Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Zu den Trägerschaften der Internate und der Verpflegung an diesen Einrichtungen: Bei den drei Sportgymnasien und dem Musikgymnasium sind die Internate in Trägerschaft des Landes. Beim Sprachengymnasium in Schnepfenthal ist der Träger die Internate im Landkreis Gotha GmbH und die Verpflegung erfolgt bei den drei Sportgymnasien aus der eigenen Küche. Das Mittagessen am Musikgymnasium liefert die Firma Buffet:ok aus Jena und im Sprachgymnasium erfolgt die Verpflegung durch die Firma Schmähling aus Gotha. Das zunächst zu den Hintergründen, die Sie mit dem Berichtsersuchen abgefragt haben.

Kommen wir nun zu dem Teil der Gebühren an den Internaten, die vielleicht der Ausgangspunkt dessen waren, dass Sie einen Antrag im Plenum gestellt haben. Die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung in den Internaten der Schulen in Landesträgerschaft sind in der Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung“ festgelegt. Diese Verwaltungsvorschrift trat am 31. Dezember 2015 außer Kraft. Seit dem Schuljahr 2008/2009 – also seit acht Jahren – wurde die Höhe der Gebühren nicht verändert. Wir haben dort, wenn Sie die Haushaltsabrechnung unseres Einzelplans anschauen, zum Teil zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssen, um die Verwaltungsgebühren noch zusätzlich zu subventionieren. Nun gibt es in Thüringen noch andere Gesetze, eines davon ist das Verwaltungskostengesetz. Dieses sieht vor, dass alle drei Jahre eine Überprüfung der Gebühren vorzunehmen ist. Mir erschließt sich nicht, warum dieses Gesetz in der Vorgängerregierung so schmählich außer Acht gelassen worden ist und diese Verwaltungskostenüberprüfung nicht alle drei Jahre dann auch tatsächlich stattgefunden hat.

Als wir in der Aufstellung zum Haushalt 2016/2017 kalkulieren mussten, wie wir mit diesem Bereich umgehen, mussten wir feststellen – übrigens auch in Rücksprache mit den Schulleitern, das ist uns auch bestätigt worden –, dass diese Gebührenanpassung dringend erforderlich ist. Die Gebühren wiederum beziehen sich nun auf die Betriebskosten. Jeder, der einmal durch die Betriebskostenabrechnung seiner eigenen Wohnung oder seines ei

(Ministerin Dr. Klaubert)

genen Hauses blättert, wird feststellen, wenn er es nicht zum Abrechnungszeitraum aktuell festgestellt hat, dass die Kosten für Strom und Wasser sich durchaus dramatisch gesteigert haben. Das gilt zum Teil auch für die Preisentwicklung bei Lebensmitteln, sodass insgesamt das Budget, welches zur Verfügung stand, um in den Internaten sowohl die Unterkunft als auch die Verpflegung abzusichern, gar nicht mehr mit diesen Verwaltungsgebühren in Übereinstimmung zu bringen war.

Es stand also eine Erhöhung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung in den Internaten der Schulen in Landesträgerschaft an und wir haben uns entschieden – und jetzt komme ich zu diesen Zeitfenstern –, diese erst einmal für das Schuljahr 2016/2017 vorzunehmen. Die erste Diskussion dazu fand im Haushalts- und Finanzausschuss in Vorbereitung auf die zweite Lesung und Beschlussfassung zum Haushalt 2016/2017 statt. Dort haben wir zum ersten Mal begründet, warum wir diese Gebührensteigerung vornehmen müssen. Eine zweite Debatte in diesem Zusammenhang fand auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport statt. Aufgrund von Erhebungen über die Preisentwicklung für den Betrieb der Internate – also für Strom, Wasser und Verbrauchsgüter – wurde eine Gebührenerhöhung um 50 Euro jährlich für die Unterkunft pro Internatsschüler errechnet.

