Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich die gegenwärtige modulare Ausbildung insbesondere in Bezug auf qualitätssichernde Elemente der Polizeiausbildung bewährt hat. Gerade die modularen Ausbildungsinhalte in den Vorbereitungslehrgängen zum mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst stellen besondere Anforderungen an personelle und materielle Ressourcen, die an den Standorten der Bereitschaftspolizei in Erfurt und Rudolstadt nicht gegeben sind. Daher kann die Bereitschaftspolizei dem Bedarf eines modernen und umfänglichen Vorbereitungsdiensts nicht genügen. Wir wollen eine moderne, leistungsfähige Polizeiausbildung, die den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist. Die gegenwärtige Ausbildung gewährleistet das. Sie ist ein Garant für den Erhalt von qualifizierten Polizeivollzugsbeamten für den Freistaat Thüringen. Die hohen Qualitätsansprüche, die wir an die Polizeiausbildung stellen, sind freilich nur eine Seite der Medaille. Die Gewinnung von geeignetem Polizeinachwuchs ist die andere Seite und nicht minder wichtig. Die Thüringer Polizei steht bei der Gewinnung von geeigneten Bewerbern im direkten Wettbewerb mit den Polizeibehörden der anderen Länder und des Bundes. Insofern müssen Standortvorteile klar herausgehoben, transparent und offensiv dargestellt werden.

Ein wesentlicher Vorteil der Thüringer Polizei bei der Gewinnung von Anwärtern ist die Ausbildung im

mittleren Polizeivollzugsdienst, die neben hoch qualifiziertem Ausbildungspersonal beste Ausbildungseinrichtungen in Meiningen vorhält. Weiterhin können sich auch Personen mit Schulabschlüssen der mittleren Reife bewerben, denen sich im Laufe des Berufslebens weitere Aufstiegsund Karrierechancen bieten. Diese Attraktivität zeigt sich unter anderem darin, dass sich beim Bildungszentrum der Thüringer Polizei als Einstellungsbehörde auch für das Ausbildungsjahr 2017 mehr als 2.000 Personen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland für eine Ausbildung bei der Thüringer Polizei beworben haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben einer angemessenen Personalausstattung der Sicherheitsbehörden zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass wir zum Schutz der Freiheit und zum Erhalt der Sicherheit in unserem Land auch die materielle Ausstattung der Sicherheitskräfte ganz besonders im Auge behalten müssen. Der veränderten Sicherheitslage entsprechend sind bereits Beschaffungen erfolgt. Darüber hatte ich in der Vergangenheit bereits im Landtag berichtet. Die bereits erfolgten und geplanten Beschaffungen werden die Thüringer Polizei in die Lage versetzen, angemessen auf eine mögliche terroristische Gefährdungslage reagieren zu können. Moderne bedarfsgerechte und an dem neuesten Stand der Technik ausgerichtete Einsatzmittel werden der Thüringer Polizei zur Verfügung gestellt. Hier erwarte ich dann aber auch die Zustimmung aller Fraktionen bei entsprechenden Haushaltsfestlegungen im kommenden Doppelhaushalt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Erst mal müssen Sie sich durchsetzen!)

Die ersten Chargen der insgesamt rund 6.000 ballistischen Schutzwesten der Schutzklasse 1 + wurden noch im zurückliegenden Jahr an Streifenbeamte der Landespolizeiinspektion Erfurt übergeben. Ebenso konnte im vergangenen Dezember ein sondergeschütztes Fahrzeug für den unmittelbaren Personenschutz in Dienst gestellt werden. Die Auslieferung eines weiteren Fahrzeugs ist für das erste Halbjahr 2017 avisiert. Das Ausschreibungsverfahren für 2.270 neue ballistische Helme der Schutzklasse 1 wurde noch im vergangenen Jahr bezuschlagt, sodass noch in diesem Monat die ersten Helme ausgegeben werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Moment bei diesem Punkt verweilen. Die Notwendigkeit der Anschaffung von Helmen ergab sich daraus, dass der vorhergehende CDU-Innenminister etwa 2.000 zu ersetzende Helme zerschreddern ließ, ohne dafür Ersatz für die Beamtinnen und Beamten auf der Straße oder im Einsatz vor Ort zur Verfügung zu stellen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleingelassen!)

(Minister Dr. Poppenhäger)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das glaube ich doch jetzt nicht!)

Das ist die Realität einer CDU-geführten Innenpolitik in Thüringen, worüber die Opposition heute sicher noch ein Wort verlieren wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Solche Fehler sollte es in der Sicherheitspolitik künftig nicht mehr geben.

