Es gibt jetzt dazu ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich bin jüngst darüber informiert worden und vielleicht weiß es die eine oder der andere von Ihnen auch. Ich lasse gerade im Haus prüfen, welche Folgen dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil auf unsere Möglichkeiten zur Entscheidungsfindung hat. Das dauert natürlich jetzt eine Zeit, sodass ich trotzdem sage, wir müssen an die Besoldungsfrage heran, wenn wir dort überhaupt leistungsgerecht die Möglichkeit schaffen und Anreize bieten wollen, tatsächlich diese Berufe im Bildungssystem attraktiv zu machen – Herr Kräuter, natürlich auch in der Polizei.
Um potenzielle Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen, habe ich bereits im Mai des vergangenen Jahres darauf verwiesen, dass wir vier Phasen in der Qualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern haben. Da gibt es als Erstes die Orientierungsphase. Zwischen 2007 und 2014 haben diese Orientierungsphasen für Kolleginnen und Kollegen, die gegebenenfalls ein solches Amt anstreben, 757 Lehrkräfte durchlaufen. In der zweiten Phase bereitet man sich unmittelbar auf die Übernahme eines solchen Amts vor, hier sind es 629 Lehrkräfte. Dann gibt es in einer dritten Phase das Angebot über das ThILLM, amtseinführend die Qualifizierung zu begleiten. Im Zeitraum 2007 bis 2014 waren es 470, die dieses Angebot angenommen haben. Die begleitende Qualifizierung in der vierten Phase haben im genannten Zeitraum 361 Schulleiterinnen und Schulleiter genutzt. Ich glaube, das zeigt auch, dass dieses Angebot genutzt wird und Schulleitung immer etwas mit Qualität zu tun hat. Auf die qualitativen Merkmale bin ich vorhin bereits eingegangen.
Ich würde die Frage gern zum Schluss beantworten, weil ich sehe, es ist schon eine relativ lange Zeit vergangen und ich versuche, mich
an Ihrem Antrag und an Ihrem Änderungsantrag durchzuarbeiten. Vielleicht beantworte ich die Frage schon, wenn ich zum Ende meiner Ausführungen gekommen bin.
Zu den Beförderungen sage ich auch noch einmal in aller Öffentlichkeit: Wir haben den Beförderungsstau auflösen können. Das war eine harte Verhandlung und wir haben dann die Möglichkeit geschaf
fen, dass wir in dem Pool der zur Verfügung stehenden Kräfte, die eine Beförderung überhaupt in Anspruch nehmen konnten, nahezu alle Anträge realisieren konnten. Aber ich muss sagen, an dieser Stelle ist mit zwei Konkurrentenklageverfahren ein Eingriff genommen worden in zwei Gruppen von Schulleiterinnen und Schulleitern. Diese mussten dann erst wieder zurückgestellt werden. Jetzt haben wir über eine Verhandlungsposition erreicht, dass wir einen Teil dieser Schulleiterinnen und Schulleiter doch noch befördern können. Das ist dann immer sehr traurig, wenn man es erreicht hat, ein solches Verfahren zum Abschluss zu bringen, und in diesen Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten die Möglichkeit einfach ausgeschlossen worden ist.
Dazu möchte ich noch darauf hinweisen, dass man natürlich in der Frage von Schulgestaltung, von Lehrergesundheit insbesondere auf Leitungsstellen, von Angeboten für zusätzliche Möglichkeiten der Qualifizierung gerade für Schulleiterinnen und Schulleiter die Zusammenarbeit mit dem ThILLM oder auch die Möglichkeiten auf dem deutschen Schulleiterkongress in der nächsten Woche und unseren Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre nutzt, um mit den Schulleiterinnen und Schulleitern zu diskutieren.
Das Fazit ist: Die Überschrift „Gute Bildung braucht starke Schulleiter“ könnte mit hundertprozentiger Zustimmung im Saal unterstrichen werden. Aber unter dem Ganzen sind Punkte, die aus Sicht des Ministeriums – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – vom Landtag nicht beschlossen werden können, damit sich die Situation ändert. Bei manchem gibt es tatsächlich rechtliche Einschränkungen. Ich glaubte, mich im Ausschuss verständlich gemacht zu haben. Das ist mir offensichtlich nicht ganz gelungen, ich habe es jetzt noch einmal versucht
Demzufolge: Gute Schulleiter, gute Schulen – das gehört zusammen. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank übrigens auch an die lebhafte Debatte im Ausschuss. Aber nicht alles, was in der Einwerbung zur Zustimmung zum Antrag von der CDU-Fraktion hier benannt worden ist, kann realisiert werden.
