Protokoll der Sitzung vom 24.06.2016

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt keine weiteren Redemeldungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenso die Stimmen von allen in diesem Haus. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Migrations- und Justizausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Also, das ist auch mit Mehrheit an den Migrations- und Justizausschuss überwiesen. Wir müssen nun über die Federführung abstimmen. Da ist der Innen- und Kommunalausschuss angezeigt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

Ich habe es nicht verstanden, Herr Mohring, aber die Federführung ist mit Mehrheit für den Innenund Kommunalausschuss beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 27

Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Selbstverwaltung – Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich revidieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2004 - Neufassung

Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Tagesordnungspunkt in normaler Redezeit beraten wird. Die CDU-Fraktion hat das Wort zur Begründung beantragt. Herr Abgeordneter Walk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, werte Besucher. Die „Thüringer CDU will Nachschlag für Kommunen.“ – das titelte die OTZ so salopp wie richtig, das war – es ist schon ein paar Tage her – am 15. April. Aber aktuell dazu ist die Ausgabe von vorgestern. Dort war der Aufmacher in der TLZ, Überschrift: „Kommunen bleiben auf Flüchtlingskosten sitzen.“ Dabei geht es um die Verwaltungskosten für das Jahr 2015 in Höhe von 30 Millionen Euro. Diese Lücke klafft, so die

(Abg. Kräuter)

TLZ, im kommunalen Säckel. Zunächst aber ein Blick zurück: Die Landesregierung, das ist bekannt, hat den Kommunen, gemessen an dem Niveau von 2014, insgesamt 100 Millionen Euro weggenommen. Das haben wir auch gestern an anderer Stelle hier ausführlich debattiert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist gelogen! Gestern war ein Antrag mit den konkreten Zahlen!)

Am Fakt, Herr Kuschel, hat sich nichts geändert. Sie haben auch gestern wieder versucht, die Zahlen zu interpretieren, wie Sie es für richtig halten. Am Fakt hat das allerdings nichts geändert. Fakt ist: Die Gestaltungsfreiheit der Kommunen wird dadurch unzulässig eingeschränkt. Im Übrigen sind wir nicht die Einzigen, die das feststellen. Ich berufe mich hier auf den kommunalen Spitzenverband, den Gemeinde- und Städtebund. Die sagen nämlich genau das Gleiche: Die Kommunen haben 100 Millionen Euro weniger als 2014 und abgerechnet wird unter dem Strich. Heute bietet sich die einmalige Gelegenheit, diesen Fehler wieder auszubügeln und trotzdem den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiterzugehen. Unsere Initiative soll die begünstigten Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen und Spielräume im Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zurückzugewinnen, beispielsweise im Bereich der Investitionen, in der Gemeindestruktur, in Sportstätten und Kultur, also bei den freiwilligen Aufgaben. Die aktuelle Mai-Steuerschätzung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – erwartet werden fast 50 Millionen Euro mehr – unterstreicht, dass eben beides möglich ist, nämlich einerseits Schulden abzubauen und andererseits eine faire Kommunalfinanzierung zu gewährleisten. Daher wollen wir unterdurchschnittlich finanzierten Kommunen insgesamt 89 Millionen Euro nicht zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen, um die kommunale Finanzkraft und Selbstverwaltung in Thüringen zu stärken und Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich zu revidieren. Aber nach den zwischenzeitlich zahlreichen öffentlichen Wortmeldungen aus dem rot-rot-grünen Lager bin ich durchaus zuversichtlich, dass wir zu unserem Antrag – auch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, wir haben es ja zweimal nicht geschafft, dass wir hier dieses wichtige Thema beraten können – heute mit Rot-Rot-Grün gemeinsam ein positives Ergebnis hinbekommen.

Ich habe mal einen kleinen Ausschnitt der öffentlichen Wortmeldungen aus dem Bereich von RotRot-Grün mitgebracht. Zunächst der Landesvorsitzende Bausewein, er sagt: „Wir brauchen dringend ein Kommunalentlastungsgesetz.“

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Siehste!)

