Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Amtsstubensammlung war zu exotisch, um daran festzuhalten, selbst als Wahlrecht, zumal die praktisch faire und chancengleiche Umsetzung zwischen den Kommunen mit Blick auf deren verwaltungstechnische Leistungskraft kaum zu verwirklichen ist.

Bürgerbegehren zur Abwahl von Bürgermeistern: Wenn in Thüringen das Prinzip der Direktwahl gilt, muss neben dem Gemeinderat auch den Bürgern das Recht zustehen, ein Bürgerbegehren einzuleiten.

(Beifall DIE LINKE)

Es gilt das dreifache Quorum des normalen Bürgerbegehrens zu Sachthemen – 21 Prozent. Damit ist ein ausreichender Schutz gegen Missbrauch eingebaut, zumal in der Vergangenheit sich auch Teile von Stadträten hier einen gewissen Missbrauch erlaubt haben. Und hier sei auch erinnert an den Vorfall in Eisenach, als Stadträte – ich mag dieses Wort eigentlich nicht – etablierter Parteien für einen NPD-Antrag stimmten. Bürgerbegehren auch zu Fragen der Betätigung der Kommune im Bereich von Unternehmen, zum Beispiel Gründung von Unternehmen – die entsprechenden Ziffern bzw. Regelungen aus dem bisherigen Ausschlusskatalog wurden gestrichen. Damit könnte zum Beispiel nun zweifelsfrei ein Bürgerbegehren mit Bezug auf die Verhinderung der Gründung einer kommunalen Kita GmbH gestartet werden.

Die Bindungswirkung der Ergebnisse von erfolgreichen Bürgerentscheiden wird erheblich verstärkt. Es findet eine zweistufige Regelung Anwendung: Die ersten zwei Jahre absolute Bindungswirkung, danach kann mit halbem Quorum ein Bürgerbegehren gegen abweichende Gemeinderatsbeschlüsse eingereicht werden. Auch in der Zeit der absoluten Bindungswirkung können Initiativen bei gegen diese Bindungswirkung verstoßenden Beschlüssen das oben genannte spezielle Bürgerbegehren starten. Der Rechtsweg gegen die Verletzung der Bindungswirkung bleibt ebenfalls offen.

Dass ein solch verstärkter Schutz notwendig ist, zeigen praktische Beispiele wie der Bürgerentscheid gegen einen Skilift in Steinach, der vom Bürgermeister bzw. vom Gemeinderat unterlaufen wird.

Kommen wir zum Ratsbegehren: Es war schon in der Reformdiskussion seit 2005 Gegenstand. Daher ist es nicht überraschend, dass es nun umgesetzt wird. Damit kann der Gemeinderat nach einer Zweidrittelmehrheitsentscheidung insbesondere umstrittene Themen bzw. Projekte von besonderer Bedeutung der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegen. Erfahrungen zeigen, dass in solchen Fällen die direkte Demokratie zu einer erhöhten Legitimation und vor allem Akzeptanz der Themenentscheidung sowie des Kommunalgremiums führt. Das Ratsbegehren ist keine Flucht aus der Verantwortung. Es ist Beweis von Respekt vor dem eigentlichen Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber und ihrem Recht, in der Demokratie eigentlich alle Entscheidungen selbst treffen zu können. Denn die Demokratie ist im Erleben und Verständnis der Bevölkerung in der gesamten Republik vielfältiger geworden. Und wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung auch zeigt, hat das der Zustimmung zur traditionellen Form der repräsentativen Demokratie auf keinen Fall geschadet. Im Gegenteil: Sie genießt noch immer die von allen Beteiligungsformen höchste Zustimmung und wird von den Menschen als die noch immer wichtigste Form der demokratischen Mitbestimmung eingeschätzt.

Redezeitende ist jetzt hier angezeigt und dabei hätte ich noch so viel zu sagen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gott sei Dank!)

Einen Satz erlauben Sie mir noch. Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ist der Erfolg einer langjährigen und gelungenen Zusammenarbeit zwischen dem „Bündnis für mehr Demokratie“ in Thüringen und den Koalitionsfraktionen. Es ist ein gelungenes Gemeinschaftsprojekt von parlamentarisch und außerparlamentarisch Aktiven und Organisationen. Solche Austausch- und solche Wechselwirkungen sind wichtig für eine lebendige, praktische, fundierte Demokratie.

Frau Müller, jetzt möchte ich Sie bitten, den Satz noch zu beenden.

Ein Satz, lieber Präsident! Lassen Sie mich sagen: Manche Ansammlungen von Gruppen – man mag manchmal sagen, das ist Schwarmintelligenz –, aber in Zeiten der rechten Seite ist es auch manchmal Rudeldummheit.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Müller, das hätten Sie jetzt lieber nicht sagen sollen. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Gern!)

