denn jeder internationale Student und jede internationale Studentin und jeder internationale Wissenschaftler und jede internationale Wissenschaftlerin ist ein Zeichen dafür, dass der Hochschulstandort in Thüringen darüber hinaus nicht nur in der Bundesrepublik, sondern weltweit auch bekannt wird. Das ist unglaublich wichtig.
Jetzt noch einmal ganz kurz zur Großen Anfrage der CDU: Beim ersten Blick auf die Fragen, aber auch auf die Antworten, ist mir – ganz ehrlich, Herr Voigt – nicht ganz klar geworden, was die Zielstellung dieser Großen Anfrage war, außer noch einmal die Zahlen von 2009 bis 2014 vorzulegen, um damit zu zeigen, was sich in den letzten fünf Jahren
der alten Landesregierung hochschulpolitisch getan hat. Wenn Sie uns jetzt hier aus der Großen Anfrage dann möglicherweise nachher irgendeinen politischen Strick drehen wollen, was wir denn alles falsch gemacht hätten, dann hat die Große Anfrage auf jeden Fall schon mal ihre …
Okay, dann später. Aber ich bin trotzdem gespannt, was dann daraus wird, auch wenn ich mir die Fragen beispielsweise auf Seite 27 folgende zur Hochschulstrukturentwicklung angucke. Die Fragen sind allesamt so zu beantworten, indem man beispielsweise die Hochschulentwicklungsplanung aufschlägt und dort Stück für Stück nachliest. Es ist auch zur Finanzierung ganz einfach nachlesbar, was in der Rahmenvereinbarung IV und auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen steht. All das, was als Antworten in der Großen Anfrage kam, war insofern nicht neu. Deswegen waren wir da auch ziemlich verwundert, was letztendlich hier der Erkenntnisgewinn sein soll, wenn ich auch sagen muss, dass für uns die Anlagen natürlich dennoch ziemlich interessant waren. Ich würde auf einen Punkt insbesondere eingehen. Wir hatten als LinkeFraktion im Jahr 2013 die Antworten auf die Große Anfrage der Fraktion zum Thema Beschäftigungsverhältnis vorgelegt. Da war es dann tatsächlich noch einmal ganz spannend, die Zahlen und Daten zu haben, auch für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Das war zumindest für uns der Erkenntnisgewinn. Es war noch nicht ganz klar, was Sie dann daraus im Prinzip noch einmal für Schlüsse ziehen wollen. Ich gehe einmal kurz darauf ein und bin gespannt, was Sie nachher zu den einzelnen Themenbereichen noch einmal sagen.
Wenn wir uns die Anlage F 131 a zum hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an den Hochschulen noch einmal genau angucken, zeigt sich nämlich, dass sich das im Prinzip weiter fortentwickelt hat, was wir im Prinzip schon aus den Antworten der Großen Anfrage aus dem Jahr 2013 vorgelegt haben. Die Tendenz der hohen Zahlen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal ist bei ungefähr 80 Prozent befristet beschäftigten Angestellten faktisch gleich geblieben, darüber hinaus gibt es auch noch den vergleichsweise hohen Anteil von befristet Beschäftigten mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Es gab also hier keine wesentliche Veränderung in den vergangenen Jahren. Da will ich auch schon mal kurz vorgreifen. Ich glaube, genau hier ist es unglaublich wichtig, dass wir beispielsweise mit der Rahmenvereinbarung IV, aber auch mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, wie auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit dieser Landesregierung auch an den Hochschulen dafür gesorgt haben, dass das Thema „Gute Arbeit“ Einzug hält. Nicht nur dass die Vereinba
