Protokoll der Sitzung vom 30.09.2016

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: So etwas ma- chen Sie!)

Eintritt ist frei, Sie sind nach wie vor alle herzlich eingeladen. Die Häppchen sind allerdings leider weg. Aber daran sehen Sie, wir sind weltoffen und tolerant in alle Richtungen.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Was allerdings bei der Eröffnung zur Sprache kam – hören Sie gut zu! –, war, dass der Initiator,

(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der 71-jährige Herr Waskowski aus Gera, ein angesehener Maler und Lehrer an der Volkshochschule in Gera, sich seit Monaten bemüht, von allen politischen Organisationen und vom Ministerpräsidenten hier in Thüringen Unterstützung zu bekommen. Er hat uns aufgezählt, dass er alle Landtagsfraktionen angeschrieben hat. Er hat uns aufgezählt, er hat die Bundestagsfraktionen angeschrieben, er hat uns aufgezählt, er hat die Ministerpräsidenten angeschrieben und den Zentralrat der Muslime angeschrieben, weil er ein Ziel hat: Im nächsten Jahr den Maler Pa Afrudin aus Indonesien nach Deutschland zu bekommen. Das ist ein muslimischer Maler aus Indonesien, der sich vornehmlich mit behinderten Kindern in Indonesien – das ist ein Riesenproblem in Indonesien – beschäftigt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollen zum Thema re- den!)

(Beifall AfD)

Das ist ein Herzenswunsch des Herrn Waskowski, diesen Maler nach Deutschland zu bekommen. Dafür braucht Herr Waskowski ungefähr 1.500 Euro. Er hat alle von Ihnen angeschrieben. Von einem Großteil kam gar keine Reaktion, hat er gesagt. Von den Linken kam irgendein vierseitiges Formular, was er ausfüllen sollte, es aber nicht konnte, weil er kein Verein ist. Herr Ramelow hat geschrieben: Viel Glück, ich kann Ihnen nicht helfen. Die Einzigen, die sich um ihn gekümmert haben, war die AfD-Fraktion aus dem Thüringer Landtag, und zwar dadurch, dass wir oben diese Ausstellung machen und da die Bilder auch käuflich erworben werden können und von uns Abgeordneten auch erworben werden.

(Beifall AfD)

Wir haben auch fleißig gespendet. So sieht die Wahrheit aus. Labern hier im Landtag, meine Damen und Herren, das machen Sie! Handeln hier im Landtag, das machen wir!

(Beifall AfD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Brandner hat mich natürlich ein wenig motiviert, noch einmal nach vorn zu kommen. Ich erzähle es Ihnen aber auch gern noch mal sehr deutlich. Nur weil im Thema des Antrags das Wort „christlich“ vorkommt, ist es noch lange kein abgeschriebener Antrag von Ihnen. Weder hecheln wir der AfD hinterher, noch sonst etwas.

(Beifall CDU)

Wir haben Ihren Antrag im April aus gutem Grund abgelehnt. Das habe ich begründet. Wir haben einen Antrag, inhaltlich völlig anders aufgestellt, noch einmal hier als CDU-Antrag eingebracht, weil der Grundsatz gilt – das habe ich gestern schon einmal sehr deutlich gesagt –: Wenn hier ein Antrag ordentlich vorgelegt wird, Herr Brandner, wo der Inhalt passt und wo auch die Dinge im Antrag vernünftig begründet sind, dann ist es der CDU-Fraktion – das sage ich noch einmal sehr deutlich – völlig gleich, ob der Antrag von der AfD, von der Linken, von der SPD oder von den Grünen kommt. Wenn es inhaltlich fundiert, ordnungsgemäß begründet und umzusetzen ist, stimmen wir diesen Anträgen natürlich auch gern zu.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Referieren Sie jetzt schon wieder AfD-Positionen?)

Aber wenn Anträge schlecht gemacht sind, inhaltlich nicht passen und sich dann hier vorn hingestellt wird, wir würden in irgendeiner Form diese Anträge kopieren – diese schlechten Anträge, die eingebracht werden –, dann müssen wir diese Anträge natürlich ablehnen, Herr Brandner.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Da haben Sie recht! Das machen Sie permanent!)

