Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

reits jetzt erkennbar. Frau Taubert fährt jetzt schon verzweifelte Manöver, um genügend Cash in die Kasse zu bekommen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Kriegsrhetorik tut wirklich weh!)

Vor dem Hintergrund werben wir noch einmal eindringlich für eine sachliche Bewertung des TTIP, ohne Panikmache und ohne billigen Populismus. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält die Abgeordnete Henfling das Wort.

Ja, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich auf den Kochkurs mit der AfD: Chlorhühnchen und Antibiotikafleisch, das ist vielleicht, was sie demnächst anbieten können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir über die Auswirkungen eines möglichen Abkommens mit den USA sprechen, lohnt eine genauere Betrachtung des bereits vorliegenden Abkommens mit Kanada, CETA, es ist hier schon ein paar Mal erwähnt worden. Es gilt mithin als Blaupause für TTIP und hätte ähnlich gravierende Auswirkungen auf Fragen der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf Umweltstandards und demokratiepolitische Fragen für die Bundesrepublik, aber eben auch für die Thüringerinnen und Thüringer. Im Zentrum beider Abkommen, das hat Kollegin Scheringer-Wright schon richtig ausgeführt, steht die Marktliberalisierung für Güter, Dienstleistungen, Investitionen durch die Beseitigung von Zöllen und sogenannten nichttarifären Hemmnissen. Dahinter verbirgt sich die Harmonisierung bzw. die zukünftige gemeinsame Ausarbeitung von Regulierungsstandards zwischen der EU und den USA.

Was auf den ersten Blick für den einen oder die andere positiv erscheint – Herr Bühl hat das gerade versucht, positiv darzustellen –, birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Stolperstricke für Verbraucher- und Umweltschutzstandards beispielsweise bei der Risikobewertung von gentechnisch verändertem Saatgut. Die Verlautbarung aus Brüssel und Berlin konnten wir hier ja auch fast eins zu eins von Herrn Bühl hören: Alles ist gut, alles ist super. Hinsichtlich des CETA-Abkommens und des TTIP-Abkommens: Die Bundesregierung wird dafür sorgen, dass es keine Verschlechterung bei den Standards von Verbraucher- und Umweltschutz gibt.

(Abg. Möller)

Demgegenüber stehen allerdings die Interessen von Kanada und den USA, deren Standards beispielsweise in der Gentechnikregulierung weit unter denen der Europäischen Union liegen. Hinzu kommt, dass im vorliegenden Text zu CETA ethische Fragen wie beispielsweise das Klonen von Tieren, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie das sogenannte Vorsorgeprinzip bei Unsicherheiten in der Risikobewertung keine Erwähnung finden. Um genau diese Aspekte geltend zu machen, wäre es aber notwendig gewesen, die EU-Standards in beispielsweise Verbraucherund Umweltschutz ausdrücklich aus dem Abkommen auszunehmen. Das ist nicht geschehen. Theoretisch wäre es möglich, diese Fehler bei TTIP zu vermeiden. Danach sieht es aber derzeit eben nicht aus.

Frau Scheringer-Wright hat eben schon die Frage des Schutzes von regionalen Marken angesprochen, die mit einem Gütesiegel der Europäischen Union belegt sind. Das muss ich nicht ausführen. Ich sehe es allerdings ähnlich, dass es insbesondere im CETA-Abkommen eigentlich keine Probleme beispielsweise für den Altenburger Käse oder die Spreewälder Gurke geben wird. Viel wichtiger und wesentlich auch aus Sicht der Grünen sind hier Fragen des Verbraucherschutzes und die Frage, was drin ist, und nicht, was draufsteht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es ist nämlich auch jetzt schon so, dass das Fleisch der Thüringer Bratwurst übrigens theoretisch aus Texas kommen könnte. Wenn wir die Standards der USA an der Stelle anerkennen, kann die Thüringer Bratwurst demnächst aus geklontem Fleisch sein; das ist vielleicht auch etwas für die AfD für den neuen Kochkurs.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ich dachte, Sie wären fremdenfreundlich?)