Als Nächster hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, liebe Zuschauer, wie gesagt, den letzten Kommentar hätten Sie sich sparen können. So viel zum Demokratieverständnis.

Herr Kuschel, um noch einmal darauf zurückzukommen, Sie hatten vorhin die Enttäuschung geäußert, dass Thüringen hier einen Spitzenplatz einnehmen würde. Das hätten Sie schon viel eher haben können, wenn Sie den AfD-Anträgen für direkte Demokratie schon eher zugestimmt hätten und nicht unsere Anträge abgelehnt hätten.

(Beifall AfD)

Hier kann man nur sagen: AfD wirkt! Denn nur mit mehr Bürgerbeteiligung können wir die Menschen wieder für die Demokratie begeistern. Demokratie muss aktiv gelebt werden. Wenn Rot-Rot-Grün nun mit diesem Gesetzentwurf einen ersten Schritt hin zu mehr demokratischer Teilhabe der Bürger geht, dann ist das gut. Um es aber vorwegzunehmen: Es ist noch nicht gut genug. Es wäre besser, wenn Sie diesen Schritt auch auf der Landesebene gehen würden. Das hatten wir als AfD-Fraktion bereits mehrfach gefordert. Hier hat Die Linke noch nicht ihr Wahlversprechen eingelöst. Schauen Sie mal bitte selber, was Sie den Bürgern versprochen haben.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Machen Sie nicht gern!)

Am besten wäre es, wenn sich das Parlament ebenso bereit erklären würde, Anstrengungen für Volksentscheide auf der Bundesebene zu unternehmen. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es im Grundgesetz. Die Betonung liegt auf „wirken mit“. Dort steht nicht, dass die Parteien die Willensbildung übernehmen. Die Krise des Parlamentarismus ist offenkundig. Das Bedürfnis nach einer neuen Form der Teilhabe ist sehr groß geworden, ebenso das Anwachsen der Kluft zwischen Basisaktivisten und den Berufspolitikern wie auch hier im Landtag. Fast alle Parteien verzeichnen heute mehr Aus- als Eintritte. Das ist nicht einfach dem Zeitgeist geschuldet, sondern weist auf strukturelle Probleme innerhalb der Parteien hin – außer bei der AfD. Hier gibt es mehr Eintritte, denn bei uns funktioniert Demokratie, Herr Kuschel.

(Beifall AfD)

Wir brauchen eine Demokratiepolitik. Dieser Ausdruck dürfte Ihnen, liebe SPD, die jetzt hoffentlich nicht oder vielleicht doch einmal zuhört, eigentlich bekannt vorkommen. Man muss sich wirklich fra

(Abg. Müller)

gen, Rot-Rot-Grün, wie Sie sich gewunden haben müssen, um diesen Gesetzentwurf jetzt ins Plenum einzubringen. Man muss nur die Rede von Frau Müller vom September des letzten Jahres lesen. Da ging es auch um die Beteiligung der Bürger. Doch wovon sprach die Linke? Von der Umerziehung kleiner Kinder, damit sie auch ja die richtige Gesinnung haben, um an die Wahlurne treten zu dürfen, um dann ihre Stimme abzugeben und für eine Zeit zu begraben. Abstimmungen über Schienenverkehr sind gut, Abstimmungen über Minarette sind schlecht. Nicht wahr, liebe Damen und Herren von der SPD und Linken? Ob die Bürger draußen auf der Straße solch eine sozialistische Bevormundung wünschen, ist mehr als fraglich. Mit dem Blick auf die Details des Gesetzes lässt sich attestieren, dass Rot-Rot-Grün das Problem fehlender Bürgerbeteiligung vielleicht erkannt hat, nur die Lösung liegt heute leider noch nicht auf dem Tisch. Das Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene wird nicht dazu führen, dass Sie die Menschen zu viel mehr Beteiligung bewegen. Das liegt ganz einfach daran, dass Sie die direkte Demokratie noch immer als Gegensatz zur parlamentarischen Demokratie begreifen. Möglicherweise haben Sie das Demokratieprinzip nicht richtig verstanden. Demokratie ist aber die Einheit von direkter und repräsentativer Demokratie. Das darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie sehen zwischen beiden Formen einen Widerspruch, den wir von der AfD nicht sehen. Ich möchte Sie deswegen noch einmal an Artikel 20 des Grundgesetzes erinnern, ich zitiere: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ Dort steht ein „und“. Das bedeutet, dass alles unternommen werden muss, um den Menschen beide Formen der Willensbekundung zu ermöglichen. Oder sehen wir in unsere Thüringer Verfassung, dort steht in Artikel 45 geschrieben – ich zitiere auch hier: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid.“ Genau das leistet Ihr Gesetz aber nicht. Ich werde Ihnen das an einigen Punkten verdeutlichen. Sie haben nicht die Quoren abgesenkt. An diesem Punkt übernimmt das Gesetz die Regelung der Kommunalordnung. Dabei sind gerade Quoren ein Mittel, um die Beteiligung der Bürger an Abstimmungen zu verhindern. Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, dass aktive Bürger von der Abstimmung abgehalten werden, indem sie andere an der Abstimmung nicht beteiligen. Schon allein die Fairness gebietet es, dass eine Abstimmung nicht durch Fernbleiben und Passivität verhindert werden kann. Demokratie ist ein Abstimmungsverhalten, bei dem die Mehrheit über die Minderheit obsiegt. Wenn jemand ein Bürgerbegehren ablehnt, muss er eben zur Wahl gehen und sein Nein leisten. Deswegen haben Sie in diesem Gesetz das Fairnessgebot nach unserer Meinung nicht umgesetzt.

