilen, für sinnvoll und unverzichtbar.
Dass der Begriff der Parlamentsunwürdigkeit umstritten ist, wurde anlässlich der Anhörung erneut deutlich, aber es gibt gute Gründe, daran festzuhalten. Das ist auch ganz im Sinne der Verfassungsgerichte – Herr Dittes hat die Flucht ergriffen, vielleicht hören Sie mich auf der Toilette oder im Café – und hat mit einem Verstoß gegen die Menschenwürde, die plötzlich in den vergangenen Tagen von Rot-Grün erfunden wurde, nichts zu tun, zumal diese Würde ja auch ganz hemdsärmelig und willkürlich von Ihnen, von der Ramelow-Koalition, gehandhabt wird. Oder erklärten Sie nicht vor Kurzem einen AfD-Fraktionsmitarbeiter für unwürdig, an einer Ausschusssitzung teilzunehmen? Da messen Sie wieder einmal bekanntlich mit mehrerlei Maß. Bereits 1994 führte das Bundesverfassungsgericht zur Parlamentsunwürdigkeit aus, ich zitiere: Damit wird nicht die Ehre des Abgeordneten im Sinne eines personalen Rechtsguts infrage gestellt, sondern die Würdigkeit, das Volk im Parlament zu vertreten. – Und der SPD-Bundestagsabgeordnete