Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Da zu diesem Gesetzentwurf noch einiger Gesprächsbedarf besteht, auch mit den Trägern der Beratungsstellen, beantrage auch ich die Überwei

sung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Herold. Das Wort hat nun Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Meine Vorrednerinnen haben das schon erwähnt. Es hat sich inzwischen Änderungsbedarf ergeben, zum einen mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt und zum anderen soll eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung erfolgen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führt. Darüber hinaus sollen einige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

Schwangerschaftskonfliktberatung kommt dann zum Zuge, wenn Frauen in einer für sie ungünstigen Lebenssituation schwanger werden. Gründe für diese ungünstigen Lebenssituationen können beispielsweise sein: keine oder keine feste Beziehung, kein Arbeitsplatz, finanzielle Sorgen oder die Frauen befinden sich mitten in einer Ausbildung. In jedem Fall ist es für die Frau und auch für die Familie eine schwierige Situation, in der eine kompetente Beratung gefragt ist. Im Falle eines geplanten Schwangerschaftsabbruchs ist diese Beratung verpflichtend. Die Beratung erfolgt umfassend, möglichst multiprofessionell und ergebnisoffen. Daneben können sich Ratsuchende in den Beratungsstellen sicher sein, dass sie in einer für sie angespannten psychischen Situation eine einfühlsame, vertrauensvolle, sensibel agierende Beratung erfahren. Diese Aussage charakterisiert die Arbeit aller Träger. Die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft abgebrochen oder fortgeführt wird, liegt allein bei der Ratsuchenden. Wir haben in Thüringen eine fachlich fundierte, umfangreiche Beratung. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche geht kontinuierlich zurück. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Thüringen breit und plural aufgestellt. Das breite Angebot an Beratung zu Verhütung, Sexualaufklärung, Familienplanung aber auch – und das ist ein sehr wichtiger Punkt – in Konfliktlagen hat sich bewährt. Auch in Thüringen orientiert sich das ganzheitliche Angebot der Beratungsstellen am Ansatz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das hat sich ebenfalls bewährt und soll so weiterhin gewährleistet bleiben. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich den Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern für die gewachsenen und breit aufgestellten Strukturen und für die geleistete Arbeit danken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass auch mit dem neuen Gesetz die breite und ausreichende Beratungsstruktur in diesem Land gewährleistet wird. Wie in vielen sozialpolitischen Bereichen ist es wichtig, die landesweiten Entwicklungen genau im Blick zu behalten. Die hierfür eingefügte Beratung zur Möglichkeit der vertraulichen Geburt halten wir für eine besonders gute Möglichkeit, Frauen in sehr schwierigen Entscheidungssituationen zur Seite zu stehen und möglicherweise dramatische Situationen zu verhindern. Hier gibt es schon seit Längerem ein bundesweites Onlineangebot auf der Webseite „vertrauliche Geburt“, wo neben einem Hilfetelefon auch die regionalen Beratungsstellen auf sehr schnellem Weg zu finden sind. Ich beantrage hiermit die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss und beratend an den Sozialausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht, von der Landesregierung auch nicht. Somit kommen wir zur Ausschussüberweisung. Beantragt wurde die Überweisung in den Ausschuss für Gleichstellung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Beantragt wurde weiterhin die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind auch die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Bei der Federführung haben wir jetzt zwei verschiedene Sachen verstanden. Aber ich vermute mal, es soll auf Federführung im Gleichstellungsausschuss hinauslaufen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, einzelne aus der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion: zwei, drei, vier. Enthaltungen? Der gesamte Rest. Vielen Dank. Damit ist die Federführung für den Gleichstellungsausschuss beschlossen. Frau Pelke, ich vermute, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, der Antrag – Frau Pelke –

(Zuruf Abg. Pelke, SPD: Bitte?)

war kein Antrag auf Federführung durch den anderen Ausschuss durch Sie?

(Zuruf Abg. Pelke, SPD: Nein! Nein!)

