Dann steigert sich die kommunale Finanzausgleichsmasse tatsächlich. Aber nicht, wie Sie versprochen haben in Ihrem Koalitionsvertrag, im dreistelligen Millionenbetrag, sondern um 14 Millionen Euro. Der Hintergrund ist aber nicht Ihre Politik. Dass die Finanzausgleichsmasse sich steigert, haben SPD und CDU in der letzten gemeinsamen Regierung bei der Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs vereinbart, als der damalige Finanzminister den Partnerschaftsgrundsatz ins neue FAG implementiert hat,
als klar war: Wenn das Land mehr Steuereinnahmen erzielt, dann werden die Kommunen im Partnerschaftsgrundsatz an diesen Mehreinnahmen beteiligt. Diese 14 Millionen Euro Erhöhung Finanzausgleichsmasse haben Schwarz und Rot vereinbart und nicht Rot und Rot und Grün.
Und dann befindet sich in Ihren 242 Millionen Euro das, was die Große Koalition der letzten Wahlperiode in viel Mühe, in viel Debatte,
in viel Kleinarbeit und in viel Verhandlungsgeschick gemeinsam erarbeitet hat, nämlich zwei Säulen, die den Übergang aus der Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs in die Zukunft finanziert haben. Wir haben gemeinsam eine Stabilisierungspauschale vereinbart und verhandelt – das waren die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD – und wir haben gemeinsam als Koalitionsfraktion noch einmal ein 136-Millionen-Euro-Paket geschnürt für 2014 und 2015, damit die Übergänge ausfinanziert und in Notlagen der Kommunen genau strukturell an den richtigen Weichenstellungen gelindert werden.
Und diese 43 Millionen Euro finden sich jetzt auch in Ihrem Paket wieder, nämlich 3 Millionen Winterdienst, die wir 2014 und 2015 jeweils pro Jahr 3 Millionen jeweils vereinbart haben, da finden sich die 30 Millionen Euro wieder aus dem 136-Millionen-Paket in der zweiten Rate 2015 und da finden sich 10 Millionen Euro wieder aus der Stabilisierungspauschale aus dem Garantiefonds, der noch bis zum Jahr 2017 geht, weil wir den Übergang länger glättend ausfinanziert haben.
Das heißt also: Sowohl die 14 Millionen Euro Finanzausgleichsmassesteigerung als auch die 50 Millionen Steuereinnahmen bei den Kommunen selbst und die 43 Millionen Euro aus den Hilfspaketen von CDU und SPD, diese Mittel rechnen Sie sich zu und sie sind abzuziehen von dem, was Sie behaupten den Kommunen jetzt neu drauf zu geben. Das Gesetz ist hier eine reine Mogelpackung.
Dann kommt dazu, dann führen Sie die Kommunen nicht nur hinter die Fichte, sondern Sie verhöhnen sie auch noch mit Ihrem Gesetzentwurf.
Da addieren Sie zu Ihren Hilfsleistungen, um mal irgendwie noch auf einen dreistelligen Millionenbetrag zu kommen, nachdem Sie Ihren eigenen Koalitionsinnenminister abtropfen lassen haben und wie einen begossenen Pudel nach den Verhandlungen der Spitzenverbände in die Ecke gestellt haben und Kuschel dann zu den Spitzenverbänden gegangen ist und er ihnen erklären wollte, wie Kommunaler Finanzausgleich geht. Damit Sie einigermaßen noch auf die Rechnung kommen, maßen Sie sich an, das, was die Große Koalition in Berlin beschlossen hat an Hilfspaketen für die Kommunen, nämlich bei der Grundsicherung, nämlich bei der Eingliederungshilfe und sogar beim Kindertagesstättenausbauprogramm, maßen Sie sich an, diese 41 Millionen Euro auch noch als Ihre Leistung anzuerkennen. Das ist wie bei „Des Kaisers neue Kleider“ – eigentlich stehen Sie nackig vor den Kommunen und Sie tun so, als hätten Sie den dicksten Pelzmantel an.
Angemerkt sei mal folgendes: Noch nie gab es in diesem Land eine Landesregierung, die sich angemaßt hat, die Bundesmittel für den Kindertagesstättenausbau aus dem Programm von Frau Schröter, aus dem Programm von Frau von der Leyen und aus dem Programm der jetzigen Bundesregierung – 14 Millionen stecken in diesen 41 drin – in die kommunalen Hilfsleistungen eines Landes einzuberechnen, dass der Bund uns hier hilft – im Übrigen CDU/CSU und SPD gemeinsam –, den Kommunen hilft beim Ausbau, den Rechtsanspruch auf eins sicherzustellen. Dass sich anzumaßen als Landesregierung, als sei das Teil des Hilfspakets, weil der Bund außerhalb seiner Kompetenzen uns da hilft, das ist ungeheuerlich und das gab es bei noch keiner Vorgängerlandesregierung. Sie sind die Ersten, die sich diese Leistung des Bundes einfach anmaßen, als sei das Teil Ihrer Hilfsmaßnahmen.