(Beifall SPD)

Für die Landesregierung steht das Wohl unserer Beamtinnen und Beamten im Mittelpunkt ihrer Politik. So befinden sich derzeit etwa 100 ballistische Schutzwesten mit erhöhter Schutzwirkung in einem Ausschreibungsverfahren, sodass beispielsweise Teile der Bereitschaftspolizei noch in diesem Jahr hiermit ausgestattet werden können.

Neben diesen nicht abschließenden Beschaffungsmaßnahmen befassen wir uns gegenwärtig mit einem Pilotprojekt zur Erprobung von sogenannten Bodycams im operativen Einsatz und Streifendienst, um einen neuen Sicherheitsaspekt auf seine Praxistauglichkeit zu erproben. Ich beabsichtige, dass wir mit einem eigenen Pilotprojekt die bisherigen Erfahrungen anderer Bundesländer anreichern, aber auch thüringenspezifische Erkenntnisse gewinnen können. Ich betone aber auch, dass der Anspruch „Sicherheit und Freiheit“ bedeutet, in die Auswertung dieses Versuchs datenschutzrechtliche Erkenntnisse und Abwägungen mit einfließen zu lassen. Die Landespolizeidirektion wurde beauftragt, die für den Pilotversuch notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Wirkungen der Kamerasysteme sollen dabei im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation des Einsatz- und Streifendienstes erhoben werden. Der Einsatz unterschiedlicher Kamerasysteme soll sowohl in einer Flächenregion als auch im Ballungsraum vorgesehen bzw. erprobt werden. Die Planungen sollen bis Ende des I. Quartals 2017 abgeschlossen sein. Danach wollen wir mit der Beschaffung für die Pilotphase beginnen. Abschließende Aussagen zur präventiven Wirkung von Körperkameras bzw. zum Sicherheitsgewinn werden bis Ende 2017 im Kontext der Auswertungen weiterer gleichgearteter Projekte in Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz erwartet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat in ihrem Antrag Handlungsfelder bei der Thüringer Polizei genannt, in denen aus ihrer Sicht die innere Sicherheit verbessert werden könne. Ich stimme mit der Opposition darin überein, dass es wichtige, auch drängende Handlungsfelder gibt. Es ist jedoch erneut bemerkenswert, dass der jetzigen Opposition, der CDU, in langjähriger Regierungsverantwortung offenbar nicht gelungen ist, diese zum Teil seit Jahren bestehenden Probleme

anzugehen bzw. einer Lösung zuzuführen. Die CDU-Fraktion fordert nun, die Polizei schnell und dauerhaft von der Wahrnehmung vollzugsfremder Aufgaben zu entlasten. Ich könnte nun rhetorisch fragen, wer denn für diesen Zustand verantwortlich sei und wissentlich nichts daran geändert hat. Sie kennen die Antwort, meine Damen und Herren: Sie hatten ausreichend Zeit, sich der Frage der vollzugsfremden Aufgaben zu stellen und auch eine Lösung anzustreben. Spätestens im Zuge der Polizeistrukturreform hätte eine Befassung erfolgen müssen. Diese nun im Nachgang einzufordern, ist billige Parteipolitik.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Auf meine Initiative hat eine Expertenkommission getagt und Ergebnisse vorgelegt. Das Kabinett hat sich mit den Ergebnissen befasst und mich beauftragt, ebenfalls Umsetzungsvorschläge vorzulegen. Dazu wird auch eine Entlastung von vollzugsfremden Aufgaben gehören. Ein konkretes Beispiel will ich nennen: Gemeinsam mit dem Infrastrukturministerium werden wir dafür Sorge tragen, dass Schwerlasttransporte künftig ohne Absicherung durch Polizeibedienstete organisiert werden,

(Beifall SPD)

und hierfür die rechtlichen Grundlagen schaffen, was bisher nicht geschehen ist.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Plagiats- minister!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei einem ganzheitlichen Ansatz in der Sicherheitspolitik dürfen auch die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nicht ausgespart werden, auch wenn ständige Forderungen nach mehr Personal und Technik für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thüringer Amt für Verfassungsschutz nicht hilfreich sind. Eine angemessene und zielführende Befassung bedarf einer tieferen und längerfristigen Betrachtung. Bestehendem Veränderungsbedarf wurde unter anderem mit dem Inkrafttreten des novellierten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes am 1. Januar 2015 entsprochen und damit das Amt strukturell umorganisiert. Dieser sich stets weiterentwickelnde Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Notwendige weitere Veränderungen werden folgen. Konkrete Aussagen zu strukturellen oder personellen Veränderungen können aber erst nach Auswertung der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der gesamten Sicherheitsarchitektur erfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nochmals betonen, ja, wir benötigen einen zeitgemäßen, an der Sicherheitslage ausgerichteten Ver