(Abg. Herold)

So, das hat sich auch erledigt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1398 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Staatssekretär Dr. Sühl, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Verpflichtung zur Umsetzung von Europarecht veranlasst uns dazu, bereits ein gutes Jahr nach der letzten umfassenden Novellierung der Thüringer Bauordnung eine weitere Änderung vorzunehmen. Umzusetzen ist die Richtlinie 2012/18/EU, besser bekannt als Seveso-III-Richtlinie. Die Richtlinie bezweckt, dass zwischen Störfallbetrieben auf der einen Seite und im Sinne der Richtlinie schutzbedürftiger Bebauung auf der anderen Seite angemessene Abstände eingehalten werden, um im Fall eines Störfalls die Unfallfolgen gering zu halten. Wo das nicht möglich ist, muss sowohl bei bestimmten Änderungen der Betriebe als auch bei einer Ansiedlung einer schutzbedürftigen Bebauung in der Nähe der Betriebe eine genauere Prüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf beruht weitestgehend auf einem von der Bauministerkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommenen Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung. Alles, was mit der Änderung der Betriebe zu tun hat, regelt der Bund im Immissionsschutzrecht. Auch die Frage, ob ein Nebeneinander von Störfallbetrieben und schutzbedürftiger Bebauung zugelassen werden kann, ist eine Frage des Bundesrechts. Für die schutzbedürftige Bebauung ist im Wesentlichen das Baugesetzbuch die maßgebliche Entscheidungsgrundlage, die durch Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ergänzt wird. Wir können in der Bebauung daher nicht regeln, ob eine schutzbedürftige Bebauung in der Nähe von Störfallbetrieben zugelassen werden kann. Wir müssen aber gewährleisten, dass die Vereinbarkeit der Nutzung tatsächlich geprüft wird und ein Verfahren schaffen, in dem die Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet wird. Da unter schutzbedürftige Bebauung im Sinne der SevesoIII-Richtlinie auch Vorhaben fallen, die an sich der Genehmigungsfreistellung nach § 61 Thüringer Bauordnung unterliegen, beispielsweise große Wohngebäude, müssen wir diese aus dem Anwendungsbereich des § 61 Thüringer Bauordnung her

ausnehmen, wenn sie im Sicherheitsbereich von Störfallbetrieben liegen. Ob das der Fall ist, wird sich aus einer vom Landesverwaltungsamt herausgegebenen Veröffentlichung ergeben. Jeder Bauherr kann dann ohne Weiteres feststellen, welches bauaufsichtliche Verfahren für sein Vorhaben zutreffend ist. Die schwierigste Entscheidung bei der Erarbeitung der gesetzlichen Regelung war dabei die Festlegung, ab welcher Größenordnung ein Bauvorhaben als schutzbedürftige Bebauung einzuordnen ist, denn die Störfallbetriebe liegen aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in der Vergangenheit teilweise mitten in unseren Städten und Gemeinden. Ein Verbot jeder Wohnbebauung, jeder Gemeinschaftseinrichtung oder jeder Einkaufsmöglichkeit innerhalb des Sicherheitsabstands wäre das Ende der betroffenen Stadt- und Ortsteile. Das wollen wir nicht und das verlangt auch die Seveso-IIIRichtlinie nicht. Wir haben uns daher gemeinsam mit den anderen Ländern in der Bauministerkonferenz dafür entschieden, als Schwelle, ab der wir besondere Verfahren vorschreiben wollen, eine Zunahme von 100 Personen innerhalb des Sicherheitsabstands anzusetzen. Maßgeblich für diese Schwelle war die Überlegung, dass ab dieser Personenzahl nicht nur in Einzelfällen darüber nachgedacht werden muss, zusätzliche Maßnahmen zur Warnung und gegebenenfalls Evakuierung der betroffenen Personen vorzusehen. Für diese Bauvorhaben müssen wir auch ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren vorschreiben. Hier haben wir uns an dem orientiert, was der Bund für weniger problematische Veränderungen an Störfallbetrieben vorsieht. Für Planungsbüros und Behörden hat das den Vorteil, dass sie sich auf ein immer wieder gleiches Verfahren mit den gleichen Verfahrensanforderungen einstellen können. Auch gibt es einen gewissen Wiedererkennungswert für die Bürger, dass sie sich darauf einstellen können, wie sie sich bei für sie wichtigen Bauvorhaben einbringen können.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bereits abgelaufen ist und die EUKommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in der Sache eingeleitet hat. Ursache für die Verzögerung war die späte Fertigstellung der überarbeiteten Musterbauordnung, an der sich die Bundesländer bei der Novellierung Ihrer Landesbauordnungen orientieren wollten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Dr. Sühl für die Einführung und Begründung des Gesetzentwurfs, was dazu führt, dass keine Redemeldungen vorliegen und ich frage, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Herr Blechschmidt, bitte.

