Wir haben ein grundsätzliches Problem in Deutschland und das ist die große Zahl der gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen, deren Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt gegen null ging. Diese Menschen erhalten derzeit Sozialleistungen, obwohl die meisten von ihnen sich ganz sicher lieber aktiv in die Gesellschaft einbringen würden. Wir müssen offen diskutieren, wie wir dieses Ziel erreichen können.
Dazu muss sich Leistung wieder lohnen und derjenige, der einer Arbeit nachgeht, muss mehr haben als derjenige, der sich nicht aktiv am Arbeits- und Erwerbsleben beteiligt.
Doch insbesondere Geringqualifizierte stehen häufig vor dem Konflikt, dass die ihnen angebotenen Tätigkeiten sich eben nicht lohnen im Vergleich zum nicht Arbeitenden. Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde und einer Arbeitsdauer von 160 Stunden im Monat kommt man netto in Lohnsteuerklasse 1 auf 1.023 Euro. Ein Hartz-IV-Empfänger erhält im Vergleich dazu die Wohnkosten, die Heizkosten und 399 Euro für den Lebenserhalt. Es ist wirklich fraglich, ob sich hieraus ein Anreiz zur Aufnahme einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt ableiten lässt. Der Sozialstaat trägt damit aktiv dazu bei, dass sich die Betroffenen leider allzu schnell in eine Abhängigkeit von staatlichen Transfers begeben, die ohne jede Gegenleistung gefordert werden. Aus unserer Sicht besteht eine Chance, aus diesem Teufelskreis auszubrechen in der Umsetzung des sogenannten Workfare-Prinzips, das heißt, des Grundsatzes, dass Leistung von der Gesellschaft auf einer Gegenleistung beruht.
Wenn wir einmal mutig ins europäische Ausland schauen und die Dänen in den Blick nehmen, sehen wir, dass solche Modelle funktionieren und dass sie akzeptiert und anerkannt werden, weil wir damit verhindern können, dass die betreffenden Personen – schlecht ausgebildet und die, wie letztes Jahr hier Frau Holzapfel von der CDU festgestellt hat, bei genauerer Betrachtung dieser Personengruppen häufig möglicherweise nicht so sehr öffentliche Beschäftigung, sondern teilweise auch Therapie bräuchten –, dass diese Personengruppe gar nicht erst in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleitet, die das Klischee vom bierdosenhaltenden RTLDauergucker befördert, sondern dass wir diesen Menschen helfen, im gesellschaftlichen Leben zu
Dazu bedarf es aber sicherlich eines ganz zarten und dezent ausgeübten gesellschaftlichen Drucks. Mit reiner Freiwilligkeit ist hier sicherlich nichts zu erreichen.
Ihr Konzept der öffentlich-geförderten Beschäftigung setzt an einigen Stellen an ähnlichen Konzeptionen an, ist aber auf Landesebene nicht akzeptabel umsetzbar. Sie benötigen außerdem finanzielle Schützenhilfe des Bundes und die haben Sie nicht, also ist und bleibt Ihr Projekt nur ein Prestigeprojekt und erinnert mich stark an Potemkinsche Dörfer: schicke Fassade, kein Haus dahinter.
Das von Ihnen erstellte Projekt hilft uns also nicht weiter, weil wir dringend eine prinzipielle Reform auf Bundesebene benötigen und nicht nur Flickschusterei in Thüringen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben es heute nicht zum ersten Mal gehört: Der Thüringer Arbeitsmarkt ist strukturell in einer relativ guten Situation. Wir haben eine niedrige Arbeitslosenquote mit 6,9 Prozent, die die niedrigste in den ostdeutschen Bundesländern ist, die nur noch knapp über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt und die damit inzwischen konkurrenzfähig zu Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ist.
Das ist auch dann so, wenn wir uns den Vorjahresdurchschnitt anschauen, der mit 7,4 Prozent der niedrigste ist, den wir seit 1990 je hatten.
