und damit die Verfahren der direkten Demokratie stärken. Wir werden zum Beispiel – und da sind einige Dinge schon genannt worden – das Recht auf Beratung stark machen und ausbauen. Es kann nicht sein, dass über 35 Prozent der Initiativen, die sich starkmachen und ein Volksbegehren oder Bürgerbegehren durchführen wollen, am Ende wegen formaler Gründe abgelehnt werden müssen. Hier brauchen Bürgerinnen und Bürger eine echte, eine gute, eine progressive Beratung. Das bringen wir mit diesem Gesetzentwurf auf den Weg.
Wir wollen auch die Unterschriftsleistung vereinfachen. Jeder, der schon mal Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt hat, weiß, dass er schon am Anfang erst mal klären muss: Bist du unterschriftsberechtigt nach dem Alter, nach dem Wohnort usw. Das muss man alles durchdiskutieren. Wenn man dann noch weiß, dass es früher nicht am Tage der Unterschriftsleistung gelten musste, sondern am Endtag des Bürgerbegehrens, dann weiß man, wie kompliziert das war. Wir bringen den Akt der Unterschriftsleistung mit der Berechtigung, die Unterschrift leisten zu können. Das ist eine enorme Vereinfachung insgesamt im Verfahren. Jeder kann an dem Tag überprüfen: Bin ich heute Einwohner dieser Gemeinde, habe ich schon das entsprechende Wahlalter? Und dann ist die Sache in Ordnung.
Genauso werden wir eine Frist einführen. Dieses manchmal gar nicht beabsichtigte, aber unnötige Abwarten zwischen einem erfolgreichen Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid wird jetzt abgeschafft werden. Wir haben eine klare Drei-MonatsFrist, dann muss der Bürgerentscheid auf den Weg gebracht sein. Und die Initiatoren werden auch mitreden können bei der Frage des Tages, an dem abgestimmt werden soll. Wir hören auch auf mit der unsinnigen Spaltung, dass ein Bürgerbegehren niemals gemeinsam mit einer Kommunalwahl durchgeführt werden kann. An dem Tag, an dem die Menschen an die Urne gehen, sollen sie nicht nur eine, sondern vielleicht auch zwei oder gar drei Entscheidungen treffen können. Das ist wichtig, auch um Kosten zu sparen und um kommunales Zusammenarbeiten stark und gut zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Informationspflichten sind schon benannt worden und vieles mehr. Wir wollen auch die Möglichkeit eröffnen, in Ortsteilen Bürgerbegehren durchzuführen. Das ist wichtig und, Frau Holbe, ich glaube, Sie hatten das zu Recht gelobt. Bisher gab es diese Möglichkeit nicht, wir eröffnen sie jetzt. Es ist wichtig, dass wir bis hinunter in unsere untersten Gliederungen, unsere Gemeinden, solche direktdemokratischen Verfahren anwenden können.
Nicht ganz verstanden, Frau Kollegin Holbe, habe ich Ihre Kritik. Ich hoffe eigentlich nur, dass ich es falsch verstanden habe. Sie werfen uns bestimmt
nicht vor, dass wir die Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hier einführen würden, weil das ja nicht stimmt. Es gibt schon seit Langem die Möglichkeit, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch einen Volksentscheid oder einen Bürgerentscheid abgewählt werden. Bisher war es aber nur der Stadtrat oder der Gemeinderat, der das beantragen konnte. Das ist für uns eine Ungerechtigkeit oder sagen wir es so: Da, wo der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin direkt gewählt wird, muss auch die Bevölkerung die Möglichkeit haben, in einem besonderen Fall zu sagen: Wir wollen hier noch mal darüber diskutieren, ob sie oder er uns wirklich auch richtig vertritt. Warum soll man das nicht den Bürgerinnen und Bürgern in die Hand geben? Und warum soll das ein Angriff – so wie Sie es, denke ich, gesagt haben – auf den ländlichen Raum sein? Das hat überhaupt nichts mit dem ländlichen Raum zu tun. Es gibt Gemeinden, Kommunen immer auch auf der urbanen Ebene, aber natürlich auch auf der ländlichen Ebene. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Kritik fällt wirklich ins Leere.
