Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

noch Bewegungen zu verzeichnen, wie die Zahlen zeigen. Laut Information der Schulleiterin, Frau Klein, wurde im Dezember von den Eltern die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in unmittelbarer Nähe der Schule als Beweggrund für Nichtanmeldung vorgetragen. Nach den derzeitigen Zahlen betrachten wir die Situation hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung als unproblematisch, insbesondere auch aus der Tatsache heraus, dass sieben Anmeldungen aus anderen ehemaligen Einzugsbereichen zu verzeichnen sind. Am 21. Januar 2016 nahm Herr Minister Lauinger an einem Bürgergespräch in Sonneberg teil, in dem er über die Planungen des Landes zur vorgesehenen Errichtung einer Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Sonneberg informierte und für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stand. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme der Einrichtung frühestens ab Mai 2016. Bis dahin obliegt es dem Eigentümer und potenziellen Vermieter, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Objekt bezugsfertig ist. Erst wenn die Einrichtung vertragsgemäß hergerichtet ist, tritt der Vertrag in Kraft. Nachdem die ausstehenden Entscheidungen über die Inbetriebnahme der Einrichtung und deren Belegung getroffen sind, wird es vor Ort zeitnah Absprachen mit der Schule über notwendige Unterstützungsmaßnahmen geben.

Zu Frage 4: Hier wird zum einen auf die Frage 3 verwiesen und des Weiteren: In der genannten Veranstaltung sicherte Herr Minister Lauinger zudem zu, dass im Verwaltungs- und Sicherheitskonzept des Objekts auch dessen besondere Lage berücksichtigt werden wird. Zudem soll die Einrichtung in Abhängigkeit von den künftigen Zugangszahlen und der Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegebenenfalls vorrangig einer Aufnahme von Frauen und Familien dienen. Eine abschließende Entscheidung wurde hierzu noch nicht getroffen.

Eine zusätzliche Information von mir: Mein Ministerium hat heute Morgen noch mal mit der Schulleiterin Frau Klein gesprochen, die im Moment keinen Unterstützungsbedarf sieht, sich sehr gut von Schulamt und Schulträger unterstützt sieht und weiß, dass sie, sollte es Bedarf geben, sich an uns und das Schulamt wenden kann.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt offenkundig keine Nachfrage. Damit kämen wir dann zur nächsten Anfrage von Herrn Abgeordneten Bühl, CDU-Fraktion, mit seiner Frage in Drucksache 6/ 1609.

Ausfall des Biathlon-Weltcups in Oberhof

(Abg. Worm)

Im Dezember wurde der Biathlon-Weltcup in Oberhof aufgrund des anhaltenden Schneemangels abgesagt. Ein weiterer Grund waren die laut der Internationalen Biathlon Union (IBU) fehlenden Schneedepots, die schon länger als Weltcup-Voraussetzung gefordert waren. Der Ausfall des Weltcups hat erhebliche Einbußen für die Tourismuswirtschaft sowie hieraus resultierende Steuerverluste zur Folge. Nicht bezifferbar ist der Ansehensverlust für den Wintersportstandort Oberhof. In Ruhpolding herrschten ähnliche Wetterbedingungen, doch dort konnten wegen der guten Infrastruktur nun zwei Weltcup-Veranstaltungen durchgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Verlust für die Wirtschaft und insbesondere für die Tourismuswirtschaft des Freistaats durch die Absage des Weltcups ein?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um den Veranstalter dabei zu unterstützen, den Weltcup nicht absagen zu müssen?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in den kommenden Jahren, um weitere Absagen von Weltcup-Veranstaltungen zu verhindern?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen derzeit keine verifizierbaren Daten und Informationen vor, die eine Einschätzung zulassen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Verlust für die Wirtschaft und insbesondere für die Tourismuswirtschaft des Freistaats Thüringen durch die Absage des Weltcups eingetreten ist. Ebenso kann derzeit nicht eingeschätzt werden, inwieweit sich die Absage des Biathlon-Weltcups 2016 signifikant auf die Gästeankünfte und Übernachtungen in Oberhof und der Region ausgewirkt haben. Die entsprechenden Auswertungen des Thüringer Landesamts für Statistik liegen hierzu üblicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, circa nach drei Monaten, vor. Aus tourismus- und wirtschaftspolitischer Sicht ist die Absage einer derartigen Großveranstaltung natürlich zu bedauern.

Zu Frage 2: Den Beschluss, die Austragung des BMW IBU Biathlon-Weltcups 2016 an den Deutschen Skiverband zurückzugeben, hat das Oberhofer Organisationskomitee des Biathlon-Weltcups im Einvernehmen mit dem örtlichen Ausrichter des

Wettkampfs, dem Thüringer Skiverband, getroffen. Die Veranstalterrechte und damit die Entscheidung zur Absage liegen somit in der Verantwortung der lokalen Organisatoren und nicht der Landesregierung. Auf der Pressekonferenz am 23. Dezember 2015 bedauerte Gerd Siegmund, der Präsident des Thüringer Skiverbands, die Absage, wies aber auf deren Richtigkeit hin. Als Begründung verwies der Chef des Biathlon-Organisationskomitees Christopher Gellert auf die seit mehreren Wochen andauernde Witterung. Diese habe es seit Anfang Dezember 2015 nicht zugelassen, Kunstschnee überhaupt zu erzeugen. Der mit Landesmitteln geförderte Bau eines Schneedepots mit Fertigstellung im Herbst 2015 konnte somit aufgrund der lokalen Wettersituation nicht mit Schnee befüllt werden.

