Protokoll der Sitzung vom 29.09.2016

Und wenn Sie diese Lobeshymnen auf Ihren Kollegen Brandner, den ich als eloquenten Redner ab und zu auch mal ganz gerne höre, hier loslassen, könnte man ja meinen,

(Beifall AfD)

Sie wollen nicht in den Bundestag und empfehlen ihn jetzt. Oder ist es umgedreht! Ich weiß es ja nicht, was dabei rauskommen soll, aber so was habe ich in diesem Landtag selten erlebt, dass man so eine Schleimspur legt. Also das habe ich wirklich noch nicht erlebt.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit AfD)

Aber vielleicht ist es bei Ihnen so und steht so im Parteiprogramm: Man muss den anderen immer loben und das muss man jedes Mal machen. Das kann ja sein, aber ich gebe zu, ich habe Ihr Parteiprogramm nicht gelesen. Ich habe es wirklich nicht gelesen und ich werde es mir wahrscheinlich auch nicht antun.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich will noch mal ein kleines bisschen auf die parlamentarischen Regeln hinweisen. Sie haben sich genauso hier einzufügen wie alle anderen auch. Ob Sie neu sind oder nicht, ist doch vollkommen wurscht, sondern Sie haben sich an die parlamentarischen Regeln zu halten.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Deshalb sit- zen wir hier!)

Das sollten Sie wirklich tun, denn sonst tun Sie sich selbst keinen Gefallen, wenn Sie so tun, als ob Sie die einzigen Unbefleckten hier sind. Wenn ich böswillig wäre, würde ich sagen, noch nie hatte eine Fraktion so viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das will ich nicht sagen. Ich bin ja nicht böswillig, deswegen sage ich das auch nicht.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist der Freud´sche Fehler!)

Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich noch mal abschließend in Richtung Die Linke, insbesondere Herrn Wolf, sagen: Sie sollten doch zur Kenntnis genommen haben, dass dieser sogenannte Sonderweg Besondere Leistungsfeststellung wirklich von den meisten angenommen wird. Die Lehrerschaft – nach den Umfragen, glaube ich, zwei Drittel – sagt: Wir brauchen das. Hier oben sitzen viele junge Leute. Was sollen die sich denken? Ich sage ausdrücklich – ich will das vorher sagen: Es geht nicht ansatzweise um den Sohn des Herrn Ministers, es geht nur um den Herrn Minister mit seinem Amt.

(Beifall CDU)

Damit man nicht immer wieder versucht, auch den Sohn hier irgendwo mit hineinzuziehen. Das finde ich einfach unanständig.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ha- be ich doch gar nicht gemacht!)

Aber Sie sollten auch nicht gleichzeitig hervorheben – und hier oben sitzen viele junge Leute – unter dem Motto: Jetzt gucken wir erst mal, ob wir nicht die Besondere Leistungsfeststellung abschaffen, obwohl die Lehrer und andere mit zwei Drittel dagegen sind. So sollten Sie auch nicht herangehen.

(Beifall CDU)

Deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie den Untersuchungsausschuss arbeiten! Ich bin froh, dass sich auch bei uns Leute gefunden haben, die reingehen. Danke schön an alle, die das mitmachen.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen: Lassen Sie ihn arbeiten und dann werden wir sehen, was rauskommt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Der war gut!)

Danke, Herr Fiedler. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Aussprache damit schließe. Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD. Frau Rothe-Beinlich, Herr Brandner, es wäre schön, wenn wir jetzt einfach fortfahren könnten. Herr Möller, Sie haben sich gemeldet. Bitte schön.

Ich würde, weil wir nur eine Abstimmung haben, die namentliche Abstimmung beantragen.

Gut, dann bitte ich die beiden Schriftführer neben mir, die Stimmkarten einzusammeln. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion ab.

Hatten alle die Gelegenheit zur Abstimmung? Das ist der Fall. Dann schließe ich damit den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.

Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, Jastimmen 7, Neinstimmen 74, Enthaltungen keine (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 1). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mohring, Emde, Tasch und weiterer Abgeordneter der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/2686 in der verteilten Neufassung. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative der Landesverfassung. Er trägt die dem verfassungsmäßigen Quorum von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags entsprechende Anzahl von Unterschriften. Das sind mindestens 19 Mitglieder des Landtags, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß § 2 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Abschnitte E, F und G des Antrags beinhalten einen Antragsteil, der nicht vom Minderheitenrecht erfasst wird. Er könnte daher geändert werden, ist in der Neufassung auch verteilt worden. Erhebt sich gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt ist, Widerspruch? Das ist nicht der Fall, sodass damit die Einsetzung des mit Drucksache 6/2686 in der Neufassung beantragten Untersuchungsausschusses erfolgt ist. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

(Abg. Fiedler)

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2267 dazu: Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses - Drucksache 6/2690 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/2736 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Hey aus dem Gleichstellungsausschuss zur Berichterstattung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das nennen wir Vorschusslorbeeren.

Herr Vorsitzender, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Es handelt sich hier um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2267. Er enthält Änderungen der §§ 3 und 5 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 49, geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. August 2014, im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 472 veröffentlicht. Weiterhin befasst er sich mit einer Normierung der Datenerhebung.

Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 59. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 31. August 2016 von der zuständigen Ministerin, Frau Werner, eingebracht, erstmalig beraten und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der CDU mehrheitlich an den Gleichstellungsausschuss überwiesen.

In seiner planmäßigen 18. Sitzung am 21. September 2016 wurde der Gesetzentwurf im Gleichstellungsausschuss beraten. Als Berichterstatter für die Plenardebatte wurde der Abgeordnete Hey bestimmt, der gerade vor Ihnen steht. Nach eingehender Diskussion haben die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses eine Beschlussempfehlung abgegeben. Unter der Drucksache 6/2690 empfiehlt diese den übrigen Abgeordneten des Hohen Hauses – und ich sage es hier klar und eindeutig und unmissverständlich – die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Herold für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und liebe Zuschauer im Internet! Mit dem hier vorgelegten Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes hat die Landesregierung ein weiteres kleines Bürokratiemonster perfektioniert und ausgebaut. Dabei ist schon im Abschnitt A unter „Problem und Regelungsbedürfnis“ erkennbar, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz unzeitgemäß ist und den wahren Herausforderungen des weit gefächerten Themenkreises „Gleichstellung“ nicht gerecht wird. So spricht der erste Abschnitt nur von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes. Auch ist die Rede von der Situation weiblicher und männlicher Bediensteter. Für diese eng gefasste Gruppe von Menschen soll das Thüringer Gleichstellungsgesetz angepasst und verbessert werden.

Wenn man sich mit dem weiten Feld der Gleichstellung in Thüringen beschäftigt, erkennt man schnell, dass es hier offensichtlich keine durchgängigen und einheitlichen Standards bei der Behandlung der Problematik „Gleichstellung“ gibt. So werden zum Beispiel bei einer Veranstaltung im November, die durch die Landesregierung in Form des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gefördert und mit Mitteln aus dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit mit Steuergeldern versorgt wird, in einem Seminarangebot ausdrücklich erwachsene, schwule, bisexuelle, trans*- oder cisgeschlechtliche Männer angesprochen. Das Seminar beschäftigt sich mit so interessanten Fragen wie „Wie viel passt rein?“, „Welche Hilfsmittel gibt es?“, „Was gilt es anatomisch zu beachten?“ und „Wie sprechen wir über Analverkehr?“. Frauen und alle übrigen über 50 möglichen, denkbaren oder gedachten Geschlechter sind bei diesem Seminar ausdrücklich nicht erwünscht. Was schlussfolgere ich daraus? Die Landesregierung hat keinen stringenten und konsistenten Plan von Gleichstellung.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung mischt sich mit öffentlicher Förderung in die Angelegenheiten ein, die in private Schlafzimmer gehören. Es werden für Angebote privater Bildungsträger Steuergelder ausgegeben, die an anderer Stelle fehlen. Die erste Änderung des Gleichstellungsgesetzes ist zur Gänze ein

(Präsident Carius)

Werk zur Bürokratieverstärkung und zur Steuergeldverschwendung. Daher lehnen wir es ab.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete Stange hat als Nächste um das Wort gebeten.