Das ist nichts anderes als das, was wir in den letzten Wochen und Monaten und Jahren gesagt haben. Also Kollegen der AfD-Fraktion genauso wie Kollegen des restlichen Hauses: Wenn es hier einen vernünftigen Antrag gibt, dann sind wir gern bereit, in den Ausschüssen über diese Anträge zu diskutieren, und bügeln den nicht weg. Wenn der Antrag allerdings inhaltlich nichts taugt, werden wir das hier klar benennen und dann hat dieser Antrag leider auch unsere Unterstützung nicht verdient.

(Abg. Brandner)

Deswegen habe ich gestern ausdrücklich gesagt „leider“, weil ich mir wünsche, dass wir hier im Parlament über fundierte Anträge gern streiten, auch im Ausschuss inhaltlich beraten. Deswegen auch noch einmal die Einladung an die Kollegen von RotRot-Grün, da Sie sich zu einer Hälfte durchgerungen haben – abgesehen von Nikolaus und Fronleichnam bei der SPD: Da wir uns schon ein wenig angenähert haben, dass wir über dieses Thema reden, dann bringen wir den Antrag doch in den Ausschuss, reden darüber und verändern den Antrag gemeinsam, um hier eine breite Meinung hinzubekommen und um christliche Asylbewerber besser zu schützen. Wenn wir dann auch gleich noch Asylbewerber anderer Religionen mit schützen können – warum denn nicht? Wir als CDU sind an dieser Stelle sehr offen, wir verweigern uns dem nicht. Dazu sollten wir aber im Ausschuss entsprechend diskutieren. Deswegen die herzliche Bitte: Lassen Sie uns darüber diskutieren und bügeln Sie den Antrag nicht einfach aus ideologischen Gründen weg.

(Beifall CDU)

Mir liegt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion Die Linke, vor.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich wiederhole noch mal: Herr Herrgott, wenn Sie wirklich Ihren Antrag so differenziert wie Ihre Rede hier dargeboten hätten, uns auf den Tisch gelegt hätten, hätten wir kein Problem gehabt damit, parlamentarisch offen und auch gegebenenfalls in den Ausschüssen damit zu arbeiten. Leider ist es nicht geschehen. Ihre Rede hören wir wohl, aber ablehnen tun wir es dennoch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt kommen wir zu unserem „besten“ Redner hier im Haus. Der hat schon sein Kreuz zu tragen, aber er schafft es eben immer nur mit Unwahrheiten und Lügen. Die Frage, wer zu diesem Projekt gespendet hat, sich hinzustellen und zu sagen, sie sind die Einzigen, ist eine Lüge.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt mehrere andere Personen, die zu diesem Projekt gespendet haben. Das geht von links über grün über die Mitte, bei der CDU weiß ich es nicht genau, das unterstelle ich im Einzelfall auch. Hauen Sie nicht immer solche Bolzen raus! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Damit kommen Sie keinen Schritt weiter und Ihre Redebeiträge sind eben nur die Hälfte wert.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Blechschmidt, es gibt den Wunsch nach einer Frage an Sie durch den Abgeordneten Brandner.

Gern. Der will es jetzt genau wissen.

Dann haben Sie das Wort, Herr Brandner.

Herr Blechschmidt, können Sie mir die Frage beantworten, welche der von mir genannten politischen Organisationen gespendet hat?

Ich kann Ihnen konkret sagen, dass die Stadtratsfraktion der Linken in Gera 150 Euro zu diesem Projekt dazugegeben hat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Blechschmidt, es gibt noch einen Fragewunsch. Den sehe ich aber als nicht mehr erfüllbar an, Herr Kollege Brandner. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Verspürt die Regierung den Wunsch auf einen Redebeitrag? Das kann ich aus den Reihen des Innenministeriums erkennen. Bitte schön, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unser Freistaat Thüringen präsentiert sich als ein weltoffenes Land und bietet einer bunten und vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten. Diese Vielfalt ist eine Quelle des sozialen Zusammenhalts und unseres kulturellen Reichtums. Das war in der Vergangenheit so, das ist heute so und das sollte auch in der Zukunft so bleiben. Hierfür sind aber Akzeptanz und Respekt, insbesondere vor anderen Religionen, eine unerlässliche Grundbedingung. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit – dies schließt ausdrücklich die Religionsausübung mit ein – und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sind elementare Grundlagen unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Insofern setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass alles dafür getan

(Abg. Herrgott)

werden muss, dass das im Grundgesetz verankerte Verständnis von Religionsfreiheit als gelebte Praxis gestärkt und gegen Formen der Einschränkung verteidigt wird. Hierzu sind selbstverständlich klare Grundregeln unerlässlich, die die Grenzen der jeweiligen Freiheitsausübung darstellen.

