Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Zwei Nachfragen!)

Sie dürfen zwei.

Recht herzlichen Dank. Die erste bezieht sich auf die Frage: Sie vertreten die Rechtsauffassung, dass der Regionalplan Ostthüringen mit den ausgewiesenen Windvorranggebieten auch weiterhin vollumfänglich in Kraft ist und nur bei einer Fortschreibung des Plans auf mögliche Rechtsänderungen eingegangen werden müsste. Das ist Ihre Rechtsauffassung?

Ja.

Okay. Zweite Frage: Sind der Landesregierung potenzielle Bieter bekannt und gab es Kontakte zur Landesregierung?

Potenzielle Bieter – meinen Sie hinsichtlich der Errichtung der Windkraftanlagen?

Genau, ja.

Sind bekannt. Schon seit Längerem sind die bekannt.

Okay. Habe ich noch eine Frage?

Eigentlich nicht.

Na gut, die frage ich bilateral. Danke.

Das bleibt Ihnen überlassen. Herr Abgeordneter, vielen Dank. Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Damit rufe ich die nächste Anfrage in der Drucksache 6/131 auf. Herr Abgeordneter Bühl, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Hinweisschild auf Ilmenau an der Autobahn A 71

Aktuell ist an der Bundesautobahn A 71 bei Ilmenau ein Hinweisschild (touristische Unterrich- tungstafel) zu den touristischen Sehenswürdigkeiten Goethehäuschen und Kickelhahn zu finden. Ein Hinweis auf die Universitäts- und Goethestadt Ilmenau fehlt allerdings. Gerade einen Hinweis auf die Technologieregion Ilmenau und die Technische Universität halte ich aufgrund der internationalen Bekanntheit des Universitätsstandorts aber für dringend geboten.

Ich frage die Landesregierung:

(Ministerin Keller)

1. Ist die Aufstellung eines weiteren Hinweisschildes (touristische Unterrichtungstafel) mit inhaltlichem Bezug auf die Technologieregion Ilmenau zulässig und wenn nein, ist die Aufstellung eines weiteren solchen Schildes mit Hinweis auf Ilmenaus „GoetheStadtMuseum“ zulässig?

2. Ist das Aufstellen anderer Hinweise (zum Bei- spiel in Form einer Skulptur) mit touristischem Bezug an einer Bundesautobahn zulässig?

3. Wie unterstützt der Freistaat Thüringen solche touristischen Werbemaßnahmen an Straßen (zum Beispiel touristische Unterrichtungstafel und Infor- mationstafeln von Thüringen Tourismus an der Bundesautobahn, Hinweisschilder auf Ferien- und Themenstraßen)?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, für die Landesregierung antworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Aufstellung touristischer Unterrichtungstafeln sind die Richtlinien für die touristische Beschilderung 2008 zu beachten. Weiterhin ist eine Kategorisierung des touristischen Ziels durch die Thüringer Tourismus GmbH erforderlich. Unter Beachtung der Vorgaben der RTB ist ein Hinweis auf die Technologieregion Ilmenau nicht zulässig, weil es sich hierbei um kein bedeutsames touristisches Ziel handelt. Hinsichtlich der Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel „Ilmenau – GoetheStadtMuseum“ wäre ein entsprechender Antrag mit einer Kategorisierung der Thüringer Tourismus GmbH beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu stellen. Ein Antrag könnte von der touristischen Einrichtung oder auch der Kommune eingereicht werden. Der Antragsteller hat nach § 51 Straßenverkehrsordnung die Kosten zu tragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass auf der Autobahn A 71 in Fahrtrichtung Erfurt zwischen der Anschlussstelle Gräfenroda und Anschlussstelle Ilmenau West kein Standort mehr zur Verfügung steht. Zwischen der Anschlussstelle Ilmenau West und der Anschlussstelle Ilmenau Ost wäre ein Standort nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. In Richtung Schweinfurt steht kein Standort zur Verfügung.

Zu Frage 2: Nein, es dürfen nur Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung verkehrsrechtlich angeordnet werden.

Zu Frage 3: Grundsätzlich ist Werbung an Autobahnen verboten. Erlaubt sind die touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen. Ergänzend dazu wurden in Thüringen an den Autobahnkreuzen nicht amtliche Schilder der Thüringer Tourismus GmbH genehmigt und auch aufgestellt.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Korschewsky, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/132.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Entwicklung des Hainich-Nationalparks

Der Hainich-Nationalpark ist einer der zentralen naturtouristischen Zielregionen unseres Freistaats, der immer mehr Besucherinnen und Besucher anzieht. Hierzu hat die Einstufung als UNESCO-Weltnaturerbe im Juni 2011 zusätzlichen Auftrieb gegeben. Wie aktuelle Pressemitteilungen nahelegen – „Thüringer Allgemeine“ vom 16. Januar 2015 –, hat diese positive Entwicklung auch erhöhte Personalbedarfe bei der Nationalparkwacht zu Folge, etwa um Gruppen von Schülerinnen und Schülern durch den Nationalpark führen zu können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Besucherzahlen in den vergangenen fünf Jahren im Nationalpark Hainich unter Berücksichtigung aller Attraktionen entwickelt?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren jeweils unter den Besuchenden?

3. Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben bezüglich des Hainich-Nationalparks im selben Zeitraum entwickelt?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Personalstruktur der Nationalparkwacht?