(Beifall AfD)

Darüber hinaus hätten Sie bei diesem Gesetzentwurf die Gelegenheit, auch noch die Unterschriftenleistung zum Zustandekommen des Bürgerbegehrens abzusenken. Auch damit würden mehr Vorlagen behandelt werden können. Das haben Sie nicht getan. Das spricht für sich. Laut § 14 Ihres Gesetzentwurfs benötigt das Bürgerbegehren mindestens 7 Prozent der Stimmberechtigten, höchstens aber 7.000 Unterschriften in vier Monaten. Das war auch schon in der Kommunalordnung so, da hat sich also nichts geändert. Gegen eine Absenkung der 7 Prozent wurde ausgeführt, dass eine niedrige Hürde dazu führen würde, dass zu viele Bürgerbegehren gestellt würden. Das wiederum würde den Gemeinderat überlasten oder ihn sogar lahmlegen. Diese Argumentation ist aber nicht richtig. Es zeigt vielmehr, dass beide Bereiche voneinander getrennt bleiben sollen – einerseits die Arbeit des Gemeinderats, andererseits die direkte Demokratie durch Bürgerbegehren. Das ist eine überholte Sicht der Dinge. Es muss darum gehen, dass beides ineinander greift. Das heißt aber, dass die Hürden für Bürgerbegehren gesenkt werden müssen. Das Volk trägt den gewählten Gemeinderatsmitgliedern seine Wünsche vor. Es geht um eine Zusammenarbeit und die bedarf möglichst geringer Hürden für die Teilnahme der Bürger. Ihr Gesetzentwurf folgt einer veralteten Sicht der Dinge, in der direkte Demokratie und die Entscheidung des Gemeinderats als zwei unterschiedliche Bereiche angesehen werden, deren Schnittmenge klein gehalten werden soll. Aber es geht gerade darum, beide Abstimmungsformen miteinander zu verflechten.

Etwas stutzig macht uns § 2 Ihres Entwurfs und die dort ausgeführten Stimmrechte. Wir empfehlen die analoge Anwendung des jetzt geltenden Wahlalters auf kommunaler Ebene von 16 Jahren. Vor allem ist die Stimmberechtigung für Bürger und auch Asylbewerber, die von außerhalb der EU kommen, kritisch zu prüfen, da – wie gesagt – diese bereits nach drei Monaten Aufenthalt an dem jeweiligen Ort gewährt wird.

Das Gesetz schafft die Amtseintragung ab. Sie als Linke feiern das als Fortschritt – das kann nicht so sein. Mag diese Abschaffung auf den ersten Blick auch wie ein Fortschritt aussehen, so entlarvt es sie doch für Ihr Demokratieverständnis von Rot-RotGrün. Es zeigt sich an dieser Stelle ganz deutlich, dass Sie die freie Sammlung und die Amtseintragung gegeneinander stellen, denn wenn es Ihnen darum ginge, wirklich die direkte Demokratie zu stärken, dann würden Sie zulassen, dass die freie Sammlung und die Amtseintragung zugleich möglich wären. So wurde dies von uns auch schon mehrfach gefordert, in Reden und auch in Anträgen. Es wurde auch missverstanden, darauf will ich noch einmal zurückkommen, Frau Hennig-Wellsow hat es bewusst missverstanden. Es gäbe dann zu

gleich die freie und die Amtseintragung, das haben wir damals gefordert, dass das parallel sein soll. Jede Sammlung der Unterschriften würde sowohl frei als auch in Amtsstuben durchgeführt werden können. Man darf daraus keinen Gegensatz machen, so wie Sie das tun.