Es ist auch erfreulich, dass gerade jüngere Menschen in Thüringen unterdurchschnittlich arbeitslos sind und dass wir gleichzeitig einen deutlichen Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung haben. Es ist unter dem Blick auch erfreulich, dass wir in den nächsten Jahren einen steigenden Fachkräftebedarf haben. Wir gehen davon aus, 280.000 Fachkräfte bis ins Jahr 2025 zu brauchen. Trotzdem haben wir – und auch das haben wir heute schon gehört – gleichzeitig die Situation, dass wir einen Teil von Arbeitslosen haben, an dem dieser
Aufstieg offensichtlich vorbeigeht, wenn wir nach wie vor fast 30.000 Erwerbslose haben – also mehr als ein Drittel der Erwerbslosen –, die langzeitarbeitslos sind. Wenn wir eine Arbeitslosenquote von 8,7 Prozent bei den älteren Erwerbslosen haben, die wiederum deutlich über dem ostdeutschen Durchschnitt und auch über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt, zeigt das, dass wir hier nach wie vor noch Handlungsbedarf haben. Da nützt es auch manchmal nichts, nur in die Statistik der BA zu sehen und zu sagen, es gibt ein Jahr und danach zählt man als langzeitarbeitslos, sondern dahinter stehen 25 Jahre häufig gebrochener Erwerbsbiografien und ein häufiger Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbsarbeit. Hier ist es eben mit den bisherigen Maßnahmen offensichtlich nicht gelungen, Menschen auch langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das zeigt, dass wir hier auch noch Handlungsbedarf haben, auch deshalb, weil diese gute Situation die Beschäftigten zu einem nicht unwesentlichen Teil selbst erarbeitet haben, zum Beispiel durch Lohnverzicht. Das zeigt auch noch mal eine aktuelle Studie der Universität in Erlangen, die sagt, dass Arbeitnehmer im Osten vor allem bei Neueinstellungen eher bereit sind, auf Lohn zu verzichten, und zwar nicht, weil sie weniger Geld verdienen wollen, sondern weil sie sagen, dass sie einschätzen, dass sie gar keine Chancen haben, höhere Löhne zu bekommen. Das schlägt sich auch jetzt schon in Thüringen ganz real nieder, wenn wir uns ansehen, dass die Thüringerinnen und Thüringer nur ungefähr 80 Prozent dessen verdienen, was die Menschen in Westdeutschland verdienen. Das sind ungefähr 500 Euro, die das real im Monat ausmachen. Das hat auch damit zu tun, dass wir eine schlechtere Tarifbindung haben, dass wir schlechtere Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Darüber haben wir schon gesprochen. Es macht umso deutlicher, warum der Mindestlohn in Thüringen so wichtig ist, weil mehr als ein Drittel der Beschäftigten in Thüringen, nämlich 250.000 Menschen, von der Einführung profitiert haben.
Wenn wir uns die Langzeitarbeitslosigkeit wiederum anschauen, macht das deutlich, warum die Ausnahmen beim Mindestlohn absurd sind: Wenn wir die 30.000 Langzeitarbeitslosen haben, die nämlich auch, wenn sie einer Beschäftigung aufnehmen, nicht vom Mindestlohn profitieren und die gerade weniger mobil sind, heißt das, nicht nur individuell ist das fatal, diese Ausnahmen zu machen, sie machen auch volkswirtschaftlich keinen Sinn. Das zeigt, dass wir gerade da noch mehr politischen Druck brauchen, um diese Ausnahmen zurückzunehmen und auch in der Perspektive über eine Anhebung des Mindestlohns zu reden.
desebene klären, aber es ist trotzdem wichtig, dass wir uns bewusst machen, dass diese Probleme bestehen. Es ist auch wichtig, dass wir die Verantwortung da, wo wir sie haben, tatsächlich wahrnehmen. Natürlich spielt hier auch die Wirtschaft eine Rolle. Aber es gibt eben auch Erwerbslose, da wird es nur dadurch, dass es neue Arbeitsplätze gibt, nicht funktionieren. Das sehen wir auch jetzt schon, wenn wir uns die Arbeitslosenstatistik ansehen, dass Arbeitsplätze teilweise sehr lange nicht besetzt werden können. Da geht es darum, Unterstützungsmaßnahmen zu definieren, mit denen wir den Menschen die Möglichkeit geben, in Arbeit zu kommen, auch weil wir wissen, dass Arbeit das zentrale integrierende Moment in unserer Gesellschaft ist – nicht nur, weil es finanziell unabhängig macht, sondern auch, weil es sinnstiftend ist, weil es Struktur gibt und weil es Selbstverwirklichung bedeutet. Da stellt sich für mich gar nicht so sehr die Frage, ob der Einzelne die Verantwortung dafür übernimmt, denn die meisten Menschen, die arbeitslos sind, die wollen arbeiten. Das ist hier gar nicht die Frage. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Welche strukturellen Hürden bestehen, mit denen wir umgehen müssen, und welche individuellen Hürden bestehen, mit denen wir umgehen müssen? Da kann meiner Meinung nach die Antwort hier nicht Zwang sein, sondern die wird sein, dass wir ganz individuelle Unterstützungsmaßnahmen anbieten.
