Hochschule in Nordhausen wichtig ist. Wenn wir das Gesetz heute verabschieden, ist es dort möglich, dass die ersten Absolventinnen und Absolventen dieser Hochschule im Spätsommer ihre volle Anerkennung für ihren Beruf der Heilpädagogik erreichen und dass wir damit auch einen Beitrag leisten zur Fachkräftesicherung, was gerade in diesem Berufsfeld für die Inklusion wichtig ist.
Noch ein Wort zur Problematik „Pflegehelferausbildung“. Ich kann mich noch erinnern, muss ich sagen, als vor acht Jahren hier in diesem Haus das Pflegehelfergesetz verabschiedet wurde, was damals schon die Möglichkeit eröffnete, dass Schüler mit einem Hauptschulabschluss den Pflegehelferberuf ergreifen können. Also es ist nichts vollkommen Neues. Damals, das gebe ich zu, habe ich noch gegen dieses Gesetz gesprochen und wir haben diesem Gesetz auch nicht zugestimmt. Ich muss sagen, das war vor acht Jahren. Heute muss ich aus der Praxis heraus sagen: Ich befürworte es und finde es gut, dass wir das machen, dass Pflegehelfer mit einem Hauptschulabschluss ausgebildet werden können, weil die Situation in der Altenpflege es auch notwendig macht, dass wir Pflegehelfer in der Pflege einsetzen. Allerdings sage ich: Das darf nicht mit einem Abbau der Pflegestandards verbunden sein.
Deshalb muss bei der weiteren Professionalisierung der Pflege immer darauf geachtet werden, dass der Schlüssel für Pflegefachkräfte eingehalten wird. Aber wir brauchen Pflegehelfer, die unter Anleitung von Pflegefachkräften Pflege durchführen können. Eines kann ich aus der Berufserfahrung auch in der Hinsicht sagen: Manchmal ist nicht die Note entscheidend, wie jemand pflegt, sondern es ist die innere Einstellung, wie jemand an die Pflege herangeht. Da kann ich genügend Beispiele nennen, in denen auch junge Frauen, die den Pflegehelferberuf ergriffen haben, eine sehr gute Pflege leisten, immer unter Anleitung. Und es gibt noch die Möglichkeit, das muss ich an dieser Stelle sagen, dass sich auch ein Pflegehelfer nach Erlangung von viel Berufserfahrung zur Fachkraft qualifizieren kann.
Eine abschließende Bemerkung: Natürlich bedeutet der heutige Beschluss nicht, dass gerade im Hinblick auf die Berufsanerkennung von Geflüchteten bereits alles geklärt ist. Hier ist nach Auffassung meiner Fraktion noch ein gesonderter Beratungsbedarf gegeben und sollte möglich sein, der jedoch das heute zu verabschiedende Gesetz in seiner Zielstellung und seinem Umfang sprengen würde. Ich gehe aber davon aus, dass in einem anstehenden Integrationskonzept auch diese Fragen, die sich hier ergeben, zum Beispiel Gebührenfreiheit für das Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge oder die Amtsermittlung, in diese Konzepte eingearbeitet
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, wie bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf möchte ich drei Dinge anmerken. Es ist sehr erfreulich, dass die Anerkennung der Abschlüsse der Fachhochschule in Nordhausen endlich den Weg in die Gesetzgebung gefunden hat. Hier wäre die Frage zu stellen, ob das nicht etwas schneller hätte erfolgen können.
Zum anderen möchte ich anmerken, dass die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen bei der Ausbildung in den Assistenz- und Helferberufen im Bereich Pflege ein sehr brisantes Thema zu werden droht. Herr Volker Beck von den Grünen hat schon vorgelegt und gemeint, ein Hauptschulabschluss würde ausreichen, hat damit auch alle, die in diesem Bereich schon tätig sind oder beabsichtigen, dort tätig zu werden, entsprechend qualifiziert. Die Resonanz in den sozialen Medien war entsprechend. Der Pflegefachkräftemangel ist leider schon ein sehr reales Zukunftsgespenst und es fehlen bislang die Ansätze, dem wirklich wirksam zu begegnen. Die Menschen werden in Deutschland dank der demografischen Entwicklung, der medizinischen Versorgung, der Ernährung und der allgemeinen sozialen Lage immer älter. Allerdings mangelt es an tragfähigen Familienpflegekonzepten aufgrund der demografischen Katastrophe. Die politischen Akteure in den letzten 50 Jahren haben auch vieles dazu beigetragen, aus Familien entweder Almosenempfänger oder Steuernutzvieh zu machen, um zu verhindern, dass genügend Kinder geboren werden, die später die Pflege Ihrer alten Eltern übernehmen können. Deswegen stehen wir vor dem drohenden Pflegenotstand. Da wird auch nicht helfen, dass wir Zugangsvoraussetzungen senken, um eventuell hier arbeitswillige und arbeitsfähige Migranten in Pflegehilfsberufe zu bringen. Schon allein die Sprachbarriere wird zwei bis drei oder vier Jahre lang verhindern, dass diese Menschen in der Pflege eine auskömmliche Beschäftigung finden. Selbst wenn sie es dann tun, werden sie, sobald sie ausreichend qualifiziert, angelernt und eingearbeitet sind, aufgrund des finanziellen Gefälles sehr gern in die alten Bundesländer gehen, wo mit einem einfachen Arbeitsvertrag auf einen Schlag 400 bis
Über die Absenkung des Standards bei den Zugangsvoraussetzungen hat sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Südost ebenfalls so geäußert, dass er es für sehr bedauerlich hält und dem nicht zustimmen kann. Die Qualität in der Pflege muss sichergestellt werden. Der Landespflegerat überlegt sogar eine teilweise Akademisierung der Pflege. In vielen Häusern fehlen heute schon ausgebildete Pflegefachkräfte, die einen gewissen Schlüssel
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Eigentlich brauchen wir doch nur noch das Abitur für al- le, dann brauchen wir nur noch eine Schule!)
