Was haben wir als Koalitionsfraktionen vor? Wir wollen uns das Kindertageseinrichtungsgesetz in Gänze vornehmen. Das ist auch in der Diskussion,
das habe ich auch beim letzten Mal schon ausgeführt. Ich will aber mit Blick auf den Vorstoß, den Frau Herold hier gerade mit Begrifflichkeiten vorgetragen hat, wie wir sie aus der DDR noch aus dem Strafgesetzbuch kennen, auch noch sagen, dass das von der AfD Vorgetragene natürlich überhaupt nicht Hand und Fuß hat. Denn wenn es Ihnen tatsächlich darum ginge, Familien mit mehr Kindern grundsätzlich zu entlasten, dann dürfte man sich nicht nur die Kindertagesstätten anschauen. Denn die Kinder sind auch noch da, wenn sie beispielsweise die Schule besuchen und Eltern dort Hortgebühren bezahlen. Wir brauchen ein abgestimmtes System, so will ich es ganz deutlich sagen, was eben tatsächlich alle Kinder auch mit berücksichtigt. Aber – und da bin ich bei Herrn Kowalleck – wir haben auch eigene Rechte in den Kommunen. Und wir haben die kommunale Selbstverwaltung in den Kommunen, und über die kann man auch nicht mal eben so hinweghuschen.
Im Erfurter Stadtrat waren Sie ja gestern mal, Frau Herold. Ja, Sie waren anwesend. Sie haben da nichts zum Stadion gesagt, das haben Sie jetzt hier gemacht. Das hatte mit dem Thema auch nichts zu tun, wie so vieles, was Sie hier gesagt haben. Aber im Stadtrat beispielsweise gibt es den Jugendhilfeausschuss, wie in allen Kommunen in Thüringen. Und im Erfurter Stadtrat, wo ich auch Stadträtin bin und auch Mitglied im Jugendhilfeausschuss, gibt es beispielsweise einen Unterausschuss, der sich mit den Kita-Gebühren befasst, und zwar nicht irgendwie allein, sondern wir wissen alle, wie unsere Jugendhilfeausschüsse zusammengesetzt sind. Darin arbeiten auch beispielsweise Träger von Kindertageseinrichtungen. Erfurt hat sich zudem vorgenommen, die Elternbeiträge immer auch in Absprache mit den Eltern sozial gerecht zu gestalten.
Und wir haben es hier beim letzten Mal schon ausgeführt: Ihr Vorschlag, nämlich zukünftig Elternbeiträge nur nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder zu staffeln, würde dem widersprechen, was die Thüringer Kommunen selbst wollen und wie sie verfahren. 80 Prozent der Thüringer Gemeinden, die bisher vor allem nach Kinderzahl und Betreuungsumfang – was ganz entscheidend ist, darauf gehen Sie überhaupt nicht ein – staffeln, müssten demzufolge, würde man dem folgen, was Sie hier gerade vorgetragen haben, ihre Gebührensatzungen ändern. Das kann auch nicht im Sinne quasi des- oder derjenigen sein, dem es tatsächlich darum geht, Familien zu entlasten, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn das bräuchte wiederum mehr Personal, weil es mehr Verwaltungsaufwand erfordert. Und das wiederum, das wissen wir alle, schlägt sich dann wieder bei den Kindertagesstättengebühren nieder. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit guten Gründen gegen eine solche Regelung ausgesprochen, aber beispielsweise auch die LIGA. Die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Koalition werden jedenfalls in den kommenden Wochen ein eigenes, durch die Landesregierung erarbeitetes Kita-Gesetz vorlegen. Und ja, es ist hier ausgeführt worden: Das beitragsfreie Jahr wird kommen. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir Grüne uns das etwas anders gewünscht und auch pädagogisch anders für noch sinnvoller befunden hätten. Aber genauso richtig ist, dass sich an der Qualität der frühkindlichen Bildung etwas verbessern muss. Das ist entscheidend. Da diskutieren wir gerade, wie man das am besten gestaltet. Wir wollen inklusive und integrative Kitas fördern, da braucht es sicherlich mehr Unterstützung, mehr Förderungen für die Kinder, um allen gerecht zu werden. Wir müssen etwas tun, was die Betreuungsrelationen anbelangt – das habe ich hier auch schon einmal ausgeführt. Wir wollen zudem Kita-Leitungen entlasten. Wir führen diese Diskussion sehr engagiert und auch sehr intensiv. Das werden wir dann selbstverständlich auch mit dem Ausschuss tun, sobald der Vorschlag für das Kita-Gesetz vorliegt. Auf die Debatte freue ich mich. Zum Gesetzentwurf der AfD, der tatsächlich absolut eindimensional ist und zudem auch noch den Kommunen widerspricht, kann ich nur sagen: Den brauchen wir in der Tat nicht und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen herzlichen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Klaubert, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Weil dieser Gesetzentwurf plötzlich die Debatte aufmacht, wie es mit dem beitragsfreien Kindergartenjahr ist, möchte ich doch an Herrn Abgeordneten Wolf und Frau Abgeordnete RotheBeinlich anknüpfend einige Klarstellungen vornehmen.