rungen aus dem Jahr 2012, auf die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Bezug genommen wird, umgesetzt werden sollen hinsichtlich der Frage, welche Leitlinien die Hochschulen erarbeiten sollen. Nein, ich war vor zwei Wochen an der FSU Jena und hatte dort tatsächlich ein sehr interessantes und sehr aufschlussreiches Gespräch, sowohl mit dem Personalratsvorsitzenden als auch mit der gesamten Hochschulleitung, und habe dort beispielsweise auch mal das Konzept vorgelegt bekommen, was jetzt im Senat entsprechend diskutiert werden soll, wo ganz konkret auch unabhängig davon, was wir beispielsweise mit der großen ThürHG-Novelle noch vorhaben, schon daran gearbeitet wird, die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs tatsächlich zu verbessern. Was beispielsweise die Fragen von der Mindestqualifizierungsdauer bis hin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber darüber hinaus auch den Qualifizierungsanteil etc. angeht, da sind die Hochschulen doch hier zumindest auch durch den Druck schon ein ganzes Stück, aber auch in der gemeinsamen Kooperation vorangegangen. Ich glaube, mit den Vereinbarungen, die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen wurden wie auch in der Rahmenvereinbarung IV haben wir hier ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Hochschulen haben sich des Themas angenommen. Nun müssen wir gucken, dass wir das dann mit der ThürHG-Novelle auch noch rechtlich so in eine Form gießen, dass wir hier für das wissenschaftliche Personal an den Thüringer Hochschulen langfristig tatsächlich tief greifende Verbesserungen erreichen können.
Darüber hinaus – ich habe es gerade noch mal gesagt, auch da zeigt die Anfrage nämlich die deutlichen Zahlen, warum das noch mal dringend notwendig ist. Bei den Befristungsdauern – das ist die Anlage F 131 c – zeigt sich das hier beispielsweise, um noch mal kurz die Zahlen zu nennen. Beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal liegt die Befristungsdauer bei 1,2 an der Hochschule Nordhausen bis 2,1 Jahren an der Universität Erfurt. Von einer Planungsperspektive, die tatsächlich langfristig ist und wo man beispielsweise auch familiär planen kann, kann hier noch lange nicht die Rede sein. Das ist nämlich auch ein Grund dafür, warum hinsichtlich der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs tatsächlich noch intensiv daran gearbeitet werden muss, das eine oder andere zu verbessern, um dann auch tatsächlich zu schauen, wie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hier in Thüringen nicht nur beruflich, sondern auch langfristig eine Perspektive am Wissenschaftsstandort eröffnet werden kann.
Vielleicht schon mal, um einer Sache vorzugreifen: Herr Voigt, ich glaube, Sie werden wahrscheinlich wieder darauf eingehen, dass ja im Prinzip die Zahl
der Studierenden in Thüringen rückläufig ist, natürlich auch mit Blick auf die Frage, was bedeutet das dann für die Hochschulpaktmittel in der Spitzabrechnung, die dann ansteht. Aber da will ich jetzt noch nicht mal mehr die Große Anfrage, wo das zumindest auch noch mal kurz Thema war, in das Gedächtnis rufen, sondern die Antwort auf die Kleine Anfrage, die Sie letztens bekommen haben. Ich glaube, auch die Zahlen zeigen, dass wir da auf einem anderen Weg sind, als es hier die letzten Wochen skizziert wurde. Ja, wir haben insgesamt zwar einen Rückgang bei den Zahlen der Studierenden in Thüringen im Vergleich zum Vorjahr von 1,5 Prozent. Aber die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ist erst mal einigermaßen konstant geblieben, das zeigt auch die Beantwortung durch das Ministerium, mit einem – tatsächlich vielleicht nur geringfügigen – Anstieg von 0,2 Prozent. Aber das zeigt, dass man hier tatsächlich, wenn man sich die Zahlen anguckt, wie viele Studierende an den Thüringer Hochschulen sind und wie sich die Anfängerinnenzahlen entwickeln, noch mal genau differenzieren muss, wenn man langfristig daraus Schlüsse ziehen möchte, was das für die Hochschulpaktmittel bedeutet, bevor man hier quasi in die Panikmache einsteigt.