Die Fraktion der CDU fordert die Landesregierung nunmehr auf, in der Innenministerkonferenz darauf hinzuwirken, den Themenfeldkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der politisch motivierten Kriminalität um den Punkt „Hasskriminalität“ zu erweitern, mit dem Ziel, künftig religiös motivierte Kriminalität gegen Christen bzw. antichristlich motivierte Kriminalität statistisch zu erfassen. Lassen Sie mich hierzu zunächst festhalten: Der politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unter anderem gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Religionszugehörigkeit gerichtet ist und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder eine Sache oder ein Objekt richtet. Daraus ergibt sich, dass religiös motivierte Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zugerechnet werden, soweit sie der Polizei angezeigt oder in sonstiger Weise bekannt werden. Diese Delikte werden also bereits jetzt entsprechend der bundesweit einheitlich vereinbarten Kriterien für die Erfassung politisch motivierter Straftaten als „Hasskriminalität“ registriert. Für die Polizeiliche Kriminalstatistik existiert zwar ein derartiger Themenfeldkatalog nicht, eine eigene Statistik wird also nicht gesondert vorgehalten, ist aber aus den oben aufgeführten Gründen auch nicht erforderlich, weil religiös motivierte Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zuzurechnen sind. Damit ist die Forderung aus dem Antrag der Fraktion der CDU bereits umgesetzt und obsolet.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der CDU fordert des Weiteren die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Erweiterung des § 4 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003 um eine Nummer 7 „Interreligiöse Kompetenz“ einzusetzen. Gesetzgeberische Initiativen, die geeignet sind, die fachliche Qualifikation der im Bewachungsgewerbe eingesetzten Personen zu erhöhen, werden durch die Landesregierung grundsätzlich unterstützt, da derart eingesetzte Personen eine sehr sensible Tätigkeit ausüben. Die Überlegung der CDU-Fraktion, dass hierbei neben Rechtskenntnissen auch grundlegende Methoden interkulturellen Ausgleichs bzw. der Konfliktbewältigung von Bedeutung sind, wird von uns ausdrücklich geteilt. Jedoch gilt auch hier, dass der Antrag der CDU-Fraktion etwas fordert, das bereits in der Umsetzung begriffen ist. Das parlamentarische Ge

setzgebungsverfahren zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften steht kurz vor dem Abschluss. Ziel ist es, die Regelungen des Bewachungsgewerbes an die Herausforderungen der Flüchtlingsfrage anzupassen. Dies erfordert in der Folge Anpassungen der Bewachungsverordnung. Die durch die CDU-Fraktion geforderten Ergänzungen sind dem Entwurf der Änderung der Bewachungsverordnung in Form einer Ergänzung des § 4 Satz 1 Nr. 5 bereits berücksichtigt, da die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eine interkulturelle Sensibilität des Bewachungspersonals erfordert. Daher ist die interkulturelle Kompetenz künftig Bestandteil der Unterrichtung und damit nach § 5 Abs. 3 der Bewachungsverordnung auch der Sachkundeprüfung.

Weiterhin stellt die CDU-Fraktion auch in Ziffer 3 eine bereits in der Praxis weitgehend umgesetzte Forderung auf. Um Flüchtlingen die Orientierung zu erleichtern, ist es notwendig, frühzeitig Wissen über Werte und Regeln der Aufnahmegesellschaft zu vermitteln. Die Erstorientierungskurse in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, die vom Institut für interkulturelle Kommunikation durchgeführt werden, ermöglichen eine schnelle Erstorientierung und vermitteln den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeserstaufnahmeeinrichtung gesellschaftliches und kulturelles Basiswissen. Der Kursplan des Erstorientierungskurses sieht im Rahmen des Moduls 1, Leben in der Bundesrepublik, das Heranführen an die Verfassung, die Grundwerte sowie die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik vor. Die Dozentinnen und Dozenten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung gehen in Modul 1 auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit regelt, ein und sichern damit die Vermittlung von wichtigen Basiskenntnissen zur Religionsfreiheit. In diesem Rahmen werden auch die in der Anfrage benannten Inhalte des Artikels 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz angesprochen. Eine Fortentwicklung des Kursplans wäre insofern wünschenswert, als künftig nicht nur auf die positive Religionsfreiheit, sondern ergänzend auch auf die negative Glaubensfreiheit eingegangen wird, also die Freiheit, den vorhandenen Glauben zu wechseln oder an nichts glauben zu dürfen und dieses auch nicht offenbaren zu müssen.