Wir haben auch – und da sind sich, glaube ich, alle einig – den Alternativvorschlag stark gemacht in unserem neuen Gesetz. Wir kommen weg von diesem einfachen Ja oder Nein hin zu einem gut, besser oder noch besser. Das ist wichtig, um auch direktdemokratische Verfahren weiter zu qualifizieren, weg vom einfachen Ja oder Nein hin zu einer wirklichen Diskussion, zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung in der Gemeinde, in der kommunalen Ebene, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Ratsbegehren haben wir stark gemacht. Ratsbegehren sind immer wieder umstritten. Warum soll ein gewähltes Parlament, das natürlich auch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, seine durch Wahl übertragene Macht auszuüben, die Macht abgeben? Der bayerische Städtetagspräsident – in Bayern gibt es viel Erfahrung mit diesem Element – hat dazu Folgendes gesagt, ich zitiere: „Die Kommunalpolitik stand anfangs teilweise diesen Instrumenten der direkten Demokratie skeptisch gegenüber, schließlich will ein Bürgermeister seinen Ort zusammenhalten und Polarisierungen vermeiden. Stadträte wollen sich als demokratisch legitimierte Repräsentanten Entscheidungen nicht aus der Hand nehmen lassen, da sie in der Verantwortung stehen. Bürgerbegehren sind oft ein Zeichen dafür, dass breite Unzufriedenheit zu einem politischen Thema herrscht, sie sind zuallererst immer eine Art Qualitätskontrolle für die politische Kommunikation. Auch Ratsbegehren, also vom Gemeinderat selbst veranlasste Volksabstimmungen, können als Ergänzung, ja sogar als Stärkung der repräsentativen Demokratie dienen.“
Also nicht das, was Sie aufgemacht haben, Herr Kießling, dass irgendjemand hier einen Zwiespalt säen würde, sondern beides gehört zusammen. Beides wird durch dieses Gesetz enger zusammengebracht, und zwar in einer partnerschaftlichen, nicht in einer vermischten, sondern in einer partnerschaftlichen, eigenen Rechtsposition der Mitglieder in der Gemeinde oder in der Stadt und denjenigen, die durch Wahl bestimmt waren. Es ist ein offensives Aus-der-Hand-Geben von Macht in den Stadtratsparlamenten in der Situation, wo man eine große Einigkeit dazu hat. Wir wollen das den Menschen, den Bewohnerinnen unserer Gemeinde selbst überlassen. Ich finde, man muss nicht alles gut finden, was Rot-Rot-Grün macht, aber dieses Gesetz zu klassifizieren als eines, das Bürgerbeteiligung eher verhindern sollte, ist einfach nur absurd und vollkommen daneben liegend. Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man als vermutlich letzter Redner in einer Einbringungsdebatte für ein neues Gesetz das Wort bekommt, dann hat man gleich mehrere Vorteile. Man hat zum einen die Argumente der Fraktionen hier zur Kenntnis genommen, kann auf das eine oder andere reagieren, was ich im Anschluss auch gern in einigen Fällen tun will, und man braucht aber auch nicht alles zu wiederholen, was an sachlichen und fachlichen Argumenten hier eingebracht worden ist. Insofern kann ich mich bedanken bei meinen Kollegen Kuschel, Müller und Adams, die den Gesetzentwurf, der Ihnen hier vorliegt, wirklich schon sehr detailliert dargelegt haben. Ich möchte das um einen Aspekt ergänzen, meine Damen und Herren, der so in dieser Deutlichkeit hier noch nicht zur Sprache gekommen ist.
Sie wissen ja, meine Damen und Herren, dass die Koalition gemeinsam mit der Landesregierung ein weiteres, die kommunale Ebene in den nächsten Jahren sehr nachhaltig veränderndes Reformwerk in Angriff nehmen wird. Ich meine die Verwaltungsund Gebietsreform. Wenn es in den letzten Wochen und Monaten ein Argument in der Debatte um diese Reform gibt, dann sind es die Sorge und die Angst, die von einigen in den vielen Diskussionsrunden artikuliert werden, an denen ich persönlich auch schon teilgenommen habe, dass in Zukunft in größeren kommunalen Strukturen die Frage von Bürgerteilhabe, Bürgerbeteiligung mit diesen Struktu
Meine Damen und Herren, die Antwort auf diese Frage liegt bei Ihnen auf dem Tisch. Das ist genau dieser Gesetzentwurf. Er ergänzt sozusagen die Schritte, die wir bei dem anderen Reformvorhaben noch gesetzgeberisch hier einbringen werden. Ich meine da ganz konkret das Vorschaltgesetz, das derzeit in der Regierung im Geschäftsgang ist. Sie werden sehen, dass wir dort in Fragen von Ortschaftsrecht, von Bürgerbeteiligung auf Ortsteilebene Veränderungen vornehmen. Dieser Gesetzentwurf zu mehr Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene wird für die Zukunft sicherstellen, dass auch in größeren Einheiten, in größeren Gemeinden die Bürgerbeteiligung, die Bürgerteilhabe nicht schwächer werden wird, nicht kleiner werden wird, weil nämlich die Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden, ihre politischen, kommunalpolitischen Auffassungen viel konkreter und viel direkter an den Mann bzw. an den Rat zu bringen, als das bisher der Fall gewesen ist.