Viel wichtiger für die Thüringerinnen und Thüringer ist aus meiner Sicht allerdings die Frage demokratiepolitischer Vorgänge, die bei CETA und auch bei TTIP diskutiert werden. Bei CETA sind allein schon sieben zusätzliche Gremien eingerichtet worden, die weder transparent arbeiten noch demokratisch legitimiert sind. Damit ist die Überwachung insbesondere aus der Zivilgesellschaft sehr, sehr schwierig und es bietet auch für kleine Staaten der Europäischen Union einen massiven Mehraufwand, diese Gremien entsprechend zu bespielen. Hinzu kommt, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits jetzt davon ausgeht, dass im Sinne der Stillhalteklausel die Mitgliedstaaten künftig nichts mehr unternehmen dürfen, was die internationale Verhandlungsposition der Union schwächen könnte. Damit wären übrigens auch einige im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundes

ebene ausgehandelte Vereinbarungen nicht mehr umsetzbar, beispielsweise die Regulierung der Patentierung von Pflanzen und Tieren mit gentechnischer Veränderung. Diese Passagen zeigen, dass das Freihandelsabkommen CETA und auch das angestrebte TTIP-Abkommen bereits vor ihrem Inkrafttreten Auswirkungen auf legislative Entscheidungen haben und insbesondere bei der Verbesserung des Verbraucherschutzes als Sand im Getriebe fungieren.

Lassen Sie mich auch noch ganz kurz die FAZ von gestern hier zitieren, in der ausgeführt wird, dass unter anderem ein sogenanntes Frühwarnsystem eingeführt werden soll. Das heißt also, die Handelspartner müssen sich über geplante Gesetzesinitiativen nicht nur der Bundesebene, sondern auch dezentral, nämlich der Bundesländer, informieren. Das würde dazu führen, dass wir auch in Thüringen massiven bürokratischen Aufwuchs bekommen bei der Frage von Gesetzesinitiativen.

Angesichts dieser Probleme bleibt für uns die Frage, inwieweit hier das Verhältnis von Risiko und Nutzen für dieses Handelsabkommen tatsächlich gut abgewogen ist. Wir plädieren darüber hinaus übrigens mehr für multilaterale Abkommen, denn damit können wir tatsächlich ernsthaft auch zum Beispiel die asiatischen Märkte in den Blick nehmen, nicht wie mit einem bilateralen Abkommen; das hat Herr Bühl auch ausgeführt, das halte ich für falsch an der Stelle.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung hat sich der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft, Herr Wolfgang Tiefensee, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aktuelle Stunde, die sich um Schutzsiegel, Produktstandards, Markenrechte dreht, die wir nicht dem freien Spiel der Kräfte auf den Märkten überlassen wollen, diese Aktuelle Stunde bietet die Gelegenheit, dass man einmal über den Anlass redet, zum Zweiten darüber, wie die Position der thüringischen Landesregierung ist, und zum Dritten bietet sie Gelegenheit, noch einmal über TTIP im Allgemeinen und auch im Speziellen zu sprechen. Das will ich gerne wahrnehmen und bin daher der Fraktion Die Linke sehr dankbar, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Zunächst zum Anlass: Dem Bundeslandwirtschaftsminister hat es gefallen, vor drei Wochen aus den USA zurückzukehren und eine verwirrende Botschaft zu senden, nämlich etwa dergestalt: Wer den

(Abg. Henfling)

großen amerikanischen Markt aufrollen wolle, der müsse wohl damit leben, dass man bei Wurst und bei Käse nicht mehr die Spezialität schützen könne. Mittlerweile wissen wir, dass er offensichtlich einem Übersetzungs-, Übertragungsfehler aus dem Englischen ins Deutsche während seines Gesprächs mit den Verhandlungspartnern von TTIP auf der USASeite erlegen ist. Ich möchte das von dieser Stelle aus ausdrücklich kritisieren. Wie ein Bundesminister in einer hoch sensiblen Frage derart fahrlässig mit einer Thematik umgeht, ist inakzeptabel.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Demgegenüber hat die Landesregierung Thüringens, haben die die Regierung tragenden Fraktionen in ihrem Koalitionsvertrag eine klare Botschaft gesandt und die besteht aus zweierlei: Das eine ist, dass wir uns über die Bundesebene auf europäischer Ebene dafür einsetzen wollen, dass die Standards nicht preisgegeben werden – Standards im Verbraucherschutz, in der Umwelt, im Gesundheitssektor, was den Arbeitsmarkt, die Arbeitsrechte, die Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsschutz anbelangt und was die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der schwierigen Frage der Schiedsgerichte, also einer Parallelgerichtsbarkeit, gegen die wir intervenieren werden. Das ist die klare Botschaft der Landesregierung. Ich will das noch einmal unterstreichen. Das sind, wenn Sie so wollen, die roten Linien, über die wir nicht gehen werden. Wir werden einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen, das über diese Linien tritt.

