Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Sie fragen uns nicht mal. Dann stellen Sie sich hierhin und erzählen uns, wir sollen Änderungsanträge stellen, damit Sie mit dem kalten Finger ablehnen können und abstimmen können.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist falsch!)

(Beifall CDU)

So sieht doch die Wahrheit aus. Mit Änderungsanträgen der Opposition gehen Sie schlimmer um, als jemals die Vorgänger damit umgegangen sind. Das ist der Fakt und das will ich Ihnen einfach mal deutlich sagen.

(Beifall CDU)

Herr Kollege Mohring, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dittes.

Nein, ich habe auch vergeblich um Zwischenfragen gebettelt.

Ich will auch gern noch was zum Abgeordneten Hey sagen und einfach nur etwas klarstellen. Natürlich haben sich durch unsere Initiative in den Landkreisen, in den Kreistagen, auch in den kreisfreien Städten, in den Stadträten auch vielerlei Mehrheiten gefunden, die gesagt haben: Wir wollen für den Erhalt unserer Gebietskörperschaft eintreten, wir wollen für den Erhalt unseres Kreisstadtstatus oder unserer Kreisfreiheit eintreten und wir wollen dafür eintreten, aber auch auf freiwillige Kooperation zu schauen, dafür ermächtigen wir unseren Landrat oder Bürgermeister, in die Verhandlung zu treten. 14 von 17 dieser Gebietskörperschaften haben das mit Mehrheit, mit großen Mehrheiten und zum Teil einstimmig beschlossen. Ich kann Ihnen sagen, Herr Hey, selbst in Ihrem eigenen Kreistag, überall mit SPD-Zustimmung, das ist die Wahrheit. Die Genossen vor Ort sind schlauer als die Genossen im Land. Das will ich Ihnen gern sagen.

(Beifall CDU)

Damit nicht genug, ich will gern noch mit einem weiteren Punkt aufräumen, einfach nur, weil diese Plenardebatte auch gegenständlich noch mal an anderer Stelle sein wird, damit die Argumente nicht falsch hängen bleiben: Natürlich haben wir 2011 – und ich weiß genau jedes Wort, was ich mit meiner linken Herzkammer Uwe Höhn als Fraktionschef vereinbart habe, als wir eine Entschließung gemacht haben, aus der Sie so oft und dann auch noch ziemlich ungenau zitieren. Ich will daran erinnern: Was war der Ausgangspunkt? Sie wollten eine Gebietsreform von oben; wir haben gesagt, wir begutachten das und schauen, was geht und was freiwillig kommt. Dann haben wir ein erstes Neugliederungsgesetz gemacht, weil auf einmal ganz viele Gemeinden gekommen sind und gesagt haben: Wir wollen uns freiwillig weiterentwickeln. Da haben wir das hier im Landtag beschlossen. Nachdem das erste Gesetz beschlossen wurde und auch Fusionsprämien gezahlt wurden, haben die Bürgermeister und die Gemeinderäte Vertrauen in das Handeln der Landesregierung gefasst und haben gesagt: Okay, wenn es diese Rechtssicherheit gibt, dann entwickeln wir uns auch weiter und stellen auch Anträge auf freiwillige Zusammenschlüsse. Plötzlich gab es eine Masse an Anträgen für ein zweites Neugliederungsgesetz. Da habt ihr als unsere Koalitionspartner auch aus eurer Sicht richtig gesagt: Wir wollen jetzt nicht weiter noch ein Neugliederungsgesetz und noch ein Neugliederungsgesetz beschließen, wenn wir nicht mit euch Maßstäbe vereinbaren, wie wir uns künftig daran orientieren wollen. Die Bedingung der Zustimmung von euch für ein zweites Neugliederungsgesetz war die Verabschiedung mindestens einer Entschließung

mit dem Wortlaut, aus der Sie heute zitieren. Aber das eine ging nicht ohne das andere. Ich will das gern einfach mal erwähnen, damit es sachlich bleibt. Aber da ich den Text selbst mitverhandelt habe und um jedes Wort mit Uwe gemeinsam auch gerungen habe, aber wir dann beide –

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich war dabei!)