Diese Herausforderung nehmen wir als Land an, und zwar weil wir sagen: Wir wollen genau die Menschen, bei denen bisher die Integration nicht geglückt ist, noch stärker unterstützen. Anknüpfend an das, was wir auch in den vergangenen Jahren in dem SPD-geführten Arbeitsministerium gemacht haben, indem wir sagen, das Landesarbeitsmarktprogramm ist eine wichtige Säule, wenn wir über die Begleitung von Menschen sprechen, die Schwierigkeiten haben, in den Arbeitsmarkt zu finden. Da haben wir in den vergangenen Jahren fast 20.000 Menschen begleitet und wir haben gesagt, dass mit den aktuellen Entwicklungen, die wir sehen, gerade die Integration von Geflüchteten zukünftig auch hier einen anderen Schwerpunkt stellen wird.
Und ein anderer Punkt – da bin ich sehr froh, dass wir uns dafür entschieden haben, das zu machen – ist die öffentlich geförderte Beschäftigung. Damit schaffen wir ein Pilotprojekt im Bund. Wir haben auch im Rahmen der Haushaltsdebatte schon darüber gesprochen. Wir sagen: Wir wollen gerade für die, die kurz- oder mittelfristig keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben und für ältere Erwerbslose, die eine Brücke in die Rente brauchen, eine Möglichkeit schaffen, tatsächlich an Gesellschaft und an Arbeit teilzuhaben. Wir haben eingangs gehört, dass das genau die Gruppen sind, die wir offensichtlich mit den Maßnahmen, die in den vergan
genen Jahren nicht nur das Land, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit gemacht hat, bisher nicht erreicht haben.
Für mich ist der Aspekt – auch das habe ich schon gesagt – der Freiwilligkeit da besonders wichtig. Mir ist aber auch wichtig, dass es um langfristige Maßnahmen geht und dass sie tatsächlich sozialversicherungspflichtig sind, um auch eine Gleichwertigkeit zu einer Arbeit herzustellen. Es geht einfach darum zu sagen, eine Möglichkeit für diejenigen zu schaffen, die wir mit klassischen Maßnahmen bisher nicht erreicht haben.
Das ist eine Ergänzung – das hat Ina Leukefeld schon gesagt – unserer bisherigen arbeitsmarktpolitischen Initiativen, auch dessen, was die BA gemacht hat, und es steht sich also nicht gegenüber, sondern ergänzt sich. Ich bin sehr froh, dass wir unsere arbeitsmarktpolitischen Bemühungen hier ausweiten, dass wir denjenigen Chancen geben, die von der Entspannung am Arbeitsmarkt bisher nicht profitiert haben. Ich bin sehr froh, dass Rot-RotGrün damit Tausend zusätzliche Chancen für Teilhabe an Arbeit und am gesellschaftlichen Leben schafft.
Es ist gar nicht so sehr die Frage, dass wir dafür nicht noch mehr brauchten, aber das können wir allein als Land nicht schaffen, dafür brauchten wir den Bund. Das blockiert momentan die CDU. Da bin ich aber zuversichtlich, dass wir das mit Blick auf die nächste Legislatur im Bund tatsächlich umsetzen können.
Damit schaffen wir mit dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor einen weiteren wichtigen Schritt für einen stabilen Arbeitsmarkt. Das ist nicht nur im Interesse des Landes, das ist auch im Interesse der Menschen, die davon profitieren. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, zu Beginn der Debatte um die Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen vom Juli letzten Jahres lagen Ihnen zwei Anträge vor. Ein Antrag kam von der CDU-Fraktion und wollte das bestehende und gut etablierte Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ zunächst evaluieren, bevor es weitergeführt wird. Eine Neuausrich
tung des Programms hat zwischenzeitlich stattgefunden. Dieses Programm zielt darauf ab, eine individuelle Betreuung und Begleitung von Menschen mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen zu gewährleisten. Ein Teil der Menschen, die in diese Kategorie mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen fallen, sind zugewanderte Menschen, die neben einer Qualifikationsfeststellung und berufsbezogenen Sprachkursen eine Unterstützung brauchen, um in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Ein anderer Teil dieser Gruppe sind Menschen mit Behinderungen. Auch diese brauchen eine besondere und intensive Begleitung und Vermittlung. Deren Arbeitgeber brauchen manchmal einen finanziellen Anreiz. Dafür ist dieses Programm da; es wird von der GFAW begleitet. Die GFAW berät hier die Träger und Gemeinschaften in einer umfangreichen Weise.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Antrag der rot-rot-grünen Koalition trägt den Titel: „Öffentlich geförderte Beschäftigung und Teilhabe der Langzeitarbeitslosen am Erwerbsleben in Thüringen“. Diesen hat der Sozialausschuss mehrheitlich verabschiedet, und ich bin froh, dass wir mit diesem wichtigen Antrag das Jahr 2016 hier im Plenum starten.