(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie haben es einbehalten! Sie haben es nicht weitergegeben an die Kommunen!)
Ich kann das gern mal zeigen: Alle Säulen Ihres Paketes, rot untersetzt, sind von der Vorgängerlandesregierung, sind von der Bundesregierung oder auch durch Verwaltungshandeln seitens des Vorgängerfinanzministeriums schon zugesichert und schon vereinbart. Wenn Sie in Ihren Koalitionsvertrag schreiben und wenn der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung zusätzliche Hilfe aus Überschüssen im dreistelligen Millionenbetrag, frisches Geld, verspricht, dann müssen Sie sich daran halten, dass Sie auf die Zusagen, auf die Beschlüsse, auf die eigenen Mittel, die dreistelligen Summen und dass wir die Erwartungen auch erfüllen und sich nicht das, was andere beschlossen haben, hier anrechnen wollen als eigene Leistung.
Dann, meine Damen und Herren, suggerieren Sie, dass Sie zusätzliche Leistungen von 78 Millionen Euro und nächstes Jahr noch einmal 10 Millionen Euro auf die eigenen Landesgelder drauf packen. Tatsächlich finanzieren Sie selbst das aus Teilen, was die Große Koalition beschlossen hat. Als wir gemeinsam in der Großen Koalition den Kommunalen Finanzausgleich reformiert haben – daran will ich gerne erinnern –, gab es einen Streit zwischen den Kommunen und dem Finanzministerium, nämlich über die Frage, wer ist der bessere Steuerschätzer. Unser damaliger Koalitionspartner hat sich eher den Kommunen angeschlossen, wir uns selbstredend unserem Finanzminister. Der hat geschätzt, dass die kommunale Familie im Jahr 2015 so viel Steuern einnimmt, wie wir jetzt auch tatsächlich feststellen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das damals bezweifelt, unser Koalitionspartner auch und deswegen haben wir vereinbart, wir lassen den Garantiefonds und die Stabilisierungspauschale laufen bis 2017, schauen aber im Jahr 2015, wer Recht hatte mit seiner Steuerschätzung. Wenn das stimmt, was der Finanzminister geschätzt hat, dann werden wir in 2015 Steuermehreinnahmen, die über der Steuerschätzung der Kommunen liegen, verrechnen, und wenn die Kommunen recht haben, dann kriegen sie auf die Verluste ihrer eigenen Steuereinnahmen on top das, was im Garantiefonds versprochen war. Jetzt ist es 2015 genauso ausgegangen, wie Wolfgang Voß vorgesehen hat, nämlich dass seine Steuerschätzung richtig lag, und deshalb werden von den eigentlich vorgesehenen 55 Millionen Euro aus dem
Garantiefonds in diesem Jahr 10 Millionen Euro ausgezahlt. Die haben Sie in Ihrem Programm auch eingeplant, aber natürlich müssen Sie sich bei Ihrem 78-Millionen-Euro-Hilfspaket, was Sie vermeintlich on top als Landesgeld drauf geben, natürlich in einer guten Haushaltsrechnung zurechnen lassen, dass Sie 45 Millionen Euro freiwerdende Mittel aus dem Garantiefonds an Leistungen natürlich haben, die Sie einsetzen können. Wenn man das alles abzieht von Ihren 242 Millionen Euro, dann bleibt noch ein kleiner Betrag von 33 Millionen Euro übrig, den Sie selbst in die Hand nehmen, aus den Rücklagen finanzieren und Sie meinen, weil es 33 Millionen Euro heißt, sei das irgendwie auch dreistellig. Das ist jedenfalls falsch!
