Protokoll der Sitzung vom 24.02.2016

(Zwischenruf aus dem Hause)

(Abg. Scherer)

ja, ich mache mich hier klein vor Ihnen für das Thüringer Volk –

(Heiterkeit DIE LINKE)

bitte ich sie wirklich herzhaft und herzlich, unserem Antrag zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall AfD)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1633 in dritter Beratung.

Ich beantrage die namentliche Abstimmung.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wahr- scheinlich im Namen des Thüringer Volkes!)

Die Fraktion der AfD hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer und eröffne die namentliche Abstimmung.

Hatten alle Mitglieder die Gelegenheit, an der Abstimmung teilzunehmen? Herr Emde darf natürlich auch noch. Dann schließe ich jetzt die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Anwesende Abgeordnete 87, es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8. Mit Nein stimmten 73 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit stelle ich fest, dass gemäß § 41 Abs. 4 der Geschäftsordnung die nach Artikel 83 Abs. 2 der Landesverfassung notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags zur Änderung der Verfassung nicht erreicht wurde.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/998 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/1742

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Dittes aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen gern den Bericht des Innenausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf, Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 6/998 wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die CDUFraktion durch die Änderung von § 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, für die Kur- und Erholungsorte eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es diesen Kommunen erlaubt, über die Erhebung des sogenannten Kurbeitrags die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Kur- und Erholungsgäste zu ermöglichen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf am 24. September in seiner 13. Sitzung beraten. Die Ausschussmitglieder kamen damals überein, die Beratung auszusetzen, da durch die Koalitionsfraktionen in den Raum gestellt wurde, einen eigenen Gesetzentwurf in einer anderen Sachlage, aber das Kommunalabgabengesetz betreffend, in die parlamentarische Beratung einzubringen, was, wie Ihnen bekannt ist, bislang nicht der Fall ist, so dass der Innenausschuss in seiner 17. Sitzung am 19. November die Beratung wieder aufnahm und auf Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen hat, die am 21. Januar ausgewertet worden ist.

In der Anhörung hat beispielsweise der Thüringische Landkreistag das Anliegen, dass Teile des Kurbeitrags auch zur Finanzierung des ÖPNV Verwendung finden können, durchweg begrüßt. Ähnlich äußerten sich auch angefragte Tourismusverbände. Durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen wurde in der Anhörung aber darauf hingewiesen, dass die Rechtsauffassung, die dem Antrag der CDU-Fraktion zugrunde liegt, nämlich dass die Verwendung des Kurbeitrags für den ÖPNV gegenwärtig in Thüringen nicht möglich sei, vom Gemeinde- und Städtebund nicht geteilt wird. Es käme also mit dem Gesetzentwurf möglicherweise zu einer gesetzgeberischen Klarstellung, die zu einem eventuellen Mehr an Rechtssicherheit führen würde, wohl aber die eigentliche Rechtslage in Thüringen nicht verändern würde. Darauf wurde dann auch mehrfach in den Ausschusssitzungen hingewiesen, dass bisherige Projekte auf Grundlage der geltenden Rechtslage ermöglicht worden sind, wie beispielsweise auch im vergangenen Jahr das Rennsteig-Ticket. Und es wurde im Ausschuss durch die Koalitionsfraktionen dargestellt, dass es möglicherweise nicht Sinn und Zweck eines Gesetzentwurfs ist, eine bestehende Rechtslage, die in der gegenwärtigen Diskussion auch keinen Zweifel an dessen Auslegung beinhaltet, noch mal weiter auszuführen. So kam der Innenausschuss mehrheitlich, wie gesagt, in seiner Beratung am

(Abg. Brandner)

21. Januar zu der Empfehlung, den Gesetzentwurf so, wie er Ihnen in der jetzigen Form vorliegt, abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Bühl, Fraktion der CDU.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber jetzt nicht wieder so ein Blödsinn, wie er heu- te Morgen im „Freien Wort“ stand!)

Für Blödsinn sind Sie zuständig.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich sehe mich nicht als Nachwuchskader, Herr Kuschel. Das sind Ihre Zeiten gewesen. Da will ich mich jetzt nicht anschließen und mich auch nicht in Ihre Reihe stellen. Blödsinn zu bewerten,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber mit Talent!)

das weiß ich nicht. Was Sie so äußern, könnte man auch als solchen bezeichnen, je nach Sichtweise!

(Beifall AfD)

Was soll man denn zu so viel Ignoranz vonseiten der Regierungskoalition eigentlich sagen? Was soll man dazu sagen, dass trotz parteiübergreifender, trotz organisationsübergreifender, trotz gebietsübergreifender Zustimmung zu diesem Änderungsvorhaben die Ignoranz besessen wird, diese wesentliche Maßnahme abzulehnen! Es kostet kein Geld, es kostet wenig Mühe und es würde Rechtssicherheit bringen, die von rundherum gewünscht ist. Das ist einfach nur traurig, muss man heute hier feststellen!

(Beifall CDU)

Sie erzählen uns regelmäßig, wie wichtig Ihnen der Thüringer Wald ist, Sie beschließen – und da blicke ich zum Wirtschaftsministerium –, schillernde Projekte mit tollen Titeln wie „Zukunft Thüringer Wald“, Sie feiern sich in der Presse für prima Strukturkonzepte, die Sie für den Thüringer Wald vorgesehen haben, Sie ernennen sich zu Schirmherren und zu Projektleitern, und wenn es dann ernst wird wie heute, passiert nichts, wirklich gar nichts! Nichts kann diese Ablehnung wirklich begründen!