Vielen Dank. Frau Ministerin, schade, dass Sie schon so in diesen ministeriellen Zwängen sind, wie Sie sie zum Schluss jetzt beschrieben haben.
Meine Frage bezieht sich auf einen Punkt, den Sie angesprochen haben während Ihrer Rede, wo ich gern noch mal auch für die Öffentlichkeit eine Aussage hätte, und zwar geht es um die Führungskräfteweiterbildung. Es ist richtig und gut, dass das Ministerium das macht, dass das beim ThILLM organisiert wird. Aber ist Ihnen bekannt, Frau Ministerin, dass sich diese Lehrer, die diese Führungskräfteweiterbildung gemacht haben, momentan nicht auf Führungsstellen bewerben können, auf Schulleiterstellen, auf stellvertretende Schulleiterstellen, weil diese in der Regel nicht in der entsprechenden Besoldungsgruppe sind, für die die Stellenausschreibungen passieren? Also man hat hier einen Wasserkopf vor sich.
Ja, Herr Tischner, mir ist es bekannt. Sie wissen das auch, dass es mir bekannt ist, weil Sie mich, glaube ich, schon nicht öffentlich gefragt haben. Sie wissen auch, dass es mich nicht befriedigt. Aber was ich zurückweisen möchte – ich hoffe mit Ihrer Zustimmung –: Wir haben dort keinen Wasserkopf produziert, sondern wir haben dort Leute, die – wenn wir den entsprechenden Durchbruch schaffen, entweder über eine entsprechende Änderung des Besoldungsgesetzes oder die Möglichkeit einer genauen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und die Anwendung auf unser Besoldungssystem – hoffentlich immer noch motiviert sind, ihre Schulleiterlaufbahn einzuschlagen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, sodass ich die Aussprache schließe.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1649, der eine Neufassung der Beschlussempfehlung enthält. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen aus der CDU-Fraktion, einige aus der SPDFraktion, die Kollegen Fraktionslosen. Gegenstimmen? Jetzt wird es interessant. Das sind die Gegenstimmen aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Von Herrn Helmerich und Herrn Krumpe. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/508. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die CDU-Fraktion ist dafür. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Von den drei fraktionslosen Kollegen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Gemäß unserer Übereinkunft, dass wir Punkt 24 auf jeden Fall aufrufen, würde ich dann auch so fortfahren und den Tagesordnungspunkt 24 aufrufen.
Der Forschungs- und Hochschulstandort Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 6/962/1377 – auf Verlangen der Fraktion der CDU Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1625
Ich frage: Wünscht die CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, sodass ich die Beratung eröffne. Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Muhsal für die AfD Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Nachdem die CDU nicht mehr in der Regierung ist, ist es verständlich, dass sie herausfinden möchte, was die Landesregierung von der Lage der Thüringer Hochschulen
Frau Abgeordnete Muhsal, Entschuldigung noch mal, die Unruhe ist jetzt relativ groß. Ich würde Sie einfach bitten, bleiben Sie drin, lauschen der Debatte oder gehen Sie nach draußen und führen Gespräche, aber nicht beides hier drin. Frau Muhsal, jetzt haben Sie das Wort.
danke schön – denkt und was sie weiter mit ihnen vorhat. Ich weiß nicht, wie intensiv die CDU die Antworten der Landesregierung zur Kenntnis genommen hat, aber ich würde mich freuen, wenn die noch fehlenden Anlagen in näherer Zukunft nachgeliefert werden würden.
Schulen, sondern auch an Hochschulen. Es gibt immer mehr Schüler, die zwar einen Schulabschluss haben, aber nicht ausbildungsfähig sind. Auf der anderen Seite gibt es zwar immer mehr Studenten, aber immer weniger Studenten, die den ehemals hohen Anforderungen des Deutschen Universitätssystems auch gewachsen sind.
Jahrzehntelang galt im Deutschen Universitätssystem das Prinzip „Qualität vor Quantität“, und das war auch gut so. Jetzt hätte ich fast gesagt, und dann kam Bundesbildungsministerin Annette Schavan mit ihrem aberkannten Doktortitel, aber Fakt ist doch, dass das CDU-Bildungsspitzenpersonal auch schon vorher die Qualität des Hochschulsystems systematisch abgebaut hat. Jetzt geht es nicht mehr darum, wie viel man in einem Studium lernt, sondern darum, wie schnell man ist. Jetzt geht es nicht mehr darum, wie gut eine Leistung ist, sondern nur noch darum, wie viele Absolventen es gibt. Mit anderen Worten: Es geht um staatlich initiierte Volksverdummung.
