den. Dr. Schmitt-Wellbrock war nicht nur langjähriger Abteilungsleiter im Bundesjustizministerium, sondern in seinem beruflichen Werdegang auch bereits als Abteilungsleiter im Thüringer Justizministerium tätig und ist damit mit den Verhältnissen in unserem Freistaat vertraut, zumal er bereits als Gutachter in Thüringen tätig war. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung erachte ich ihn als einen Fachmann, der wie wenige andere geeignet ist, die anzugehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfungen sicher, stringent und zügig durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete, das Telekommunikationsgeheimnis gilt selbstverständlich auch für die Thüringer Polizei. Darauf müssen sich unsere Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Diese Sicherheit wollen wir durch die anstehenden weiteren Prüfungen wiederherstellen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihren Bericht. Ich frage nun: Wer wünscht die Beratung zum Bericht? Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der AfD. Auf Verlangen der genannten Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Bericht der Landesregierung. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit behandelt werden. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Fiedler, Fraktion der CDU, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute, denke ich mal, mit einem wichtigen Thema. Ich habe vorhin schon die Polizeigewerkschaften begrüßt, die heute hier sicher aufmerksam zuhören werden, denn es geht auch darum, dass nicht am Ende der kleine Polizist der Dumme ist, und die anderen haben alle nichts gemerkt und nichts gewusst. Auch das will ich gleich voranstellen, damit hier erst gar kein falscher Eindruck aufkommt.
Nun will ich noch mal in der Chronologie auf einige Dinge eingehen. Herr Dittes, ich werde auch auf das, was Sie vorhin gesagt haben, noch eingehen. Eines, was mir trotz alledem fehlt, will ich voranstellen: Herr Minister Poppenhäger, Sie wollten erst nach dem MDR-Bericht berichten, nicht vorher – das wollen wir noch mal festhalten –, also erst,
Jetzt gehe ich noch mal in die Chronologie. Am Mittwoch, dem 3. August 2016, berichtete der MDR, dass seit 1999 bei der Thüringer Polizei unzählige Telefongespräche automatisch und ohne Kenntnis oder Zustimmung der Gesprächspartner aufgezeichnet worden seien. Das war der erste Bericht, der ereilte mich im Urlaub in Schweden – aber nicht, weil ich dort im Urlaub war, sondern ich will nur sagen, wo das erstmals aufschlug. Reflexartig und ohne weitere Erkenntnisse oder Recherchen zum Sachverhalt meldeten sich sofort Vertreter aus den Reihen der Regierungsfraktionen und sparten nicht mit Vorwürfen, Behauptungen und Kritik an ehemaligen Ministern. Das kam ganz reflexartig zum Vorschein. Zudem hatten insbesondere aus den Reihen der Linksfraktion Begrifflichkeiten wie „Stasimethoden“ Hochkonjunktur, das ist schon bemerkenswert. Seither hat die Angelegenheit medial fast so viel Aufmerksamkeit erlangt wie die sogenannte „Sohnemann-Affäre“ um Herrn Justizminister Lauinger – in Klammern: Verfassungsminister –. Herr Lauinger ist Verfassungsminister gemeinsam auch teilweise mit dem Innenministerium. Auch das muss man mal eindeutig festhalten.
Meine Damen und Herren, ich will vorwegschicken, dass meine Fraktion an einer umfassenden Aufklärung interessiert ist, und zwar unabhängig von der vormaligen politischen Verantwortung, damit das ganz klar ist.
Herr Innenminister, meine Fraktion begrüßt ausdrücklich Ihre Entscheidung, hier einen externen Ermittler einzusetzen. Das ist nicht ungewöhnlich. Das gab es schon zu einigen Dingen, dass man einen Externen einsetzt, der die ganzen Schritte und das alles noch mal nachvollzieht, um das Ganze entsprechend aufzuarbeiten. Trotzdem und dennoch erwarten wir, dass uns die Landesregierung auch weiter zu neuen Erkenntnissen im zuständigen Innenausschuss berichtet. Ich komme auch noch dazu, warum wir darauf so viel Wert legen.
Das Ansinnen meiner Fraktion war von Anfang an darauf gerichtet, zunächst belegbare Fakten zu erhalten und gerade keine haltlosen Behauptungen in die Welt zu setzen.
schwatzen Sie hier nicht so ein dummes Zeug dazwischen! Wir haben Aufklärung gefordert – das will ich noch mal ganz deutlich unterstreichen, meine Damen und Herren.
