Es antwortet für die Landesregierung Minister Tiefensee für das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorangestellt, die Landesentwicklungsgesellschaft leistet nach meinem Dafürhalten eine hervorragende Arbeit und handelt gemäß ihrem Gesellschafterauftrag, und ich weise voranstellend auch darauf hin, dass der Fragestellung 1 und 3 entsprechend nur Personalaufwendungen für Maßnahmen der Stadtsanierungs- und Stadtentwicklungsträgerprojekte ausgewiesen wurden und diese auf Angaben der LEG beruhen. Weiter gehende Informationen können dem Geschäftsbericht der LEG entnommen werden, der auf der Internetseite der LEG abrufbar ist.
Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Leukefeld beantworte ich namens der Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Außer in Oberhof ist die LEG aktuell in neun weiteren Kommunen an insgesamt zehn Stadtsanierungs- und Stadtentwicklungsträgerprojekten beteiligt. Ich referiere den Umfang der LEGPersonalaufwendungen in Circa-Bruttoangaben: Apolda 29.800 Euro; Eisenach Projekt „Tor zur Stadt“ 17.900 Euro, Projekt „Eichroder Weg“ 15.500 Euro; Großbreitenbach 11.900 Euro; Langewiesen 25.000 Euro; Lauscha 10.600 Euro; Saalfeld 17.900 Euro; Schleusingen 23.800 Euro;
Zu Frage 2: Im Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung sind aktuell 108 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Geschäftsbereich Immobilien 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Zu Frage 3 – in welchem finanziellen Umfang die LEG an den Entwicklungsprojekten beteiligt ist: Die LEG ist als Dienstleisterin der Stadt Oberhof am Stadtentwicklungsprojekt Neue Mitte/Stadtplatz beteiligt. Des Weiteren unterstützt sie die Stadtverwaltung Oberhof seit 2009 bei der Umsetzung des ganzheitlichen Stadtentwicklungskonzepts „Oberhof 2015“, konkretisiert durch das „Handlungskonzept Oberhof 2015“ der Thüringer Landesregierung von Oktober 2010. Die Leistungen der LEG Thüringen sind jährlich mit einem Personalaufwand in Höhe von etwa 50.000 Euro brutto verbunden.
Zu Frage 4: Die LEG hat im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabe als Projektsteuerer dafür Sorge zu tragen, dass die umzusetzenden Maßnahmen im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen umgesetzt werden. Diese Aufgabe wurde ihr vor dem Hintergrund übertragen, dass die Verwaltung der Stadt Oberhof aufgrund ihrer größenbedingt geringen personellen Ausstattung Projekte im Bereich eines zweistelligen Millionenbetrags nur mit Unterstützung umsetzen kann. Die LEG hat die ihr übertragenen Aufgaben aus der Sicht der Landesregierung sorgfältig umgesetzt. Für einzelfallbezogene auftretende Probleme, zum Beispiel Insolvenz von Baufirmen, ist die LEG nicht verantwortlich zu machen. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Ich habe eine konkrete Nachfrage. Und zwar hat sich die LEG an der Vorbereitung für die Investition eines Vier-Sterne-Hotels in Oberhof beteiligt, indem da zwei ältere Hotels für 700.000 Euro aufgekauft wurden. Können Sie was zum aktuellen Stand sagen?
Wir haben intensive Verhandlungen, Frau Abgeordnete, mit einem Investor geführt. Die sind so weit gediehen, dass das Projekt Gefallen gefunden hat, nicht nur bei der LEG, sondern auch vor Ort. Es sind Verhandlungen zum Finanzierungskonzept geführt worden, die, soweit mir bekannt ist, nicht zum Erfolg geführt haben, sodass wir jetzt nach einem neuen Investor suchen, weil die Hotelkapazität in Oberhof zu wünschen übrig lässt, und vorbereitende Arbeiten durch die LEG durchführen lassen.
Nur eine Nachfrage bezogen jetzt auch auf Ihre Antwort. Sie bemühen sich jetzt um einen neuen Investor. Ich habe gehört, dass Fördermittel für eine Investition für das Vier-Sterne-Hotel aus Landessicht bereitstehen. Ist dem so und können Sie was zu der Höhe sagen?
Ja, es ist so, wir können Fördermittel geben. Wir sind sogar so weit gegangen, dass wir eine Art Letter of Intent dem Investor in die Hand gegeben haben, mit dem er nun wiederum seine Finanzierung beantragen und bearbeiten lassen kann. Aber selbst diese Fördermittelzusage – ich betone: diese bedingte Zusage, die auf ein Gesamtfinanzierungskonzept setzt – hat nicht dazu geführt, dass wir mit diesem Investor erfolgreich waren.
Aus dem Haus gibt es keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Schaft, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/2269 auf.
Der Senat der Leibniz-Gesellschaft hat in seiner Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begutachtung des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) Erfurt/Großbeeren vom 17. März 2016 für den Standort Erfurt konstatiert, dass wesentliche infrastrukturelle Maßnahmen, wie der Bau eines neuen Gewächshauses, sich lediglich im Planungszustand befänden und auch die Zusammenarbeit mit der FSU Jena nicht erkennbar intensiviert worden sei. Unter anderem aufgrund dieser Einschätzung wurde empfohlen, die Förderung am Standort Erfurt zu beenden. In der Sitzung des Ausschusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 24. Mai 2016 hat sich keine Mehrheit zur Sicherung des Erfurter Standorts finden können, trotz der Bedeutung des Instituts für die Fachhochschule Erfurt, des dort befindlichen Studiengangs Pflanzenforschungsmanagement, den bewilligten EFRE-Mitteln zum Bau eines neuen Gewächs
1. Wann fand die letzte Begutachtung von Bund und Ländern über die Fördervoraussetzungen des IGZ vor 2015 statt?
3. Welche Schlüsse und abgeleitete Maßnahmen hat das zu diesem Zeitpunkt zuständige Ministerium des Freistaats aus dieser Begutachtung gezogen und umgesetzt?
