Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

gens, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, im Interesse der Kommunen, der Verbände – die IHK wurde vorhin genannt und viele andere – die tatkräftige Unterstützung aller, vor allen Dingen jener, die am Ende im Bundestag darüber entscheiden, wie die EEG-Novelle aussieht. Die Demonstration vergangene Woche hier vor dem Thüringer Landtag war Ausdruck für einen breiten Schulterschluss mit der Landesregierung vom Bauernverband über Unternehmer bis hin zu Umweltverbänden. Viele, die gemeinsam gesagt haben: Korrigiert das, was ihr jetzt beim EEG vorhabt in die richtige Richtung! Im Bewusstsein der Notwendigkeit einer breitestmöglichen Allianz habe ich deswegen auch die Bundestagesabgeordneten angeschrieben und im Interesse Thüringens um Unterstützung gebeten. Für die SPD hat Claudio Lemme zugesagt, sich mit Nachdruck insbesondere für den Bereich Biomasse einzusetzen. Für die CDU hat Herr Hauptmann zumindest für die CDULandesgruppe zugesichert, dass er das Thema erkannt hat. Aber noch mal: Das Jahr 2014 markierte den Schlusspunkt der Förderung der Biomasse. Ich glaube, hier muss man noch mal miteinander reden. Die Bauern sagen uns ganz klar, der regulatorische Rahmen seit 2014 stranguliert die Bestandsanlagen und bremst den Neubau aus. Nichts anderes kann man sich draußen angucken.

Deswegen kämpfen wir als Thüringer Landesregierung kompromisslos, weil es sich lohnt, nicht nur für die Unternehmen, sondern am Ende auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für den Klimaschutz, weil es sich lohnt für all jene, die der festen Überzeugung sind, dass wir den richtigen Weg gehen. Deswegen werden wir auch, wenn es dann am 31. Mai bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zur Entscheidung kommt und sich die Eckpunkte der Länder noch einmal vorgenommen werden, noch mal deutlich machen: Die Landesregierung steht dafür, dass es keine Deckelung gibt, eine Sicherung der Akteursvielfalt, eine langfristige Sicherung des Photovoltaikausbaus, eine verbindliche Regelung für Biomasseanlagen, eine regionale Vermarktung von Grünstrom. Wir stehen für den Ausbau der Erneuerbaren, der flächendeckend, dezentral, regional, differenziert und zu vertretbaren gesamtwirtschaftlichen Kosten laufen muss. Wir sind diejenigen, die mehrfach vorgeschlagen haben, die Netzentgelte solidarisch zu wälzen. 12 von 16 Bundesländern würden davon profitieren. Dafür treten wir ein.

Wenn am 31. Mai die Ministerpräsidenten entscheiden, dann ist die Reise noch längst nicht zu Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann ist das, was am Pfingstsonntag zu beobachten war, auch nur noch mal ein Fingerzeig. Am Pfingstsonntag wurde für mehrere Stunden das komplette Stromnetz 100 Prozent erneuerbar bespeist, das wird es in diesem Jahr noch öfter geben. Und viel

leicht trägt die Tatsache, dass die Bundesrepublik erneuerbar ist und wir damit auch Vorbild in ganz Europa sind, dazu bei, dass es am Ende auch weise, gute und vor allen Dingen richtungsweisende Entscheidungen für das Land Thüringen gibt, wenn der Bundestag über die EEG-Novelle 2016 entscheidet. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktionen steht jetzt noch 1 Minute Redezeit zur Verfügung. Herr Abgeordneter Gruhner.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich will noch zwei Anmerkungen machen. Erstens, es kommt von Ihnen immer das Argument, wenn man die Kostenseite beim Ausbau der Erneuerbaren im Blick hat, dann würde man den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen und damit Arbeitsplätze vernichten. Wir haben seit Einführung des EEG fast eine Verdopplung der EEG-Umlage. Die Kosten steigen weiter, wenn wir hier nichts machen. Wissen Sie, wie viele Arbeitsplätze das kostet?