wir beide waren Fraktionsvorsitzende, zu dem Zeitpunkt hatten Sie noch nicht so viel zu melden, hilft ja nichts, ist so, ich habe es mit Uwe verhandelt. Da sind wir beide zu unserer Fraktion gegangen und haben jeweils um den Vorschlag auch gerungen und geworben. Aber Sie werden in diesem Papier in keinem Satz finden, dass wir gesagt haben, dass bestehende Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden. Wir haben gesagt, dass für künftige Zusammenschlüsse Maßstäbe zu beachten sind und dass sich künftige Zusammenschlüsse nicht auf der Grundlage des Vertrauens berufen können, dass die VGs, die um Zusammenschluss bitten, sich auf ihren Bestandsschutz berufen können. Aber wir haben nicht gesagt, dass alle VGs in diesem Land sich ohne weitere Begründung, so wie Sie es im Vorschaltgesetz tun, einfach auflösen und die Existenzfrage stellen. Das war nicht Konsens zwischen CDU und SPD, deswegen steht es auch nicht in der Entschließung.

(Beifall CDU)

Deswegen wehren wir uns auch dagegen, dass Sie das versuchen hineinzuinterpretieren.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das wissen Sie doch ganz genau!)

Ich weiß genau, was wir verhandelt haben, ich weiß genau, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben.

Einen Satz will ich Ihnen gern noch zum Schluss mitgeben. Ich sage es auch gern noch mal vor Publikum und für das Protokoll. Weil Sie sagen, auf dieser Grundlage kann man nicht arbeiten – ich sage es Ihnen noch mal laut: Wenn die Sozialdemokraten in diesem Land bereit sind, auf der Grundlage des Beschlusses von 2011 mit uns in Verantwortung zu treten und über die Fragen von Gebietsweiterentwicklung und Funktionalreform und

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das ist gut.)

Aufgabenkritik zu reden – das sage ich Ihnen noch mal, weil ich es auch anderen aus Ihrer Partei in verantwortlicher Stelle schon gesagt habe –, dann sind wir jederzeit bereit – aber zu einem Gespräch gehören zwei, Sie müssen dieses Gesprächsangebot auch annehmen; ich erläutere es gern noch einmal hier an dieser Stelle und ich unterbreite es gern auch noch mal an dieser Stelle –, aber nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, nicht über die Köpfe der kommunalen Selbstverwalter hinweg und

vor allen Dingen auf Grundlage der Verfassung und nicht die Regeln der Verfassung oder die Rechte der Parlamentarier außer Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage kann man reden. Wenn Sie über diese Grundlage mit uns reden wollen, dann sehr gern, dann sind wir jederzeit zu Gesprächen bereit, auch nach der Beschlussfassung am heutigen Tag.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke.

Da es geübte Praxis bei der CDU ist, sich moralisch zu empören, wenn sie selbst aufgrund von Zeitbegrenzung nicht die Möglichkeit der Nachfrage eingeräumt bekommt, aber dann selbst die Nachfragen zu den von Ihnen ausgemachten Ausführungen verhindert, will ich mich doch noch einmal melden. Und da hat, lieber Kollege Mohring, Gott nun seine Hände wirklich nicht im Spiel.

Ich will eines mit aller Entschiedenheit zurückweisen, weil ich glaube, es ist unverfroren auch gegenüber den Ausschussmitgliedern und gegenüber dem parlamentarischen Gremium des Innen- und Kommunalausschusses, sich hierhinzustellen und wider besseres Wissen eine Lüge auszusprechen. Wenn Sie hier deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion den kommunalen Spitzenverbänden nicht zur Anhörung übergeben worden ist, dann ist dies falsch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist richtig, dass sich der Innen- und Kommunalausschuss bereits am 21. April über die Zeitschiene bis zur Beschlussfassung dieses Vorschaltgesetzes verständigt hat.

(Zwischenruf aus dem Hause: Nein!)

Sie können Nein sagen; ich könnte wiederholen, was der Minister Hoff Ihnen gesagt hat – auf dieser Ebene der Auseinandersetzung kommen wir nicht weiter. Deswegen will ich es Ihnen auch noch mal als Ausschussvorsitzender sagen: Bereits vor dem 21. April war ich Gast in Ihrem Arbeitskreis der Innenpolitik und habe mit dem Abgeordneten Fiedler und anderen Abgeordneten, die im Raum waren, die Zeitlinie besprochen, bevor ich sie im Ausschuss als Vorschlag eingebracht habe. Es ist ungeheuerlich, wenn Sie das hier an dieser Stelle bestreiten wollen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Also, was Sie hier erzählen!)