Die geänderte Verwaltungsvorschrift trat nach dem 1. Januar 2016 in Kraft und wird im Staatsanzeiger am 1. Februar 2016 veröffentlicht. Nun ist in der Öffentlichkeit zum Teil darüber spekuliert worden, warum wir Ende des Monats Dezember diese Verwaltungsvorschrift unterzeichnet haben. Ich glaube, wenn Sie gut zugehört haben, werden Sie wissen, dass, wenn eine Verwaltungsvorschrift zum 31.12.2015 außer Kraft tritt, zum 01.01.2016 etwas in Kraft sein muss, um überhaupt die Abrechnung garantieren zu können. Demzufolge haben wir den Stand, den wir zu diesem Zeitpunkt im Haushaltsund Finanzausschuss und im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorgestellt haben, in dieser Verwaltungsvorschrift auch veröffentlicht. Bevor die Veröffentlichung erfolgte, sind die Schulleiter ausdrücklich auf meinen Wunsch in Kenntnis gesetzt worden, dass wir das vorhaben, und sind gebeten worden, diesen Vorgang auch mit den entsprechenden Multiplikatoren in ihren Einrichtungen zu besprechen.

In diesem Zusammenhang ging es dann auch um die Erhöhung der Gebühren für die Verpflegung um 270 Euro im Jahr. Der bisherige Satz für die Vollverpflegung war bei 6,50 Euro und neu liegt er bei 7,80 Euro. Das ist also Verpflegung von morgens bis abends. Damit ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung von insgesamt 770 Euro im Jahr; zahlbar in zehn Monatsraten, die Ferien werden dort herausgerechnet. Die Eltern zahlen also ab dem Schuljahr 2016/2017 ins

gesamt 332 Euro statt bisher 255 Euro monatlich für Unterkunft und Verpflegung.

Worauf wir keinen Einfluss haben und was immer wieder diskutiert wird, ist das, was an den Spezialgymnasien auch an zusätzlichen Materialien zur Verfügung gestellt werden muss, seien es die Skier, der Wachskoffer oder das Musikinstrument. Unsere Aufgaben sind die Frage des Betriebs der Internate, weil wir Landeseinrichtungen haben, und die Sicherung des Verpflegungsangebots.

Um mit ein paar weiteren Missverständnissen aufzuräumen: Die Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die Betriebskosten. Die Personalkosten, also für Erzieher, Verwalter, sonstiges Personal, werden nicht auf die Eltern umgelegt. Wenn man Leserbriefe zitiert, kann man eben immer auch andere Briefe zitieren. Es gab auch solche, die gesagt haben, in welcher übermäßigen Art und Weise und in welcher Höhe wir genau diese Spezialgymnasien aus der öffentlichen Hand finanzieren. Dass eine Erhöhung solcher Gebühren keinen zu Freudensprüngen oder Freudentänzen bringt, habe ich mehrfach schon gesagt, aber man muss dann auch mit Augenmaß an die Aufwendungen und an die entsprechenden Erstattungsmöglichkeiten für die Verwaltungskosten gehen. Bei den Elternbeiträgen handelt es sich auch nicht um eine Bezahlung, sondern um eine Gebühr. Das heißt, die Beiträge sind nicht kostendeckend, sie sind vielmehr ein Zuschuss, der zur Minderung der vom Land sowieso aufgebrachten Kosten zur Verfügung steht. Daran wollen wir auch nichts ändern, denn wir sind uns bewusst, dass wir diese Schülerinnen und Schüler in den Spezialgymnasien so fördern wollen, dass diese Ausbildung unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglicht wird.

Es sei auch noch angemerkt – vom Rechnungshof sehe ich jetzt gerade zwar niemanden –, dass die Gebührenordnung auch den Vorgaben des Thüringer Rechnungshofs folgt, der uns ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass wir dort zu handeln haben.