Zu Frage 3: Auch in Zukunft liegt die Entscheidung zur Durchführung des Biathlon-Weltcups in der Verantwortung der lokalen Organisation. Ob es erneut zu Absagen entsprechender Veranstaltungen kommen wird und welche Gründe in solchen Fällen ausschlaggebend wären, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden. Eine Schneereserve mit bis zu 15.000 Kubikmetern, welche auch über den Sommer weitgehend gesichert werden kann, wird zurzeit im neu errichteten Schneedepot angelegt. Insofern ist für künftige Veranstaltungen eine bessere Ausgangssituation vorhanden, die jedoch keine Durchführungsgarantie darstellt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Bühl.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin für die Antworten. Noch eine Nachfrage zu Frage 2: Gab es vonseiten der Landesregierung im Hinblick auf die Veranstaltung und die Absage Gespräche? Hat die Landesregierung Gespräche mit den Organisatoren geführt? Das als erste Frage.

Ja, es gab zahlreiche Gespräche, die kurzfristig noch vor dieser Entscheidung geführt worden sind, also auch in den ein, zwei, drei Tagen davor, weil auch immer noch überlegt wurde, ob die Durchführung des Weltcups in Oberhof – ich sage jetzt mal – zu retten ist, und wenn, dann wie.

Eine weitere Nachfrage, Herr Bühl?

Genau. Dazu noch.

Dann noch Ihre zweite, bitte.

Die Nachfrage: Was war denn der Inhalt der Gespräche und wie sind Sie zum Schluss gekommen, dass die Landesregierung da nicht helfen konnte? Oder – anders gefragt: Was war das, was die Landesregierung den Organisatoren angeboten hat?

Grundsätzlich ging es überhaupt um die Abschätzung, wie sich das Wetter entwickelt – das ist durchaus interpretationsfähig, ob es im Januar schneit oder nicht – und die Frage, ob noch Schnee zugekauft werden soll, ob dieser – dann zugekaufte – Schnee tatsächlich auch liegen bleiben würde, was aber – wenn ich das recht erinnere – 400.000 Euro gekostet hätte.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die nächste Frage trägt die Drucksachennummer 6/ 1610 und Fragesteller ist Herr Abgeordneter Brandner, Fraktion der AfD.

Schüsse auf einen Polizeibeamten in Weimar am 30. Dezember 2015

Am Abend des 30. Dezember 2015 kam es in Weimar zu einem Vorkommnis, bei dem ein Polizeibeamter durch Schüsse aus einer Schreckschusspistole und Schläge verletzt wurde, nachdem er sich vor den mutmaßlichen Tätern hatte hinknien müssen. Die „Thüringer Allgemeine“ vom 12. Januar 2016 bezeichnete den Vorfall als „Scheinhinrichtung“. Zwei der drei mutmaßlichen Täter haben ihren familiären Hintergrund im Kosovo und in der Türkei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was genau geschah anlässlich des Vorfalls?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Tatverdächtigen vor (Tatmotivation, gegebe- nenfalls Anzahl der Vorstrafen, Staatsangehörigkei- ten, Aufenthaltsgrund und andere)?

3. Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen haben die mutmaßlichen Taten für die beziehungsweise den nicht deutschen Tatverdächtigen?

4. Lag bei dem oder den Tatverdächtigen eine Berechtigung zum Führen von Schreckschusswaffen vor?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Antworten zu Fragen 1 und 2 zusammenfasse:

Zu Fragen 1 und 2: In Weimar kam es am 30. Dezember 2015 zu einem Vorfall, bei dem es zur Schreckschusswaffenanwendung gegen einen Zivilbeamten der Landespolizeiinspektion Jena gekommen ist. Der Vorfall ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen zwei Personen deutscher und kosovarischer Nationalität. Von weiteren Angaben sehe ich ab, ich darf insoweit auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung verweisen.

Zu Frage 3: Die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen können vor Abschluss der Ermittlungen nicht rechtsverbindlich beurteilt werden.

Zu Frage 4: Nach den bisherigen Erkenntnissen besitzen beide Tatverdächtige keine Berechtigung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz zum Führen von Schreckschusswaffen.

Eine Nachfrage – bitte Herr Abgeordneter Brandner.

Ich darf an meine Frage zu Ziffer 1 erinnern, die Betonung lag auf „genau“: Was genau geschah anlässlich des Vorfalls? Musste sich der Polizeibeamte hinknien, kam es zu Schlägen, kam es zum Schuss auf seinen Kopf aus zwei Metern Entfernung?

Herr Kollege, Sie haben zwei Fragen als Nachfrage frei. Sie haben jetzt allein schon vier hintereinander gestellt.

Ich hatte hier auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung, also das Strafverfolgungsinteresse des Staates, verwiesen und kann an dieser Stelle dazu weiter keine Auskünfte geben.

Bitte schön. Ihre zweite Nachfrage.

Musste sich der Polizeibeamte hinknien oder nicht?

Ich wiederhole meine Antwort, die ich Ihnen gerade gegeben habe.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1611. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke.

Schlussfolgerungen für Thüringen aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung geflüchteter Menschen

Am 3. Dezember 2015 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Beschluss gefasst, welcher Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen von Geflüchteten, die fluchtbedingt Dokumente und Belege verloren haben, skizziert. Dabei werden neben zu berücksichtigenden Personengruppen auch Vorschläge und Möglichkeiten der Plausibilisierung der Hochschulzugangsberechtigung dargelegt. Den Ländern obliegt es nun, wie sie gemeinsam mit den Hochschulen diesen Beschluss umsetzen und ob sie sich länderübergreifend auf gemeinsame Verfahren verständigen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen haben Thüringer Hochschulen im Einzelnen und die Landesregierung bereits vor dem Beschluss der KMK in die Wege geleitet, um Geflüchteten bei entsprechender Eignung einen möglichst unbürokratischen Zugang zu den Thüringer Hochschulen zu ermöglichen?