Also zum Ersten eine grundsätzliche Anmerkung: Wir führen in Thüringen ein beitragsfreies Kindergartenjahr ein. Das ist etwas, worüber man sich freuen sollte.
Das ist in den Wahlprogrammen zur Vorbereitung dieser Legislaturperiode, in den Wahlprogrammen der Koalitionsfraktionen aufgenommen worden, das ist in den Koalitionsvertrag eingegangen und es ist
letzten Endes eine Möglichkeit gefunden worden, wie man das umsetzen kann. Und ich weise ausdrücklich zurück, dass das ein „angeblich“ gebührenfreies Jahr ist. Wir könnten auch einmal stolz darauf sein, dass wir damit den Einstieg in gebührenfreie Vorschulbildung schaffen – aber das nur zum Nachdenken.
Im Koalitionsvertrag wiederum steht, dass das Landeserziehungsgeld abgeschafft wird. Kollege Wolf ist darauf eingegangen, wie lange die Abfinanzierung noch erfolgen wird. Wir reden über einen Betrag von etwa 19 Millionen Euro und wiederum auf den Koalitionsvertrag bezogen heißt es dort, dass in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden dieses Geld für Gebührenfreiheit und Qualität eingesetzt wird. Dann muss man sich entscheiden, wie man diese 19 Millionen Euro einsetzt. Man kann natürlich auch aus der Sicht des Landesgesetzgebers und damit des Haushaltsgesetzgebers sagen: Wir nehmen einen großen Betrag an Geld in die Hand, das ist unser aller Schwerpunkt und demzufolge finanzieren wir viel mehr als das, was im Koalitionsvertrag versprochen worden ist. Das ist aber nicht Aufgabe der Regierung.
Für die Landesregierung kann ich nur sagen – ich knüpfe auch wieder an die Vorrednerinnen an –: Der Gesetzentwurf ist in der letzten Phase seiner Fertigstellung. Wir werden jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal darüber beraten, wie man am besten und am bürokratieärmsten diese Möglichkeit der Erstattung der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr vereinbaren kann. Dann wird dieser Gesetzentwurf dem Kabinett zugeleitet, dann wird er dem Landtag zugeleitet und dann kann man darüber diskutieren, wie man die Ausgestaltung aus der Sicht des Landesgesetzgebers gern haben möchte.
Aber diese ständigen Spekulationen, ob da nun etwas kommt und ob der Ministerpräsident, wenn er sich klar und deutlich geäußert und gesagt hat, er möchte, dass die Bildungsministerin diesen Gesetzentwurf vorbereitet, auch noch daraus gemacht wird, dass er irgendwelche Anweisungen zu etwas geben muss, was die drei Koalitionsfraktionen eint, nämlich das Geld aus dem Landeserziehungsgeld für Gebührenfreiheit im Kindergarten einzusetzen. Bitte, ich möchte daran erinnern, dass wir auch einmal etwas stehen lassen sollten, was als Ergebnis eines gemeinsamen Arbeitsschritts auf den Tisch gelegt wird. Dann wird solide darüber geredet, wenn dieser Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet wird. Bitte lassen Sie die Spekulationen über alles Mögliche! Es ist ja so, dass wir damit unsere eigene Arbeit schmälern und dieses Ergebnis verwässern. Vielen Dank.
Es liegen keine weiteren Redebeiträge vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2544 in zweiter Beratung. Wer stimmt für den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zum Schutz des öffentlichen Raumes als Sphäre der Freiheit Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2558 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Beratung. Als Erster hat sich Abgeordneter Herrgott, Fraktion der CDU, zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2014 zwar grundsätzlich ein Verbot der Vollverschleierung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention als zulässig bewertet, als eine Voraussetzung ist jedoch die Verfolgung eines legitimen Zwecks gefordert, der im Gesetzentwurf der AfD wohl im Schutz und in der Bewahrung der freiheitlichen öffentlichen Grundordnung zu suchen wäre. Im Schutz des Grundrechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung von Frauen und Mädchen liegt jedenfalls mit diesem Gesetz kein legitimer Zweck vor, meine Damen und Herren, denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist gerade durch freie Entscheidung und ungestörte Umsetzung einer Entscheidung gekennzeichnet.