Insofern ist das wirklich auch für dieses Reformvorhaben einer Gebietsreform ein sehr sinnvoller ergänzender Gesetzentwurf. Es ist auch nicht ohne Grund, dass wir das weitgehend zeitlich parallel hier im Thüringer Landtag im Geschäftsgang haben. Das ist der inhaltliche Aspekt, den ich zu denen, die meine Kollegen schon vorgetragen haben, noch ergänzen möchte.
Nun, meine Damen und Herren, zu einigen Argumenten, die ich sowohl heute hier in dieser Debatte, aber auch durch die eine oder andere pressemäßige Publikation der Oppositionsfraktionen in den letzten Tagen zur Kenntnis genommen habe. Wenn ich das, was uns aus den Reihen der CDUFraktion erreicht hat, zusammenfassen möchte, dann kann ich sagen: Okay, ich habe schon heftigere, ich habe schon deutlichere Kritik an Gesetzentwürfen der Koalition wahrgenommen, als das jetzt hier bei diesem der Fall gewesen ist. Die Kritik ist dann doch eher moderat und ist dann auch ein Stück weit sehr kleinteilig. Das mag okay sein, ich will auf einiges eingehen.
Frau Kollegin Holbe hat in ihrer Rede und auch der Kollege Scherer hat in seiner Pressemitteilung vom 9. März kritisiert, dass wir jetzt die Verantwortung, Entscheidungen zu treffen, vom Gemeinderat wegnehmen, indem wir das sogenannte Ratsreferendum einführen, also die Möglichkeit für den Gemeinderat, bestimmte wichtige, tiefgehend relevante Fragen auch den Bürgerinnen und Bürgern zum Entscheid vorzulegen, dass das damit die Verantwortung vom Rat wegnimmt. Meine Damen und Herren, das sehe ich so nicht, denn ich bin auch schon seit über 20 Jahren, seit der friedlichen Re
volution, Mitglied auf der kommunalen Ebene, Gemeinderat, Kreistag, und ich kann sagen, dass wir vor allem im Gemeinderat sehr oft vor der Frage standen oder uns sehr oft die Möglichkeit gewünscht hätten, eine Frage den Bürgern mit zur Entscheidung vorzulegen. Das soll nicht heißen, dass der Rat sich um die Entscheidung drückt. Deswegen haben wir auch das Quorum, wenn Sie genau hinschauen. Wir haben ein nicht zu verachtendes Quorum eingeführt, damit das Ratsreferendum überhaupt erst zum Tragen kommt – mit einer Zweidrittelmehrheit. Im Rat muss das beschlossen werden, dass man das tut. Das ist also auch etwas, was ein Ausdruck dessen ist, dass wir die Verantwortung für die gewählten Räte an dieser Stelle nicht wegnehmen wollen.
Liebe Frau Kollegin Holbe, zum Stichwort „Amtseintragung“, die Frau Müller hat es vorhin – glaube ich – schon gesagt, sie hat mutigerweise gesagt, dass das weltweit einmalig war; das stimmt insofern, wenn man jetzt die Welt mal auf Thüringen beschränkt, ausnahmsweise, aber dann ist dieser Satz korrekt. Die Amtseintragung – und ich weiß, wovon ich rede, weil ich damals wie so einige Kolleginnen und Kollegen hier bei der Entstehung des damaligen Gesetzes mit dabei war –, da kann ich Ihnen sagen, dass Ihre Fraktion, die damals ja noch alleine die politische Verantwortung getragen hat, mitnichten Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bei der Amtseintragung im Sinn gehabt hat.