(Beifall CDU)

Das ist eine verlogene Debatte, die Sie führen. Wir werden viel mehr Arbeitsplätze verlieren, wenn wir tatsächlich nicht dafür sorgen, dass unsere Unternehmen wettbewerbsfähige Energiepreise haben. Und dann will ich Ihnen sagen, Sie haben hier deutlich gemacht, diese Landesregierung würde dafür stehen, dass sie vertretbare Kosten erreichen will. Wenn Sie Sonderboni für windschwache Gebiete haben wollen, kostet das Milliarden. Wenn Sie keine Deckelung wollen, wird das weitere Milliarden im Bereich des Redispatches kosten. Das wissen Sie alles. Und wenn Sie dann davon reden, Sie wollen eine sogenannte De-minimis-Regelung für Bioenergie-Genossenschaften,

Herr Gruhner, Ihre Redezeit!

dann wissen Sie auch, dass diese Regelung vorsieht – ich komme zum Ende –, dass das erlauben würde, dass bis zu sechs Anlagen mit bis zu 6 Megawatt gebaut werden können.

Ihre Redezeit ist um.

(Ministerin Siegesmund)

Das machen Ihnen heute alle großen Betreiber. Da brauchen Sie nicht mit kleinen Bürgerenergiegenossenschaften anfangen. Deswegen ist das verlogen, was Sie hier an Argumenten vorbringen.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Harzer zu Wort gemeldet. Und ich bitte wirklich darum, 1 Minute einzuhalten.

Herr Gruhner, vielleicht sollte man sich auch mal mit Tatsachen beschäftigen. Seit 2011 sinken die Stromkosten im industriellen Bereich und haben mittlerweile einen Stand von 2005 erreicht. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass viele Unternehmen, stromintensive Unternehmen, von der EEGUmlage befreit werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kleine und mittlere Unternehmen haben nachgewiesenermaßen höhere Stromkosten, das ist richtig. Aber dafür haben sie auch ihre Energieeffizienz gesteigert. Die Landesregierung unterstützt mit Clean Invest genau Energieeffizienzmaßnahmen, damit diese Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Der jährliche Exportüberschuss in Deutschland zeigt, dass die Unternehmen trotz dieser Kosten in Deutschland – einmal sind es die Lohnkosten, einmal sind es die Standortkosten, einmal sind es die Stromkosten, Ihnen fällt immer wieder etwas ein, aber es passiert trotzdem nichts. Die Wirtschaft bricht nicht zusammen, die Wirtschaft ist flexibel und die Wirtschaft geht damit um, denn sie verdient auf der anderen Seite natürlich auch an den entsprechenden Investitionen, die dadurch getätigt werden.

Und noch etwas zu den Bürgerinnen und Bürgern: Circa 2,5 Prozent der Haushaltskosten sind Stromkosten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Kobelt.

Herr Gruhner, wenn Sie von „verlogen“ sprechen, dann müssen Sie auch mal klar sagen, selbst die EEG-Umlage besteht nicht nur aus Kostenteilen, die die Erzeuger von erneuerbaren Energien bekommen, sondern diese sind nämlich in den letzten Jahren, wenn man diesen reinen Kostenblock be

trachtet, sogar gesunken. Die gesamte EEG-Umlage ist gestiegen, weil Sie oder Ihre Partei in der Bundesregierung dafür gesorgt haben, dass die Ausnahmetatbestände für Erneuerbare-EnergienUmlage-Zahlungen sich erweitert haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben hier die Situation, in der Golfplatzbetreiber und Geflügelhofbetreiber von der EEG-Umlage befreit sind und dadurch die Bürgerinnen und Bürger und der Mittelstand belastet werden. Das ist der falsche Weg. Die Kostensteigerung haben Sie zu verantworten.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: CDU – doch nicht bürgerfreund- lich!)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und ich schließe den vierten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den fünften Teil auf

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Unfallopfer schützen und Behinderung von Rettungskräften auch in Thüringen effektiv bekämpfen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2164

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneter Marx das Wort.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es scheint, in den letzten Monaten häufen sich die Meldungen, lesen wir in Zeitungen, haben wir Berichte auch in anderen Medien, wo es darum geht, dass Gaffer Unfallbeseitigungsfolgen verhindern, dass Rettungskräfte behindert werden, dass Schaulustige den Weg versperren und dass aber eben nicht nur – wie es früher oft der Fall war – die Gaffer auf der Gegenfahrbahn noch mal einen Verkehrsunfall verursachen, weil man schnell mal guckt, was da auf der Gegenfahrbahn gewesen ist und dann auch weitere Unfälle passieren und lange Staus entstehen. Es ist jetzt schlimmer geworden. Es gibt Leute, die halten an, die machen Fotos und stellen diese dann ins Netz. Die machen eben nicht nur Bilder von irgendwelchen Unfallautos oder Unfallgeschehen, sondern auch von Verletzten, sogar von Toten. Das ist eine nicht nur sehr zynische Haltung den Opfern gegenüber, sondern eine ganz erhebliche Behinderung der Rettungsdienste.