In den Schranken des Grundgesetzes kann jeder herumlaufen, wie er will. Wenn man glaubt, seine Persönlichkeit durch ein Kleidungsstück vor dem Gesicht freier entfalten zu können, dann ist gerade das Tragen einer Gesichtsverschleierung Ausdruck freier Persönlichkeitsentfaltung. Wo kämen wir denn hin, wenn die AfD uns vor allem vorschreiben würde, wie jeder einzelne von uns seine individuelle Persönlichkeit auszuleben hat, meine Damen und Herren.
Ein Verbot, auch das hier vorgeschlagene, steht jedenfalls logisch und tatsächlich einer freien Persönlichkeitsentfaltung grundsätzlich entgegen. Spätestens aber, wenn sich eine vollverschleierte Person
auf den Schleier als Ausdruck ihrer Religionsfreiheit beruft, wäre das Gesetz der AfD hinfällig, wie wir das auch beim letzten Mal hier schon ausgeführt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit in Form eines pauschalen Verbots religiöser Bekundungen nämlich nicht verhältnismäßig im engeren Sinne, meine Damen und Herren. Zum grundgesetzkonformen Verbot einer Vollverschleierung braucht es daher eine konkrete Gefahr, die von der gegebenenfalls als religiös behaupteten Verschleierung ausgeht.
Ein wie hier vorgeschlagenes pauschales Verbot ist nach Bewertung des Verfassungsgerichts zwar denkbar, aber nur für einen örtlich und zeitlich begrenzten bestimmten Bereich, und nur dann, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter damit abgewendet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zumindest in bestimmten Bereichen ist es für das Funktionieren unserer Rechtsordnung unverzichtbar, dass das Gesicht nicht verhüllt und dass dies dann auch rechtlich eingefordert wird. Staatliche Institutionen repräsentieren unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und Vollverschleierung beispielsweise im öffentlichen Dienst ist inakzeptabel. Dies gilt gerade auch für den Bildungsbereich; in Kitas, in Schulen und in Hochschulen ist kein Platz für Vollverschleierung. Im Gericht muss das Gesicht der Verfahrensbeteiligten vollständig sichtbar und erkennbar sein. Dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist – bei Passkontrollen, Verkehrskontrollen, im Meldeamt, im Standesamt –, muss das Zeigen des Gesichts auch durchgesetzt werden können. Jeder muss bei Demonstrationen sein Gesicht zeigen. Unser Rechtsstaat kann eine Vollverschleierung an dieser Stelle nicht akzeptieren. Vollverschleierung ist überdies in solchen Situationen zu verbieten, in denen sie eine Gefahr für andere wird, insbesondere im Straßenverkehr. Das sind nur Beispiele dafür, dass in unserer Gesellschaft in bestimmten Bereichen Verschleierung inakzeptabel und mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar ist – aber eben nur in bestimmten Bereichen, meine Damen und Herren von der AfD. Die CDU-Fraktion steht hier voll hinter den Aussagen der CDU/CSU-Innenminister vom August dieses Jahres. Der Antrag der AfD geht über diese Punkte allerdings so weit hinaus, dass das hier vorgelegte Gesetz vor dem Verfassungsgericht ohnehin keinen Bestand hätte. Wenn ein Verbot eingeführt wird, meine Damen und Herren, dann sollte es auch rechtssicher sein. Wie blamabel wäre es, wenn ein Gesetz, was die selbst ernannten Retter des Abendlandes hier einbringen, am Ende von den islamistischen Invasoren ganz ordentlich vor einem
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte Gesetze, wenn man sie diesem Haus vorlegt, nicht populistisch, sondern schlicht richtig machen. Die CDU-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD daher leider ablehnen müssen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten über diesen Gesetzentwurf bereits in zweiter Beratung. Ich hatte in der ersten Beratung sehr umfangreich unsere Positionen in dieser Frage ausgeführt. Die hat sich auch nicht geändert. Ich bin Herrn Herrgott an dieser Stelle – das passiert ja auch nicht so häufig – ausgesprochen dankbar für seine sachliche Darstellung, bis auf den einen Ausrutscher am Ende, auch wenn das vielleicht ein bisschen lustig gemeint sein sollte. Sie haben natürlich völlig recht. Auch wir sind der Auffassung, dass ein solches Vorhaben scheitern muss. Und es kann natürlich auch nicht unsere Unterstützung erfahren, weil es schlichtweg gegen die Verfassung verstößt. All das ist hier auch schon hinlänglich begründet worden.
