Protokoll der Sitzung vom 17.08.2016

(Beifall AfD)

Am Ende dieser Regierungskrise kann in einer funktionierenden Demokratie nur das politische Ende der rechtswidrig handelnden Regierungsmitglieder stehen. Nicht nur wir fragen uns insoweit, auch der Twitter-Experte Ramelow, der ja genauso wie Herr Lauinger und Frau Taubert auch verfassungsgerichtlich schon vorbestraft ist, wir fragen uns, wie Herr Ramelow in diesen Vorfall involviert war. Aus seiner Staatskanzlei wurden Gutachten gefertigt und verschickt. Hat auch er vielleicht mitgemischt, Beamte unter Druck gesetzt und Rechtsvorschriften umgangen? Das ist sehr klärungsbedürftig, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Habe ich nie! So ein Unsinn!)

Bemerkenswert ist außerdem, glaubt man der Presse – wir haben ja mit der Lügenpresse nichts am Hut –, dass ein Nicht-Grüne-Minister-Sohn, also ein normaler Mensch, aufgrund einer unfreiwilligen Krankheit, und nicht etwa wegen eines freiwilligen Neuseelandaufenthalts, um die besondere Leistungsfeststellung nicht herumkam, also er wurde nicht befreit, sondern er blieb erfolglos und die Bürokratie blieb gnadenlos. Dieser Nicht-rot-grüne-Minister-Sohn, meine Damen und Herren, hat dann, glaubt man auch hier der Presse, die BLF nachholen müssen. Herrn Lauinger war es zu schade, seinen Sprössling das machen zu lassen, er lehnte dieses Angebot zunächst ab. Jetzt plötzlich will er es doch machen. Wir von der AfD sagen: Herr Noch-Minister, das ist zu spät!

(Präsident Carius)

(Beifall AfD)

Wir haben also, um zum Ende zu kommen, einen bereits schon vom Verfassungsgerichtshof verurteilten Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dem von seinem Kollegen Benjamin Hoff, zufällig der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, durch ein Gutachten offenbar aus dieser Staatskanzlei sekundiert wurde, und das soll alles ganz privat gewesen sein.

Meine Damen und Herren, wir haben zudem eine Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, die als solche schon offensichtlich und unstreitig eine Fehlbesetzung ist und ihre Stellung trotz eindeutiger Rechtslage ausgenutzt hat, um gegen die fundierten Auffassungen ihrer Beamten im Schulamt die Versetzung des Sohnes ihres Kabinettkumpels durchzuboxen. Schließlich haben wir eine Staatssekretärin – auch die scheint offensichtlich eine Fehlbesetzung zu sein –, die auf einem Sommerfest der Landesregierung für Noch-Minister Lauinger ein offenes Ohr fand.

Meine Damen und Herren, wie kann man ernsthaft annehmen, dass es sich um die Privatsache eines fürsorglichen Vaters gehandelt haben soll, wenn er nahezu das halbe Kabinett, erhebliche Teile der Landesverwaltung und nahezu alle Verwaltungsebenen im Ministerium wochenlang mit seinem Fall beschäftigt? Wenn das, meine Damen und Herren,

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nun mal langsam!)

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Wer beschäftigt hier wen?)

die normalen Abläufe in der Landesregierung des Herrn Ramelow, der offenbar gar nicht in der Lage ist, hier zuzuhören, sein sollen, dann nochmals gute Nacht Thüringen, meine Damen und Herren.

(Unruhe DIE LINKE)

Ramelow-Regierung, BLF nicht bestanden, setzen und zurück in die Opposition! Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Herr Brandner, jetzt haben Sie zwar zur Dringlichkeit gesprochen, aber dafür, dass Sie dem Minister vorgeworfen haben, sich eines Verfassungsbruchs strafbar gemacht zu haben,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: „Strafbar gemacht“ habe ich nicht gesagt!)

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Vorbestraft!)

Sie haben gesagt „vorbestraft“. Es ging um eine Verletzung einer Neutralitätspflicht. Ich würde Ihnen dafür eine Rüge erteilen, weil ich glaube, dass die Bezeichnung, die Sie hier verwendet haben, etwas zu weitgehend ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es den Wunsch, gegen die Dringlichkeit zu reden? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung kommen. Auch dieser Antrag wurde nicht entsprechend der Frist von sieben Werktagen verteilt. Daher ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Der Widerspruch ist vorhanden, sodass wir nun abstimmen und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre. Ich frage nun: Wer für die Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht vorhanden und der Tagesordnungspunkt wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Weitere Wünsche gibt es nicht, sodass ich nun den Tagesordnungspunkt aufrufe, weswegen wir heute zusammengekommen sind

Bericht über die Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/2477 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2522 dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2523

Ich gehe mal davon aus, Herr Minister, dass wir zunächst noch die Worte zur Begründung für die Entschließungsanträge hören können. Ich frage jetzt: Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Fiedler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich grüße die Vertreter der Polizeigewerkschaften recht herzlich! Ich habe es selten erlebt, dass jemand hier in so einer Ruhe vorgeht. Da muss doch was im Busch sein.