Meine Damen und Herren, Uwe Höhn hat das ja auch gesagt und es lohnt sich, das Wortprotokoll an der Stelle zu markieren für die zweite Lesung: Da es um das reine Landesgeld geht, nicht das, was Bund finanziert, nicht das, was die Kommunen erwirtschaften, weil es darum geht, was leistet sich das Land bei seinen Kommunen, dann bleibt in der Addition aller Leistungen des Landes festzustellen: Im Jahr 2014 hat das Land 2,022 Milliarden Euro finanziert für die Kommunen aus FAG-Masse, Garantiefonds und Haushaltssicherungsprogramm der Großen Koalition und im Jahr 2015 sind es nur noch 1,974 Milliarden Euro. Das heißt unterm Strich, diese Regierung von Rot-Rot-Grün gibt den Kommunen im Jahr 2015 an eigenem Landesgeld 48 Millionen Euro weniger, als die Große Koalition den Kommunen 2014 zur Verfügung gestellt hat. Wenn Sie jetzt noch meinen, Sie leisten was für die Kommunen, die kommunale Familie liege Ihnen am Herzen, dann will ich deutlich sagen: Wenn Sie meinen, dass das am Herzen liegende Politik sei, dann hoffentlich weit weg vom Herzen. Machen Sie endlich Ihre Arbeit, fangen Sie an, in diesem Land zu arbeiten, erfüllen Sie irgendwann eines Ihrer Versprechen in diesem Land und halten Sie mal Wort! Dann wollen wir gern die harte Auseinandersetzung führen. Bis dahin gilt: Was Sie heute vorgelegt haben, ist eine Mogelpackung. Wir wollen es trotzdem in den Ausschüssen Justiz, Finanzen und Innen beraten, federführend im Haushaltsausschuss. Es lohnt einer weiteren Erläuterung und es lohnt einer weiteren Debatte, damit allen im Land die Augen geöffnet werden.
Meine lieben Abgeordneten, bitte Ruhe. Hier ist emotional schon sehr viel gesprochen worden. Auch mein Vorredner von der SPD ist in einigen Teilen etwas vage geblieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, in Eisenach kann es bald besonders gefährlich sein, ein Feuerwehrmann zu sein. Nicht dass das rote Rathaus besonders oft brennen würde, nein, der Stadt am Rande des Thüringer Waldes wird empfohlen, ihre Einsatzfahrzeuge ohne Vollkaskoversicherung zu Rettungseinsätzen zu schicken, um Kosten zu sparen. Und wenn Sie mal auf die Idee kommen sollten, nachts durch die Wartburgstadt zu gehen, bleiben nämlich in bestimmten Wohngegenden einfach die Straßenlaternen aus. Wer zu spät kommt, den bestraft das Haushaltssicherungskonzept. Eisenach muss wie sehr viele andere kreisfreie Städte und vor allen Dingen Gemeinden und Landkreise in Thüringen sparen, sparen, sparen. Herr Voß hat schon mit seinem Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 die Finanzmittel so begrenzt, dass die Kommunen nicht überleben konnten. Sie kommen jetzt mit Ihrem ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte und geben den notleidenden Gemeinden zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Sie geben zum Beispiel für Investitionen in Schulbauten, in Schulsporthallen eine ergänzende Investitionspauschale in Höhe von 30 Millionen Euro für die Landkreise. Schön und gut. Aber wissen Sie, dass die Betriebskosten der Landkreise sich vor allem durch erhöhte Energiepreise in den vergangenen Jahren exorbitant erhöht haben?
Und wo holen sich die Landkreise das Geld? Nicht bei Finanzministerin Taubert, nein, sie holen es sich von ihren Gemeinden. Von den notorisch klammen Gemeinden werden diese Gelder eingeholt. Der Landkreis Unstrut-Hainich zum Beispiel, einer der ärmsten in Thüringen, erhebt eine Kreisumlage von 5,1 Prozent. Anders gesagt geht ein Großteil der Einnahmen der Gemeinden an den Landkreis. Im Durchschnitt sind das übrigens an die 4 Prozent. Nicht dass Sie denken, dass nur der Unstrut-Hainich-Kreis im wörtlichen Sinne arm wäre. Nur circa 10 Prozent Ihrer zusätzlichen Mittel wird den ärmsten Gemeinden zugute kommen. Was ist eigentlich aus den Millionen geworden, die Sie im Wahlkampf Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten versprochen haben? 36 Millionen in 2014, 48 Millionen in 2015 und nur 10 Millionen 2016. Selbst wenn Sie die 30 Millionen zusätzliche Investitionspauschale für die Schulbauten in den Landkreisen dazurechnen, kommen Sie auf 124 Millionen. Und überhaupt, laut § 1 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte kommen nur die kreisangehörigen Gemeinden
und kreisfreien Städte in den Genuss der zusätzlichen Mittel, die zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 31. Dezember 2012 über 40 Prozent ihrer Einwohnerschaft verloren haben.
Sie änderten letztens die Zeitangabe 31. Dezember 2013. Wenn eine Gemeinde nur ein Drittel ihrer Einwohnerschaft verloren hat, ist es also zu wenig, um in den Genuss von zusätzlichen Finanzmitteln zu kommen. Wieso ändern Sie eigentlich nicht diesen viel zu hohen Schwellenwert?