Kollege Blechschmidt führt dann weiter aus: Ich schließe nicht aus, „das Säckel nochmals zu öff

nen“. Und Kollege Adams, Sie haben gesagt: „Wir werden die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und haben 25 Millionen in diesem Frühling noch mal zugegeben!)

Und wenn selbst die Finanzministerin laut Zeitungsbericht angeblich mit dem Vorschlag bereits einverstanden ist, dann bin ich mal gespannt, wie sich die Regierungskoalition heute zu unserem Antrag positioniert. Was wir wollen, ist ganz klar und kurz in drei Punkten zusammengefasst: erstens die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, zweitens faire Kommunalfinanzen und drittens kein Sparen des Landes zulasten der Kommunen. Insofern freue ich mich über Ihre Unterstützung. Und wenn Ihnen wirklich etwas an den Kommunen liegt, werden Sie unserem Antrag heute auch zustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kalich das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mein Fazit vorwegnehmen: Mit ihrem heute zu besprechenden Antrag will die CDU ihre alte Politik der kommunalen Hilfspakete ohne grundsätzliche Reformen der kommunalen Strukturen fortsetzen. 89 Millionen Euro sollen aus der Rücklage genommen und mehr oder weniger per Gießkanne über das Land verteilt werden, letztlich die Auflage von Hilfspaket IV. Das ist weder sinnvoll noch nachhaltig. Wie sagte mein Kollege Kuschel an der Stelle auch gern mal etwas flapsig: Fenster auf, Geld raus, Fenster zu.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Tatsache, dass die größte Oppositionsfraktion dann noch nicht einmal in der Lage ist, dem Landtag einen qualifizierten Gesetzentwurf vorzulegen, spricht für sich selbst.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dürfen wir doch gar nicht! Du hast doch gar keine Ah- nung! Schau mal in die Gesetze rein!)

Herr Mohring, hören Sie doch erst einmal zu!

Herr Mohring, der Herr Abgeordnete Kalich hat das Wort. Sie dürfen später.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da darf man auch kein falsches Zeug reden!)

(Abg. Walk)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und Sie lügen!)

Zudem hat die CDU im Dezember letzten Jahres sowohl bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 als auch zum rot-rot-grünen reformierten Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich komplett auf eigene konstruktive Vorschläge verzichtet und keinerlei Änderungsanträge vorgelegt. Aus diesem Grund kann ich der CDU die Ernsthaftigkeit ihres Vorstoßes zum jetzigen Zeitpunkt nicht abnehmen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, RotRot-Grün hat den Kommunalen Finanzausgleich gerechter gestaltet und zudem die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um 50 Millionen Euro erhöht. Mit dem jetzt durch den Landtag verabschiedeten Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen werden die Voraussetzungen zur Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen im Freistaat geschaffen.

(Beifall DIE LINKE)

Die finanzielle Lage der Kommunen ist trotz jährlicher Hilfsprogramme in den Jahren 2013 bis 2015 in dreistelliger Millionenhöhe zum Teil dramatisch. Fast jede siebte Gemeinde ist in der Haushaltssicherung, jede zehnte Gemeinde hatte 2015 keinen Haushalt, jede vierte Gemeinde hat keine Rücklage mehr. Die Thüringer Gemeinden haben im Vergleich der 13 Flächenbundesländer eine sehr unterdurchschnittliche Steuerkraft. Nur ein Viertel der Ausgaben können die Kommunen durch eigene Steuereinnahmen abdecken. Nahezu 60 Prozent der kommunalen Einnahmen sind Landeszuweisungen, deshalb brauchen wir eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform mit dem Ziel der Stärkung der kommunalen Ebene.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da kommt doch auch nicht mehr Geld rein!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

seit Jahren sind die kommunalen Investitionen in Thüringen rückläufig. Im Vergleich zu den 90erJahren investieren die Thüringer Kommunen nur noch 40 Prozent. Dieser Rückgang ist nicht dadurch begründet, dass es keinen Investitionsbedarf gebe. Im Gegenteil: Die Investitionsbedarfe sind unverkennbar, auch weil zwischenzeitlich Ersatzinvestitionen für Projekte anstehen, die nach 1990 gebaut wurden. Die Thüringer Kommunen müssten jährlich mindestens 800 Millionen Euro zusätzlich investieren. Dies gelingt nur, wenn allgemeine Verwaltungskosten durch Strukturveränderungen für Investitionen freigesetzt werden können. Von den 849 Thüringer Gemeinden haben 571 weniger als