Es tut wirklich niemandem weh, sich heute für dieses Projekt einzusetzen und hier die Hand zu heben. Sie schaffen nicht die rechtliche Klarheit, die nötig wäre, und Sie lassen vor allen Dingen Ihre Landrätin Petra Enders im Regen stehen, die sich schon lange eingesetzt hat, die an die Staats

kanzlei geschrieben hat und wo kein Änderungsentwurf vonseiten der Regierungskoalition kam, sondern wir uns dann dafür eingesetzt haben.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Rennsteig-Ticket gibt es schon!)

Seit letztem Jahr ist am mittleren Rennsteig das Rennsteig-Ticket angelaufen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Och, vom Himmel gefallen!)

mit viel Mühe ist eine elektronische Erfassung der Gäste am Rennsteig und die elektronische Gästekarte eingeführt worden und es hat Landrätin Enders, Frau Dr. Hellmuth vom Biosphärenreservat und unzählige Leiter von Tourismusinformationen viel Schweiß und Mühe gekostet, bei allen Gastwirten und Hoteliers für Verständnis zur Einführung zu werben. Es hat unendlich viel Überzeugungsarbeit gekostet. Ich bin selbst bei uns im Stadtrat, und auch da war Frau Dr. Hellmuth zu Gast, Bürgermeistern und Gemeinderäten näherzubringen, für dieses Projekt ihre Kurtaxe um 37 Cent pro Gast und Tag zu erhöhen.

Eine Grundvoraussetzung des Projektes ist es, die Gemeinden jeweils einzeln von den Vorteilen der Gästekarte zu überzeugen. Dabei helfen wirtschaftliche und tourismuspolitische Argumente auf der einen Seite ganz sicher, aber auf der anderen Seite hilft auch das Argument, dass das System rechtssicher und einfach ist. Dazu ist es notwendig, dass man hier auch eine rechtliche Klarstellung vollzieht. Dafür werben wir heute noch einmal, dass Sie sich dem nicht verschließen, sondern die Grundlage für die Verwendung im Kommunalabgabengesetz, § 9, dementsprechend anpassen.

Da muss ich Herrn Dittes in gewisser Weise korrigieren, wenn er sagt, der Gemeinde- und Städtebund hätte das nicht so gewollt und er sieht das auch nicht so. Er hat sogar noch eine weitreichendere Formulierung formuliert, die er gern gehabt hätte. Wenn Sie dem so viel beimessen, was der Gemeinde- und Städtebund sagt, dann hätten Sie doch diese Formulierung übernommen, die er hier vorgeschlagen hat. Das hätten Sie machen und nicht einfach hier die Ablehnung empfehlen sollen.

(Beifall CDU)

Im Klartext – das hat auch noch einmal ein Rundschreiben von Herrn Wagenknecht vom Omnibusverband Mitteldeutschland an alle Abgeordneten gezeigt, der Sie alle noch einmal auffordert, in sich zu gehen und zu überlegen, ob man diese Änderung nicht mittragen soll. Er hat geschrieben: „Wenn im Thüringer Kommunalabgabengesetz eindeutig geregelt wäre, dass die ÖPNV-Nutzung der Urlaubsgäste auch durch die Kurbeiträge finanziert werden kann, dann wäre dies ein positives Signal der Landesregierung, mit dem man in der Umset

(Abg. Dittes)

zung viel besser arbeiten kann als mit der heutigen Regelung oder jeder schwammigen Auslegung.“ Das muss man einfach noch einmal so festhalten.

Das, was das Ministerium als Rundschreiben herumgeschickt hat, ist eine schwammige Auslegung einer eigentlich ablehnenden Regelung,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagt wer?)

sagen alle Anzuhörenden. Zwar gibt es die Möglichkeiten, sich eine Zulässigkeit der Verwendung von Kurbeiträgen für den ÖPNV irgendwie herleiten zu wollen. Darauf zielt auch das Rundschreiben des Innenministeriums ab. Aber eine Rechtssicherheit stellt das gerade nicht dar. Zudem sind alle von dem Projekt unmittelbar Betroffenen der einhelligen Meinung, dass eine klare Benennung im Gesetz dem Grundanliegen deutlich näherkommt als jede konstruierte Variante. Nicht zuletzt deshalb sind auch alle Stellungnahmen positiv ausgefallen, entgegen dem, was Herr Dittes gesagt hat. Sie ignorieren dies ganz einfach, weil Sie sich mit Ihren Änderungswünschen am Kommunalabgabengesetz nicht einig geworden sind. Sie tragen Ihren parteipolitischen Streit nun auf dem Rücken der Akteure im Tourismus aus.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt wird es aber wirklich albern!)

Und Sie richten tiefgreifenden Schaden für den Tourismus am Rennsteig an, da Sie gerade die Bürgermeister verunsichern, die bisher beim Rennsteig-Ticket nicht mitgemacht haben und die Frau Enders und viele weitere Akteure versuchen zu überzeugen. Was sollen diese Bürgermeister denken, wenn Sie heute den Gesetzentwurf ablehnen und damit Rechtssicherheit verhindern?

Herr Abgeordneter Bühl, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dittes?