Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Dass man sich mal eine Vorstellung machen kann, was „große Anlage“ überhaupt heißt: Das betrifft dann 2.000 Anlagen mit mehr als 2.000 Mastschweinen oder 750 Sauen oder 6.000 Ferkeln und – hören Sie genau hin – auch mehr als 30.000 Hähnchen. Und wenn Sie jetzt sagen, dass die Grünen die Bauern, die ländliche, bäuerliche Landwirtschaft kaputt machen, da muss ich Ihnen sagen: Betriebe, die 200.000 Hähnchen auf engstem Raum halten, dafür zwei Arbeitsplätze schaffen

(Abg. Malsch)

und diese anstellen – das ist nicht bäuerliche Landwirtschaft, das ist Industrie.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Betriebe werden es sich doch wohl leisten bzw. leisten können, einen Filter auf das Dach zu schrauben.

Ja, es ist richtig: Durch den Filtererlass werden neue große Massentierhaltungsanlagen mit Auflagen versehen, bremsen aber auch den Konkurrenzdruck der bestehenden Anlagen. Das müsste doch – als Vertreter der bestehenden Thüringer Landwirtschaft – eigentlich auch in Ihrem Interesse sein. Oder wollen wir denn wirklich neue Tierfabriken heranziehen, nur weil sie in Holland und Dänemark die schärferen Umweltauflagen nicht erfüllen können? Soll ihnen hier der rote Teppich mit niedrigeren Umweltauflagen ausgerollt werden?

Mit diesen Haltungsbedingungen bei mehr als 800.000 Schweinen und 3 Millionen Geflügel – teils auf engstem Raum und mit importiertem Gentechniksoja und einem hohen Einsatz von Medikamenten – sagen viele Verbraucherinnen und Verbraucher und auch wir als Grüne: Es reicht mit diesen Anlagen und wir brauchen nicht in Größenordnungen noch Neubauten und Erweiterungen. Wenn diese kommen, dann können sie wenigstens zum Schutz der umliegenden Bevölkerung auch Umweltauflagen vertragen.

Wir Grüne stehen für eine andere Landwirtschaft, für eine bäuerliche, flächengebundene Landwirtschaft, für eine Landwirtschaft, die sich am Tierwohl orientiert, und für eine ökologische Landwirtschaft, für eine Landwirtschaft, die die Menschen in ihrer Umgebung akzeptieren und wohin auch guten Gewissens die Nachbarn eingeladen werden können, wie es vorbildlicherweise in vielen Milchbetrieben und Kuhbetrieben auch schon funktioniert. Aber zeigen Sie mir doch mal die großen Anlagen wie in Thiemendorf, die für ihre Bevölkerung das öffnen und die Menschen dort reinführen und sagen: Schaut mal, so sieht es aus, so ist die Schweinehaltung, so werden die Hühnchen gehalten oder die Hähnchen. Denn die Menschen haben, glaube ich, auch ein Recht darauf, wenn sie in diesem Umkreis leben, das zumindest die Umwelteinwirkungen begrenzt werden. Dort ist der Filtererlass ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, deswegen unterstützen wir das als Fraktion und hoffen, dass Sie auch von Ihrem Protest zurückkehren. Denken Sie als CDU auch an die Menschen im ländlichen Raum, die dort in Ruhe und in guter Qualität wohnen wollen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf dem Rang, zwei, und auch an den Bildschirmen! Ja, Herr Kobelt, eine polemische Rede, muss man sagen. Die CDU hier mit „Propaganda-Reden“ zu beschimpfen, also das passt heute nicht ganz.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Habe ich was verwechselt? Ach wie traurig – na gut.

Frau Becker von der SPD, Sie sagen, dieser Filtererlass würde nicht schaden. Also da kann ich dem CDU-Abgeordneten zustimmen, Herrn Malsch, dass das wohl schadet, gerade was die Bestandsanlagen betrifft, denn, wie gesagt, vielfach gibt es die Statik bei den Altanlagen gar nicht her, solche Filteranlagen einzubauen, weil man in die Dachkonstruktion eingreifen müsste. Außerdem ist auch die Frage, gerade bei den Investitionen, die dort anstünden, ob die Leute sich das wirklich leisten können. Also die Frage, ob es nicht schadet, muss man im Einzelnen klären.