Zum Dritten ist jetzt Gelegenheit, noch einmal über die Situation bei TTIP insgesamt zu sprechen. Die Verhandlungen, wenn man zunächst einmal das Organisatorische, den Verfahrensablauf sieht, stecken ganz am Anfang. Es ist bereits angesprochen worden, neben der Sondierung, die jetzt eine ganze Weile gelaufen ist, tritt man jetzt in Verhandlungsrunden. Aber bitte bedenken Sie, meine Damen und Herren, CETA, fünf Jahre verhandelt, jetzt liegt es auf dem Tisch, ist noch nicht einmal ratifiziert. TTIP, seit zwei Jahren im Gespräch, droht eigentlich allein deshalb nicht zustande zu kommen, weil natürlich diese Verhandlungen mitten hinein in die Präsidentschaftswahlen oder in die Vorwahlen reichen, die, wie Sie wissen, Ende des Jahres 2015 beginnen. Wenn Sie meine Prognose hören wollen: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass sämtliche Kapitel bei TTIP in der Zukunft verhandelt werden können. Will man ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, dann würde man sich – das ist meine Meinung und nicht nur meine – beschränken müssen auf wesentliche Kerne. Sie müssen auch wissen, dass der Streit noch nicht ganz beigelegt ist, ob es ein sogenanntes gemischtes Abkommen ist. Wir plädieren dafür und das wird auch diese Regierung unterstützen,

dass es ein gemischtes Abkommen ist. Das bedeutet, dass die jeweiligen nationalen Parlamente zustimmen müssen, und Sie wissen vielleicht, das sind nicht nur 28, weil Belgien allein über sieben oder acht verfügt. Wir werden also Wert darauf legen, dass die Parlamentarier im Bundestag mit dieser Frage befasst sind und dass sie entscheiden können, ob ein Freihandelsabkommen dergestalt, wie es auf dem Tisch liegt, verabschiedet wird, ja oder nein. Das ist eher der Verfahrensablauf. Die TTIP-Verhandlungen stehen unter einem schlechten Stern aus mehrerlei Gründen. Das eine ist, dass es einen latenten Antiamerikanismus gibt – wir haben gestern wieder Demonstrationen gesehen –, der gespeist wird nicht zuletzt dadurch, dass wir das Thema NSA, das unaufgearbeitete Thema NSA, auf der Tagesordnung haben, und so muss es unser Bestreben als Europäer sein, dass wir im TTIP mindestens ein Kapitel in der Richtung eines No-Spy-Abkommens haben, das wir nicht zur Voraussetzung machen können, aber dieses Thema muss besprochen werden.

(Beifall SPD, AfD)

Das Zweite, was Hemmnis ist für ordentliche Verhandlungen, ist das bereits angesprochene Verfahren der EU und insbesondere der Verhandlungskommission, dass man diese Verhandlungen und den Verhandlungsauftrag nicht transparent macht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann nicht sein, dass man in Verhandlungen geht und erst am 9. Oktober 2014 das Verhandlungsmandat veröffentlicht. Hat man denn in Brüssel nicht von ACTA gelernt? Man kann verhandeln bis zum Schluss, ratifizieren und am Ende sagt die Straße Nein. Diese mangelnde Transparenz führt genau zu den Diskussionen, zu den Ängsten und zu den Sorgen, die wir nicht gebrauchen können. Was wir jetzt brauchen, ist einerseits zu debattieren über die roten Linien, über das, was keinesfalls geschehen darf, und andererseits über die Vorteile zu reden, die uns ein Freihandelsabkommen mit Kanada, mit den USA, mit anderen Ländern dieser Erde bringt. Das Verhandlungsmandat liegt auf dem Tisch und – siehe da – man sieht, dass der Bundeslandwirtschaftsminister völlig irregeht, denn in diesem Mandat ist die Frage der Markenrechte überhaupt nicht Gegenstand. Es ist eine Verunsicherung der Bevölkerung, Verunsicherung von Landwirten, die völlig unnötig ist. Und es steht auch drin, dass der öffentliche Dienst in seinem Standard erhalten bleiben soll. Es steht eindeutig drin – und der Präsident Juncker hat es noch einmal unterstrichen: Es wird kein Abkommen geben, das Standards definiert, die unterhalb dessen sind, was in der EU gültig ist. Das ist eine ganz klare Aussage und wir werden die Texte daran messen.

