Protokoll der Sitzung vom 20.05.2016

Ich möchte Sie gar nicht so lange mit Zahlen und Statistiken langweilen. Ich denke, Herr Abgeordneter Heym hat die wichtigsten Fakten vorgetragen. Außerdem können Sie auch die Details im gedruckten und digitalen Arbeitsbericht nachlesen. Nur so viel will gesagt sein: Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger nutzen immer mehr ihr Recht auf Beschwerde und Mitbestimmung. 2014 hat die Zahl der eingereichten Petitionen – 1.121 Stück – den Höchststand seit 1998 erreicht. Auch das wurde schon mehrfach heute gesagt. Im Jahr 2015 sind es 1.130 Petitionen, die im Thüringer Landtag eingegangen sind. Insgesamt 1.361 Petitionen, darunter auch einige Altfälle aus den vorhergehenden Jahren, hat der Petitionsausschuss bearbeitet. Allein der Arbeitskreis unserer Fraktion war für über 350 Petitionen berichterstattend verantwortlich.

Zu erwähnen wäre natürlich auch noch, aus welchen Kernbereichen die einzelnen Petitionen stammen – aber auch das wurde schon mehrfach erwähnt –: 238 Petitionen aus dem Straf- und Maßregelvollzug, 201 Petitionen aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, 96 Petitionen aus den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr und 75 Petitionen aus dem Bereich Kommunales. Der Ausschuss hat 2015 bei insgesamt 45 Petitionen die Veröffentlichung auf der Homepage des Thüringer Landtags bewilligt. Bei der einen oder anderen Petition haben sich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt und haben die Petition mitgezeichnet. So konnten wir insgesamt vier Petitionen in einer öffentlichen Anhörung mit den zuständigen Ministerien behandeln.

Auch wenn es heute schon häufig erwähnt worden ist, möchte ich die Anhörung zur Petition RositzSchelditz kurz noch einmal darlegen. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rositz haben sich 2014 an den Thüringer Landtag gewandt, da sich die Wohnbedingungen im Ortsteil Schelditz aufgrund von hoch belastetem Grundwasser kontinuierlich verschlechterten. Die Gebäude sind aufgrund von Feuchtigkeit und Giftstoffen nicht bewohnbar, die Gärten sind bis zur Grasnarbe überwässert und können nicht als solche genutzt werden. Auch ist die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner stark durch die Altlasten gefährdet.

Seit zwölf Jahren ist die Problematik den Behörden und Ämtern bekannt. Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, beschränkten sich jedoch nur auf Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel das Abpumpen des Grundwassers. Ein Gesamtkonzept für diese Re

gion hat bis dahin nicht existiert. Bei der öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag konnten keine Sofortergebnisse erzielt werden. Jedoch sind Politik und Öffentlichkeit für dieses Thema wieder einmal sensibilisiert worden. Daraufhin wurden runde Tische durch das zuständige Ministerium initiiert, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde, der Bürgerinitiative, dem Landratsamt und der Landrätin Michaele Sojka.

Knapp ein Dreivierteljahr nach der öffentlichen Anhörung sind die ersten Erfolge zu verzeichnen. Den elf direkt betroffenen Mietparteien wurde es ermöglicht, in nicht belastete Immobilien umzuziehen. Diese belasteten Häuser sollen dann im Rahmen der Sanierungsarbeiten abgerissen werden. Die Bauarbeiten sollen laut dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz schon 2017 beginnen. Auch ist geplant, die Keller der anliegenden Häuser trockenzulegen und Drainagerohre in die Gärten zu verlegen. Des Weiteren sollen die Straßen erhöht und im Zuge dessen die Rohrleitung erneuert werden.

Nachdem sich Vertreterinnen und Vertreter unserer Fraktion und auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion ein Bild der Lage vor Ort gemacht haben, die Anhörung kurz danach stattgefunden hat, sind wir erfreut, dass sich einiges für die betroffenen Personen geändert hat. Es ist wichtig, der Bürgerinitiative Rositz-Schelditz für ihr unermüdliches Engagement zu danken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ohne deren Ausdauer wären diese Maßnahmen und das Gesamtkonzept für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nicht auf dem jetzigen Stand.