Ansonsten vielleicht noch ein dritter Punkt, auf den ich noch ganz kurz eingehen möchte. Da will ich kurz aufzeigen, dass wir auch da im vergangenen Jahr als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen schon ein wichtiges Zeichen gesetzt haben. Das ist noch mal das Thema „Drittelmittelfinanzierung“. Die Anlagen in der Großen Anfrage zeigen auch hier: Das Drittmittelvolumen ist in den letzten Jahren von 2009 bis 2013 um 33,7 Prozent gestiegen. Der Grundmittelanstieg in derselben Zeit war weitaus geringer. Nun könnte man natürlich sagen, wenn ich darauf hinaus will, was bedeutet das dann überhaupt für die Drittmittel der gewerblichen Wirtschaft. Da gab es – das ergeben auch die Zahlen – einen Rückgang von 5,6 Prozent. Das bedeutet aber in absoluten Zahlen, dass wir immer noch einen Drittmittelanteil der gewerblichen Wirtschaft von 20,58 Millionen Euro an den Thüringer Hochschulen haben. Wir haben im letzten Jahr auch gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Antrag zur Transparenzrichtlinie auf den Weg gebracht, wo wir dieses Jahr gemeinsam mit dem Ministerium auch sicherlich intensiv daran arbeiten wollen, die jetzt auch in die Umsetzung zu bringen, um transparent zu machen, was tatsächlich letztendlich hinter diesen Drittmittelprojekten steht. Dies nicht nur bei den Drittmitteln aus der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch bei den sogenannten Zweitmitteln, die über Bundesund Landesprogramme an die Hochschulen gehen. Denn ich glaube, die Transparenz zu schaffen, was durch solche Projekte auch tatsächlich anwendungsorientiert letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen zugutekommt, schärft dann auch wieder den Sinn dafür, welche Bedeutung der
Hochschulstandort Thüringen tatsächlich für den Alltag jenseits der wissenschaftlichen Erkenntnisse haben kann. Insofern ist dies ein Bereich, den wir im letzten Jahr schon längst auf der Agenda hatten und vorangetrieben haben.
Ich will das gar nicht weiter aufdröseln, im Zweifel sage ich nachher noch mal etwas, wenn Sie, Herr Voigt, dargelegt haben, was möglicherweise die Intention der Großen Anfrage war. Wie gesagt, wir haben uns lange darüber ausgetauscht, was möglicherweise dahinterstehen könnte, aber eine politische Aussage lässt sich für mich momentan aus dem, was jetzt hier vorliegt und was hier diskutiert werden soll, noch nicht schließen, außer dass RotRot-Grün das, was angegangen werden muss, auf dem Schirm hat, dass wir die ersten Pfeiler gesetzt haben – mit der Rahmenvereinbarung, mit den Zielund Leistungsvereinbarungen, mit den Anträgen aus den letzten Jahren – und wir sicherlich die Zahlen dann auch noch mal gern auf den Hochschuldialogforen mit den beteiligten Akteuren dann ab April auch noch mal intensiv diskutieren können. Vielleicht ergibt sich daraus noch das eine oder andere für den anstehenden Gesetzgebungsprozess. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage gleich etwas dazu, Herr Schaft. Ich war sehr überrascht, wie stark die Schere im Kopf ist, dass man immer antizipiert, was der andere damit vorhat. Manchmal geht es nur um den puren Erkenntnisgewinn. Dass Sie das als Wissenschaftspolitiker nicht mal in den Fokus nehmen, fand ich beachtlich.