(Präsident Carius)

Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.

Vielen Dank. Das stimmen wir ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1399 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Brandner, AfD: Ja!)

Herr Brandner, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber im Bund mit dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung den Angehörigen der freien Berufe die Möglichkeit verschafft, die Haftung für berufliches Fehlverhalten auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Hierzu wurde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Das Berufsrecht der Architekten und Ingenieure gehört zum Kompetenzbereich des Landesgesetzgebers – also hier des Freistaats Thüringen. Der Thüringer Gesetzgeber hat es aber bisher im Gegensatz übrigens zu anderen Landesgesetzgebern nicht vermocht, diese Wahlmöglichkeit für Thüringer Architekten und Ingenieure zu schaffen. Deshalb nun unser Antrag.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Brandner. Ich eröffne damit die Aussprache und das Wort erhält Abgeordnete Liebetrau für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste – auch am Bildschirm! Es spricht sicher nichts dagegen, dass dieser Gesetzentwurf durch Sie hier vorgelegt wird. Jedoch möchte ich kritisch anmerken, dass dieser Entwurf nicht weit genug geht und vor allem, dass Sie, werte Damen und Herren der AfD, es nicht geschafft haben, vor Erarbeitung Ihres Antrags Kontakt mit den Architekten- und Ingenieurkammern hier in Thüringen aufzunehmen, um deren Meinung zu dieser Thematik einzuholen. Denn es geht mitnichten nur um die Einfügung eines Satzes, sondern es gilt, Europäische Richtlinien – Sie hatten das bereits erwähnt – und Gesetzgebung umzusetzen. In diesem Punkt hinkt Thüringen weit hinterher. So viel vorab.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat Mitte 2013 die Entscheidung getroffen, die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen auch für freie Berufe beschränken zu können. Auf Bundesebene ist das Berufsrecht der Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entsprechend angepasst worden. In den Architektenund Ingenieurgesetzen der Länder – das hatten Sie auch bereits erwähnt – wurde die Haftungsbeschränkung bisher teilweise umgesetzt. Im Thüringer Architekten- und Ingenieurgesetz steht diese Umsetzung bisher aber aus. Nun könnte man meinen, die seit 2013 gegebene Möglichkeit zur generellen Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen begründet keinen dringenden Handlungsbedarf, weil nach geltendem Architektenund Ingenieurkammergesetz die Haftungsbeschränkung im Einzelfall möglich ist. Nach unserer Auffassung aber sollte die ohnehin seit Jahren geplante Novellierung des ThürAIKG auch eine Klarstellung der Haftungsregeln, insbesondere die Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen, beinhalten. Im Rahmen der Novellierung sind selbstverständlich die Zuarbeiten der Thüringer Architektenkammer und der Thüringer Ingenieurkammer zu berücksichtigen. Die Landesregierung ist dringend gehalten, zeitnah eine Novelle des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes vorzulegen, die auch die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Jahr 2005 inklusive deren Überarbeitung aus dem Jahr 2013 umsetzt.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht spekulieren, warum eine rot-rot-grüne Landesregierung Maßnahmen nicht umsetzt, die der Flexibilisierung der europäischen Arbeitsmärkte, der Liberalisierung im Bereich der Dienstleistungserbringung und der Förderung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dienen. Europäische Gesetzgebung nimmt aber keine Rücksicht auf ideologische Spielchen. Die Frist zur Umset