Die Thüringer Spezialgymnasien waren im Bundesvergleich sehr günstig. Jetzt befinden wir uns im Mittelfeld und wir haben natürlich – das sei der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte – die Frage der sozialen Faktoren bei der Gebührenberechnung. Wir haben die bisherigen Sozialfaktoren, die in der Verwaltungsvorschrift enthalten waren, so übernommen und die Gebührenordnung an den Spezialgymnasien ist sozialverträglich ausgerichtet. Das Familieneinkommen wird bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt; es gibt eine Staffelung. Eine Gebühr für die Unterbringung wird gar nicht erhoben, wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder als Sozialgeld nach SGB II bezogen werden, sie wird nicht erhoben, wenn der Kinderzuschlag nach § 6 a Abs. 2 des Bundeskin

(Ministerin Dr. Klaubert)

dergeldes in Anspruch genommen wird oder wenn Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetz XII. Buch bezogen werden, aber auch, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bezogen werden. Die Gebühr für die Unterkunft wird ermäßigt, wenn das jährliche Nettoeinkommen 30.000 Euro nicht überschreitet und Kindergeld für zwei oder mehr Kinder bezogen wird. Besteht ein Kindergeldanspruch für vier oder mehr Kinder, dann entfällt die Gebührenpflicht. Dabei sind die sozialen Staffelungen aus der alten Vorschrift in die neue übernommen. Ich habe in dem Zusammenhang, dass wir das transparent gestalten wollten und diese Verwaltungsvorschrift mit der Ankündigung der neuen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zum 01.01.2016 auch transparent für alle gemacht werden sollte, diese Verwaltungsvorschrift in Kraft gesetzt und immer dazu gesagt – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass wir uns gern noch einmal anschauen können, dass wir vor dem Hintergrund dieser erhöhten Gebühren und der entsprechenden sozialen Staffelung gegebenenfalls eine Nachsteuerung vornehmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Das möchten wir uns auch bitte im Einzelnen anschauen und Sie haben vielleicht aus meinen Worten, als ich Ihnen das noch einmal erklärt habe, gehört, dass da sehr viele Bedingungen zu erfüllen sind. Übrigens sind an unseren Spezialgymnasien durchaus nicht nur die Kinder mit den ganz reichen Eltern, sondern eine bunte Mischung aus allen sozialen Gruppen im Freistaat Thüringen, Schülerinnen und Schüler. Und das soll auch weiterhin so bleiben und insofern denke ich, dass mit dem Berichtsersuchen und meinem Bericht nahezu alle Fragen geklärt sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Gemäß unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht Nummer I? Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD. Ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht und zu den Nummern II bis IV des Antrags und zum Alternativantrag. Ich erteile das Wort der Abgeordneten Muhsal, Fraktion der AfD.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mäh!)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was war das denn mal wieder für eine qualifizierte Be- merkung?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordneten, in Thüringen gibt es fünf staatliche Spezialgymnasien. Das sind Schulen, in denen Kinder mit besonderen Talenten und Begabungen im Bereich der Sprachen, im Bereich der musikalischen Bildung und im Sport eine gezielte und anspruchsvolle Förderung erfahren.

Es ist gut, dass wir im Freistaat Thüringen diese Schulen haben. Denn nicht nur die Schüler selbst, sondern auch der Freistaat Thüringen profitiert letztlich davon, wenn junge Menschen ihre Talente in den genannten Bereichen entfalten können und wenn ihre Freude an individueller Leistung sowie ihre Selbstdisziplin anerkannt werden und zu Erfolg führen.

Die Thüringer Spezialschulen sind daher eine wichtige Säule in unserem gegliederten und pluralistischen Schulsystem. Genau deshalb setzt die AfDFraktion sich auch für eine Stärkung und Förderung dieser Schulen ein.

(Beifall AfD)

Wir als AfD-Fraktion haben in den Haushaltsberatungen daher einen Antrag eingebracht, der 200.000 Euro zusätzlich für die fünf Spezialgymnasien vorgesehen hat, um für die von Rot-Rot-Grün geplante Belastung der Eltern eine gute Lösung zu finden.

Mit Hilfe unseres Antrags wäre es möglich gewesen, schnell und unkompliziert eine Entlastung für die Eltern zu schaffen und ihnen die Sorgen um die weitere Schullaufbahn ihrer Kinder zu nehmen. Dieser Haushaltsantrag wurde von der rot-rot-grünen Koalition, die sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für eine Stärkung und weitere Qualifizierung der Eliteschulen des Sports ausgesprochen hat, abgelehnt. Dieser Haushaltsantrag wurde auch von der CDU, die sich jetzt aber als die Rettung für alle Eltern, deren Kinder auf ein Spezialgymnasium gehen, aufspielen will, abgelehnt. Herr Bühl, ich muss mich wundern, Sie bedauern hier die Zustände, Sie bringen keinen eigenen Antrag im Haushalt ein und Sie lehnen unseren Antrag auch noch ab. Das ist wirklich absurd.