Wir haben mal ausgewertet, auch die Zeitungsberichterstattung in Thüringen, und haben in Thüringen recht viele Berichte gefunden, dass dieses Problem oder Phänomen auch in Thüringen leider durchaus auftritt. Wir diskutieren viel und auch an anderer Stelle sehr oft über die hohe Belastung von Rettungskräften, von Rettungssanitätern, von Feuerwehr, von THW, von Ärzten, von Notärzten, von allen, die damit beschäftigt sind, uns in Notlagen zu helfen. Wir wollen in dieser Aktuellen Stunde den Fokus darauf setzen, dass wir solche Leute vor den sogenannten Gaffern schützen müssen.

Anlass für unsere Aktuelle Stunde ist, dass es jetzt auch eine Initiative im Bundesrat auf Betreiben der Länder Niedersachsen und Berlin gegeben hat. Es sollen Gesetze verschärft werden, um derartige Gaffer und Behinderer auch einer Bestrafung zuführen zu können. Das ist natürlich sicherlich nicht alles, was man dazu tun muss, um ein solches Verhalten abzustellen, aber das kann helfen, wenn man Rechtslücken der Strafbarkeit beseitigt. Es soll auch um den Schutz der Personen selbst gehen. Der Schutzbereich des § 201 a Strafgesetzbuch soll deshalb auch auf verstorbene Personen ausgeweitet werden, also dass man auch das Persönlichkeitsrecht verstorbener Menschen zu achten hat und nicht einfach Bilder anfertigen kann und die dann zum Beispiel ins Netz stellt.

Ebenso ist die Einführung eines neuen § 115 StGB geplant. Das heißt, Personen, die Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdiensts behindern, müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. In dem Entwurf steht jetzt noch drin – wir müssen dann schauen, ob das in den Beratungen so bleibt –, auch das Stehen- oder Sitzenbleiben an Zugängen zur Unfallstelle soll strafbar werden und unter Strafe gestellt werden. Bisher hatten wir da eine Regelungslücke. Es galt nur als strafbar, wenn Rettungsarbeiten durch Gewalt oder Androhung von Gewalt konkret behindert worden sind. Wie gesagt, das Rumstehen, das Schießen von Fotos, statt sich selbst an der Rettung zu beteiligen und Platz zu machen, eben Platz zu nehmen, das ist doch leider ein Problem geworden, dem man jetzt auch mit Rechtsänderungen zu Leibe rücken muss.

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands hat zu Recht darauf hingewiesen, dass natürlich Strafrecht nur eins ist – wichtiger und zentral ist natürlich auch die Aufklärung, dass der Mensch von heute nicht nur ein Handy in der Hand hat, um damit Fotos zu machen, um sich am Elend und der Not anderer zu profilieren, sondern das Handy im Wesentlichen doch dazu benutzt werden sollte, Hilfe herbeizurufen und sich ansonsten selbst auch tatkräftig zu beteiligen.

