Gefährdungssituation der Thüringer Fischfauna verhindern – Kormoranverordnung fortführen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2929
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Angler, werte Vertreter der Anglerverbände und der Fischereiwirtschaft, herzlich willkommen heute Abend hier im Plenarsaal!
Uns liegt ein Entwurf zur Änderung der Kormoranverordnung vor, mit dem die Bejagung der Kormoranbestände stark eingeschränkt wird und den zur Bejagung berechtigten Personen sowie den zuständigen Behörden erhebliche Bürokratielasten aufgebürdet werden. Insbesondere die der Fischhege verpflichteten Naturschutzverbände befürchten dramatische Auswirkungen auf die heimische Fischfauna und die Gewässer, wenn die Einschränkung der derzeitigen Ausnahmeregelung Rechtskraft erlangen sollte.
Werte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der dramatischen Situation für die heimischen Fischarten in unseren Thüringer Gewässern ist die Fortführung der Kormoranverordnung dringend notwendig. Aktuell ist ein zu hoher Kormoranbestand in Europa, Deutschland und in Thüringen eine der Hauptursachen für den schlechten Zustand der Fischfauna in vielen Fließ- und Standgewässern. Das ist wissenschaftlich belegt und bedarf keines weiteren Beweises. Der Schutz unserer heimischen Fischarten setzt vor allem den Schutz der Lebensräume voraus. Diese werden in mehrfacher Weise vom Kormoran nachteilig verändert. Insgesamt befindet sich
der Kormoran in Europa und in Deutschland in einem hervorragenden Erhaltungsstatus, welcher spezielle Schutzmaßnahmen in keinem Fall mehr rechtfertigt. Durch seine starke Vermehrung und Ausbreitung in Regionen, die er vorher nicht besiedelte – dazu gehört seit drei Jahren auch Thüringen –, ist er zu einer Tierart geworden, die nachhaltige Schäden in der Kulturlandschaft und insbesondere in den Fischpopulationen verursacht. Es ist unzumutbar, wie die für den Naturschutz zuständige Ministerin wissenschaftliche Fakten und Untersuchungen zum Thema „Kormorane in Thüringen“ ignoriert. Deshalb erwarten wir mit dem Berichtsersuchen unseres Antrags, dass uns die Landesregierung erstens darlegt, wie sie den Zustand der heimischen Fischfauna sowie die Situation des Kormorans im Verhältnis zum Fischartenschutz in Thüringen einschließlich der Bestandsentwicklung einschätzt, und dass sie uns zweitens die konkreten Maßnahmen erläutert, mit denen sie der Gefährdungssituation der heimischen Fischfauna durch zu hohe Kormoranbestände begegnen will.
Werte Kolleginnen und Kollegen, im Einklang mit den Forderungen der Thüringer Anglerverbände und der Fischereiwirtschaft fordern wir von der Landesregierung, die Befristung der Kormoranverordnung aufzuheben und die derzeitigen Regelungen vollumfänglich zu erhalten, zu prüfen, ob zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt eine ganzjährige Bejagung des Kormorans ermöglicht sowie Schlafbäume in die Bejagung einbezogen werden können, und zu prüfen, welche Regelungen zu treffen sind, um wirksame Maßnahmen gegen bestehende und entstehende Kormoranbrutkolonien ergreifen zu können. Nicht allein die Angler sollen und müssen ein Interesse an einer intakten Fischfauna Thüringens haben, wir erwarten das ebenso von einer für den Naturschutz zuständigen Ministerin. Vielen Dank.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Siegesmund das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste der Angelverbände und der Fischereiwirtschaft, die Landesregierung wird gebeten, zur anstehenden Novelle der sogenannten Kormoranverordnung zu berichten. Das will ich sehr gern tun, verbinde das auch noch mal mit dem Glückwunsch an die Abgeordnete Tasch, die heute Geburtstag hat und zu so später Stunde über Naturschutzthemen gleich mitdiskutie
Der amtliche Titel der Verordnung lautet „Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung“. Da geht vielleicht die Differenz schon los. Es geht eben um das Bundesnaturschutzgesetz und eine naturschutzfachliche Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die alte Verordnung läuft zum 31. Dezember aus. Thüringen besitzt seit 1998 eine Kormoranverordnung. Diese ist seitdem stetig in den Möglichkeiten des Abschusses des heimischen und besonders geschützten Kormorans erweitert worden. Und ja, wir nehmen unsere Verantwortung als Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sehr ernst, und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen, wenn es im Hinblick auf naturschutzfachliche Aspekte um die Novelle der Verordnung geht, zum anderen mit Blick auf die Frage des Fischschutzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zurzeit bundesweit die ausgedehntesten Regelungen zum erlaubten Abschuss des Kormorans. Er darf seit 2008 in allen Thüringer Schutzgebieten an Schlafplätzen, an allen Flüssen, Teichen, Seen und fischereiwirtschaftlichen Anlagen geschossen werden. Darüber hinaus dürfen pauschal Brutplätze zerstört werden. Das ist zwar innerhalb der letzten fünf Jahre offiziell kein einziges Mal passiert, aber das – damit Sie mal sehen, welchen Stand wir derzeit haben und welche Reichweite die derzeitige Verordnung hat – zeigt auch, warum die Debatte heute richtig ist.