(Beifall AfD)

Zu einer im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung und Qualifizierung der Spezialgymnasien gehört doch eigentlich auch, dass entsprechend begabte Kinder und Jugendliche auch dann diese Schulen besuchen können, wenn ihre Eltern nicht zu den Wohlhabenden gehören. Gerade von Sozialisten und Grünen könnte man noch eine entsprechende Politik erwarten, sprechen sie doch so gern und so laut von der sozialen Gerech

(Ministerin Dr. Klaubert)

tigkeit, wenn sie sich nicht gerade anderweitig mit Geräuschen vergnügen.

(Beifall AfD)

Wenn die Eltern aber demnächst statt 10 mal 256 Euro künftig 10 mal 332 im Jahr zahlen müssen, also 30 Prozent mehr als zuvor, dann handelt es sich dabei für die betroffenen Eltern nicht um „Peanuts“. Für den einen oder anderen stellt sich sogar die Frage, ob man es sich weiterhin leisten kann, dass das Kind das Spezialgymnasium besucht, zumal wir bedenken müssen – auch wenn Frau Klaubert gerade gesagt hat, dass es die Landesregierung nichts angeht –, dass zum Beispiel für Schüler der Sportgymnasien auch sonst noch Kosten entstehen, die bei anderen Schulen nicht im gleichen Maße anfallen; wenn man zum Beispiel an Sportbekleidung denkt oder an die privaten Kosten für Fahrten zu Wettkämpfen und so etwas.

Insbesondere die Eltern, die das Glück haben, das mehrere ihrer Kinder über eine hohe Begabung verfügen und ein Spezialgymnasium besuchen, stellt eine solche Gebührenerhöhung von 760 Euro pro Kind im Jahr eine erhebliche Zusatzbelastung dar. Ihre Gebührenerhöhung um 30 Prozent ist Politik zulasten der Familien, insbesondere zulasten der Familien mit mehreren begabten Kindern.

Wenn wir nun den aktuellen Haushalt, den wir hier im Dezember beschlossen haben, anschauen, so stellt man weitere Merkwürdigkeiten fest. Ich möchte das ganz gern an einem Beispiel illustrieren: Für die Nutzung des Internats des Erfurter Sportgymnasiums waren im Jahr 2014 Einnahmen, also durch die Eltern gezahlte Gebühren, in Höhe von 208.490 Euro zu verzeichnen. Mit diesem Betrag hat man auch im Jahr 2015 gerechnet. 2016 sollen die entsprechenden Einnahmen, also die von den Eltern zu zahlenden Gebühren, auf knapp 230.000 Euro und 2017 sogar auf 271.000 Euro ansteigen. Das gilt nicht nur für die Unterbringung in den Internaten sondern auch für die Verpflegung, denn auch dort sieht der Haushaltsentwurf bei diesen Schulen Steigerungen um 30 Prozent bis 2017 vor.

Nun hat Frau Ministerin Klaubert darauf hingewiesen, dass es in den zurückliegenden acht Jahren bei gleichzeitig gestiegenen Kosten keine Gebührenerhöhungen gegeben habe. Das mag so sein, aber man muss sich schon die Frage stellen, ob dann direkt so eine erhebliche Gebührenerhöhung stattfinden muss. Wenn die Kosten so eklatant gestiegen sind, wie das hier geschildert wurde, dann sollte sich das doch eigentlich auch auf der Ausgabenseite der entsprechenden Etats im Haushaltsplan widerspiegeln. Das ist aber offenkundig nicht der Fall, jedenfalls verzeichnet der Haushaltsentwurf bei den Ausgaben für Grundstücke, Gebäude und Räume im Falle der Sportgymnasien in Erfurt und Oberhof bis 2017 gar keine Steigerung, im Fal

le des Sportgymnasiums Jena sogar einen leichten Rückgang und nur eine ganz leichte Steigerung im Fall Schnepfenthal.