Eine zweite öffentliche Anhörung möchte ich erwähnen, das ist die, bei der es um das Landeserziehungsgeld ging. Die Petentin hat sich mit ihrer Petition für den Erhalt des Landeserziehungsgelds ausgesprochen. Insgesamt haben circa 3.000 Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterstützt. Da die Petition das benötigte Quorum erreicht hat, wurde sie ebenfalls in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses behandelt. Dabei wurde das zuständige Ministerium auch angehört. In der öffentlichen Anhörung habe das Ministerium nochmals deutlich gemacht, dass bereits die Einführung des Landeserziehungsgelds umstritten gewesen sei. Es wurde festgestellt, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann, da die Landesregierung nicht beabsichtigt, das Landeserziehungsgeld wieder einzuführen.

Ich habe diese zwei Beispiele genannt, um aufzuzeigen, dass wir uns unter Rot-Rot-Grün keiner Diskussion verweigern und die öffentlichen Anhörungen auch immer sehr ernst nehmen – egal zu welchem Thema.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind die meisten Petitionen – insgesamt 238 Stück – allein aus dem Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs. Dies soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die übergroße Zahl der Petitionen, nämlich insgesamt 892 Petitionen, die anderen eingangs benannten Bereiche betreffen. Damit möchte ich nur sagen, der Petitionsausschuss beschäftigt sich nicht vorrangig, wie oft geäußert, nur mit Petitionen aus dem Straf- und Maßregelvollzug, sondern mit den Belangen aller Bürgerinnen und Bürger Thüringens. Hier gehören die Strafgefangenen selbstverständlich dazu, aber sie sind nur eine Gruppe von vielen. In dem vorgestellten Bericht werden sie daher auch feststellen, dass wir erstmalig trotz der hohen Anzahl der Petitionen den Bereich des Straf- und Maßregelvollzuges im Buch einstimmig hinten eingeordnet haben. Ich sollte – um dies zu verdeutlichen – vielleicht noch einen kleinen Exkurs in die Petitionen des Straf- und Maßregelvollzugs geben. Oftmals wird der Ausschuss mit vielen Petitionen einzelner Strafgefangener beschäftigt. Oft geht es um den Verzicht der Straflockerung oder kleinere Probleme wie zum Beispiel die Ernährung oder Freizeitgestaltung. Leider muss man hier sagen, es handelt sich um Strafgefangene, die Anstaltsleitungen entscheiden in den meisten Fällen nach geltendem Recht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen. Wenn ein verurteilter Neonazi, der auch Unterstützer des NSU-Trios war, insgesamt 14 Petitionen einreicht, weil ihm zum Beispiel keine rechtsextremistische Literatur genehmigt wird, muss ich leider feststellen – nein, nicht leider –, dass der Petition erstens nicht abgeholfen werden kann und auch der Ausschuss meines Erachtens teilweise ad absurdum geführt werden sollte.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Jedoch sind auch viele wichtige Petitionen unter den eingesendeten Anliegen der Strafgefangenen. Dank derer haben wir erreicht, dass das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz regelmäßig die Kosten des Fernsehanbieters Telio überprüft und nach günstigeren Alternativen sucht. Auch sind die Kosten für den Einkauf in den Justizvollzugsanstalten in dauernder Überwachung und Optimierung. Strafgefangene haben auch erreicht, dass in der JVA Tonna versuchsweise neue Steppdecken gekauft und erprobt werden. Des Weiteren werden gerade Richtlinien erarbeitet, um dem Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten entgegenzuwirken. Hier möchte ich auch noch einmal meinen persönlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie die Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten aussprechen, die unserer Meinung nach immer

bemüht sind, für die Strafgefangenen akzeptable Lösungen zu finden und die anstehenden Petitionen sorgfältig und vor allem schnell abzuarbeiten. So konnte erreicht werden, dass der große Stau von Petitionen aus dem Strafvollzug allmählich und Stück für Stück abgebaut wird. Wir sind zuversichtlich, dass alle nicht behandelten Petitionen bis Ende 2016 einen Abschluss finden.