Aber schauen wir uns das mal an: Bereits nach der bisherigen Regelung muss der Betreiber von Ställen zahlreiche Anforderungen erfüllen. Dazu zählen nicht nur die Vorgaben der Raumordnung in der Region, darüber hinaus muss ebenso die Bauplanung in den Gemeinden beachtet werden. Es gelten Mindestabstände. Die Behörden müssen bei der Genehmigung der Betriebe laut Bundes-Immissionsschutzgesetz die Geruchsbelästigung berücksichtigen. Im Rahmen der Geruchs-Immissionsrichtlinie ist zu prüfen, ob in der entsprechenden Ortslage deutlich wahrnehmbare Gerüche zu erwarten oder vorhanden sind. Eventuell fällt die Anlage aufgrund ihrer Größe auch unter das UVPRecht. Mit anderen Worten: Die Landesregierung steht unter erheblichem Rechtfertigungsdruck, wenn sie diese zahlreichen Regeln jetzt auch noch darüber hinaus mit einer neuen Regel erweitern möchte. Dies gilt insbesondere, weil sich die Ammoniakemissionen in Deutschland zwischen 2005 und 2012 verringert haben. Gleichwohl darf nicht in Abrede gestellt werden, dass immer eine Einzelfallprüfung stattfinden muss und auch sollte. Wenn in einer bestehenden Ortslage unangenehme Gerüche ein Problem darstellen, dann kann mit einer verbesserten Technik wie einem Filter bei diesem Problem Abhilfe geschaffen werden, das ist nicht zu bestreiten. Es wird immer Fälle und Anlagen geben, die durch das bestehende Kontrollsystem rutschen, doch dafür muss jeder Fall einzeln betrachtet werden, auch dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Tieren in der Anlage über- oder unterschritten wird. Ein pauschaler Erlass hilft da nicht, so wie das jetzt die rot-rot-grüne Landesregierung vorhat. Wenn es Probleme mit den Gerüchen gibt, da muss man handeln, gar keine Frage. Auch die AfD-Fraktion

(Abg. Kobelt)

möchte hier Abhilfe schaffen. Aber jedem Bauern ab einer bestimmten Betriebsgröße pauschal Nachrüstung vorzuschreiben, das ist eindeutig abzulehnen. Ein Filtererlass bürdet den bäuerlichen Betrieben nämlich erhebliche finanzielle Lasten auf. Das kann man auch nachlesen. Die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. – hat das auch entsprechend ausgeführt, dass hier entsprechende wirtschaftliche Gefahren anstehen, wenn dieser Filtererlass kommt. NRW hat es gezeigt, dass es dort auch so ist. In anderen Bundesländern, in denen solche Erlasse schon in Kraft getreten sind, sprechen die Betroffenen von Existenzgefährdung. Da entstehen schnell mal Kosten von circa 120.000 Euro und auch teilweise darüber hinaus. Deswegen ist es unerlässlich, sofern die Einführung verschärfter Vorschriften unumgänglich sein sollte, diese hier mit einer Übergangszeit zu versehen. Sofern geplant ist, auch Bestandsanlagen einzubeziehen, so müssen Fristen geregelt werden. Ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, so sieht es die AfD-Fraktion, sollte hier für die Anpassung vorgesehen werden. Es steht daher zu erwarten, dass mit dem Filtererlass bürokratischer Aufwuchs einhergeht. Folgt die Landesregierung den anderen Ländern, werden regelmäßige Prüfungen und entsprechende Berichtspflichten folgen. Das zeigt sich auch in NRW, da ist schon der nächste Erlass in Arbeit, denn dort muss jetzt nach diesem Filtererlass plötzlich wieder ein Erlass geschaffen werden, um die Prüfung dieser Filter zu bestimmen. Da kommt ein Erlass nach dem anderen – die Bürokratie lässt grüßen. Es stellt sich die Frage, warum dieser Filtererlass notwendig ist, wenn das vorhandene Netz an Rechtspflichten und Vorgaben bereits sehr eng geknüpft ist. Den Vorwurf, dass Sie hier ideologiebegleitete Politik betreiben, müssen Sie sich leider gefallen lassen, liebe rot-rot-grüne Landesregierung.

(Beifall AfD)

Sie müssen sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie wieder einmal nicht die direkt betroffenen Vereine angehört haben, denn zum Beispiel der ISN, dieser Schweinezuchtverein, auch der Rinderzuchtverein wurden nicht angehört und der Geflügelwirtschaftsverband wurde ebenfalls wieder nicht gehört. Vielleicht holen Sie es noch nach. Schauen wir mal.