Aber vorher will ich noch etwas zur Kollegin Muhsal sagen: Jetzt kann man über Elitebegriffe gern diskutieren, ist auch alles in Ordnung. Ich fand Ihren Elitebegriff ein bisschen eindimensional, den haben Sie ja letztlich nur quantitativ unterlegt. Sie haben die Frage gestellt: Sind 50.000 zu viel oder zu wenig? Intelligenz wird bekanntlicherweise weiterhin nach Mendel vererbt. Da gibt es mal ein paar Leute, die haben da etwas, ein paar Leute haben es nicht. Aber es gibt trotzdem eine Gaußsche Normalverteilung. Ich glaube ernsthafterweise, dass wir in Thüringen mindestens 50.000 kluge Leute haben, junge Leute, die an den Hochschulen studieren können. Deswegen finde ich Ihren Leistungsbegriff und Ihren Elitebegriff relativ eng. Ich will sogar noch einen Punkt weiter gehen: Wenn Sie dieses
Humboldtsche Bildungsideal vor sich hertragen, finde ich es – offen gestanden – wahnsinnig schwierig, dass Sie gerade die Frage, wie viele ausländische Studenten wir in Thüringen an den Einrichtungen haben, als ein Problem charakterisieren. Wenn Sie mal zurückgehen, was eigentlich der Ausgangspunkt von Universitas – einer Universität – gewesen ist, dann ist es eben genau die Gemeinschaft der Lehrenden und der Lernenden, und das ist eine sehr internationale Orientierung gewesen. Ich gebe Ihnen mal heute zu später Stunde einen kleinen Buchtipp, weil, Sie interessiert ja immer deutsche Kulturgeschichte – Peter Watson: „Der deutsche Genius“. Lesen Sie mal nach – die Leute, die dort in den deutschen Hochschulen im 17. und 18. Jahrhundert waren, das waren auch Leute, die von überall aus Europa gekommen sind, um sich hier weiterzubilden. Sie haben so eine Engführung darauf, das finde ich – offen gestanden – schwierig. Das wollte ich Ihnen einfach nur mal mitgeben, weil mich das schon in der Sache beschäftigt.
Herr Kollege Schaft, Große Anfrage: In der Tat, es ging uns zuerst mal nur um die Frage des Erkenntnisgewinns. Sie haben es sich gerade par excellence selbst beantwortet. Da gab es eine Anfrage der FDP im Jahr 2011, da gab es eine Anfrage der Linken im Jahr 2013 – beides Große Anfragen. Lasst uns doch einfach mal sehen, wohin sich die Thüringer Hochschullandschaft entwickelt. Die Vergleichszahlen auch in der Tiefe zu haben, das kann uns alle nicht dümmer machen, sowohl Sie in der Regierung, da wahrscheinlich sowieso nicht, aber auch uns in der Opposition nicht.
Deswegen ist die Große Anfrage erst mal im Hinblick darauf gestellt, was wir an Weiterentwicklungsstrategien für die Thüringer Hochschullandschaft brauchen, denn – und das habe ich nicht ohne Grund auch in den Diskussionen zum Hochschuldialog gesagt – mir geht es schon ein bisschen um den Fokus.
Ich werde nachher noch mal darauf abheben, dass ich mir schon gewünscht hätte, das wir vielleicht mit Eckpunkten in die Debatte gegangen wären, damit man eine klarere Präzisierung hat und nicht so eine All-over-the-board-Debatte führt. Aber für uns ist es schon wichtig, das auf einer substanziellen Grundlage zu machen. Jetzt zu sagen, wir haben das ja alles in der Rahmenvereinbarung stehen: Mit Verlaub, als wir die Große Anfrage gestellt haben, da haben Sie noch in den Windeln Ihrer Rahmvereinbarungsverhandlungen gesessen. Deswegen kann ich einfach nur sagen, dass wir da viel schneller waren. Dass wir das jetzt so spät diskutieren, liegt auch ein bisschen daran, dass natürlich die Antwort auf so eine Große Anfrage mindestens sechs Mo
nate dauert – hier an der Stelle sogar etwas länger. Deswegen will ich das wirklich in aller Offenheit sagen.
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: August bis November war das!)