Die gute Konjunktur, die stabile gute Lage am Arbeitsmarkt rühren vor allem vom demografischen Wandel her. Die Beschäftigungszahlen wachsen und die Arbeitslosenquote sinkt kontinuierlich. Trotz der Zahlen muss man sich die Mühe machen und genau hinsehen. Denn ein genauerer Blick offenbart, dass grundlegende Probleme nicht gelöst sind oder sich sogar manifestiert haben. Der Anteil an langzeitarbeitslosen Menschen hat sich verfestigt.
Vor allem Menschen ab dem Alter von 50 Jahren sind mit circa 40 Prozent überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Dies ist ausgesprochen bitter für die Leidtragenden, denn auch für diese heterogene Gruppe ist Arbeit mehr als Geldverdienen. Für diese Menschen bedeutet Arbeit auch Teilhabe, bedeutet Selbstachtung und gibt ihnen das Gefühl dazuzugehören. Das alles wird diesen Menschen vorenthalten. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch der demografische Wandel oder der Fachkräftemangel werden die Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit wie von selbst lösen. Das zu denken, wäre utopisch.
Wir brauchen in diesem Bereich eine verlässliche Basis. Ich will hier gern noch einmal wiederholen, was ich auch im Juli zu diesem Antrag gesagt habe. Wir Grünen sagen: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Wir finden, die Betroffenen haben einen Anspruch darauf, ihre Motivation, ihre Talente und ihr Engagement einzubringen, auch wenn sie möglicherweise ein großes oder mehrere Handicaps haben, die sie davon abhalten, auf dem regulären Arbeitsmarkt einen Platz zu finden.
Wir Grüne setzen uns schon seit Langem auf Bundesebene für die Einführung eines sozialen Arbeitsmarkts als Ergänzung der Leistung zur Eingliederung in Arbeit im SGB II ein. Mit diesem verlässlich gestalteten Angebot soll die bisherige programmatische Ungleichheit im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung beendet werden.
Das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ soll verlässlich sein. Es soll den ständigen Programm- und Finanzierungswechsel von bestimmten Zielgruppen beenden und ein echter Ausgangspunkt für die Integration in den Arbeitsmarkt sein, wozu die Qualifizierung genauso gehört wie die Beschäftigung. Es soll zielgenau sein für diejenigen, die es brauchen und sich freiwillig dafür entscheiden. Es kann aus unserer Sicht ein gesellschaftlich akzeptierter Beschäftigungsbereich entstehen, der zudem eine Brückenfunktion zu dem regulären Arbeitsmarkt übernehmen kann.
Außerdem sollen die Arbeitslosen und ihre Wege aus der Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt stehen, denn nur mit einer individuellen Integrationsstrategie kann ihnen nachhaltig geholfen werden. Wir setzen auf sinnvolle Beschäftigung, aber auch auf spezifisch zugeschnittene weitere Angebote der Betreuung, Beratung und Förderung. Das Programm wurde Anfang November letzten Jahres im Staatsanzeiger veröffentlicht und schon die ersten Landkreise und Träger haben Interesse bekundet.
In Kooperation mit dem etablierten Landesarbeitsmarktprogramm und seinen Begleitstrukturen soll das Programm eine verlässliche Planungsgrundlage für die Betroffenen, für die Jobcenter, aber auch für die Träger sein. Grundsätzlich können Sie sich sicher sein, dass wir die Arbeitsmarktprogramme, die das Land fördert, intensiv geprüft und evaluiert haben sowie stetig weiterentwickeln. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Deshalb haben wir in den Antrag auch einen umfangreichen Bericht der Landesregierung im II. Quartal 2017 zur Umsetzung des Programms, über die Situation von langzeitarbeitslosen Menschen in Thüringen eingebaut.
Wir als Koalition wollen langzeitarbeitslose Menschen ernsthaft besser in den Arbeitsmarkt integrieren und werden dabei alle Anstrengungen unternehmen, die uns zur Verfügung stehen. Wir haben für beide Programme pro Jahr im Doppelhaushalt insgesamt 15 Millionen Euro eingeplant. Darüber bin ich persönlich sehr froh und ich bitte Sie sehr um die Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nun erteile ich das Wort Frau Ministerin Werner für die Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit ich Ihnen im Juni die Eckpunkte der Landesinitiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt habe, wurde viel diskutiert, debattiert und öffentlich berichtet. Dieser Diskurs hat mich in meiner Feststellung bekräftigt, es besteht ein breiter Konsens zu wichtigen Fragen der Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Notwendigkeit eines öffentlich geförderten Arbeitsmarkts in Thüringen. Denn schließlich stellten wir fest, dass nicht alle Menschen gleichermaßen – das wurde heute auch schon berichtet – von der positiven Entwicklung auf dem Thüringer Arbeitsmarkt profitierten und den Weg in eine Beschäftigung fanden.