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, war 2015 ein recht erfolgreiches Jahr für den Ausschuss, nicht zuletzt durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Auch da noch mal herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Wir konnten in über 13 Fällen Menschen in besonderer Not finanziell unterstützen, 45 Prozent der behandelten Petitionen konnten mit Auskünften geschlossen werden, bei 13 Prozent konnte dem Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden. Natürlich ist dies ein Anlass sich zu freuen, aber auch ein Anlass, kritisch auf das letzte Jahr und die Zukunft zu blicken. Wir finden es wichtig, dass der Ausschuss noch mehr in die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit investiert. Oftmals wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht von der Möglichkeit, sich bei falschem oder unterlassenem Handeln von Behörden oder bei Gesetzesideen an den Petitionsausschuss zu wenden. Auch stellen wir vermehrt fest, dass viele auf der Online-Plattform des Thüringer Landtags veröffentlichte Petitionen nur gering mitgezeichnet werden – unserer Meinung nach ein Zeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger noch viel zu wenig von ihren Möglichkeiten wissen. Auch sollten die regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden in den einzelnen Gemeinden besser und breiter beworben werden. Dafür ist jedes Mitglied im Ausschuss mitverantwortlich. Oftmals lässt sich die Beteiligung an zwei Händen abzählen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von den Möglichkeiten erfahren und die Chance haben, diese auch zu nutzen. Auch sollten wir nochmal genau überprüfen, inwieweit die privaten Online-Plattformen wie zum Beispiel openPetition von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Auf Initiative unserer Fraktion findet am 2. Juni ein Gespräch mit dem Initiator von openPetition im Ausschuss statt. Die Beteiligung auf diesen privaten Plattformen ist um einiges höher als auf der Plattform des Thüringer Landtags. Jedoch wissen die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht, dass die dortigen Unterschriften für eine Behandlung im Petitionsausschuss nicht ausschlaggebend sind. Diese Petitionen stellen letztendlich nur ein derzeitiges Stimmungsbild der Gesellschaft dar. Auch sollte hierbei noch mal auf den Datenschutz geachtet werden, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Daten bei den privaten OnlinePlattformen eingeben. Hier ist es unser aller Pflicht, Aufklärungsarbeit zu leisten. Nur Petitionen, die beim Petitionsausschuss des Thüringer Landtags

eingereicht werden, egal ob postalisch oder per EMail, können von den Mitgliedern des Ausschusses bearbeitet werden. Nur diese Petitionen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prüfung, Stellungnahme und abschließenden Bescheid. Ebenso ist es für uns als Fraktion Die Linke auch wichtig, weiterhin ein bürgerfreundliches Petitionsrecht in Thüringen vorzeigen zu können. Wir sind bemüht, nach möglichen Lücken zu schauen und diese bürgerund beteiligungsfreundlicher zu stopfen. Es soll für die Bürgerinnen und Bürger noch einfacher werden, Petitionen einzureichen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe auf ein ebenso spannendes und vor allem erfolgreiches Jahr 2016 für den Petitionsausschuss, seine Mitglieder und natürlich für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens. Wie Herr Abgeordneter Heym schon in der Pressekonferenz angedeutet hat, ist in diesem Jahr bereits eine Petition zur Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform durch die Stadt Weimar eingegangen. Wir sind gespannt, ob sich die Vorhersagen des Vorsitzenden Heym bewahrheiten und es in der nächsten Zukunft zu vermehrten Petitionen in diesem Bereich kommen wird. Wir als Linke freuen uns auf den Austausch und die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es zeigt auch, dass wir an einem regen Austausch mit Mandatsträgern als auch den Bürgern interessiert sind. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Müller. Ich darf mich sicher im Namen aller Abgeordneten noch mal ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses bedanken.

(Beifall SPD, AfD)

Dafür, dass Sie sich Ihrer Arbeit im vergangenen Jahr so ausführlich gestellt haben, herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich würde damit diese Debatte auch gern schließen wollen. Bitte schön, Frau Berninger, Sie haben noch eine Redemeldung – Entschuldigung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ist sie überhaupt Mitglied im Ausschuss?)

