Protokoll der Sitzung vom 24.08.2016

Meine Damen und Herren, bevor Herr Ramelow sich wahrscheinlich hier gleich für seinen fähigsten Minister in die Bresche wirft, lassen Sie mich einige Worte zum Vertrauensschutz sagen. Diesen Vertrauensschutz haben ausschließlich die Staatssekretärin Ohler, die Ministerin Klaubert und die Staatskanzleispitze gesehen. Kein anderer, die gesamte Fachebene hatte diesen Vertrauensschutz nicht, wie man so schön sagt, auf dem Schirm. Die Beamten haben angedroht, zu remonstrieren, wenn diese aus ihrer Sicht rechtswidrige Entscheidung gefällt wird. Von diesem Pult aus herzlichen Dank an die mutigen Beamten in den Ministerien, die sich tatsächlich trauen,

(Beifall AfD)

auch der Spitze zu widersprechen und damit leben müssen, dass sie dann – „der Ober sticht den Unter“ – untergebuttert werden.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, Vertrauensschutz: Ausgangspunkt ist das von Frau Rothe-Beinlich zitierte Schreiben der Schule vom 10.12.2015. Sie hat es vollständig zitiert, deshalb beschränke ich mich auf Auszüge. Darin wird der Familie Lauinger bestätigt, dass ihrem Antrag auf Unterbrechung des Schulbesuchs einstimmig zugestimmt wird. Sie finden in diesem Schreiben nicht, nicht mit einem Sterbenswörtchen, die BLF, sodass sich hier schon die Frage stellt: Wo soll der Vertrauensschutz herkommen?

Meine Damen und Herren, dieses Schreiben vom 10. Dezember 2015 nimmt Bezug auf eine Klassenkonferenz vom 04.11.2015, in der darüber entschieden worden sei. Aber auf unsere Frage: Herr Lauinger, was haben Sie denn da beantragt, was die Klassenkonferenz am 04.11.2015 beschließen konnte? Da hat der Lauinger einen Zettel herausgezogen und gesagt: Ich habe beantragt Unterbrechung und Neuseeland. Von der BLF stand in dem Antrag des Herrn Lauinger nichts drin. Findige Kollegen aus der CDU-Fraktion fragten dann noch mal nach: Herr Lauinger, wann haben Sie denn diesen Antrag gestellt, der die Grundlage der Klassenkonferenz vom 04.11. war? Da kam die Antwort: Diesen Antrag habe ich am 23.11.2015 gestellt. Also

die Klassenkonferenz am 04.11. hat antizipiert über einen Antrag eines Ministers entschieden, der zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag und gar nicht das zum Inhalt hatte, was letztendlich die Vertrauenstatbestände auslösen sollte. Dann haben wir gefragt: Worüber hat denn die Klassenkonferenz dann am 04.11. entschieden, wenn Ihr Antrag nicht vorlag? Ja, das wären so allgemeine Gespräche seiner Frau mit irgendwelchen Leuten in der Schule gewesen, da hätte sie dann Wünsche geäußert und darüber hätte die Klassenkonferenz am 04.11.2015 entschieden. Jetzt entscheiden Sie mal selbst, meine Damen und Herren, ob das Vertrauenstatbestände auslöst oder nicht. Insoweit sind auch Fragen im Ausschuss offengeblieben. Wir wissen nämlich weder, wie die Anträge vom 04.11. waren, die ja dann Vertrauen auslösend gewesen sein sollen, noch wie die Klassenkonferenz entschieden hat, denn Protokolle gibt es über diese mündlich entschiedenen Anträge auch nicht. Da ging alles drüber und drunter. Der Kollege Höcke hat ja schon herausgearbeitet, dass da möglicherweise auch politische Sachen im Hintergrund eine Rolle spielen.

Vertrauensschutz – mit anderen Worten – sieht kein Mensch. Aus dem Schreiben, was Frau RotheBeinlich zitiert hat, geht nichts hervor zur Versetzung in die Klassenstufe 11 und schon gar nichts zur BLF.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorrücken steht drin!)

Nein, das steht im Anhang drin, wo diese Durchführungsverordnung...

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe vollständig zi- tiert!)

Ja, dann lesen Sie es noch mal.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Lesen und Verstehen gehören zusammen!)

Herr Harzer, sagen Sie es noch mal, wir können es kaum glauben. Lesen und Verstehen gehören zusammen, sehr schön.

(Heiterkeit CDU, AfD)

Also, Vertrauensschutz hat kein Fachbeamter gesehen, Vertrauensschutz haben nur die im Kabinett verbandelten Personen untereinander gesehen und damit versucht, eine rechtswidrige Entscheidung so hinzubiegen, dass Herr Lauinger genau das erreichen konnte, was er vor dem ersten Griff zu seinem Diensttelefon beabsichtigt hatte, nämlich seinen Sohn so durch die Schule zu bekommen, dass er ohne BLF in die 11. Klasse kommt. Das wäre keinem anderen Menschen in diesem Land geglückt.

Meine Damen und Herren, drei Kabinettskumpel haben zusammengewirkt, um am Recht vorbei einem anderen Kabinettskumpel Vorteile zu verschaf

fen. Kein anderer Bürger in diesem Lande hätte das geschafft – zumal in drei Tagen –, mehrere Ministerien zu beschäftigen, die Staatskanzleispitze bei Gesprächen am Rande des Plenums und in Berlin, untereinander so was zu erreichen, da wurde ein Sachverhalt geschaffen, der ahndungswürdig ist. Deshalb: Nicht nur Herr Lauinger muss gehen, sondern die gesamte Mannschaft, die da kollusiv zulasten des Freistaats Thüringen zusammengearbeitet hat. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das war die Begründung zum Antrag. Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Deswegen stimmen wir direkt über diesen Antrag in der Drucksache 6/2560 ab.

Wir hätten gern namentliche Abstimmung.

Dann bitte ich die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln und dem Präsidenten seinen Umschlag zu bringen.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Wenn dann die Präsidentenkarte noch von einem der Schriftführer eingesammelt wird, wäre ich

sehr dankbar. Damit schließe ich die Abstimmung und ich bitte um Auszählung.

Ich habe ein Ergebnis zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2560. Es wurden 84 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 7, mit Nein 46, und es gab 31 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Abgeordnete, bevor ich die Sitzung für heute schließe, habe ich Ihnen noch eine traurige Mitteilung zu machen. Wir haben soeben erfahren, dass der Altbundespräsident Walter Scheel am heutigen Tage verstorben ist genauso wie der ehemalige regierende Bürgermeister Hamburgs Henning Voscherau. Beide waren herausragende Persönlichkeiten und haben sich in besonderer Weise um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht. Ich bitte Sie um ein kurzes Gedenken. – Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, ich schließe damit die heutige Sondersitzung und mache darauf aufmerksam, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen für den 31. August sowie für den 1. und den 2. September 2016 vorgesehen sind.

Ende: 15.23 Uhr