(Abg. Brandner)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute das Thema, wie wir sagen: „Umfassende Aufklärung möglicher Verstöße bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen bei der Thüringer Polizei“. Wer das Ganze in den letzten Wochen verfolgt hat, hat mitbekommen, wie das Ganze vonstatten ging, dass in der Sommerpause der MDR berichtet hat, allgemeine Empörung von einigen in der Koalition losgelegt hat und wie sich die ganze Geschichte entwickelt hat. Wir werden nachher noch ausführlich über das Ganze sprechen. Aber ich will einige Punkte schon beifügen, die auch nach der letzten Sonderinnenausschusssitzung ein seltsames Bild insbesondere auf die Rolle des Datenschutzbeauftragten geworfen haben. Das muss man ganz eindeutig sagen. – Ist er da? Ja. – Insbesondere die Dienstanweisung, die von dem einen oder anderen als gut benannt wurde, von anderen als nicht gut, dass hier vor allen Dingen aber, was interessant ist, der Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen dem Datenschutzbeauftragten – ich nenne ihn mal so als verkürzte Form – und dem TIM offenbar von Vorbehalten gekennzeichnet und damit zu hinterfragen ist, das kam im Ausschuss deutlich zum Vorschein. Daher möchten wir vor allen Dingen unter anderem wissen die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem TIM im Kontext mit der Aufklärung der sogenannten Abhöraffäre – ich unterstreiche „sogenannte“ –, wann, warum und mit welchem Ergebnis das TIM und/oder die Thüringer Polizeibehörden mit dem Datenschutzbeauftragten Korrespondenz über die Dienstanweisung geführt haben, wann, in welcher Funktion und wie der Datenschutzbeauftragte vormals im TIM mit der Dienstanweisung in Berührung kam, aus welchem Grund die Überarbeitung der Dienstanweisung zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei nicht spätestens im Frühjahr 2015 nach Abschluss der erweiterten Testphase vom amtierenden Innenminister veranlasst wurde. Das sind die Dinge. Wir wollen sachliche und fachliche Aufklärung haben. Dazu kommt, wenn ich jetzt noch mal ganz kurz zurückgehen darf, was vorhin hier von dem einen oder anderen stattgefunden hat, Frau Rothe-Beinlich, es war peinlich, als Sie die Fürsorgepflicht hier angemahnt haben, als es um die Fragenbeantwortung ging. Hier, als es um Polizisten und Ähnliches ging, da findet die Fürsorgepflicht nicht statt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum denn nicht?)

Denn da will man gleich ins Plenum gehen und will im Plenum berichten. Man versucht zu verhindern, dass man im Ausschuss Bericht darüber bekommt, wie das eigentlich üblich ist. Bevor ein Sonderplenum stattfindet, sollte man schon im Ausschuss da und dort berichten.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Ausschuss!)

Ja, ja, aber wenn, dann gilt das für alles, Frau Kollegin Marx.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

Dann gilt es für alles und nicht nur für den einen Fall, in dem es um einen betroffenen Minister geht, der das nicht unterscheiden kann.

Aber, Herr Kollege Brandner, was ich aus voller Überzeugung ausdrücklich zurückweisen möchte und will: Gesinnungsspitzelei, so wie Sie das hier immer so geschickt mit einfügen – also wenn überhaupt, dann gibt es Verstöße, die vielleicht begangen wurden, die müssen aufgeklärt werden und dann wird es dazu die entsprechenden Schritte geben. Aber das „Gesinnungsspitzelei“ zu nennen, das ist auch einer AfD unwürdig. Das will ich Ihnen ganz klar und deutlich sagen. Das ist unwürdig, will ich Ihnen klar sagen,

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das ärgert mich. Mich ärgert aber genauso gut, damit die Linke nicht zu sehr klopft, wenn man das mit Stasimethoden von dem einen oder anderen vergleicht. Das ist genauso das gleiche unselige Geschäft. Es kommt was hoch, anstatt erst einmal, wie wir es gemacht haben – ich sage es nur, es gibt einige, die da von Stasimethoden gesprochen haben, unter anderem der MDR,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das werden Sie den Linken wohl nicht vorwerfen!)

und es gab auch andere, die das getwittert haben, wo man von den Dingen gesprochen hat. Deswegen: So einfach sollte man es sich nicht machen.

Als Letztes möchte ich noch daran erinnern, dass wir auch eine Sicherheitslage in Thüringen haben, die man bei dem ganzen Gefleddere nicht vergessen sollte.

Danke schön, Herr Fiedler. Ich habe das Signal, dass Herr Abgeordneter Dittes

(Beifall CDU)

das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen haben möchte. Bitte schön, Herr Dittes.

Ich bedanke mich für den Beifall der CDU-Fraktion, nachdem der Präsident mich gebeten hat, das Wort zu ergreifen.

(Abg. Fiedler)

(Beifall DIE LINKE)

Herr Fiedler, als ich Ihren Antrag gelesen habe, dachte ich: Was ist eigentlich mit der guten alten Opposition im Thüringer Landtag passiert? Aber Sie waren es ja gar nicht, es waren andere. Sie müssen sich nach wie vor in der Rolle noch neu finden. Denn, Entschuldigung, wir diskutieren seit zwei Wochen diesen Fall in der Thüringer Polizei, wie der zustande kommen kann, welche Systematiken sich hier entwickelt haben, wie tief die Rechtsverstöße waren, welche Qualität diese Rechtsverstöße haben. Wir machen eine Sondersitzung des Innenausschusses auf Ihren Antrag, Herr Fiedler. Eines weise ich auch als Innenausschussvorsitzender ganz deutlich zurück: Wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, es wäre versucht worden, diese Sitzung zu verhindern.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist unglaublich!)

Diese Sitzung wurde an dem Tag einberufen, an dem Sie das wollten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gab einen ausführlichen Bericht des Innenministers und es gab über mehrere Stunden auch eine Diskussion und Nachfragen. Das, was Sie hier versuchen darzustellen, ist einfach falsch.