Vielen Dank, es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschwesky beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst, folgende Informationen voranzustellen: Die Nationalparkverwaltung erfüllt

(Abg. Bühl)

die ihr per Nationalparkgesetz zugewiesenen Aufgaben. Größere Einrichtungen zur Umweltbildung, wie der Baumkronenpfad mit dem Nationalparkzentrum an der Thiemsburg oder das Wildkatzendorf Hütscheroda, werden von anderen Trägern betrieben, die die dafür nötige Infrastruktur selbst errichtet haben. Der Freistaat Thüringen hat diese Träger durch Fördermittel bei ihren Investitionen unterstützt. Staatliches, kommunales und privates Handeln gehen also in vorbildlicher Art und Weise Hand in Hand. Bei der Frage 3 wird nur auf die Ein- und Ausgaben der staatlichen Verwaltung eingegangen.

Ich komme zu den einzelnen Fragen.

Zu Frage 1: Insgesamt haben in den 17 Jahren seit seiner Gründung rund 4 Millionen Menschen den Nationalpark besucht, 2 Millionen davon den Baumkronenpfad. Für die letzten fünf Jahre konnten die folgenden Besucherzahlen ermittelt werden: In 2010 310.000, davon 197.000 Besucher am Baumkronenpfad, in 2011 380.000, davon 248.000 am Baumkronenpfad, in 2012 365.000, davon 209.000 am Baumkronenpfad und 27.000 im Wildkatzendorf. In 2013 330.000, davon 181.000 am Baumkronenpfad und 28.000 im Wildkatzendorf, und 2014 370.000 Besucherinnen und Besucher, davon 199.000 am Baumkronenpfad und 32.000 im Wildkatzendorf.

Zu Frage 2: Genaue jährliche Erfassungen des Anteils der Schülerinnen und Schüler an der Gesamtbesucherzahl liegen nicht vor. Der Anteil kann aber wie folgt eingeschätzt werden: Von der Nationalparkverwaltung wurden zwischen 2010 und 2014 im Rahmen speziell entwickelter Programme im Nationalpark pro Jahr durchschnittlich 3.400 Schülerinnen und Schüler betreut. Darüber hinaus wurden nach Angaben der Nationalparkverwaltung allein 2012 am Baumkronenpfad Schulklassen mit insgesamt 6.730 Schülerinnen und Schülern sowie 39.000 Kindern in Begleitung erziehungsberechtigter Personen registriert. Hinzu kommen noch Kinder und Jugendliche als Besucher des Wildkatzendorfs und der Jugendherberge in Harsberg. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern an der Gesamtbesucherzahl dürfte damit die Zahl von 50.000 pro Jahr deutlich übersteigen.

Zu Frage 3: Bei den Ausgaben – hier verweise ich auf das Kapitel im Einzeletat des Hauses mit der Ziffer 09 27 – ist eine Steigerung von circa 2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf circa 2,4 Millionen Euro im Jahr 2014 zu verzeichnen. Es ist im Wesentlichen durch eine Erhöhung bei den Personalausgaben begründet. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2014 auf rund 31.000 Euro. Die Einnahmen wurden erzielt durch Verpachtungen und durch Erlöse aus der Jagd bzw. Zuweisungen für Personalaufwendungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Die Einnahmen der Vorjahre belaufen sich auf eine vergleichbare Größenordnung, wer

den aber erst seit der Gründung der Landesforstanstalt entsprechend im Landeshaushalt ausgewiesen.

Zu Frage 4: Die Personalstruktur der Nationalparkwacht ist gekennzeichnet durch einen hohen Altersdurchschnitt mit fortlaufenden Personalabgängen. So hat sich die Mitarbeiterzahl der Nationalparkwacht von 29 aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 2010 auf 22 zum Jahresende 2014, also um ein Viertel verringert. Hier besteht dringend Nachbesetzungsbedarf im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten. Daran müssen wir arbeiten.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Eine Nachfrage vom Fragesteller. Herr Abgeordneter, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ihre Antwort auf Frage 4 geht eigentlich schon etwas in die Richtung meiner jetzigen Nachfrage. Ich möchte sie trotzdem noch mal stellen: Wie schätzt die Landesregierung eigentlich grundsätzlich die Bedeutung des Nationalparks Hainich für die Bildungsentwicklung in Thüringen, für die Naturentwicklung, aber auch für den Tourismus ein?

Danke für die Nachfrage. Die Welterberegion hat einen ganz besonderen Stellenwert. Einige Abgeordnete – ich sehe gerade Herrn Kubitzki – haben vergangene Woche auf der Grünen Woche gemeinsam mit mir und Ministerin Taubert und anderen Vertretern der Landesregierung bei einer Veranstaltung auf die Bedeutung hingewiesen. Die UNESCO hat Vertreterinnen und Vertreter geschickt, um auf die Welterberegion hinzuweisen. Die Landesregierung hat sehr klar herausgestellt, welche Bedeutung der Nationalpark und die Nationalparkregion Wartburg Hainich für Thüringen und darüber hinaus für die Region haben. Das hat übrigens nicht nur unter der Überschrift, dass ich vor Ihnen als Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz stehe, große Bedeutung, sondern auch vor dem Hintergrund des Wirtschaftsfaktors für die Region. Umso wichtiger ist es, dass wir sehr ernst nehmen, was die Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat, nämlich eine Stärkung und Unterstützung der Naturschutzverwaltung zum einen und zum anderen die Stärkung und Unterstützung der Region und natürlich insbesondere eine Unterstützung des touristischen Potenzials, welches die Region zweifelsohne durch den Nationalpark erfährt.

(Ministerin Siegesmund)