zung der Richtlinie ist zum 18.01.2016 abgelaufen. Hier ist die Landesregierung erheblich in Zeitverzug. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, die Novellierung des Thüringer Architekten- und Ingenieurgesetzes endlich in die Hand zu nehmen. Holen Sie Ihre Versäumnisse auf und legen Sie einen Entwurf des ThürAIK vor, der europarechtskonform ausländische Berufsqualifikationen im Hinblick auf den Ingenieur- und Architektenberuf einordnet und Gleichwertigkeit von Qualifikationen sicherstellt, der die Berufsbezeichnungen angemessen schützt, der das Verfahren und die Bedingungen zur Anerkennung regelt und der im Rahmen einer Defizitprüfung Ausgleichsmaßnahmen festlegt.

(Beifall CDU)

Regeln Sie die Voraussetzungen zur Einführung des Binneninformationssystems, des europäischen Berufsausweises und der Installation eines Vorwarnmechanismus. Den Thüringer Architekten und Ingenieuren muss endlich europarechtskonform eine gute und vergleichbare rechtliche Grundlage ihrer Berufsausübung geboten werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Liebetrau. Das Wort hat nun Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Liebetrau, ich darf Sie zuerst einmal beruhigen – ganz entspannt, die Welt geht nicht unter, die Architekten können arbeiten und natürlich sind wir an der Novellierung mit dran. Da gut Ding bekanntlich Weile haben will, werden wir den Dingen entgegenkommen, die zeitnah auf uns zukommen und da haben Sie natürlich recht: Der Entwurf der AfD greift zu kurz, hier geht es nämlich nicht nur um die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern hier geht es auch ganz klar darum, dass EU-Richtlinien umgesetzt werden müssen, die Anerkennung von Berufsqualifikation, Automatismus bei der Anerkennung unserer Qualifikation mit umgesetzt wird. Das ist notwendig und es ist auch wichtig, dass dieses gemacht wird.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, auch diesbezüglich muss ich sagen: Zu kurz geworfen, zu kurz gegriffen. Ich darf nur darauf hinweisen, Kolleginnen und Kollegen, dass dies natürlich auch eine Frage der Berufshaftpflichtversicherungen ist, die hier in Gleichklang geschaltet wird. Man kann nicht nur die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung in einer gesetzlichen Regelung des Thüringer Architektengesetzes regeln, sondern man muss auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Kammern darüber sprechen, ob es

Angebote im Haftpflichtbereich gibt, die dann dieses mit beschränkter Haftung versichern wollen. Das ist nicht unbedingt immer gegeben, da gibt es durchaus Umsetzungsprobleme.

Frau Liebetrau, Korrektur an einer Stelle: Die Kolleginnen und Kollegen, auch die Architekten und Ingenieure haben den Bedarf für sich erkannt und wollen den Bedarf gemeinsam umsetzen. Deswegen freue ich mich besonders – und an dieser Stelle kann ich es wirklich sehr kurz machen –, dass wir einen ausgewogenen, vollumfänglich abgestimmten Entwurf aus dem Hause der Bauministerin zeitnah erwarten dürfen, freue mich auf die Debatte und bitte um Ablehnung des AfD-Antrags, weil dieser zu kurz gegriffen ist, und alles Weitere zeitnah. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Mühlbauer, vielen herzlichen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Brandner für die Fraktion der AfD das Wort.

Meine Damen und Herren! Frau Mühlbauer, „zu kurz geworfen“, „zu kurz gegriffen“ haben Sie, glaube ich, dreimal gesagt in den 2 Minuten, die Sie hier vorn standen. Ich habe eher den Eindruck, als wenn wir da bei Ihnen schlafende Hunde geweckt haben. Wahrscheinlich hat bei Ihnen keiner daran gedacht. Sie und die Landesregierung haben es verpennt, wir bringen es auf die Tagesordnung und endlich wird über das gesprochen, was richtig und wichtig für Thüringen ist. Ich glaube, so wird ein Schuh daraus, Frau Mühlbauer, nicht daraus, dass hier etwas zu kurz geworfen und zu kurz gegriffen ist.