Das war nämlich genau das Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man wollte eben nicht, dass das Instrument von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu oft die kommunalpolitischen Kreise mancher Bürgermeister und Räte stört, sondern hat sich dann überlegt, wie kriege ich das am besten kanalisiert. Und der Gang eines Bürgers in die Amtsstube, um seine Unterschrift vor den Augen der Verwaltung zu geben für ein bestimmtes Vorhaben, was sich ja in der Regel gegen etwas richtet, was von Verwaltung oder Rat oder Bürgermeister initiiert wird, das war damals ganz klar dafür gedacht und ganz klar dafür eingeführt, die Initiativen bürgerlichen Engagements nicht ausufern zu lassen. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen und das sage ich auch noch genauso klar: Das schaffen wir ab. Es gibt nichts Freieres als eine freie Sammlung. Dabei bleiben wir.
Und ein Satz noch, der Kollege Adams ist freundlicherweise schon darauf eingegangen: Sie haben – ich habe mir das wirklich notiert – moniert, wir würden die Abwahl der Bürgermeister erleichtern. Das ist nun wirklich Unsinn. Es tut mir leid, das so sagen zu müssen. Ich will das auch gern erklären. Die
Abwahlmöglichkeiten für Bürgermeister, die gibt es ja in der Kommunalordnung schon vom ersten Tag ihrer Existenz, nämlich durch Abwahl durch das Volk. Es geht um das Eröffnungsverfahren oder wie das Abwahlverfahren initiiert wird. Das geht jetzt ausschließlich – ich sage das immer etwas salopp – mit dem Doppelbeschluss des jeweiligen Rates innerhalb von zwei Wochen. Also ausschließlich der Stadt- oder Gemeinderat kann ein Abwahlverfahren initiieren. Da sage ich Ihnen aber ganz offen – und ich war selber Bürgermeister –, die Leute sind alle direkt gewählt, von den Bürgern. Warum soll der Bürger, wenn er nicht einverstanden ist mit dem, was der Bürgermeister so treibt, über ein Begehren dessen Abwahl initiieren? Ob es dazu kommt, das ist immer noch der Gesamtheit der Bevölkerung vorbehalten und daran ändern wir auch nichts. Also insofern: Viel Aufregung um relativ wenig, meine Damen und Herren.
Damit will ich es aber auch schon an Erklärung, was die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion an Kritik hier vorgebracht haben, belassen. Aber die Krönung oder – wenn man so will – der Gipfel, der kommt natürlich zum Schluss. Ich meine damit natürlich nicht die Rede, die Herr Kollege Kießling hier als Vertreter der AfD-Fraktion gehalten hat. Das war nun wirklich – Entschuldigung, wenn ich das so sage – eine intellektuelle Zumutung, was Sie uns hier geliefert haben.
Ich habe mir hier mal Ihre Pressemitteilung vom 9. März, nachdem die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt haben, herausgezogen. Ich wollte das eigentlich erst gar nicht glauben, was ich da las, aber es steht tatsächlich schwarz auf weiß hier. Sie haben also moniert – ich zitiere jetzt mal aus der Pressemitteilung, da kommen wir wahrscheinlich am Weitesten: „Nicht von der Hand zu weisen“ – Zitat AfD jetzt – „ist […] der eklatante Widerspruch zwischen der Stärkung der Direktdemokratie auf der kommunalen Ebene einerseits, bei gleichzeitiger Ablehnung jeglicher Bürgerbeteiligung auf Landesebene andererseits.“ „Ablehnung jeglicher Bürgerbeteiligung auf Landesebene“ – meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Kollege Kießling, haben Sie eigentlich schon mal das Handbuch für Abgeordnete in der Hand gehabt? Da ist die Verfassung abgedruckt. Sie haben vorhin richtigerweise den Artikel 45 zitiert – alle Macht geht vom Volke aus. Sie hätten mal weiterlesen sollen. Ich habe Ihnen das ausgedruckt, ich habe es Ihnen mitgebracht, aber nur den einen Artikel. Sie hätten mal weiterlesen müssen bis zum Artikel 82, dazu müsste Ihre Lesekompetenz eigentlich reichen. Artikel 82 sagt also aus in Absatz 1: „Die nach Artikel 46 Abs. 2 wahl- und stimmberechtigten Bürger können ausgearbeitete Gesetzentwürfe im Wege des Volksbegehrens in
den Landtag einbringen.“ Wo ist denn hier an dieser Stelle die Ablehnung jeglicher Bürgerbeteiligung auf Landesebene?