(Minister Tiefensee)

Ich möchte noch ein Weiteres hinzufügen: Mir wäre es ein persönliches Anliegen, wenn die ILO-Kernarbeitsnormen – das sind derer acht – Eingang finden mindestens in einem Kapitel, wenn nicht sogar mit einer stärkeren Formulierung in die TTIP-Vertragswerke. Warum? Weil von diesen Kernarbeitsnormen, ILO-Arbeitsnormen, die Amerikaner lediglich zwei und die Kanadier lediglich sechs unterschrieben haben, und es wird Zeit, dass nicht zuletzt im Hinblick auf die Gewerkschaften in den USA hier eine Verbesserung stattfindet, und TTIP könnte eine Möglichkeit dafür sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Was sind nun die Dinge, die zu bedenken sind im Sinne der Vorteile? Deshalb werbe ich darum, dass wir im sachlichen Dialog jetzt schauen, was liegt auf dem Tisch, wie ist es zu bewerten. TTIP eröffnet die Chance, wenn richtig verhandelt wird, wenn nicht diese roten Linien überschritten werden, dass sowohl für die Großindustrie als auch für den Mittelstand eine Verbesserung stattfindet. Warum? Weil wir über die sogenannten tarifären Handelshemmnisse reden und über die nichttarifären. Die tarifären wie Zölle sind nicht uninteressant, aber nicht ganz so wichtig. Sie betragen 3 Prozent und das Handelsvolumen bringt da natürlich eine Menge Möglichkeiten, auch Kosten zu sparen. Aber das ist nicht so wichtig. Die sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse sind, meine Damen und Herren, insbesondere für den Mittelstand, also auch für den thüringischen Mittelstand, zum Teil existenziell. Das Beispiel kurz: Ein Maschinenbauer, der eine Maschine baut zur Zuckerherstellung, muss sie explosionssicher machen, weil sie in der letzten Stufe der Fertigung explosives Material enthält. Will er diese Maschine aus Thüringen, aus Deutschland heraus in den amerikanischen Markt bringen, muss er sie vollständig auseinanderbauen, weil die Standards und die Zulassungen in den USA komplett anders sind, und Sie kennen die Probleme mit den Rückspiegeln und dem Blinklicht, die eher marginal dagegen sind. Es wird also darauf ankommen, diese nichttarifären Handelshemmnisse, die sich darauf beziehen, dass die Zulassungsverfahren nicht abgestimmt sind und zweimal stattfinden müssen, dass die Standards zu Produkten, zu Technologien nicht abgestimmt sind und demzufolge doppelt zu leisten sind, dass diese nichttarifären Handelshemmnisse abgebaut werden. Dann kann Handel florieren.

Letzte Bemerkung: Freihandelsabkommen müssen sich einordnen auch in unsere Sichtweise als Europäer und das sage ich bewusst auch als Sozialdemokrat. Wie wollen wir in der Zukunft Handel und die Standards unserer Handelspartner definieren, wenn nicht über Abkommen? Wir können das dem freien Spiel der Kräfte überlassen, aber die Sozialdemokratie ist seit Jahrzehnten angetreten, und wir

haben gerade unlängst 150-jähriges Jubiläum dieser Partei gefeiert, dass wir, zum Beispiel was die Arbeitssicherheit anbetrifft, Standards setzen, die verbindlich sind, nicht nur in Deutschland, mittlerweile in Europa. Die müssen wir transferieren. Das meint die USA genauso wie andere potenzielle Handelspartner. Aus diesem Grund werbe ich für eine differenzierte Sichtweise und mahne gegenüber Brüssel mehr Transparenz, kluges Verhandeln an, damit die roten Linien nicht überschritten werden und wir mehr Vorteile als Nachteile am Ende haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktionen steht jetzt jeweils eine Redezeit von 30 Sekunden noch zur Verfügung. Ich erkenne keine Wortmeldung, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 17 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen

a) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/119

b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/120

c) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/121

d) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/122

e) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/123

(Minister Tiefensee)

f) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/124

g) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/125

h) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 6/126