Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Möglichkeiten des Landes zu helfen sind ja relativ begrenzt, wenn denn nicht ein Landrat den Katastrophenalarm ausruft. Das haben wir in der Vergangenheit kennenlernen müssen. Das ist hier leider nicht passiert. Trotzdem sehe ich die eine oder andere Möglichkeit. Einer der größten Schäden ist unter anderem beim Reiterhof in Oberpörlitz entstanden. Herr Staatssekretär, bloß die Frage: Ist es möglich, dass über das zuständige Landwirtschaftsamt abgefragt werden könnte, ob Betriebe in der Umgebung Hilfe leisten könnten, Heu von diesem Betrieb unterzubringen, weil das offensichtlich das größte Problem ist, da die Futtermittellagerhalle dort solchen Schaden genommen hat, dass man die diesjährige Ernte nicht wird unterbringen können.
Selbstverständlich ist allen, die geschädigt worden sind, unbenommen, sich an die diversen Stellen des Landkreises und auch des Landes zu wenden. Selbstverständlich ist es möglich, sich an die Landwirtschaftsämter zu wenden, und selbstverständlich ist es auch möglich, sich zum Beispiel an das Landesverwaltungsamt zu wenden. Das Schreiben eines Briefs wird aber nicht ausreichen, sondern man muss dann erstens den Schaden sehr deutlich machen, der entstanden ist, und zweitens muss man dann auch wenigstens eine Idee davon haben, in welcher Höhe denn Schadensersatz geleistet werden müsste. Dann können sich die Landesregierung bzw. die zuständigen Stellen im Innenministerium oder in anderen zuständigen Ministerien auch konkret damit beschäftigen, welche Fördertöpfe zur Verfügung stehen, um den Schaden möglicherweise lindern zu helfen.
Ich rufe die nächste Anfrage, eine der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD, in Drucksache 6/2238 auf.
Nach mir vorliegenden Informationen sind an der Geschwister-Scholl-Schule in Saalfeld sowie an der Ludwig-Bechstein-Schule in Arnstadt Fälle von Scabies (Krätze) aufgetreten.
1. Wie viele Fälle von Befall mit Scabies oder anderen meldepflichtigen Humanparasiten sind seit Anfang 2016 an den genannten Schulen jeweils aufgetreten?
3. Welche präventiven Maßnahmen werden an Schulen und in Kindergärten im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes ergriffen, um gegen den Befall mit Humanparasiten vorzugehen?
4. Wie viele Fälle von Scabies sind seit 2006 an Thüringer Schulen aufgetreten (bitte nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Danke schön. Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen nur Scabies-Fälle, die in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes auftreten, der Meldepflicht. Mit Stand vom 14.06.2016 wurden aus der Geschwister-Scholl-Schule in Saalfeld fünf Erkrankungen, aus der Ludwig-Bechstein-Schule in Arnstadt zwei Erkrankungen gemeldet. Weiterer Befall mit anderen Humanparasiten wurde nicht gemeldet.
Zu Frage 2: Die zuständigen Gesundheitsämter informierten die Lehrer und die Eltern der betroffenen Klassen mit einem Informationsschreiben. Erkrankte Personen und Kontaktpersonen wurden durch das Gesundheitsamt ermittelt. Betroffene Personen wurden einem Hautarzt vorgestellt und mit einem Scabizid behandelt. Wiederzulassungen in die Gemeinschaftseinrichtungen erfolgten nur nach schriftlichem ärztlichen Attest über die erfolgreiche Behandlung. Engen Kontaktpersonen – auch ohne
Symptome – wurde ebenfalls eine Behandlung empfohlen. In den Einrichtungen wurden entsprechende Entwesungsmaßnahmen durchgeführt und über die Erkrankungen mithilfe eines Aushangs informiert, so zum Beispiel die tägliche Reinigung der Klassenzimmer, die chemische Reinigung von textilen Fußbodenbelägen in den drei Räumen durch eine Reinigungsfirma und die Folienverpackung von textilen Sportmatratzen und deren Einlagerung für mehrere Wochen. Zudem erging an alle Personen, die einen möglichen Haut-zu-Haut-Kontakt zu den erkrankten Kindern hatten, die Empfehlung, zeitnah ein Hautscreening durchführen zu lassen.
Zu Frage 3: Präventive Maßnahmen gegen den Befall mit Humanparasiten kann ein jeder selbst durch Hygiene und nicht zu engen Körperkontakt vornehmen. Der § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes regelt die Wiederzulassung von Erkrankten und Ansteckungsverdächtigen. Diesem Paragraf gemäß dürfen Personen, die an Scabies erkrankt oder dessen verdächtig sind, die Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen sowie keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Nach Abschluss der ersten ordnungsgemäßen Behandlung können Betreute und Betreuer die Einrichtung wieder besuchen. Die Durchführung der Behandlung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Weiterführende Informationen sind im Thüringer Leitfaden für Maßnahmen des Infektionsschutzes beim Auftreten von Krätzmilbenbefall auf der Webseite des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz zu finden.
Zu Frage 4: In den Jahren 2006 bis 2011 wurden keine Erkrankungen an Scabies in Thüringer Schulen gemeldet. Im Jahr 2012 wurde eine Häufung in einer Schule aus dem Landkreis Greiz mit acht Erkrankten und im Jahr 2016 – wie bereits genannt – je eine Häufung in einer Schule im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit fünf Erkrankungen und im Ilm-Kreis mit zwei Erkrankungen gemeldet.