Ich danke dem Ministerium, den Mitarbeitern im Ministerium und auch den nachgelagerten Institutionen, also das heißt sowohl den Hochschulen wie auch dem Studentenwerk und allen anderen, dass sie sich die Mühe gemacht haben, die Anfragen auch so zu beantworten. Ich glaube, das sind eine gute Chance und ein gutes Potenzial für uns hier im Haus, wirklich substanziiert zu diskutieren. Deswegen finde ich, ist die Große Anfrage nicht nur in den Fragen, sondern auch in den Antworten eine gute Anfrage. Sie hat für uns eine Handlungsanleitung, weil wir im Freistaat momentan darüber nachsinnen, wie erfolgreich wir bei der Exzellenzinitiative sein werden und ob wir überhaupt erfolgreich sind, welche Fragen es bei den nächsten DFG-Programmpauschalen gibt. Wir werden uns die Frage stellen: Was bedeutet das für die zweite Programmphase für den Qualitätspakt Lehre? Wir werden das vergleichen können mit den HSP-2020-Mitteln, die eingesetzt werden, unterschiedliche Bundesförderprogramme, Clusterprogramme. All das sind Elemente, die in der Großen Anfrage drin sind. Ich denke, für uns wird das eine gute Fundgrube sein und dem Ministerium wird es auch geholfen haben, sich Klarheit darüber zu verschaffen, was eigentlich in der Wissenschaftslandschaft im Freistaat so alles zu tun ist.
Das ist die Ausgangsgrundlage, von der wir hantieren werden. Wir haben auf der einen Seite eine Hochschulstrategie 2020, wir haben auf der anderen Seite eine Forschungsstrategie RIS3. Thüringen ist in der Tat im Hochschulbereich gut aufgestellt. Aber – daran werde ich oder werden wir als CDU-Fraktion Sie auch messen – diese Große Anfrage ist natürlich auch die Benchmark, an der wir uns in drei Jahren hinstellen werden und sagen: Hat Rot-Rot-Grün den Hochschulstandort Thüringen besser gemacht oder hat Rot-Rot-Grün den guten Hochschulstandort versaut? Das ist genau die Frage und das ist die Benchmark, an der wir Sie messen wollen. Wenn Sie es besser gemacht haben, freuen wir uns – das ist gut für Thüringen. Ich habe nur die Sorge, dass es bei Ihnen Debatten gibt, die letztlich nicht dazu führen, dass der Wissenschaftsstandort besser wird und genau aus diesem Grund stellen wir eine Anfrage, um zu wissen: Was ist die Ausgangsgrundlage, was ist der Operatus, von dem aus Sie agieren?
Fünf Schwerpunkte, auf die ich kurz eingehen will: Erstens – Finanzierung, zweitens – Entwicklung für die Studenten, drittens – Bedeutung für Studienstruktur und Personal, viertens – Verknüpfung von
Wenn wir einmal auf die Finanzierung blicken – da wurde schon viel Gutes gesagt. Ich habe hier im Hause schon gesagt, dass ich es gut finde, dass die Hochschulentwicklungsstrategie in der Rahmenvereinbarung plus 4 Prozent umgesetzt worden ist. Das ist okay. Ich glaube, das ist ein Punkt, über den müssen wir auch nicht reden, genauso nicht über das Verteilsystem, was sich verändert hat. Also dass wir letztlich klug reformiert haben, stärker zu einer Globalisierung der Mittel gekommen sind, Töpfe eingeschmolzen haben, das ist der richtige Weg. Das habe ich hier auch immer so gesagt. Das ist auch eine Grundlage unserer Großen Anfrage gewesen. Nur ist in unserer Großen Anfrage auch deutlich geworden, dass wir kamerale Reste von 60 Millionen Euro haben, und davon auch ein größerer Anteil an HSP-2020-Mitteln. Wenn die Bauhaus-Universität in Weimar 12 Millionen Euro kameralen Rest hat, dann, finde ich, ist das eine Information, die für den Haushaltsgesetzgeber nicht ganz unbedeutend ist. Weil das nämlich die Frage stellt: Führt das Ministerium die Hochschulen in der Frage der Hochschulautonomie ordentlich oder nicht? Denn das ist auch eine Controlling-Einrichtung und wenn wir Jahresberichte in den Hochschulen haben, dann muss letztlich auch ein Ministerium an der Stelle steuernd eingreifen.