„Masse statt Klasse“ ist das Motto der Bundesregierung und offenbar auch das der Landesregierung. Schwarz-Rot-Grün marschiert mal wieder im Gleichschritt. Das sieht man beispielsweise in der Antwort auf Frage 70 der Großen Anfrage, in der die Landesregierung mitteilt, dass die Zahl von 50.000 Studenten an Thüringer Hochschulen auch in Zukunft gehalten werden soll. 50.000 Studenten bei sinkenden Bevölkerungszahlen in Thüringen! Zum Vergleich: 1998/1999 gab es in Thüringen nur 33.000 Studenten. Im Jahr 2000 begannen in Thüringen 26 Prozent eines Jahrgangs ein Studium, 2014 waren es dagegen schon über 40 Prozent. Die Studentenzahlen wurden in den letzten Jahren also massiv in die Höhe gedrückt und die Leistung der Studenten selbst und auch die Leistung des Hochschulsystems leidet darunter. Noch jemand leidet unter dem Akademisierungswahn und das sind ganz klar die Thüringer Handwerker und die Thüringer Unternehmen.
Bei den Auszubildenden ist die Entwicklung nämlich genau umgekehrt. 2004 gab es in Thüringen noch 51.000 Auszubildende, bis 2014 hat sich die Anzahl der Auszubildenden nahezu halbiert auf 26.000. Waren 2009 noch 335 Ausbildungsstellen unbesetzt, hat sich diese Zahl im Jahr 2015 auf 1.270 unbesetzte Ausbildungsstellen fast vervierfacht.
Wenn wir also wollen, dass unsere Akademiker und unsere Unternehmen leistungsfähig bleiben, dann brauchen wir nicht weiterhin eine Masse von 50.000 Studenten, sondern wir brauchen ein höheres akademisches Niveau an den Unis und wir
Ebenfalls für die Zukunft der Thüringer Hochschulen und für die Leistungsfähigkeit der Studenten relevant ist die Aufteilung der finanziellen Mittel der Hochschulen in ein Grund- und in ein Leistungsbudget. Nach dem Willen der Landesregierung bekommen die Hochschulen 90 Prozent ihres Geldes als Grundbudget. Die restlichen 10 Prozent bekommen sie nur, wenn sie die sogenannten Zielund Leistungsvereinbarungen erfüllen. In meinen Augen sollte man schon die Ziel- und Leistungsvereinbarungen an sich abschaffen, denn die Hochschulen sind ja zwingend auf das Geld angewiesen. Letztlich handelt es sich um eine Gängelung der Hochschulen durch den Staat und damit um eine Einschränkung der Wissenschaftsund Forschungsfreiheit.
Interessant wird es, wenn man sich den Inhalt der Ziel- und Leistungsvereinbarungen anschaut. Die Landesregierung möchte nicht mehr auf das alte Mittelverteilungsmodell klug zurückgreifen, sondern hat mittlerweile neue Ziel- und Leistungsvereinbarungen geschlossen. Laut der Antwort auf Frage 86 sollen an allen Hochschulen die Indikatoren Studenten in Regelstudienzeit, vereinnahmte Drittmittel, der Anteil ausländischer Studenten und der Indikator Frauenanteil an der Neubesetzung von Professuren darüber entscheiden, ob die Mittel ausgeschüttet werden oder nicht. Am Indikator Studenten in Regelstudienzeit sehen Sie, dass die Landesregierung das Prinzip weiter fährt, das ich eingangs schon genannt habe. Jetzt geht es nicht mehr darum, wie viel man in einem Studium lernt, sondern darum, wie schnell man ist. Mit Leistung hat das wenig zu tun. Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, der einst so wertgeschätzt wurde, wird dadurch immer seltener. Dass auch ausländische Studenten an unseren Unis studieren, ist zwar grundsätzlich sehr zu begrüßen. Man kann sich aber schon fragen, wieso die Unis eine Prämie dafür bekommen sollen, dass sie vermehrt ausländische Studenten haben, obwohl die Kosten für die Unis vom deutschen Steuerzahler getragen werden.
Die Frauenquote bei der Neubesetzung von Professorenstellen ist Genderquatsch und keine Bestenauslese.