2013 hat es genau hier in diesem Rund – Herr Primas war damals beteiligt – im Thüringer Landtag eine intensive und auch sehr emotionale Debatte gegeben. Herr Kummer, Frau Mühlbauer haben sich geäußert. Es gab an verschiedenen Stellen Diskussionen. Fakt ist, dass es seit 2007, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu keinem nennenswerten Ausmaß an Bruterfolgen des Kormorans mehr gekommen ist.
Jährlich werden aufgrund der durch die derzeitige Verordnung gewährten Ausnahmen die Hälfte bis 100 Prozent der durchschnittlichen jährlichen Thüringer Kormoranpopulation geschossen. Das hat keine nennenswerte Auswirkung auf diese Population. Was bedeutet das vor dem Hintergrund von höchstens minimalen Bruterfolgen in Thüringen? Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Winterdurchzügler die Bestände hier regelmäßig auffüllen. Winterdurchzügler sind Kormorane, die von den norddeutschen und bis zum Teil nordeuropäischen Küsten, zum Teil aus den
Nachbarbundesländern im Vogelzug nach Süden in Thüringen vorbeikommen. Mit den Erkenntnissen aus 18 Jahren Thüringer Kormoranverordnung können wir nur intelligente Schadensbegrenzung an bestimmten Gewässern betreiben, um auch im vorgegebenen Rahmen zu bleiben. Deshalb wird pauschal der Abschuss an fischereiwirtschaftlichen Anlagen weiterhin erlaubt sein. Deshalb wird es in Abstimmung mit dem TMIL und unter Einbeziehung des in diesem Jahr fertiggestellten „Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz 2016–2021“ für den Fischartenschutz auch andere Gewässer mit pauschalen Abschussgenehmigungen geben.
Da stimme ich Ihnen ausdrücklich nicht zu, Herr Malsch, wenn es um die Frage geht, was wir fischereiwirtschaftlich machen müssen. Da müssen wir bitte schön auch gewässerökologisch schauen, was da zu tun ist. Wenn Sie an der Stelle die gleiche Leidenschaft für das Landesprogramm entwickeln würden wie für diesen Aspekt, würde ich mich künftig freuen.
Diese Gewässer werden wir konkret benennen. Deshalb soll die neue Kormoranverordnung auch ab kommendem Jahr entfristet werden.
Die Antwort zu Frage 1 lautet: Das Artenspektrum der Thüringer Fließgewässer umfasst derzeit 39 Fischarten, 15 Arten sind in der Thüringer Roten Liste geführt. Besonderes Augenmerk verdienen in Thüringen die streng geschützten Fisch- und Rundmäulerarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Das sind Groppe, Bachneunauge, Schlammpeitzger und Bitterling. Neben anderen Fischen haben Groppe, Bachneunauge und Bitterling einen unzureichenden und der Schlammpeitzger einen schlechten Erhaltungszustand. Der aktuelle Zustand der Fischfauna weist trotz leichter Verbesserung seit der letzten Erhebung für den überwiegenden Anteil der Gewässer eine unbefriedigende bis schlechte Bewertung der Fischfauna auf. Derzeit haben nur 10 Prozent der 124 Fließgewässer eine gute Fischfauna. Der fischfaunistische Zustand von circa einem Viertel der Thüringer Gewässer wurde mit „mäßig“, 41 Prozent mit „unbefriedigend“ und 20 Prozent mit „schlecht“ bewertet.