Dabei fällt auf, dass es immer die grünen Minister sind, die auf solche Filtererlasse setzen. Der Thüringer Erlass scheint weniger praktischen Erwägungen zu folgen, zumal das Ministerium auch nicht die Ammoniakbelastung insgesamt beseitigen will – wie gesagt, man doktert wieder an den Symptomen herum –, denn dafür wäre ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Vielmehr ist es ein ideologisches Projekt, mit dem die Landesregierung den Bauern das Leben schwer machen will. Nach der Kampagne der Grünen gegen die sogenannte Tierver

bringung und dem Kampfbegriff der Massentierhaltung kommt nun der Filtererlass. Die Leitung des Umweltministeriums darf doch hier nicht nur die eigenen Wähler bedienen. Die kompromisslose Haltung gegenüber den Interessen des Landes und der Menschen hat das Umweltministerium bereits bei K+S bewiesen und das tut sie jetzt hier wieder. Wer in Regierungsverantwortung steht, muss zu Kompromissen bereit sein. Der Antrag der CDU ist ebenso abzulehnen wie der Filtererlass. Liebe CDU, wir hätten gern in Teilen zugestimmt, wenn man sich dort mal abgesprochen hätte. Man wird hier auf alle Fälle eine Überweisung an den Ausschuss befürworten, denn man muss sich sehr wohl die Frage stellen, wie diese Ammoniakbelastungen verringert werden können. Auch das ist ein Teil der Kompromisslösung. Wenn in einem Ort Belästigungen auftreten, muss man diesen begegnen. Alles beim Alten zu belassen, das greift viel zu kurz, liebe CDU, und da greift auch der Antrag zu kurz, denn es braucht individuelle Lösungen. Filter können und müssen aber keine Lösung darstellen. Ebenso ist es möglich, emissionsarme Haltungsformen und Ausbringungstechniken zu unterstützen, die weniger Ammoniak freisetzen. Im Rahmen einer solchen Lösung würde man das Problem aus einer Gesamtperspektive betrachten. Ställe sind nämlich nur einen Teil des Problems. Hierfür könnte das Land Geld in die Hand nehmen. Darüber hinaus könnten solche globalen Ansätze im Rahmen der Förderfondsperiode Eingang ins operationelle Programm finden. Auch im Rahmen der GAK können Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden. So lassen sich Investitionen in Geräte unterstützen, die den Dünger direkt in den Boden einbringen. Laut Bundesregierung gab es eine solche Förderung bislang in Thüringen nicht. Da könnte man ebenfalls ansetzen. Um das Problem der Ammoniakbelastung zu lösen, braucht es aber auf jeden Fall mehr als nur einen Filtererlass, liebe Landesregierung. Aber nichts zu tun, wird der anspruchsvollen Aufgabe ebenfalls nicht gerecht. Wir beantragen daher die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung hat Staatssekretär Möller das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der CDU bittet mit ihrem Antrag um Berichterstattung zum sogenannten Filtererlass. Die Landesregierung will mit diesem Erlass die Ausrüstung großer Intensivtierhaltungsanlagen mit Abluftreini

(Abg. Kießling)

gungsanlagen regeln und ich sage Ihnen, liebe Abgeordnete der CDU, die Fragen, die Sie da gestellt haben im Teil I Ihres Antrags, sollten Sie sich eigentlich selbst beantworten können, bevor Sie sich überhaupt mit diesem Thema hier in den Landtag wagen. Die peinliche Rede von Ihnen, Herr Malsch, mit Unterstellungen,

(Unruhe CDU)

Schwarzmalerei und Plattitüden und sehr komischen Bildern – was wollen Sie denn damit sagen, dass wir den Filtererlass in die gelbe Tonne stecken sollen? Was soll denn das heißen? Gelbe Tonne steht für Recycling. Was soll denn damit werden? Das ist doch ein unsinniges Bild, was Sie hier produzieren.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist eine peinliche Rede gewesen. Uns geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft und den Umwelt- und Naturschutzinteressen auf der anderen Seite. Wir wollen die Menschen vor den Ausdünstungen dieser großen Anlagen bewahren.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie gehö- ren zur Landesregierung, mäßigen Sie sich ein bisschen!)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Mehr Re- spekt, Herr Staatssekretär!)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: So können Sie mit Ihren Kindern reden, aber nicht mit uns!)

Meine Damen und Herren im Haus, der Staatssekretär hat jetzt das Wort.

Beruhigen Sie sich!

(Unruhe CDU, AfD)

(Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU: Un- verschämtheit! – Wir sind Volksvertreter!)

Dann müssten Sie sich auch mal so benehmen!

(Unruhe CDU, AfD)

Herr Staatssekretär, auch Sie bitte ich um Mäßigung in diesem Haus.

