Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Jetzt war ich ziemlich großzügig, was die Debatte anbelangt. Ich finde, jetzt hat jede Fraktion Gelegenheit gehabt, zu allem Möglichen etwas zu sagen und nicht mehr zum Mehrbelastungsausgleich. Ich lasse eine Wortmeldung jetzt nur noch zu, wenn es …

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, herrlich, wunderbar! Selbstverständlich!)

Ja, ich muss es vorher ankündigen. Ich lasse es jetzt nur noch zu, wenn es um das Gesetz geht. Herr Fiedler? Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Vorsitzender dieses Landtags, ich werde natürlich nur zu diesem Gesetz mal daran erinnern, dass in diesem Gesetz einfach nur steht, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Danach kommen die Rechtsfolgen. Mehr war nicht. Wer dann hier Kita ja, Kita nein usw. debattiert, das kann man ja alles mal machen, aber da hätten wir uns schon mal ein bisschen darauf konzentrieren sollen. Ich kenne da anderes, wenn man hier vorn mal was macht, wie schnell dann der Hahn zugedreht wird.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich will noch einmal darauf hinweisen, liebe Frau Kollegin Pelke, hier geht es um nichts anderes, nicht um irgendwelche ideologischen Grundsätze, hier geht es nur darum, Gericht hat zu entscheiden, ist umzusetzen, wird nicht mehr gemacht

(Abg. Muhsal)

usw. usf. – nichts anderes. Wir sollten wieder zurückkommen, bitte schön, und das abarbeiten.

Jetzt gibt es noch eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Pelke, die Sie zulassen, Herr Fiedler?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Pelke.

Herr Fiedler, lieber Kollege, ich bin Ihnen ja sehr dankbar, dass Sie jetzt wieder zu dem Gesetzestext zurückgekehrt sind, aber stimmen Sie mir zu, dass die einleitende Diskussion zu dem anderen Thema von Ihrer Kollegin mit Bewertung angesprochen wurde?

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Nein, von Frau Pfefferlein!)

Ich finde es jetzt schade, dass Sie das infrage stellen, lieber Kollege.

Liebe Kollegin Pelke, da der Präsident gesagt hat, ich darf zu dem und dem nicht reden, sage ich Ihnen …

(Heiterkeit im Hause)

Herr Fiedler, ich würde Ihnen hier niemals das Mikrofon abdrehen, wenn Sie zur Sache reden.

Der Präsident dreht dann gleich das Mikro ab, da sage ich Ihnen trotzdem, dass die Kollegin Pfefferlein angefangen hat und meine Kollegin hat sich angeschlossen.

Herr Abgeordneter Fiedler, ich muss Ihnen recht geben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kommt ja manchmal vor!)

(Heiterkeit CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit die Aussprache. Herr Kollege Blech

schmidt möchte sicher die Ausschussüberweisung beantragen.

Ja, Herr Präsident, Sie sehen mir das von den Augen ab. Ich würde diesen Gesetzentwurf gern an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweisen.

Vielen Dank. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3076 ERSTE BERATUNG

Die Fraktion wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Dr. Voigt erhält das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden zum Reformgesetz zum Vergabegesetz. Das ist etwas, was wir in diesem Hohen Haus schon häufiger thematisiert haben immer unter der Prämisse, wie eigentlich öffentliche Aufträge von Land und von Kommunen an Private übergeben werden. Wir reden über ein Auftragsvolumen in einer Größenordnung von weit über 1 Milliarde Euro in Thüringen, das jedes Jahr durch Kommunen und durch das Land beauftragt wird. Insofern ist es natürlich wichtig, dass wir uns auch mit diesem Vergabegesetz auseinandersetzen. 2011 ist es beschlossen worden. Wir haben uns gemeinschaftlich dazu verabredet, dass wir im Jahr 2016 eine Evaluierung vornehmen. Die sollte bis zum Mai 2016 vorliegen. Heute haben wir Dezember 2016. Diese Landesregierung hat die Evaluierung immer noch nicht vorgelegt. Das zeigt, wie Sie mit Wirtschaft umgehen, nämlich stiefmütterlich. Ich finde, Thüringen, der Thüringer Mittelstand und das Handwerk sind es nicht wert, dass so mit ihnen umgegangen wird.

(Beifall CDU)

Die Kritik, die man aus den Verbänden von Betroffenen hört, auch wenn man mit den Landkreisen und Kommunen redet, ist immer sehr ähnlich: Das

(Abg. Fiedler)

Vergabegesetz ist zu kompliziert, wirtschaftshemmend und überfrachtet vor allen Dingen mit vergabefremden Kriterien. Es ist eine große Belastung für den Thüringer Mittelstand und genau aus diesem Grund legen wir ein Gesetz vor, was diese wirtschafts- und vergabehemmenden Kriterien abschaffen soll. Wir wollen die Belastung und die Bürokratie reduzieren.