1.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Dieser Kleinkrieg ist das größte Hemmnis für die Erhöhung der kommunalen Investitionstätigkeit.

Nun noch einige Ausführungen zu den aktuellen Zahlen: 2016 und 2017 enthält der KFA eine Finanzausgleichsmasse von jeweils 1,901 Milliarden Euro. Außerhalb des KFA erhalten die Kommunen zudem Zuweisungen und Zuschüsse von weit über 900 Millionen Euro. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse errechnet sich auf der Grundlage des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes als Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Anteil der Kommunen von 36,92 Prozent an der jeweiligen Gesamtmasse im Durchschnitt des vergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre sowie den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Durchschnitt des vorangegangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre. Diese Gesamtmasse betrug in den beiden Jahren zuvor 1,85 Milliarden Euro. Hören Sie an dieser Stelle gut zu, damit hier endlich einmal mit dem Mär aufgeräumt wird,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Mit der Mär! Das geht ja gar nicht. Kann nicht mal richtig ablesen!)

Rot-Rot-Grün hätte die Finanzausgleichsmasse – wie behauptet und in der vorherigen Rede auch wiederholt – mit Einbeziehung des Kommunalen Hilfspakets um 100 Millionen Euro gesenkt und nicht um 50 Millionen Euro erhöht. Grundlage für die Berechnung des Vorjahrs bildet übrigens das vom damaligen CDU-Finanzminister Voß unter Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände ab dem Jahr 2013 geltende neue Finanzausgleichsgesetz. Wir haben immer deutlich gemacht, dass dieser neue KFA die strukturelle Schwäche der Kommunen brutal offengelegt hat. Anstatt allerdings endlich Maßnahmen einzuleiten, die dieser strukturellen Schwäche entgegenwirken, wurden Hilfspakete aufgelegt. Im Jahr 2014 wurden hierfür von der alten Koalition über 100 Millionen Euro und für das Jahr 2015 nochmal über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche im Jahr 2015 durch die rotrot-grüne Koalition über das Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz um über 100 Millionen Euro ergänzt worden sind. Und nun wollen Sie mit einem weiteren Hilfspaket nachschießen, ohne ein nachhaltiges Konzept zur Stärkung der kommunalen Strukturen anzubieten. Das Wort Hilfspaket macht bereits eines deutlich: Es handelt sich um Hilfen in außergewöhnlichen Situationen für einen eingegrenzten Zeitraum und nicht um eine Dauerfinanzierung. Rot-Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, den KFA so auszurichten, dass keine weiteren Hilfspakete benötigt werden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Kürzen, nicht auszurichten!)

Das geht aber nur über die Schaffung von leistungsfähigen, kommunalen Strukturen, die wir mit

(Vizepräsidentin Jung)

dem Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen auf den Weg gebracht haben. In diesem Sinne, Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Henke das Wort.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Frau Prä- sidentin, Sie müssen darauf achten, dass nicht alle Reden vorgelesen werden. Das ist nicht von der Geschäftsordnung gedeckt. Ich darf Sie ja nicht kritisieren, aber ich finde, wir müssen so verfahren, wie es in der Ge- schäftsordnung steht!)

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Könn- ten Sie bei Ihren Abgeordneten auch darauf achten, Herr Mohring?)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Herr Fiedler hat nur vorgelesen!)

Herr Abgeordneter Mohring, ich werde das jetzt nicht kommentieren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sehr gut!)