Jetzt zum Einfluss des Kormorans: Von den im Zeitraum 2010 bis 2015 gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie befischten 240 Messstrecken ist an 20 Prozent der Gewässerabschnitte von einem Einfluss des Kormorans auf die Fischzoonose auszugehen. Die Äsche zeigt uns die grundlegenden Probleme, mit denen die Fischfauna thüringenweit zu kämpfen hat – 2013 war das sozusagen die Leitart, die hier auch diskutiert wurde. Die Äsche ist ein typischer Fisch der Flussmittelläufe der nach ihr be
nannten Äschenregion. Das geringe Vorkommen und sogar teilweise Fehlen der Äsche sind darauf zurückzuführen, dass das Wiederbesiedlungspotenzial durch Querbauwerke stark eingeschränkt wird. Querbauwerke, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, ein Landesprogramm für Gewässerökologie und für Gewässerschutz, zu dem ich auch gleich noch komme, ist die richtige Antwort auf die Frage: Was können wir für diese Population tun? Schon jetzt will ich darauf hinweisen: Monokausal argumentieren führt zu kurz. Außerdem sind die Fließgewässer arm an Strukturen. Weiterhin führen anthropogen bedingte hohe Nährstoffgehalte sowie Feinsedimenteinträge zu einer Verschlammung der Gewässersole und somit der kiesigen Laichplätze. Dadurch verliert nicht nur die Äsche ihre Kinderstuben; dazu kommt bei der winterlichen Bejagung durch den Kormoran das Fehlen der mittleren, das heißt fortpflanzungsfähigen Größenklassen. Somit haben wir den Zustand, der aktuell an einigen Thüringer Gewässern für die Äsche und andere Fischarten zu beobachten ist.
Der Kormoran weist in Deutschland einen guten, in Thüringen einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand auf. Die Rote Liste der Brutvögel Thüringens weist ihm aufgrund des Fehlens von Bruterfolgen den Status „extrem selten“ zu.
Das wollen Sie nicht hören, das ist mir schon klar. Aber Sie müssen sich schon auch auf Basis der Daten, die wir haben, an dieser Stelle mit dem Thema auseinandersetzen und nicht auf Basis von Weltbildern, die man sich zurechtzimmert.
Seit zehn Jahren stagnieren die Thüringer Bestände jährlich durchschnittlich um 1.000 bis 1.500 Tiere mit höheren Winter- und niedrigeren Sommerbeständen. Dieser Populationstrend deckt sich mit dem deutschlandweiten Kormoranmonitoring. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es so wichtig, den Ausgleich zwischen den Positionen der Fischereiverbände, der Angelverbände und der Naturschutzverbände zu suchen. Wir tun das, indem wir den Landesnaturschutzbeirat gebeten haben, hier eine Kompromisslinie aufzuzeigen, der wir auch bei der Novelle der Verordnung folgen werden.
Zu Ihrer Frage 2 – welche Aktivitäten zur Umsetzung eines Kormoranmanagements auf Landes-, nationaler und europäischer Ebene es gibt: In Thüringen existiert seit 1998 eine Verordnung zum Management des Kormorans. Folgende Flächenländer
haben ebenfalls eine solche: Das sind Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Deutschland- und europaweit gibt es kein gezieltes Management. Dies hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in der Antwort auf die schriftliche Frage 6/272 vom 30. Juni an den Deutschen Bundestag bekräftigt. Hier heißt es – ich zitiere –: „Die Europäische Kommission lehnt die Erarbeitung eines europäischen Kormoranmanagementplans ab. Sie hat interdisziplinäre Forschung zur Reduzierung des Kormoran/ Fischerei-Konflikts finanziert und eine Plattform zum Austausch verschiedener Interessengruppen unterstützt.“ Es gibt daher seit vielen Jahren Forderungen nach einem Managementplan für Kormorane. Unter anderem hat sich das Europäische Parlament im Dezember 2008 für die Erhebung wissenschaftlicher Daten als Basis für die Erstellung eines solchen Plans ausgesprochen. Auch die Bundesregierung hat sich wiederholt für einen gesamteuropäischen Kormoranmanagementplan starkgemacht, zuletzt im Juni 2011 im EU-Umweltrat. Die EU lehnt jedoch bislang ein gemeinsames europäisches Vorgehen ab. Sie hat Leitlinien zur Anwendung von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie veröffentlicht. Ihr Ziel soll es sein, den nationalen Behörden eine Hilfe für effiziente und korrekte Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände und Fischereien vor dem Kormoran zu bieten.