Neugier ist im Menschen angelegt, das ist nichts Schlechtes. Es ist natürlich, wenn man irgendein Unfallgeschehen beobachtet und in der Nähe ist, dass man sich dort auch einen Überblick verschafft, was da passiert ist, aber das Ziel muss sein zu helfen und sich nicht an der Not anderer irgendwie zu bereichern oder selbst zu profilieren. Von daher haben wir uns auch darüber gefreut, dass Thüringen diese Initiative im Bundesrat unterstützt und hoffen, dass solche Fälle, die das Leid der Betroffenen noch vergrößern, künftig abnehmen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mich gefreut, wenn der Innenminister bei dem Thema da gewesen wäre, aber ich sehe, der Staatssekretär ist natürlich zugegen. Das ist schon mal die erste Miete. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Unfallopfer schützen und Behinderung von Rettungskräften auch in Thüringen effektiv bekämpfen“ – guter Ansatz! Ich kann nur sagen: Zustimmung für die Initiative aus Niedersachsen und Berlin. Danke, dass die SPD-Fraktion das noch mal in einer Aktuellen Stunde thematisiert und ich glaube, für alle sollte es abstoßend und abscheulich sein, wenn verletzte oder tote Menschen fotografiert, begafft oder gefilmt werden. Da setzt man noch einen drauf, man stellt das dann noch ins Netz und meint, dass man da irgendwas Besonderes getan hätte, um sich dann noch an den Dingen zu erfreuen. Ich finde das abartig hoch drei. Schlimmstenfalls werden dabei natürlich auch Einsatzkräfte, die dabei sind, um Menschenleben zu retten, bedroht, behindert und das nur, um als Gaffer einen besseren Blick zu haben oder die Opfer besser zu erhaschen. Jetzt müssen schon die Rettungskräfte irgendwelche Decken vorhalten und was weiß ich alles, damit so was nicht passiert. Das ist einfach eine Geschichte, wo wir es durchaus richtig finden, dass man hier diese obszönen, respekt- und pietätlosen Dinge versucht zu unterbinden. Das findet durchaus unsere Zustimmung. Hier gilt es auch, Opfer besser zu schützen und das Ablichten von Opfern und das Behindern usw. besser bestrafen zu können. Ich glaube, da sind wir d’accord. Meine Fraktion unterstützt dieses Vorhaben vorbehaltlos. Aber – jetzt kommt das Aber, liebe Frau Kollegin Marx, ich kann es Ihnen nicht ersparen – jetzt reden wir hier nur von den Gaffern und dem Behindern von Rettungskräften. Aber ich will Sie daran erinnern – deswegen ist die Vorlage wirk

(Abg. Marx)

lich Eins A, deswegen hätte ich mir gewünscht, dass der Innenminister zuhört –: Warum haben Sie damals, 2015, nicht auch die Bundesratsinitiative von Hessen unterstützt – Hessen: schwarz-grün, für die Grünen, damit das gleich ein bisschen geschmeidiger wird –,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist locker genug!)

als es darum ging, tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte künftig härter zu bestrafen? Wir haben es hier thematisiert,

(Beifall CDU)

wir haben es mehrfach thematisiert. Ziel war damals und ist heute noch die Einführung eines neuen Schutzparagrafen im Strafgesetzbuch. Danach sollten Attacken auf Beamte der Polizei sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen waren sogar bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns über die Pietätlosigkeit von vorhin unterhalten, zu Recht unterhalten, muss ich noch sagen, unsere Gesellschaft muss sich auch da und dort, ich will nicht sagen, neu erfinden, aber vielleicht zurückbesinnen. Dazu brauchen wir nicht nur die AfD. Das Rückbesinnen können wir selber, das will ich gleich dazusagen. Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sind Angriffe auf unsere Gesellschaft, das sind unsere Repräsentanten.

(Beifall CDU, SPD, AfD)

Das sind Angriffe auf unsere Gesellschaft und auf unsere Werte und die dürfen wir nicht akzeptieren. Damals waren Anlass die schweren Krawalle am 18. März 2015 bei der Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Dort war es zu Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute gekommen. Auch die GdP, Gewerkschaft der Polizei, und andere hatten die Initiative begrüßt und gefordert, der Staat muss verhindern, dass Polizisten und Rettungskräfte zu Prügelknaben der Nation werden, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, AfD)

Härtere Strafen können hier abschreckend wirken. Wenn ich an die Ausschreitungen und Krawalle der letzten Monate in Jena, unter anderem am 3. Oktober 2015, denke, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass die Einführung eines solchen Paragrafen richtig und sinnvoll gewesen wäre. Sie sind inkonsequent und ich kann die SPD und die Koalition nur auffordern: Wenn wir jetzt das eine anpacken, dann sollte man das andere nicht außen vor lassen, denn es kann doch nicht sein, dass wir Gaffer und ähnliche Leute höherstellen als die Angriffe auf unsere Polizisten und auf unsere Rettungskräfte. Wo