Vielen Dank, Herr Präsident – alles gut, ich habe mich auch erst recht spät zu Wort gemeldet. Ich wollte nur noch auf ein paar Bemerkungen eingehen, die Frau Lehmann vorgetragen hat in Bezug auf die Personalsituation im Thüringer Justizvollzug, nur damit es nicht im Raum stehen bleibt, weil möglicherweise der Eindruck entstanden ist, das

Justizministerium kümmere sich nicht. Es ist natürlich der Antrag, den Sie erwähnt haben, im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz behandelt worden und die Landesregierung hat auch, wie zugesagt, noch eine Information nachgereicht, über die ich jetzt hier nur kurz informieren möchte. Die Personalsituation ist nicht zuletzt aus den Petitionen bekannt, die Sie erwähnt haben, bekannt ist aber auch, dass beispielsweise von unserer Seite her schon bei der Beratung des Justizvollzugsgesetzbuches – jetzt weiß ich gar nicht mehr, in welchem Jahr, 2012/2013, 2014 ist es ja dann verabschiedet worden – angemerkt wurde, dass natürlich das Ziel dieses Gesetzbuchs ein sehr hehres ist, aber nicht umzusetzen, wenn man nicht die Bedingungen dafür schafft. Ich hatte damals in der Debatte kritisiert, dass schon in den Vorbemerkungen zu diesem Gesetzentwurf von der Landesregierung selbst darauf hingewiesen worden ist, dass bezüglich der erforderlichen zusätzlichen Sozialarbeiterinnen- und Psychologinnenstellen beispielsweise im Sinne der Haushaltskonsolidierung „auf eine Schaffung dieser zusätzlichen Stellen verzichtet wurde“. Das holt uns jetzt ein. Das Justizministerium hat auch in der Zuarbeit für den Ausschuss angemerkt, dass zum Ersten wegen des beschlossenen Personalabbaupfads – und der ist nicht erst von Rot-Rot-Grün beschlossen worden, sondern schon vor einigen Jahren – der Personalaufbau in den Anstalten zu vermeiden ist, und zum Zweiten, das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch aber eben mit seinem behandlerischen Ansatz nur durch den angemessenen Einsatz von Personal umgesetzt werden kann. Ich will nur informieren, dass jetzt im Mai mehrere Arbeitsgruppen vom Ministerium eingesetzt werden, um alternative Handlungsansätze alternativ zum Personalaufbau zu finden, um diesem Anspruch entsprechen zu können. Ich denke, wir werden da als Strafvollzugskommission vielleicht auch um Rat und Mitarbeit gebeten werden – als Ausschuss bestimmt. Ich wollte das nur ergänzen, damit nicht dieser Vorwurf im Raum stehen bleibt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Verbot der Brenntage in Thüringen aufheben Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1829

Die Fraktion der CDU wünscht das Wort zur Begründung. Dafür erteile ich Herrn Abgeordneten Gruhner das Wort.

(Abg. Müller)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das rot-rot-grüne Brenntageverbot für Baumund Strauchschnitt ist – neben der Gebietsreform, neben Mindestschülerzahlen für kleine Grund- und Regelschulen, neben der Erhöhung der Grunderwerbsteuer, neben der Kürzung der kommunalen Finanzausstattung und neben der Verspargelung der Landschaft mit Windrädern – der nächste Angriff auf den ländlichen Raum in Thüringen.

(Beifall CDU, AfD)

Wir sagen ganz klar: Mit dem Brenntageverbot setzen Sie Ihren Generalangriff auf das ländliche Thüringen fort. Weil wir diesem Generalangriff einen Riegel vorschieben wollen, haben wir heute beantragt, das Verbot der Brenntage in Thüringen wieder aufzuheben und tatsächlich eine faire Brenntageregelung mit Augenmaß, die vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird, wieder herbeizuführen. Sie hingegen machen eines: Sie haben eine Regelung geschaffen, die weit weg vom richtigen Leben der Thüringerinnen und Thüringer ist. Man weiß nicht, ob Sie es einfach nicht besser wissen, wie die Lebensrealität im ländlichen Raum ist, oder ob Sie bewusst die Menschen gängeln wollen. Deswegen sagen wir ganz klar: Das Brenntageverbot muss wieder aufgehoben werden, weil es nicht praktikabel ist.