Was brauchen Sie nicht? Sie sind der einzige Oberlehrer. Ich versuche, es ein bisschen auch so zu machen.
Werte Abgeordnete! Herr Abgeordneter Fiedler und auch Herr Abgeordneter Adams, ich bitte Sie wirklich, die Zwiegespräche hier zu unterlassen.
Sie sind sehr parteiisch. Aber es ist mir eine große Freude, dass ich den Kollegen Adams hier gelockt habe und dass er sich dazu geäußert hat.
Dementsprechend beantragte meine Fraktion bereits am Freitag, dem 5. August – man muss ja immer mal auf das Datum aufpassen –, also nur zwei Tage nach dem Bekanntwerden möglicher Verstöße bei der Thüringer Polizei, das Thema in der nächsten regulären Innenausschusssitzung am 25. August auf die Tagesordnung zu setzen. Das haben wir beantragt, wie sich das gehört.
Ziel war es, dass die Landesregierung den zuständigen Ausschuss über den Erkenntnisstand zu den medialen Vorwürfen unterrichtet. Zugleich sollte hierdurch ein Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet werden. Wir haben unser Ding getan als Opposition.
Ebenfalls noch am 5. August ging bei der Landtagsverwaltung dann aber auf einmal – und jetzt wird es interessant, Herr Dittes – ein Antrag der Landesregierung auf Durchführung einer Sondersitzung des Landtags ein, zu der wir hier und heute zusammengekommen sind, meine Damen und Herren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, wann war was und wer hat wann was beantragt.
Deswegen, Herr Dittes, entgegen der sonstigen parlamentarischen Praxis sollte der Themenkomplex – oder ich erinnere an die Unterrichtung der innenpolitischen Sprecher aller Fraktionen nach dem Amoklauf von München – ganz offenkundig nun nicht mehr zunächst im zuständigen Fachausschuss behandelt werden, sondern gleich im Plenum.
Deswegen, meine Damen und Herren, ohne die Gründe für dieses Vorgehen der Landesregierung im Detail zu kennen, beantragte meine Fraktion, die CDU-Fraktion, daraufhin am Montag, dem 8. August – immer mal schön die Daten im Kopf behalten –, die Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses, der am Freitag, dem 12. August, und damit vor der heutigen Sitzung tagte.
Meine Damen und Herren, Herr Dittes, wenn die Landesregierung nicht die Sonderplenarsitzung beantragt hätte, hätten wir im Innenausschuss gar nichts erfahren und daraufhin haben wir dann eine Sondersitzung beantragt und, Herr Dittes, selbst ein Ausschussvorsitzender wie Sie, der ja die Dinge immer schönredet und macht, ist dann innerhalb von fünf Tagen gefordert, einzuberufen.
Das haben Sie gemacht. Ich will Sie nur daran erinnern. Was hätte denn eigentlich hier berichtet werden sollen, wenn wir nicht vorher die Sonderausschusssitzung einberufen hätten? Da sind viele Details auf den Tisch gekommen, die da schon am letzten Freitag gesagt wurden. Jetzt stelle ich mir vor, es wäre Plenum gewesen, was hätte denn dann berichtet werden müssen, wo dann nicht nachgefragt werden kann im Detail, solche Sachen. Das hätte nicht funktioniert. Der Erkenntnisgewinn aus der Sondersitzung stellte sich im Nachgang insgesamt mehr als dünn dar und ging kaum über die bisher bereits aus den Medien bekannt gewor
dene Information hinaus, sodass sich die Frage aufdrängt, was für ein Spiel hier eigentlich gespielt wird und von wem dieses initiiert wurde. Glaubt man der einen oder anderen Äußerung hinter vorgehaltener Hand aus den Reihen der Regierungsfraktionen, würden mir ja spontan Frau Kollegin Marx und ihr enger Vertrauter Herr Hasse einfallen. Also wenn man dem trauen kann, was die Flure so berichten, Frau Kollegin Marx!
Lassen Sie mich doch spekulieren. Wie oft spekulieren Sie denn hier? Also wenn ich da immer rufen würde, käme ich gar nicht mehr nach mit Rufen.