Von Ausgabensteigerungen von 30 Prozent kann keine Rede sein. Auch bei den Kosten für Lebensmittel kann eine solche Steigerung nicht erkannt werden. Die Eltern wissen also nicht, warum diese Steigerungen da sein sollen und bleiben verunsichert und mit Zukunftsängsten zurück. Nicht nur, dass Sie von der Gebührenerhöhung zunächst aus der Zeitung erfahren haben, was wiederum eine höchst fragwürdige Kommunikationspolitik der Landesregierung ist, nein, für die Eltern ist auch nicht ersichtlich, weshalb die von Ihnen zu leistenden Beiträge so enorm steigen müssen. Die Eltern fragen sich berechtigterweise, wozu die Mehreinnahmen tatsächlich verwendet werden sollen.

Einige Eltern befürchten offenbar die Verwendung der Gebühren, um die steigenden Personalkosten zu decken und somit die Ausgaben des Landes zu verringern. Das wäre zweifellos unzulässig und widerspräche der Verantwortung des Landes für unsere Spezialschulen.

(Beifall AfD)

Die Befürchtung wurde von der Landesregierung bisher noch nicht entkräftet.

Meine Damen und Herren, dass es im Laufe der Zeit zu Ausgabensteigerungen kommen kann, das erschließt sich hoffentlich uns allen. Gegen moderate Gebührenerhöhungen ist nichts einzuwenden und genau aus diesem Grund haben wir als AfD einen Alternativantrag gestellt, der genau das vorsieht.

Von den Eltern, die sich an mich gewandt haben, weiß ich, dass auch sie einer moderaten Erhöhung nicht ablehnend gegenüber stehen, aber nur dann, wenn auch tatsächlich eine Erhöhung der Ausgaben zu verzeichnen ist. Wir wollen, dass diese Eltern Planungssicherheit erhalten. Wir wollen, dass die Eltern endlich Gewissheit darüber erlangen, dass sie nicht mit solchen Mehrkosten rechnen müssen.

Ich appelliere an Sie alle: Machen Sie keine Sparpolitik auf dem Rücken der Eltern! Unser Alternativantrag sieht moderate Steigerungen der Einnahmen der Internate vor, ohne die wir langfristig nicht auskommen, die aber die Eltern trotzdem nicht zu stark belasten. Ich hoffe, Sie denken um und unser Vorschlag findet Ihren Beifall. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat die Abgeordnete Rosin das Wort.

(Abg. Muhsal)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Schulbereich so gut wie keine untergesetzlichen Rechtsakte der Exekutive, auf die wir als Landtag Einfluss nehmen können. Zumeist wird bei Rechtsverordnungen der Landesregierung lediglich das Benehmen mit dem Bildungsausschuss unseres Hauses hergestellt. Bei Verwaltungsvorschriften ist oftmals nicht einmal das der Fall, denn es handelt sich bei ihnen qua Definition nur um innerhalb einer Verwaltungsorganisation geltende, auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkte Anordnungen. Hier handelt die Exekutive autonom aus eigener Kompetenz und natürlich mit eigener Verantwortung für das jeweilige Tun oder Nichttun.

Genauso verhält es sich mit der Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“, die im Mittelpunkt unserer heutigen Debatte steht. Sie ist vom Bildungsministerium mit grundsätzlicher Wirkung zum 01.01.2016 und im Hinblick auf die Bestimmung über die Elternbeiträge zum Schuljahr 2016/2017 novelliert worden. Das Parlament als Ganzes und auch die Koalitionsfraktionen im Speziellen sind an dieser Novellierung naturgemäß nicht beteiligt gewesen. Mehr noch: Wir alle haben davon erst erfahren, als es bereits Elternproteste gegen die mit der Novellierung verbundene deutliche Erhöhung der Elternbeiträge

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stimmt aber nicht ganz!)

und die aus meiner Sicht nicht gerade glückliche Kommunikation des Ministeriums mit den betroffenen Spezialgymnasien gab.