Im Übrigen kann sich Frau Taubert bereits auf einen Besuch freuen, voraussichtlich ohne rote Rosen, aber mit einer berechtigten Forderung im Gepäck. Denn alle Kommunen, die nach dem Haushaltsführungskonzept sparen müssen, haben einen Rechtsanspruch auf direkte Zuwendung vom Land aus dem Landesausgleichsstock. Wenn also der oder – besser – die Wolf nach Erfurt kommt nach dem üblichen Katalog der Grausamkeiten in Eisenach, dann ist sie berechtigt, im Gegenzug für die erfolgten Erhöhungen der Steuern und Abgaben Bedarfszuweisungen von Ihnen zu erwarten. Denken Sie, Sie kommen mit Ihren 48 Millionen zusätzlichen Mitteln in 2015 aus? Wie viel von der ersten Stufe zur Entlastung der Städte und Landkreise und Gemeinden, die vom Bundestag und Bundesrat in 2014 beschlossen wurde, kommt eigentlich bei den Kommunen an und versickert nicht in Ihrem Haushalt? Fragen über Fragen. Sie liefern bloß genauso wenig Antworten wie Ihre Vorgänger. Aber vielleicht halten Sie es auch mit Isaac Singer, der im Gegensatz zu Ihnen einen Nobelpreis für Literatur bekommen hat: „Fragen Sie mich, meine Damen und Herren, was Sie fragen wollen. Wenn ich die Antwort weiß, werde ich antworten. Wenn ich die Antwort nicht weiß, werde ich erst recht [nicht] antworten.“ Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werter Herr Mohring, ich kann Sie beruhigen, die Regierung und die Regierungsfraktionen sind sich durchaus einig, wenn wir hier einen Gesetzentwurf einbringen und dann auch an die Ausschüsse überweisen. Wir werden uns nicht auseinanderdividieren lassen. Da können Sie hier mit Zahlen rum
Das Erste Gesetz, meine Damen und Herren, zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 ist schon ein etwas sperriger Name, aber wie Sie sehen, sind zwei Jahreszahlen dort vorhanden. Wir ändern ein Gesetz, das in der letzten Legislatur federführend unter einem CDU-Finanzminister gestrickt wurde. Das Ansinnen ist nicht schlecht, wenn man den Kommunen mehr Geld geben will und zur Verfügung stellen will, als der Kommunale Finanzausgleich ihnen eigentlich auskömmlich zur Verfügung stellen sollte. Aber da er nicht auskömmlich ist, wurde selbst unter der CDU-geführten Vorgängerregierung bereits schon ein kommunales Hilfspaket geschnürt. In den letzten Tagen habe ich so oft – wie auch in der Rede vorhin – den Begriff „Mogelpackung“ im Zusammenhang mit den heute vorliegenden Änderungen zum Gesetz gehört. Ja, es ist eine Mogelpackung, dass wir Kommunen zusätzlich Geld zur Verfügung stellen müssen, um auch oft Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dies erfolgte auch im Jahr 2014 noch unter einer CDUgeführten Regierung. Nur vermisse ich die selbstkritischen Punkte der alten Regierungspartei CDU, die dies erst notwendig machten.
In der Drucksache 5/7162 vom 16.01.2014 heißt es dazu in der Begründung auf Seite 6 des Gesetzes – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin –: „Die Ursachen liegen in kommunalwirtschaftlichen Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre.“ Hört, hört! Oder anders ausgedrückt: Die Kommunen sind selber schuld. Auch da kein Wort über das aus unserer Sicht und der vieler Kommunen geschnürte Mogelpaket Kommunaler Finanzausgleich aus dem Jahr 2013. Der damaligen Landesregierung war klar, dass es Hilfen zum Kommunalen Finanzausgleich über das Jahr 2014 hinaus geben muss, denn der KFA war alles andere als auskömmlich für die Kommunen. Das klang dann so in der Begründung: „Mit zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr 2014 und in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2015 sollen die kommunalen Konsolidierungsanstrengungen gestärkt und unterstützt werden, um notwendige Investitionen durchzuführen, Schulden zu tilgen und Kreisumlagen stabil zu halten oder zu senken.“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich nun lese, dass die Thüringer Kommunen laut CDU-Berechnung 48 Millionen – vorhin kam wieder mal eine andere Zahl – weniger vom Land erhalten als 2014, frage ich mich ernsthaft, was wohl bei dieser Rechnung rauskommt, wenn man sich an den eigenen Gesetzestext vom 16.01.2014 und deren