erfüllen müssen, damit überhaupt Pflegehilfspersonal in der gewünschten Menge eingestellt werden kann. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist nicht durch Senkung der Zugangsvoraussetzungen und auch nicht durch massenweise Aufnahme unausgebildeter und sprachlich nicht fitter Arbeitnehmer aus dem Ausland auszugleichen.
Der dritte Bereich betrifft die Umsetzung der EURichtlinie. Hier beurteilen wir besonders die Regelung zum Sprachniveau sehr kritisch. Schon heute häufen sich vor allem im ländlichen Raum die Klagen von Patienten in den Krankenhäusern, die ihre Ärzte leider nicht mehr verstehen, weil die Sprachausbildung mangelhaft ist, zu kurzfristig und das Niveau nicht ausreichend.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist auch so, wenn deut- sche Ärzte Fachchinesisch reden!)
Auch im Pflegebereich sind Sprachkenntnisse notwendig, denn kompetente und menschlich angemessene Pflege bedeutet etwas mehr als nur satt und sauber.
Das Nächste, was wir kritisieren, ist die nur elektronisch geplante Einreichung von Unterlagen für die Anpassung von ausländischen Berufsabschlüssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion von Passfälschungen und Unterlagenpaketen, die in der Türkei oder anderswo käuflich erworben werden können, halten wir es für ein Risiko, nur elektronische Unterlagen zu verlangen. Wir bestehen darauf, dass geregelt wird, dass alle diese Unterlagen in beglaubigten Kopien vorliegen.
Insgesamt bleiben wir bei unserer ablehnenden Haltung, die wir bereits in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht haben. Die kritischen Punkte überwiegen unserer Ansicht nach zu deutlich. Vielen Dank.
Danke schön, Frau Herold. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir die Aussprache schließen können.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft in der Drucksache 6/2339. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1972 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/2339. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? 2 Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen – es waren die Stimmen der AfD-Fraktion dagegen, aber die Mehrheit war gegeben. Insofern ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das sind Stimmen aus der CDU-Fraktion, den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion.
Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2247
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, entgegen mancher in die politische Debatte eingebrachten Äußerungen im Jahr 2015 ist für die rot-rot-grüne Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen der gleichberechtigte Zugang von Kindern geflüchteter und
zugewanderter Familien sowie unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu schulischer Bildung ein besonderes Anliegen. Neben Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie ist nicht zuletzt § 17 Thüringer Schulgesetz dafür maßgeblich. Im Rahmen der Umsetzung der Schulpflicht sind auch an den Thüringer Schulen seit 2015 in zunehmendem Umfang Kinder und Jugendliche zu unterrichten, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die Thüringer Schulen haben sich dieser besonderen Aufgabe verantwortungsvoll gestellt, auch wenn nicht sofort und überall die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben waren. Mit dem vorliegenden Antrag „Verbesserung der Beschulung zugewanderter und geflüchteter Kinder und Jugendlicher“ in der Drucksache 6/2247 unterstützen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag und machen zugleich deutlich, dass beste Bedingungen für Kinder sowie Pädagoginnen und Pädagogen handlungsleitende Maxime für die Thüringer Bildungspolitik sind. Mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung der Flüchtlingskinder in Thüringen schaffen“, welcher bereits zur weiteren Beratung im Bildungsausschuss liegt, hat die CDU einen Antrag eingebracht, der eine Betonung auf „Ja, aber“ legt. Mit dem Antrag von Rot-Rot-Grün wurde bewusst eine andere Schwerpunktsetzung gewählt, zusammengefasst mit „Ja, und“. Beide Anträge sollen nun im Bildungsausschuss beraten werden mit dem Anspruch einer Diskussion um beste Bedingungen für alle Kinder und Entwicklungsmöglichkeiten für die Schulen. Der erste Teil des Antrags widmet sich mit der Aneignung von Sprachkenntnissen den verbalen Voraussetzungen schulischer Integration. Mit der Beschreibung der verschiedenen Sprachniveaus in den unterschiedlichen Klassenstufen und der Möglichkeit der Weiterentwicklung der individuellen Förderung der Erreichung eines Schulabschlusses werden Weiterentwicklungen zum bisherigen System beschrieben. Ich weiß nicht, ob Sie heute Morgen – wie ich – das Morgenmagazin geguckt haben, da war ein Beispiel einer 18-jährigen syrischen Frau, die seit einem halben Jahr in Berlin lebt, vor einem halben Jahr zu uns gekommen ist und jetzt im Rahmen des Flüchtlingsteams zu den Olympischen Spielen nach Rio fahren kann. Diese junge Frau ist mit 18 Jahren in der 8. Klasse in Berlin und möchte bei uns ihr Abitur machen und möchte später auch studieren. Diese Frau vor Augen sind Punkte der Zugangsvoraussetzung zum Gymnasium und Regelung zur Schulpflicht zu sehen. Wenn starre Regelungen die erfolgreiche schulische Integration behindern, gehören diese natürlich auf den Prüfstand.
der Aufnahmebegleitung von Flüchtlingskindern sowie der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln brauchen. Hier hat der Thüringer Landtag der Regierung 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. Wir wünschen uns eine unbürokratische und vollständige Ausreichung dieser Mittel für Lehr- und Lernmittel. Ebenso muss die schnelle Zuweisung von notwendigen Lehrerwochenstunden im Rahmen der vom Landtag für die Flüchtlingskinderbeschulung bereitgestellten zusätzlichen befristeten Lehrerstellen realisiert werden. Die uns unterstützenden DaZLehrkräfte sollen faire Beschäftigungschancen erhalten; Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetzes und des Koalitionsvertrags liegen dem zugrunde.
Wie Sie sehen, sind hinreichend viele und konkrete Vorschläge in unserem Antrag enthalten, die alle auf die Frage eingehen, ja, und... Ja, wir wollen, dass alle Kinder ihr Recht auf schulische Bildung wahrnehmen können. Wir sehen dringend notwendige Verbesserungen und die weiterführende Unterstützung von Schulen bei dieser wichtigen Aufgabe. Damit unterstützen wir auch die Politik der Landesregierung. Um bald in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu können, bitten wir um eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
Vielen Dank. Aussprache ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abstimmen können.
Vereinbart wurde, dass keine Aussprache stattfindet. Wenn es jetzt doch einen Wunsch auf Aussprache gibt, dann halten wir die Aussprache und Herr Abgeordneter Tischner bekommt das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen es auch ganz kurz. Eine kleine Ergänzung: In die Debatte zu dieser Thematik sind wir schon lange eingestiegen, das wissen Sie auch, Herr Wolf. Wir freuen uns sehr, dass sich Rot-Rot-Grün jetzt auch diesem Thema hier im Landtag intensiv widmet und mit einem eigenen Antrag begleitet. Viele Sachen in dem Antrag, der uns jetzt hier von den Koalitionsfraktionen vorliegt, sind fast deckungsgleich mit den Schwerpunktsetzungen, die auch unser Antrag hatte, der bereits im Bildungsausschuss liegt und dort in einer öffentlichen Anhörung beraten werden soll. Es gibt ein paar Sachen, bei denen wir dann sehr intensiv – streiten will ich nicht sagen, aber – um das Detail ringen werden. Das ist auch gut so. Für die CDU ist es wichtig, dass die Ge
schichte mit den Vorschaltklassen, wo gerade auch die Situation des Spracherwerbs im Fokus steht und wo kulturelle und politische Bildung stattfindet, ihren Anklang findet. Ansonsten ist es notwendig und wichtig, dass alle Veränderungen, die uns im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise jetzt vorliegen, nicht zulasten der Qualität des Thüringer Schulsystems führen. Ich denke, da sind wir uns auch hier im Hause einig. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, auch auf das, was uns dann noch mal die einzelnen Interessenvertretungen sagen werden. Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, um am Ende des Schuljahres allen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen herzlichen Dank zu sagen und natürlich auch den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und dem technischen Personal, den Erzieherinnen und Erziehern eine gute und schöne Sommerpause und schöne Sommerferien zu wünschen.