Offensichtlich hat es das nicht getan. Insofern: Große Anfrage, wichtiges Thema: Wie gehen wir mit kameralen Resten um und ist das ordentlich etatisiert?
Zweiter Punkt im Bereich der Finanzierung, BAföG: Der Minister hat sich hier hingestellt und auf meine Debatte, dass jetzt 160 Millionen Euro in die Rahmenvereinbarung geflossen sind, als ich ihm gesagt habe, es sind doch jährlich 24 Millionen Euro BAföG-Mittel übrig geblieben, die der Bund Ihnen jetzt erstattet, das sind, wenn ich auf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung schaue, in der Summe 96 Millionen Euro, die Sie von 160 Millionen Euro vom Bund geschenkt bekommen, gesagt, nein, nein, nein, das sind nicht alles BAföG-Mittel. Da muss man sich dann schon entscheiden. Wenn das nicht alles BAföG-Mittel sind, sondern tatsächliche Landesmittel, wo sind dann bitte schön diese 24 Millionen Euro, die der Bund uns jedes Jahr als Freifahrtschein, weil die BAföG-Mittel zu 100 Prozent finanziert werden, gegeben hat? Wo sind die hin? Das ist eine Frage, die wollten wir mit der Großen Anfrage untersetzen. Da muss ich gestehen, dass da noch einiges offengeblieben ist. Aber das kann der Minister dann gern in seinem Vortrag hier deutlich machen.
schungsbereich an und stelle fest, dass von 2009 bis 2014 und sogar weiterführend die Landesmittel für die FSU sich im Forschungsbereich mehr als halbiert haben. Ich stelle mittlerweile fest durch Anfragen, dass die TU Ilmenau keinen einzigen Sonderforschungsbereich mehr hat. Da muss ich mir doch als Landesgesetzgeber die Frage stellen: Ist das der richtige Weg, auf dem wir gehen? Oder: Was will das Ministerium besser machen? Das ist der Anspruch, an dem ich Sie messe, weil, Sie sind Regierung, Herr Schaft. Dann stelle ich fest – und das ist auch Teil Ihrer Großen Anfrage –, dass im Forschungsbereich 42 Prozent BMBF-Förderung sind, 22 Prozent DFG. Da kann man sich jetzt die Frage stellen, natürlich steigen die Mittel an, die durch Zuflüsse von außen kommen, das ist auch zu begrüßen. Aber gleichzeitig muss ich mir doch die Fragen stellen: Sind wir da im Landesbereich gut unterwegs? Ist unsere Forschungsfinanzierung stabil? Was können wir besser machen? Da gibt es sicherlich Entwicklungen, die ich dann in so einer Großen Anfrage wiederfinden will.