(Beifall CDU, AfD)

Denn Fakt ist, in Thüringen gibt es nach wie vor kein flächendeckendes kostenloses Netz zur Sammlung von Baum- und Strauchschnitt. Fakt ist, die Errichtung eines solchen Netzes und der Betrieb kosten eine Menge Geld. Fakt ist, die Bürger werden dadurch zwangsläufig mit höheren Abfallgebühren belastet. Fakt ist, ältere Bürger, die keine Transportmöglichkeiten zu Sammelstellen haben, werden bestraft. Fakt ist auch, die meisten pflanzlichen Abfälle werden in Kleingärten kompostiert. Aber gerade die holzigen Pflanzenreste setzen sich im Komposthaufen eben nur schwer um. Und Fakt ist letztlich auch, dass Ihre Regelung dem Umweltschutz nicht wirklich zugutekommen wird, denn am Ende wird eines passieren: Es werden auf Feld und Flur entsorgte Haufen einfach herumliegen, am besten noch mit einem blauen Müllsack drumherum. Da haben Sie am Ende dem Umweltschutz eher einen Bärendienst erwiesen.

(Beifall CDU, AfD)

Deswegen sagen wir als Unionsfraktion in unserem Antrag ganz klar – erstens: Es muss wieder möglich sein, dass trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden sind. Zweitens sagen wir, es muss vor allem vor Ort entschieden werden, ob die Verbrennung zugelassen wird und wie lange Brennperioden sein sollen, denn

vor Ort wissen das die Verantwortungsträger immer noch am besten. Das muss man nicht von Erfurt zentralistisch steuern. Drittens sagen wir, dass natürlich für schutzwürdige Gebiete und gegen unverhältnismäßige Luftbeeinträchtigung Einschränkungen tatsächlich unserer Meinung nach möglich sein müssen bzw. sollten. Und schließlich viertens: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – auch das sagen wir ganz klar – soll nicht verbrannt werden. Das ist durchaus auch im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger.

Deswegen kann ich nur sagen: Stellen Sie sich den Realitäten des ländlichen Thüringens, gängeln Sie die Leute nicht, machen Sie keine weiteren Angriffe gegen den ländlichen Raum, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Kreislaufwirtschaftsgesetz an dieser Stelle gibt. Deswegen kann ich nur sagen: Wachen Sie auf und gängeln Sie die Thüringerinnen und Thüringer nicht weiter! Schönen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Gruhner. Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung angekündigt hat, von der Möglichkeit des Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen, sodass wir direkt in die Aussprache zum Antrag eintreten. Dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Warum stehen wir als Grüne dazu, dass wir Brenntage, das Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr prinzipiell erlauben wollen? Erstens haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf saubere Luft und nicht nur die, wie Sie sagen, die in der Stadt wohnen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, die im Eichsfeld oder im SaaleOrla-Kreis oder im Landkreis Greiz oder wo auch immer auf ihrer Terrasse sitzen, haben ein Recht darauf, dass sie das in Ruhe machen können und nicht durch Rauchschwaden vom Nachbarn belästigt werden.

Zweitens – und das ist ein Argument, das Herrn Gruhner als energiepolitischer Sprecher eigentlich interessieren müsste – sind Abfälle viel zu wertvoll, um sie ungenutzt zu verbrennen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat für Deutschland ausgerechnet, bundesweit gibt es 100 Millionen Tonnen, die als Biomassereststoffe energetisch nutzbar sind. Das kann man sich als Zahl immer nicht so in den Dimensionen so vorstellen, deswegen haben wir das mal umgerechnet.

Das entspricht deutschlandweit 4 bis 5 Prozent des Primärenergiebedarfs. Hier müsste Herr Gruhner als energiepolitischer Sprecher eigentlich jubeln und müsste sagen, 4 bis 5 Prozent, da zücke ich gleich mal den Taschenrechner und rechne aus, wie viele Windräder das weniger sind oder wie viele Braunkohlekraftwerke schneller abgeschaltet werden können.