Es gibt keine Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/2248 auf.
Das Technische Denkmal „Historischer Schieferbergbau Lehesten“ ist eine überregionale Einrichtung, die als zentraler Anlaufpunkt im Naturpark
„Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale“, im Geoparkprojekt „Schieferland“, auf dem „Schieferpfad“ und der „Thüringisch-Fränkischen Schieferstraße“ ein bedeutendes bildungstouristisches Alleinstellungsmerkmal in Thüringen repräsentiert. Als Betreiber und Eigentümer fungiert seit dem Jahr 2000 die ehrenamtlich geführte gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts „Thüringischer Schieferpark Lehesten“. Personal- und Sachkosten wie auch die Aufwendungen zur Erhaltung bzw. notwendigen Weiterentwicklung können nur aus dem Tagesgeschäft mit der Einnahme von Eintrittsgeldern, Souvenirverkauf und Spenden realisiert werden.
1. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Landesregierung das Technische Denkmal „Historischer Schieferbergbau Lehesten“ für die Region Lehesten und den Freistaat Thüringen?
2. Inwieweit hat die Landesregierung den Erhalt und die Weiterentwicklung des Technischen Denkmals „Historischer Schieferbergbau Lehesten“ in den vergangenen Jahren unterstützt?
4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den Fördermittelantrag für das Modelldorf vor Ort, das aus zwölf handgefertigten Häusern und einer Kirche besteht?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Kowalleck, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, wobei ich die Fragen nicht noch einmal vorlese.
Die Antwort zu Frage 1: Das Technische Denkmal „Historischer Schieferbergbau Lehesten“ ist ein Kulturdenkmal der deutschen Schieferindustrie und dokumentiert eine Kultur- und Wirtschaftsgeschichte einer ganzen Region bzw. eines Industriezweigs. Zusammen mit dem ehemaligen Göpelschacht am originalen Standort, der Doppelspalthütte mit ihren Einrichtungen und der Darstellung der Verarbeitung des Schiefers an Modellgebäuden ist es ein Zeitzeuge einer über 700-jährigen Geschichte der Thüringer Schieferindustrie.
Die Antwort zu Frage 2: Das Denkmal wurde durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wie folgt gefördert: im Jahre 1998 mit 80.000 DM, im Jahre 2000 mit 50.000 DM, im Jahr 2008 – jetzt gibt es einen Sprung, neue Währung – mit 1.500 Euro und im Jahre 2015 mit
10.100 Euro. Aufgrund der Synergien zwischen dem technischen Denkmal und dem aussagekräftigen geologischen Großaufschluss wurde mit Unterstützung des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Jahr 2006 der Schiefer von Lehesten als „Nationales Geotop“ ausgezeichnet. Seit 2015 wird der abgegebene Antrag zur Zertifizierung des Geoparks Schieferland als Nationaler Geopark in Deutschland, welcher das Industriedenkmal „Schieferbergbau Lehesten“ als zentrales Element innehat, vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unterstützt.
Die Antwort zu Frage 3: Seitens des Schieferparks wurde für das Jahr 2016 kein Antrag auf Förderung im Rahmen der Denkmalförderrichtlinie gestellt. Gemäß Denkmalförderrichtlinie kann der Eigentümer eines Denkmals bis zum 30. September für das Folgejahr einen Antrag auf Förderung bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde stellen. Das Denkmal ist zudem kein Fördergegenstand der Städtebauförderung. Im Rahmen der LEADER-/Ländliche-Tourismus-Förderung ist festzustellen, dass keine Förderung erfolgt und auch kein Förderantrag vorliegt. Gleiches gilt für den Förderbereich „Dorferneuerung und Dorfentwicklung“.
Die Antwort zu Frage 4: Das Modelldorf ist nicht Bestandteil des in das Denkmalbuch des Freistaats Thüringen eingetragenen Kulturdenkmals und damit gemäß Denkmalfördermittelrichtlinie des Freistaats Thüringen nicht förderfähig. Das Vorhaben ist zudem kein Fördergegenstand der Städtebauförderung. Im Rahmen der LEADER-/Ländliche-Tourismus-Förderung ist festzustellen, dass keine Förderung erfolgt und auch kein Förderantrag vorliegt. Gleiches gilt für den Förderbereich „Dorferneuerung und Dorfentwicklung“.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/2250 auf.
Am 25. Mai 2016 war in der Thüringischen Landeszeitung ein Artikel unter der Überschrift „Die missverstandene Gesellschaft“ zu lesen, in dem Kritik an der Tätigkeit der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft, insbesondere am Standort Oberhof, geübt wurde.
Dort wurde ausgeführt: „Bei so ziemlich jedem größeren Wirtschaftsprojekt in Thüringen ist das Unter
nehmen beteiligt.... Wer wirtschaftlich etwas bewegen will in diesem Land, kommt an ihr kaum vorbei. In Oberhof lässt sich all das seit Jahren gut beobachten.... Das schlechte Image der LEG in Oberhof... habe vor allem damit zu tun, dass die LEG an vielen der dortigen Projekte beteiligt gewesen sei oder ist und es dabei nicht selten Turbulenzen gegeben hat.“
1. An wie vielen Projekten ist aktuell die LEG als anerkannter Sanierungs- und Entwicklungsträger in welchem Umfang in Thüringen beteiligt?
2. Wie viele Mitarbeiter der LEG sind jeweils in den Geschäftsbereichen Wirtschaftsförderung sowie Immobilien tätig?