Vierter Punkt im Bereich der Finanzierung – Drittmittel: Wenn die gewerbliche Drittmittelfinanzierung um 5,6 Prozent sinkt, dann liegt offensichtlich ein Problem darin, dass unsere Unternehmen nicht nah genug an unseren Wissenschaftseinrichtungen sind. Oder: Sie haben nicht genügend Ressourcen, um in die Wissenschaft und Ideenfindung einzusteigen. Egal, wie man es beurteilt, man muss an der Stelle tiefer schauen und sich die Frage stellen: Was können wir da tun, um das zu verbessern? Das ist ein Anspruch, den ich an ein Ministerium habe. Ich habe mir die Zahlen mal genauer angeschaut. Sie weisen in der Großen Anfrage aus, wenn wir bei der Drittmittelfinanzierung die Bundesmittel mit dazu nehmen, dann ist Thüringen auf Platz 8, weil wir 66 Prozent bekommen. Da haben Sie aber clevererweise das UKJ mit hinzugerechnet, während bei manchen anderen Ländern ihre Universitätsklinika bei den Drittmitteln nicht mit dazugerechnet werden. Wenn ich diese 12 Millionen Euro, die das Klinikum bekommt, rausrechne, dann wird sehr schnell klar, dass der Anteil, den wir an Bundesmitteln durch Drittmittel erhalten, Thüringen an die vorletzte Stelle führt. Das sind einfach Aspekte, die kann ich durch so eine Große Anfrage viel besser verstehen und kann dann darüber nachdenken, wie wir zukünftig die Einwerbung sowohl von Bundesmitteln als auch die Einwerbung von gewerblichen Drittmitteln verbessern können.
Das bringt mich zum zweiten Punkt – Studenten. Wir haben schon viel über Beschäftigungsverhältnisse gesagt, ich glaube, da werden wir uns noch mal an einer separaten Stelle treffen und diskutieren. Aber wenn ich feststelle, dass sich die Anzahl der studentischen Hilfskräfte der FSU Jena von 2009 bis 2014 halbiert hat, von 1.100 auf 500, wenn dasselbe an der TU Ilmenau und auch an der
FH Erfurt stattgefunden hat, dann scheint offensichtlich auch in den Finanzierungsströmen und in den Ausstattungsströmen unserer jeweiligen Lehrstühle etwas falsch zu sein. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, wie es sein kann, dass die Zahl der studentischen Hilfskräfte in den größeren Einrichtungen unseres Landes halbiert wird. Also: Was machen Sie als Ministerium dagegen? Dann gucke ich mir die Graduiertenförderung und Stipendienprogramme an und kann auch feststellen, dass die Antworten mich zumindest nicht voll umfänglich befriedigen, weil Sie keine Aussage darüber getroffen haben, wie Sie eigentlich zukünftig mit der Elitenund Leistungsförderung in unserem Freistaat umgehen wollen.
Dann last, but not least der Bereich Studentenwerk: Ich finde es zum Beispiel begrüßenswert, dass unsere Semesterbeiträge in Thüringen – das ist eine bewusste Entscheidung – 15 Prozent niedriger liegen als der Bundesschnitt. Das finde ich gut, das ist für mich eine bewusste Entscheidung. Ich finde auch gut, weil das eine Form von Chancengerechtigkeit ist, dass unsere Wohnheimmieten im Freistaat die zweitgünstigsten im bundesdeutschen Schnitt sind. Was ich nicht gut finde, ist, dass eine Landesregierung zum 01.01.2015 eine Finanzierungszusage bzw. eine Finanzierungsnovelle für den Studentenwerkzuschuss hätte machen müssen und es nicht getan hat. Das sind alles Aspekte, die kann ich durch so eine Große Anfrage besser herauskitzeln, kann es besser verstehen und kann es für mich eben auch besser einordnen.