Unter Ziffer 4 fordert die Fraktion der CDU, dafür Sorge zu tragen, dass alle in Thüringen aufgenommenen, über 14 Jahre alten Flüchtlinge unverzüglich nach ihrer Ankunft, der Registrierung und der Gesundheitsuntersuchung an diesem Erstorientierungskurs verpflichtend teilnehmen. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Zum einen erhöht eine freiwillige Teilnahme die Akzeptanz gegenüber dem Angebot. Zum anderen sollten wir Kapazitätsgründe beachten und das Festhalten an der Freiwilligkeit beibehalten. Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben keine Verpflichtung zur Teilnahme an

(Staatssekretär Götze)

einem Integrationskurs des Bundes. Die Landesregierung sieht keinen Grund, auf Landesebene schärfere Teilnahmeverpflichtungen festzuschreiben, als auf Bundesebene gelten.

(Beifall DIE LINKE)

Nicht zuletzt fordert die Fraktion der CDU, dafür Sorge zu tragen, dass die Auseinandersetzung mit Salafismus und Islamismus nicht dazu führen darf, dass christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Die Auseinandersetzung mit der Ideologisierung der islamischen Religion, das heißt dem Islamismus und seiner zurzeit dynamischsten Strömung, dem Salafismus in seiner politischen und dschihadistischen Form, hat nach Auffassung der Landesregierung keine Auswirkungen auf christliche Symbole im öffentlichen Raum. Vielmehr sieht es die Landesregierung als Aufgabe an, sich extremistischen Tendenzen jeglicher Art dauerhaft und nachhaltig entgegenzustellen und für eine friedfertige und demokratische Gesellschaft einzutreten. Ein Erfahrungssatz, demzufolge anlässlich der beschriebenen Auseinandersetzungen christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum entfernt würden, ist nicht erkennbar.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine vorstehenden Ausführungen machen deutlich, der Antrag der CDU-Fraktion ist aus Sicht der Landesregierung bereits erfüllt oder in seiner Umsetzung begriffen.

Auch der Forderung der Fraktion der AfD bedarf es nicht, um die Religionsfreiheit in Thüringen besser zu schützen. An dieser Stelle darf ich an die Plenardebatte vom 22. April dieses Jahres erinnern, in der die Fraktion der AfD einen inhaltsähnlichen Antrag gestellt hatte. Dies wurde hier bereits erwähnt. Selbstverständlich werden auch religiös motivierte Straftaten konsequent strafrechtlich verfolgt, wenn sie angezeigt oder in sonstiger Weise bekannt werden. Es ist Aufgabe der Thüringer Polizei, die Sicherheit aller in Thüringen lebenden Menschen zu sichern. Dies gilt unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung oder dem Fehlen einer solchen. Dies gilt selbstverständlich auch in den Thüringer Landeserstaufnahmestellen und in den Gemeinschaftsunterkünften. Nach wie vor gilt: Religiös motivierte Straftaten in den Flüchtlingsunterkünften sind in Thüringen nur sehr vereinzelt festzustellen. Im Jahr 2016 wurden bislang zwei solcher Fälle – eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit und eine Straftat gegen die persönliche Freiheit – polizeilich registriert. Zu vier von fünf Fällen im Jahr 2015 und in einem Fall aus dem Jahr 2016 wurden Tatverdächtige ermittelt. Natürlich sieht es die Landesregierung als ihre Aufgabe an, Radikalisierungstendenzen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Bereich des Islamismus in den Erstaufnahmestellen konsequent entgegenzutreten, diese zu unterbinden und zu verfolgen. Möglichen Hinweisen