(Beifall CDU)

Wir legen ein klares, ein schlankes und vor allen Dingen ein mittelstandsfreundliches Gesetz vor. Lassen Sie mich kurz skizzieren, welche Punkte darin enthalten sind. Nach einem Gespräch mit allen Kammern, mit Betroffenen, mit Unternehmen haben wir es von den 23 Paragrafen, die ursprünglich existiert haben, auf 15 reduziert, also wirklich nur auf den Kern einer Vergabe und damit auch auf den Kern und weniger Bürokratie für die Unternehmen. Wir legen Ihnen vor, alle vergabefremden Kriterien zu streichen, weil zum einen die ökologischen und sozialen Kriterien nicht einzelgesetzlich geregelt werden müssen, sondern sich auch individuell durch den Auftraggeber bemessen lassen können und vor allen Dingen, weil sie in der Thüringer Praxis gar keine richtige Anwendung gefunden haben. In den fünf Jahren, in denen diese Paragrafen drin sind, die vergabefremden Kriterien, gab es einer Kleinen Anfrage zufolge keinen einzigen Fall, wo ein Unternehmen einen Zuschlag aufgrund § 13 Thüringer Vergabegesetz getroffen hat. Wenn sie keine Anwendung findet, braucht man so eine Regelung auch nicht im Gesetz. Deswegen sind wir für die Streichung. Wir haben eine zentrale Forderung des Bundes aufgenommen, nämlich die Stärkung einer elektronischen Vergabeplattform, die wir auch stärker an die E-Vergabe koppeln wollen, und damit schaffen wir natürlich auch einen Anreiz, durch digitale Kommunikation weniger Bürokratie, weniger Papier zu produzieren. Wir greifen letztlich auch auf, dass wir eine zentrale Plattform für alle schaffen, dass nämlich nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen befördert werden, ihre Ausschreibungen über eine zentrale Plattform tätigen zu können. Dann letzter Punkt, wenn ich den noch herausgreifen darf. Es geht uns auch um die Präqualifizierung. Wir wollen uns dort im Konzert aller Bundesländer und auch des Bundes messen lassen, das heißt, die vorwettbewerbliche Eignungsprüfung soll bundesweiten Standards entsprechen und soll nicht dadurch unterlaufen werden, dass Rot-Rot-Grün hier wieder heimlich durch Verordnungen die Bürokratieschraube andreht. Der Mittelstand hat es nicht verdient, immer wieder von Ihnen weiter belastet zu werden.

(Beifall CDU)

Und wenn ich das sagen darf: Die Belastungstatbestände werden nicht weniger und die Sorge ist auch berechtigt. Sie gucken mich so erwartungsfroh an,

Herr Maier. Ich kann Ihnen sagen, Sie sollten mal die Papiere Ihres Koalitionspartners lesen. Es gibt ein Papier der Linksfraktion, wo unter anderem auch eine Vorbereitung darauf getroffen ist, wie das Vergabegesetz novelliert werden soll. Die Linke hat auch angekündigt, dass sie das im ersten Halbjahr 2017 machen will. Was sind die Maßstäbe, die in diesem internen Papier stehen? Darin steht unter anderem: Vergabespezifischer Mindestlohn von mindestens 10 Euro.

(Beifall DIE LINKE)

Darin steht, dass es eine neue Kommission geben soll, die den vergabespezifischen Mindestlohn berät. Es soll eine neue Kontrollinstanz, eine neue Kontrollkommission geben, die die Regelungen des Vergabegesetzes kontrolliert. Es soll eine Evaluierungspflicht für das Vergabegesetz geben und es sollen obligatorische Anforderungen, die weit über Bundesstandard und Standards aller anderen Bundesländer hinausgehen, letztlich in der öffentlichen Vergabe Zwang sein. Das sind alles die Forderungen Ihres Koalitionspartners. Ich kann nur eines sagen: Das zeigt, dass es nicht um weniger Bürokratie, nicht um weniger Belastung und auch nicht um weniger Kosten für den Mittelstand geht, sondern dass das, was der Mittelstand von Ihnen jetzt im nächsten Schritt zu erwarten hat, wenn das Wirklichkeit wird, eine massive Belastung, Verteuerung in den öffentlichen Aufträgen und Vergaben für unseren Mittelstand bedeutet. Ich kann nur sagen: Das hat das Thüringer Handwerk und das hat der Thüringer Mittelstand nicht verdient.