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Mohring)

Am 21. April haben wir den Termin zur Anhörung vereinbart und haben die Diskussion darüber gehabt, ob es sinnvoll ist, dass Fraktionen Änderungsanträge vor diesem Termin einreichen, damit die Anzuhörenden die Möglichkeit haben, sich zu eben diesen Änderungsanträgen zu äußern. Gegen einen Vorschlag, diesen Termin auf den 3. Juni festzusetzen, hat Ihre Fraktion keinen Widerspruch eingelegt. Gegen eine entsprechende Protokollierung genau dieses Vorgangs hat Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Einspruch bei der Landtagsverwaltung eingelegt. Die Landtagsverwaltung hat die Audiomitschnitte dieser Ausschusssitzung geprüft und festgestellt, die Darstellung Ihrerseits ist falsch. Durch die CDU-Fraktion wurde genau zu diesem verabredeten Verfahren kein Widerspruch während dieser Sitzung eingereicht. Dass Sie dann am 15. Juni einen Änderungsantrag einreichen, ist dann sicherlich Ihren Entscheidungsabläufen, Ihrer eigenen Entscheidungshoheit geschuldet, aber was danach passierte, entsprach genau der Verabredung im Innen- und Kommunalausschuss. Wenige Minuten, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wurde dieser Antrag durch die Landtagsverwaltung den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Kollege Mohring, jetzt will ich mit einer Mär aufräumen, die Sie die ganze Zeit hier in der Diskussion darstellen: Natürlich haben die kommunalen Spitzenverbände das Recht, gehört zu werden zu Änderungen im Gesetz, die in ihre Belange eingreifen, und der Landtag hat die verfassungsrechtliche Pflicht, den Spitzenverbänden dieses Recht zu gewähren, und das in einer praktisch angemessenen Frist, um dazu Stellung zu nehmen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Drei Ta- ge!)

Dies ist aber, Herr Mohring, das Recht der kommunalen Spitzenverbände, sich zu äußern zu Gesetzesänderungen, die in ihre Rechte eingreifen. Es ist nicht der Anspruch einer Fraktion, jederzeit, wenn es ihr beliebt, einen Änderungsantrag einzubringen und zu verlangen, weil wir auf die Idee gekommen sind, jetzt einen Änderungsantrag einzubringen,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber nach der Auswertung der Anhörung sehr wohl!)

müssen sich alle dazu vier Wochen Zeit nehmen, sich zu äußern. Es ist das Recht der kommunalen Spitzenverbände, sich zu Gesetzesänderungen zu äußern. Es ist aber nicht Ihr Recht, durch eigene Entscheidungen Verfahren derartig zu verzögern, dass Zeitschienen, die auch mit Ihrer Fraktion verabredet, besprochen worden sind, nicht eingehalten werden können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir wer- den doch wohl das Recht haben, nach der Anhörung Anträge zu stellen!)

Das Recht wurde Ihnen auch nicht bestritten. Sie hätten auch heute noch einen Änderungsantrag stellen können

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Haben wir ja auch!)

und das haben Sie auch getan. Über die Qualität wollen wir an dieser Stelle gar nicht diskutieren. Auch das haben wir ja im Innenausschuss gemacht.

(Beifall DIE LINKE)

Aber ich will in meiner kurzen Erwiderung noch auf einen anderen Punkt eingehen, wo Sie auch wider besseres Wissen sich hier vorn hinstellen und Behauptungen aufstellen, um sich offensichtlich gegenüber Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften in einem besseren Licht zu sehen oder zu sonnen. Dann will ich Ihnen einfach mal aus dem Beschluss, aus dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/3640 – vorlesen. Ich finde es auch im Übrigen kühn, wenn mehrere Abgeordnete an dieser Stelle sagen, sie können diesen Antrag bereits singen, und sich hierhinstellen und sagen, was darin nicht steht, obwohl nun wirklich jeder Besseres wissen müsste. Deswegen will ich es Ihnen einfach mal sagen: Sie haben damals beantragt, dass für die Zukunft sichergestellt sein soll – sichergestellt sein soll –, und zwar in Punkt 3, die Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden zu Landgemeinden. Wenn Sie diesen Beschluss, den Sie damals nicht nur eingebracht haben, sondern dem Sie auch zugestimmt haben, tatsächlich ernst nehmen, dann können Sie heute auch dem Vorschaltgesetz zustimmen, denn nichts anderes als genau diese Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zu Einheits- und Landgemeinden wird mit diesem Gesetz verfolgt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Fiedler. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wolf- gang, ohne Jacke!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich habe wenigstens ein ordentliches Hemd an!)

(Abg. Dittes)