4. Welche Schritte werden seitens der Landesregierung derzeit erwogen, um einen möglichen Erhalt des IGZ-Standorts Erfurt auch außerhalb der Leibniz-Gesellschaft sicherzustellen?
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: In seiner Stellungnahme vom 9. Juli 2008 hält der Senat der Leibniz-Gesellschaft fest, dass das IGZ ohne Einschränkung die Anforderungen erfüllt, die an Einrichtungen von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse zu stellen sind. Die Zuwendungsgeber wurden gebeten, das Programmbudget als Grundlage der Zuwendungen vorzusehen und den festen Stellenplan aufzuheben. Die Finanzierung sollte dem wissenschaftlich gut begründeten Bedarf entsprechen. Der Senat begrüßte die Bereitschaft der Zuwendungsgeber, den Etat des IGZ zu erhöhen. Den Zuwendungsgebern wurde im Weiteren empfohlen, die Zuständigkeit des Wissenschaftsressorts vorzusehen, wie das als Regelfall für Leibniz-Einrichtungen gedacht ist.
Zu Frage 3: Gemäß der Empfehlung wurde vom zuständigen Landwirtschaftsministerium der Zuständigkeitswechsel angestrebt. Dieser konnte jedoch erst in der aktuellen Legislaturperiode mit dem Wissenschaftsministerium vereinbart werden. unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Evaluierung des IGZ sollte der Wechsel zum 1. Januar 2017 erfolgen. Des Weiteren wurde die im Zuge der Evaluation 2008 empfohlene Investition in die Forschungsinfrastruktur am Standort Erfurt im Umfang von 5 Millionen Euro im Jahr 2011 die Planungsunterla
gen erstellt. Wegen fehlender EFRE-Mittel erfolgte jedoch keine Realisierung. Auch hier sind erst in der laufenden Legislaturperiode die Grundlagen geschaffen worden. Die erforderlichen Mittel stehen im Einzelplan 10 für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung, jedoch unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Evaluierung des IGZ-Standorts in Erfurt.
Zu Frage 4: Die abschließende Befassung erfolgt am 24.06.2016, also morgen, in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Die Entscheidung ist abzuwarten. Ungeachtet dessen sucht das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach einer tragfähigen Lösung, die in Erfurt vorhandenen Forschungskapazitäten auch außerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz zu erhalten. Danke schön.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage der Abgeordneten Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, in Drucksache 6/2272 auf.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurde erstmals der Kulturlastenausgleich beschlossen. Der Antwort auf die Kleine Anfrage 846 vom 29. Januar 2016 in Drucksache 6/1915 sind die Zuweisungen an Gemeinden und Landkreise für die Jahre 2014 und 2015 zu entnehmen.
1. Welche Zuweisungen aus dem Kulturlastenausgleich sind für 2016 an welche Gemeinden und Landkreise vorgesehen?
2. In welchen Gemeinden und Landkreisen haben sich wegen des Kulturlastenausgleichs die Kulturausgaben pro Einwohner erhöht?
3. Wann wird der 2015 erarbeitete Evaluationsbericht der zuständigen Fachabteilung der Staatskanzlei veröffentlicht?
4. Welche Änderungen am Kulturlastenausgleich sind infolge der Evaluation oder im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform künftig angedacht oder notwendig?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Frau Abgeordnete Henfling, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Kontingent in Höhe von 9 Millionen Euro verteilt sich wie folgt auf die Gemeinden und Landkreise: Stadt Altenburg 478.370,80 Euro, Landkreis Altenburger Land 207.813,90 Euro, Stadt Arnstadt 433.120,10 Euro, Stadt Eisenach 504.406,90 Euro, Stadt Erfurt 662.354,90 Euro, Stadt Gera 628.722,80 Euro, Stadt Gotha 531.227,60 Euro, Stadt Greiz 439.274,50 Euro, Stadt Jena 690.652,80 Euro, Stadt Meiningen 730.889,90 Euro, Stadt Mühlhausen 301.897,60 Euro, Stadt Nordhausen 576.616,50 Euro, Stadt Rudolstadt 637.038,90 Euro, Stadt Saalfeld 429.525,90 Euro, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 211.677,60 Euro, Landkreis Schmalkalden-Meiningen 157.820,00 Euro, Stadt Sondershausen 453.470,60 Euro, Stadt Weimar 925.118,70 Euro.
Zu Frage 2: Insgesamt ist in allen Kommunen, die am Kulturlastenausgleich partizipieren, ein leichtes Ansteigen der Kulturausgaben pro Einwohner im Zeitraum von 2013 bis 2016 zu beobachten. Ob dieser Anstieg allein auf die Ausreichung des Kulturlastenausgleichs zurückzuführen ist, lässt sich jedoch nicht feststellen.
Zu Frage 3: Hier wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 846 verwiesen, wonach beabsichtigt ist, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mit den Erfahrungen zum Kulturlastenausgleich im Kontext der Perspektiven kommunaler Kulturfinanzierung zu befassen.
Zu Frage 4: Über die künftige Ausreichung des Kulturlastenausgleichs auch mit Blick auf das Auslaufen der Verwaltungsvorschrift zum 31.12.2017 finden derzeit bereits ressortübergreifende Gespräche statt. Konkrete Aussagen können hier zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch leider noch nicht getroffen werden.