(Beifall AfD)

Wer die Bürger wirklich beteiligen will, der öffnet dafür alle Wege, das heißt nicht, freie Sammlungen gegen amtliche auszuspielen, sondern das heißt, beides ermöglichen, beide zugleich zuzulassen und damit die Örtlichkeiten und Möglichkeiten zur Stimmabgabe zu maximieren – aber sie wollen es ja minimieren –, das aber haben Sie hier bewusst unterlassen. Auch deswegen bleibt das Gesetz hinter unserem Antrag von September letzten Jahres zurück.

Das Gesetz sieht eine Kostenerstattung für die Aufwendungen für zustande gekommene Bürgerbegehren vor. Das ist auf den ersten Blick erst einmal zu loben. Doch wenn man genauer hinsieht, wird der eigentliche Sinn der Regelung deutlich. Erst ab einer Größe von 10.000 Einwohnern können Kosten erstattet werden. Dieser Wert soll im Rahmen der Ausschussberatung auf unter 6.000 abgesenkt werden, schlagen wir vor, damit er der zukünftigen Durchschnittsgemeinde entspricht. Fakt ist, dass die notwendigen 10.000 Bürger zur Kostenerstattung in diesem Gesetzentwurf für ihr Leitbild der Großgemeinden stehen. Dieses Gesetz gehört somit eng zur Gebietsreform und soll deren Leitbild untermauern. Das bedeutet, so wie es die Linke bereits im letzten September ausgeführt hat: Demokratie ja, aber nur zu bestimmten Bedingungen, die Rot-Rot-Grün von oben festlegt, ohne die Bürger zu fragen. Aber wir von der AfD möchten nicht schwarz-weiß malen.

Einige Punkte des Gesetzentwurfs gehen mit unseren Forderungen konform, die wir, wie gesagt, bereits im September letzten Jahres hier vorgetragen haben. Dazu gehört die Aufhebung des Kopplungsverbots von Abstimmungen und Wahlen, dazu gehört ebenso die Fristsetzung für die Zeit zwischen Bürgerbegehren und -entscheid. Allerdings sind das eben nur die hinreichenden, aber nicht die notwendigen Bedingungen für mehr Beteiligung. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir gern zu. Eventuell kommen die Altparteien hiernach zur Überzeugung, dass dem Bürger mehr Mitsprache eingeräumt werden muss, so wie es auch unsere Thüringer Verfassung vorsieht.

Was auch nicht sein kann, ist, dass in Jena beispielsweise demokratische Bürger, die gemäß Grundgesetz ihre Meinung äußern wollen, dort von Personen mit Stahlkappen organisiert niedergetreten werden. Das ist keine Form von Demokratie.

(Beifall AfD)

Wir danken natürlich auch dem „Bündnis für mehr Demokratie“ e. V. für die bisherige Arbeit. Wir möchten Sie auffordern, diese Arbeit noch zu intensivieren und so fortzusetzen. Denn im Bereich der direkten Demokratie stehen wir hier leider erst am Anfang und auch in ganz Deutschland erst am Anfang. Schließen möchte ich mit einem Zitat, mit den Worten von Willy Brandt:

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Untersteh‘ dich!)

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hören Sie gut zu: „Die Demokratie ist uns keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit.“ Vielen Dank, liebe Zuhörer.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Kießling. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, ich möchte auch meine Rede damit beginnen, dem Verein „Mehr Demokratie“ ganz herzlich zu danken. Dieser Gesetzentwurf ist eine wunderbare Zusammenarbeit von außerparlamentarischer und parlamentarischer Demokratie – genau so muss es in einem Land auch sein.

Herr Kießling, wen würden Sie denn fragen, wenn Sie ein gutes Gesetz für mehr Demokratie machen wollen würden? Sie würden doch wahrscheinlich den Verein „Mehr Demokratie“ fragen. Sie würden sich doch auf die Expertise dort verlassen. Genau das haben wir getan. Deshalb ist es so absurd, was Sie in Ihrem Beitrag hier vorgetragen haben – absurd und inhaltlich komplett entleert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gelebte Demokratie braucht direkte Demokratie, wir wollen eine Kultur des Gehört-Werdens leben. Bürgerinnen und Bürger sind nicht lästige Bittsteller, sondern sie sind kompetente, verantwortungsvolle Sachwalter ihrer eigenen Angelegenheiten. Dieser Gesetzentwurf unterstreicht das und macht die Stellung der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden und auf der kommunalen Ebene stark.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen war noch im Jahr 2014 auf Platz 14 von 16 möglichen Plätzen bei der Anwendung von Elementen der direkten Demokratie. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass wir Hürden abbauen

(Abg. Kießling)