In der Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit für den Kormoran grundsätzlich bei den Ländern. Auf Beschluss der Agrarministerkonferenz vom Oktober 2011 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das Bundesumweltministerium kontaktiert, um eine gemeinsame Arbeitsgruppe für ein nationales deutsches Kormoranmanagement einzurichten. Diese arbeitet und auch Thüringen ist Mitglied der Arbeitsgruppe. Die Agrar- und Umweltressorts des Bundes und der Länder beschreiten damit den Weg hin zu einem europäischen Kormoranmanagement, wenn Sie so wollen, von unten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, über Jahrhunderte wurden und werden unsere Gewässer durch den Menschen verändert. Diese Eingriffe führten dazu, dass in über 90 Prozent der Fließgewässer in Thüringen keine natürlichen oder naturnahen Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen mehr vorhanden sind. Auch die natürlichen Funktionen der Gewässer, wie beispielsweise der Stoffabbau, sind gestört. Grundsätzlich ist der Schutz der heimischen Fischfauna langfristig und nachhaltig nur zu erreichen, wenn wir organische Belastungen vermindern, wie Abwassereinleitungen oder Einträge aus Landwirtschaft sie hervorrufen. Erinnern Sie sich an die erst diese Woche veröffentlichte Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen zu ho
her Nitratbelastung in unseren Gewässern und was wir da tun müssen. Ich schaue mal in Ihre Fraktion, was die Bundesebene angeht: Stichwort „Düngemittelverordnung“ – kein Vor und kein Zurück.
Die Landwirtschaft gehört aber auch zum vollständigen Bild des ökologischen Gewässerzustandes in Thüringen dazu, Herr Primas. Das ist nun mal so.
Wenn wir über den Zustand der Gewässer in Thüringen sprechen, dann auch über die Frage von Stickstoffeinträgen und anderen Sachen, auch wenn das für Sie vielleicht unbequem ist.
Der zweite Punkt, der entscheidend ist, um den Schutz der heimischen Fischfauna langfristig und nachhaltig zu erreichen, ist die Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit der Gewässer – Stichwort „Querbauwerke“. Hier reagieren wir mit dem „Landesprogramm Gewässerschutz“, mit dem wir diese Defizite aktiv angehen. Wir haben insgesamt 1.300 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit, circa 230 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und knapp 500 Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Abwasserbehandlung geplant und setzen diese jetzt auch um. Dadurch und mit der Reduzierung der Erosionseinträge in die Gewässer durch gesetzlich verankerte Gewässerrandstreifen – die Diskussion zum Wassergesetz läuft – werden wir den Lebensraum für unsere Fische deutlich verbessern können.
Zu Ihrer Frage 3 – mit welchen konkreten Maßnahmen die Landesregierung der Gefährdungssituation der heimischen Fischfauna durch zu hohe Kormoranbestände begegnen will: Über unser zukünftiges Engagement für durchgängige, strukturreiche, saubere Gewässer habe ich Ihnen eben berichtet, kann aber noch ergänzen: Ein Fischmonitoring für das Jahr 2016, das erstmals auch den Einfluss natürlicher Fressfeinde beispielsweise auf den Äschenbestand hat, führen wir durch. Die Daten liegen noch nicht vor, aber auf Basis von Daten können wir dann auch diskutieren, wenn Sie an der Stelle sagen, das ist Ihnen ein wichtiger Punkt.
Ergänzend wird die Landesregierung der Gefährdung der heimischen Fischfauna durch den Kormoran mit der Etablierung einer Flächenkulisse „Fischartenschutz“ begegnen. Diese wird erstmalig konkrete Gewässer identifizieren, in denen gefährdete Fischarten gute Lebens- und Reproduktionsbedingungen vorfinden. Das sind lokale Populationen, die durch den Kormoran bisher nachweislich geschädigt werden. Hier wird die Flächenkulisse „Fischartenschutz“ einen Schutz der Fischbestände durch pauschale Abschussgenehmigungen des Kormorans ermöglichen.