(Beifall CDU)

Genau aus diesem Grund legen wir als Unionsfraktion ein eigenes Gesetz vor, weil wir Ihnen Druck machen wollen, weil wir Ihnen ein Maßstab und ein Alternativangebot machen wollen. Wir wollen Sie mit positiven Anreizen begleiten, um zu sagen, das ist das, was draußen im Land benötigt wird. Ich weiß, Sie werden hier nachher ans Pult treten und sagen, wir müssen erst mal den Evaluierungsbericht lesen und müssen uns darauf verständigen. Dann werden Sie wieder überraschenderweise – ich sage mal – im Sommer irgendwie ein Gesetz vorlegen. Das wird immer wieder so kommen. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Bisher lehrt die Erfahrung Folgendes: Wir haben Ihnen vor zwei Jahren gesagt, Ihre Digitalisierungsstrategie ist falsch. Mit 30 Mbit sind Sie voll neben der Kappe. 50 Mbit müssen es sein. Korrektur vom Ministerium – heute, also in diesen und den letzten Monaten, eingeschwenkt auf CDU-Position. Wir haben Ihnen gesagt, Sie müssen den KMU-Test machen, weil Sie vorher wissen sollten, was Sie an Gesetzesinitiativen machen, bevor Sie eigentlich Mittelstand und Handwerk belasten. Nein, nein, nein, wollen wir nicht. Dann: Ministerium verhandelt den KMU-Test. Und dann: Meisterbonus – darüber muss ich gar

nicht reden. Also es zeigt sich immer wieder. Wir machen Ihnen Druck. Wir wollen Ihnen die Chance geben, schneller für Mittelstand und für die Bürger in diesem Freistaat zu agieren. Bitte weisen Sie es nicht einfach schroff zurück! Gucken Sie sich lieber die inhaltlichen Vorschläge an, weil ich glaube, die sind wohl begründet. Wenn Sie es nicht machen, dann belegt das wieder eines: Rot-Rot-Grün ist die wirtschaftspolitische Bremse im Freistaat. Das hat Handwerk, das hat Mittelstand nicht verdient. Arbeiten Sie einfach schneller!

(Beifall CDU)

Ich kann es Ihnen nur sagen: Sie hätten bis Mai 2016 Zeit gehabt, einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Wir sind jetzt im Dezember. Es ist wieder Zeit vergangen. Zeit, die unnütz ist, Zeit, die kostet, Zeit, die Bürokratie schafft, und Zeit, die vor allen Dingen auch an den Lebenswirklichkeiten in unseren Unternehmen in Thüringen vorbeigeht. Wissen Sie: 90 Prozent der Unternehmen, die wir im Freistaat haben, haben weniger als zehn Mitarbeiter. Die haben keine großen Rechtsabteilungen. Das sind kleine Mittelständler, die müssen jeden Auftrag, den sie von der öffentlichen Hand bekommen, selber beantragen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das sind keine Mittelständler!)

Ja, Herr Hey, Sie können gerne reden. – Von diesen kleinen Mittelständlern und Handwerkern verlangen Sie, dass noch mehr vergabefremde Kriterien reinkommen, dass sie Ewigkeitsprüfungen für viele Tatbestände machen müssen. Da können wir Ihnen nur zurufen: Schaffen Sie das ab! Es ist entweder bundesgesetzlich geregelt oder gehört nicht in so ein Vergabegesetz. Sie können an unsere Seite treten. Wir haben den Evaluierungsbericht, den Sie noch nicht veröffentlicht haben, im Wirtschaftsausschuss aufgerufen. Die Aussage war: Wir haben festgestellt, was wir in der ersten Evaluierung sagen können, das bestehende Gesetz ist befriedigend. Wissen Sie, „befriedigend“ kann nicht unser Maßstab in Thüringen sein. Wir wollen Spitze sein! Und weil wir Spitze sein wollen, müssen wir ein Vergabegesetz haben, das besser ist, als in anderen Bundesländern, besser als nur Mittelmaß und besser als eine Lex Machnig, die wir damals gemeinschaftlich auf den Weg gebracht haben, wo wir aber damals schon gesagt haben, dass die vergabefremden Kriterien falsch gewesen sind.

(Beifall CDU)

Deswegen: Machen Sie mit beim Vergabegesetz, reformieren Sie es so, dass der Thüringer Mittelstand etwas davon hat, dass die Handwerker schneller an die öffentlichen Aufträge kommen! Das ist billiger für den Steuerzahler, das ist besser für die Wirtschaft und ist am Ende gut für unser Land. Herzlichen Dank.