Dass im Gericht – das ist ja ein aktuelles Thema – ein Gesicht natürlich erkennbar sein muss, war jüngst Thema im Bundesrat. Da hat sich Thüringen auch entsprechend zu dieser Frage verhalten. Ansonsten kann ich nur noch einmal wiederholen: Es gilt die Religionsfreiheit, es gilt das Recht für jeden, sich persönlich frei zu entscheiden, wie er oder sie gekleidet sein möchte. Es gilt natürlich immer auch das Recht, sich zu verschleiern, wenn man es nicht nur zu Showzwecken hier im Thüringer Landtag vorführt, so wie es beim letzten Mal ganz würdelos die Abgeordnete Muhsal getan hat. Deswegen kann ich meine Rede auch schon mit den Worten schließen, dass wir diesen Gesetzesantrag selbstverständlich ablehnen müssen, weil er weder verfassungsgemäß noch inhaltlich in irgendeiner Form begründet ist. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Gesetzentwurf zielt auf ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum ab. In der Sache geht es in erster Linie darum, diejenige Gesichtsverschleierung bei Frauen zu unterbinden, die von fundamentalistischen Auslegungen des Islams gefordert wird, nämlich die vollständige Verschleierung mittels Burka oder Niqab. Ich möchte einige Argumente aufgreifen, die in der heutigen Debatte, aber auch in der letzten Debatte bereits dagegen ins Feld geführt worden sind. Ich nehme vorweg: Keines dieser Argumente kann überzeugen, diese Argumente sind alle mehr oder weniger scheinheilig.
Da war etwa zu hören, dass es den freiheitlichen Staat nichts angehe, welche Kleider die Leute trügen. In die Richtung argumentiert auch der Kollege Herrgott von der CDU. Die Zeiten von Kleidervorschriften seien längst vorüber, jeder könne in Deutschland anziehen, was er wolle, haben die Herren Scherer und Dittes letztes Mal auch gesagt. Aber so einfach ist es nicht. Es wird so getan, leider auch von der CDU-Fraktion, als ob Niqab und Burka beliebige Kleidungsstücke wären. Das sind sie aber nicht. Burka und Niqab sind ganz klar Kleidungsstücke mit hohem Symbolgehalt, und zwar gerade im Selbstverständnis derjenigen, die das Tragen dieser wandelnden Stoffgefängnisse vorschreiben.
Niqab und Burka symbolisieren, dass hier eine Person versteckt wird. Nichts anderes geschieht da nämlich. Eine Person, die ein Mensch zweiter Klasse ist, die nicht in ihrer eigenen Identität erkannt werden soll und die nicht öffentlich erscheinen soll, genau das ist Ziel dieses Stoffumhangs. Dieses Kleidungsstück, für das Sie so fechten, meine Damen und Herren von der CDU, ist mithin ein Symbol der Unterdrückung und Ungleichbehandlung muslimischer Frauen. Diese Kleidungsstücke sind Symbol dafür, dass den betroffenen Frauen ihre Freiheits- und Gleichheitsrechte innerhalb der Familie, innerhalb des Clanverbands, innerhalb der Religionsgemeinschaft de facto abgesprochen werden. Das ist übrigens schon daran erkennbar, dass es keine entsprechenden Bekleidungsvorschriften für Männer gibt. Die müssen ihr Gesicht nicht verhüllen. So sind Niqab und Burka, für die Sie so fechten, zugleich Symbole der Ablehnung und Zurückweisung unserer freiheitlichen Lebensweise und unserer öffentlichen Ordnung.
Es handelt sich also – da ist der eigentliche Punkt, wo die Verfassung berührt ist – um gegen die Verfassung gerichtete Symbole. Das öffentliche Tragen solcher Symbole, kann sehr wohl verboten werden,
das sollte eigentlich auch Herr Herrgott wissen, denn gerade in Deutschland wird so etwas oft verboten und sogar strafbewehrt. Allerdings geht es dabei meist um rechtsextreme Kleidung und Symbole. Aber, meine Damen und Herren, es versteht heutzutage kaum noch ein vernünftiger Mensch, warum dieser Staat Wehrhaftigkeit nur noch im Kampf gegen Rechtsextremismus zeigt, bei allen anderen Gefahren, zum Beispiel dem religiösen Extremismus, aber völlig versagt.
Dass Niqab und Burka keineswegs irgendwelche beliebigen Kleidungsstücke sind, hat die Reaktion des Hauses auch bei der letzten Plenardebatte hinreichend gezeigt, als die Kollegin Muhsal mit NiqabVerschleierung den Landtag betreten hat. Da gab es plötzlich von allen Seiten Empörung über das Tragen eines solch unwürdigen Kleidungsstücks. Wenn ich die Aufforderung des Landtagspräsidenten an Frau Muhsal,