Dritter großer Punkt – Personal und Studiengänge: Der demografische Wandel macht auch an den Thüringer Hochschulen nicht halt. Jetzt liegen wir in allen wesentlichen Kennziffern leicht über dem Bundesschnitt, sowohl was das Durchschnittsalter bei den Professoren angeht als auch was das Durchschnittsalter beim wissenschaftlichen Mittelbau angeht, leicht darüber. Das ist noch etwas, was man aushalten kann. Wenn ich aber weiß, dass 202 Professoren in den nächsten fünf Jahren an den Thüringer Hochschulen in den Ruhestand gehen, dann stelle ich Ihnen die Frage: Wie wird das gemanagt? Und zwar vor folgender Grundlage: Wenn unsere größten Einrichtungen, die FSU in Jena 23 Monate braucht, um einen neuen Professor zu berufen, und die Bauhaus-Universität, dicht gefolgt von der TU in Ilmenau, 24 Monate brauchen – zwei Jahre brauchen die Hochschulen, um einen neuen Professor zu berufen. Das ist international nicht satisfaktionsfähig! Genau aus dem Grund möchte ich wissen: Wie können wir das besser befördern? Das ist eine Frage, die stelle ich Ihnen konkret als Landesregierung. Dann gucke ich mir an, wie die Befristungsdauern sind und stelle fest, dass wir an der Universität in Erfurt 5,3 Jahre Befristungsdauer für eine Professur haben. Ich stelle Ihnen die Frage: Ist das okay oder ist es zu wenig
oder ist es vielleicht sogar zu viel – davon würde ich persönlich ausgehen –? Das sind Aspekte, wo ich von Ihnen Antworten verlange, weil ich möchte, dass Thüringen schneller wird, weil wir in einem internationalen, globalen Wettbewerb um die besten Köpfe stehen. Da muss eine Landesregierung auch Initiative zeigen, zumindest erklären können, wie sie solche Themen lösen kann.
Zu den Studienanfängerzahlen, die Sie damit gar nicht traktieren, kennen Sie meine Position. Ich habe große Sorge, dass die erste Entscheidung des Ministers, die er überhaupt im Amt getroffen hat, nämlich Geld zurückzustellen, weil er Sorge darüber hatte, dass unsere Studienanfängerzahlen bis zum Auslaufen der Hochschulpakt-2020-Periode eben nicht ausreichen werden, auch zeigt, wie eine Philosophie im Kopf des Ministers abläuft. Das würde ich mir nicht wünschen. Ich hoffe auch, dass er da auf einem besseren Weg ist, aber es bewegt mich, weil ich glaube, dass wir viel mehr dafür tun müssen, dass Leute hier nach Thüringen kommen.
Jetzt schauen Sie sich die grundständigen Studiengänge an. Das habe ich in der alten Legislaturperiode genauso bemängelt, wie ich es jetzt hier mache. Deswegen ist es nicht gebunden an die politische Couleur der Landesregierung. Wenn wir bachelor-grundständige Studiengänge haben, wo wir im Wintersemester 2014/2015 als Studienanfänger zwei Leute in einem Studiengang haben, dann dürfen wir uns als Landesgesetzgeber doch mal die Frage stellen, ob das der richtige Weg ist oder nicht. Kann es vielleicht sein, dass Profilierung und Favorisierung von unterschiedlichen Interessengebieten der Professoren letztlich dazu führen, dass wir Steuergelder de facto nicht ordentlich verwenden?
Das ist ein Punkt, mit dem wir uns einfach auseinandersetzen müssen. Wenn ich mir anschaue, vom Jahr 2013/2014 zum Jahr 2014/2015 Wintersemester in Schmalkalden-Meiningen fangen beim Bachelor „Renewable Resources Engineering“ zwei Leute an. Im letzten Semester waren es 20. Der Trend ist quasi nach unten gehend. Da muss doch irgendwas falsch laufen. Wir als Landesgesetzgeber und Sie als Kontrollinstanz, als Ministerium können schon mal die Frage stellen: Hat das nicht auch etwas damit zu tun, dass wir Probleme haben, alle Studienanfänger in den jeweiligen Bereichen zu finden?
Vierter Punkt – Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft: Ich habe zum Thema „Drittmitteleinwerbung“ schon einiges gesagt. Gucken Sie sich das Thema „Innovative Gründungen“ an. Wir sind bei den innovativen Gründungen in den letzten fünf Jahren von 283 auf 242 zurückgegangen. Dadurch entsteht offensichtlich eine Fragestellung im Bereich der Förderung: Wie gehen wir damit um?