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Mitglieder dieses Hauses haben vor 15 Jahren schon auf der Straße gestanden, haben Unterschriften gesammelt, damals noch nach viel schwereren Quoren, um ein Volksbegehren
in Gang zu setzen, das die Quoren für künftige Volksbegehren herabsetzt. Und genau die gleichen Leute haben ein paar Jahre später wieder auf der Straße gestanden und haben sich für die jetzt im Gesetz verankerten Quoren und Regelungen für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene eingesetzt. Wir haben über 15 Jahre für dieses Reformwerk gekämpft und jetzt gestalten wir das so, wie wir der Meinung sind, dass es unsere Thüringer Bürgerinnen und Bürger am meisten voranbringt. Und wenn Sie hier sagen, wir sind an der Stelle die Letzten in der Bundesrepublik, dann weiß ich nicht, auf welchem Planeten Sie leben und in welchem Staat Sie leben, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Höhn. Sie haben eben schön auf die Thüringer Verfassung verwiesen. Was sich mir jetzt so ein bisschen als Frage stellt, ist: Reicht Ihnen denn in der Praxis die Möglichkeit, Volksbegehren zu stellen? Also reicht Ihnen denn die derzeitige Praxis, reicht Ihnen denn der Umfang, wie diese theoretische rechtliche Möglichkeit in der Verfassung auch wahrgenommen wird, schon aus oder sehen Sie da auch Reformbedarf wie wir?
Meine Damen und Herren, so wie die Instrumente für Volksentscheide und Volksbegehren auf Landesebene derzeit ausgestaltet sind, ist das ein Ergebnis eines – und da wiederhole ich mich gern, Herr Kollege – jahrelangen, man kann schon wirklich sagen, mehr als ein Jahrzehnt währenden Kampfs von vielen Mitgliedern dieses Hauses, die
dafür gekämpft haben. Sie hätten mal die Regelungen vorher kennen sollen. Wir haben diese Instrumente geschaffen und es gab Volksbegehren. Ja, ich halte die für ausreichend, was nicht heißt, dass wir sie nicht in Zukunft weiterentwickeln, auch auf Landesebene. Dazu brauchen wir Ihre Vorschläge, die wirklich jenseits der Realität und jenseits jeglichen gesetzgeberischen Sachverstands sind, nun wahrlich nicht, Herr Kollege.
So, meine Damen und Herren, ich will Ihnen damit sagen, dass das, was uns hier vonseiten der AfDFraktion an gesetzgeberischer Initiative angeboten worden ist und was hier an Kritik an unserem Gesetzentwurf für mehr Demokratie auf kommunaler Ebene offeriert worden ist, ungefähr die Höhe des Niveaus von Fußgelenken hat. Sie müssten erst mal viel dafür arbeiten, viel dafür tun, dass Sie überhaupt auf Kniehöhe kommen. Aber das fällt Ihnen wahrscheinlich entsprechend schwer.
Ich kann an dieser Stelle nur noch mal alle Mitglieder dieses Hauses ermuntern, sich an der jetzt folgenden Debatte in den Ausschüssen und dann in der zweiten Lesung hier im Haus mit viel Sachverstand und mit viel Engagement zu beteiligen. Ich wünsche mir das jedenfalls im Interesse dieses Gesetzentwurfs, der für unsere Bürgerinnen und Bürger in Thüringen nun weiß Gott einen deutlichen Fortschritt darstellt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Abgeordneter Höhn, vielen Dank für Ihren Beitrag, also persönliche Anschuldigungen, das Niveau lässt sehr zu wünschen übrig, muss ich sagen. Zur Abschaffung der Unterschriftensammlungen in den Ratsstuben haben Sie angeführt, die Bürger müssten hin, und wenn sie dagegen stimmen, dann wäre das nicht gut. Aber Sie haben selber ausgeführt, es gibt die Möglichkeit des Ratsbegehrens und da ist auch der Bürger eingeladen, dort mitzuwirken. Warum sollte bei einem Ratsbegehren nicht der Bürger auf die Amtsstube gehen, um dort seine Unterschrift leisten zu können? Das können Sie mir mal erklären! Woran wir Kritik geübt haben, ist zum Beispiel, ein Ratsbegehren, was erst mal positiv ist, dann auf Landesebene einzuführen. Damals haben Sie bei der AfD entsprechend dagegen gestimmt. Das will ich nur mal mit auf den Weg geben. Ihre Lesekom
Danke schön, Herr Kießling. Herr Minister, es gibt noch eine weitere Wortmeldung aus dem Plenum. Lassen Sie die zu?