Soweit das Plenum diesem Antrag zustimmt, wird die Landesregierung Ihnen selbstverständlich Ihre Fragen in Übereinstimmung mit § 105 der Geschäftsordnung innerhalb von sechs Monaten schriftlich beantworten. Aber lassen Sie mich im Vorgriff auf diesen Bericht noch einiges klarstellen:

Große Tierhaltungsanlagen belasten in Deutschland in erheblichem Maße die Umwelt. Das ist nicht die Einschätzung irgendwelcher grüner Zirkel oder der rot-rot-grünen Landesregierung allein, sondern es ist die Einschätzung zahlreicher Experten und unabhängiger Institutionen. Ich verweise beispielsweise auf den Sachverständigenrat der Bundesregierung in Umweltfragen. Dieser Sachverständigenrat, der ein sehr überparteiliches Gremium ist, hat im Januar 2015 mit einem Sondergutachten auf die massiven Umwelteinwirkungen durch Stickstoffeinträge und insbesondere auch durch Ammoniakeinträge hingewiesen. Diese viel zu hohen Einträge führen zur Versauerung, zur Eutrophierung und anderen schädlichen Auswirkungen auf die Ökosysteme. Sie sind eine wesentliche Ursache für den Verlust von Biodiversität in Deutschland. Knapp 50 Prozent unserer natürlichen und naturnahen terrestrischen Ökosysteme sind von dieser Eutrophierung betroffen. Und natürlich trägt die Landwirtschaft nicht allein die Verantwortung dafür, aber auf sie gehen immerhin knapp 60 Prozent der gesamten Immissionen solcher reaktiven Stickstoffverbindungen zurück.

Eine ähnliche Feststellung trifft der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. In seinem Gutachten – und auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik ist kein grüner Diskussionszirkel, sondern ein wissenschaftliches Gremium – heißt es, dass die Nutztierhaltung in Deutschland zwar große Fortschritte bei der Ressourceneffizienz erzielt hat, es aber gleichzeitig erhebliche Defizite vor allem im Tierschutz und im Umweltschutz gibt. Es gibt also Handlungsbedarf und die vorhandenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Immissionen sind zu nutzen und auszuschöpfen.

Genau deshalb hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt und haben auch die regierungstragenden Parteien in den Koalitionsvertrag geschrieben, einen Filtererlass einzuführen. Das soll natürlich nicht losgelöst von den Erfahrungen in anderen Bundesländern erfolgen. Selbstverständlich werden diese Dinge einbezogen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es stimmt also nicht, was der Antrag der CDU glauben machen will, dass nämlich nur in Thüringen strengere Anforderungen an Intensivtierhaltungsbetriebe gestellt werden sollen als im übrigen Bundesgebiet. Tatsache ist – und das wissen Sie ganz genau –, dass es bereits seit 2013 in Nordrhein-Westfalen

(Staatssekretär Möller)

und Niedersachsen und seit 2014 in Schleswig-Holstein vergleichbare Erlasse gibt. Selbstverständlich – da kann ich Ihnen nur zustimmen – wäre es wünschenswert, wenn bundesweit gleiche Rahmenbedingungen für alle Anlagen und in Bezug auf Immissionen gewährleistet würden. Aber dafür steht eben der Bund und die von Ihnen mitgetragene Bundesregierung in der Verantwortung.

Dringend novellierungsbedürftig ist die TA Luft – das wissen wir alle –, sie datiert aus dem Jahr 2002. Damals hatten Abluftreinigungsanlagen noch nicht den technischen Entwicklungsstand, um sie in Tierhaltungsanlagen regelmäßig einzusetzen. Aber inzwischen steht Immissionsminderungstechnik überall praxistauglich zur Verfügung. Der Stand der Technik – und das können Sie sich vorstellen – hat sich seit 2002 – in den letzten 14 Jahren – natürlich weiterentwickelt. Heute ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, solche Technik einsetzen zu können, und sie steht in vielfältiger Weise zur Verfügung. Große Schweinehaltungsanlagen – Herr Kobelt hat es schon gesagt – sind solche mit Tierplatzzahlen ab 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Ferkeln. Dass Abluftreinigungsanlagen für solche großen Anlagen heute dem Stand der Technik entsprechen, sieht auch die Bundesregierung so. Das heißt immissionsschutzrechtlich ganz klar, dass hier das Kriterium der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird, wenn wir die Ausrüstung mit solchen Anlagen fordern. Nur hat die Bundesregierung, die das weiß und genauso sieht, bisher nichts getan. Sie von der CDU glauben doch nicht ernsthaft, dass die große Koalition noch ein Jahr vor der Bundestagswahl eine solche Anpassung der TA Luft verabschiedet. Es wird abgewartet! Es tut sich nichts! Das bedeutet, man will das Thema aussitzen. Aber ich sage Ihnen ganz klar, wenn der Bund nicht handelt, muss der Druck aus den Ländern kommen, und wir werden das Thema angehen.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Malsch?