(Minister Dr. Poppenhäger)

fassungsschutz, der seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend wichtige Erkenntnisse an die zuständigen Stellen – insbesondere die Polizei – weiterleitet und dadurch zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beiträgt. Dieser Erkenntnisaustausch erfolgt regelmäßig innerhalb der Thüringer Sicherheitsbehörden, so auch beispielsweise hinsichtlich der Informationen zu den sogenannten Gefährdern. Auch wenn seitens der Opposition immer wieder versucht wird, einen anderslautenden Eindruck zu erwecken, halte ich erneut fest: Es bestehen weder innerhalb der Thüringer Sicherheitsbehörden noch zu den Sicherheitsbehörden anderer Länder oder des Bundes Informationsdefizite hinsichtlich vorhandener Gefährder.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Aufklärung der transnational operierenden und vernetzten Terroristen ist eine Vielzahl von Behörden regional, national und insbesondere auch international tätig, deren Erkenntnisse zusammengeführt und aber auch übergreifend analysiert werden müssen. Die Gefährdungslage gebietet zum Schutz der Menschen vor terroristischen Anschlägen dringend eine gute Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Zusammenführung und Auswertung von Informationen. Nach dem Bekanntwerden der Gewalttaten des Nationalsozialistischen Untergrunds und der Auswertung der Vorkommnisse des Behördenhandelns hat es bereits gesetzliche Änderungen gegeben. So wurden beispielsweise mit der zum August 2012 in Kraft getretenen Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die dortigen Übermittlungsvorschriften überarbeitet und eine Übermittlungspflicht des Verfassungsschutzes an die Polizei und Staatsanwaltschaft bei Staatsschutzdelikten gesetzlich verankert. Weiterhin wurde mit den zum Januar 2015 in Kraft getretenen Änderungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz im Sinne eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses intensiviert und stärker institutionalisiert, insbesondere durch die gesetzliche Verankerung des Zusammenwirkens des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamts in der Thüringer Informations- und Auswertungszentrale TIAZ.

Auf Bundesebene ist nach den dschihadistischen Anschlägen in Paris und Brüssel am 30. Juli 2016 ein Gesetz in Kraft getreten, das dem besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen wird. Kernregelungen des Gesetzes sind gemeinsame Dateien, die das Bundesamt für Verfassungsschutz mit ausländischen Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann. Von Bedeutung ist weiterhin, dass bereits im Jahr 2004 das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum gegründet wurde, aber auch das im November 2012 ins Leben gerufene gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Haben wir zusammen gemacht!)

Sie waren auch beteiligt.

Diese Erfahrungen haben durchaus gezeigt, dass über eine derartige Kooperationsplattform ein deutlicher Mehrwert für die Arbeit aller beteiligten Behörden zu erzielen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich bereits zu Beginn meiner Ausführungen erwähnt habe, stellt die Forderung nach Gesetzesverschärfungen bzw. die Erweiterung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden einen stets gleichbleibenden Reflex von konservativen Parteien dar – so auch die Forderung der Fraktion der CDU, die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern.

Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Gedanken zu der Überwachung verschlüsselter Kommunikation und auch zum Thema „OnlineDurchsuchung“ anstellen, um der Komplexität dieser Bereiche gerecht zu werden.

Unstrittig ist, dass die Ermittlungsbehörden dem Stand der Technik entsprechen müssen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass eine Anpassung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden an die immer zügiger fortschreitende technische Entwicklung im Bereich der Telekommunikation erfolgt. Hierzu gehört auch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen. Wir haben hier stets die Eingriffe auch in Grundrechte in den Blick zu nehmen, die insbesondere mit verdeckten Ermittlungsmethoden einhergehen. Die beteiligten Behörden müssen sich das technische Know-how erschließen und vorhalten, um aus immer weiter diversifizierenden technischen Kommunikationswegen gezielt die wesentlichen Informationen zu einzelnen Verdächtigen herauszufiltern und sie auch anschließend auswerten zu können. Dies setzt eine technische Ertüchtigung der Behörden und eine fachliche Befähigung der einzelnen Mitarbeiter voraus.

Beim Blick auf die Vielzahl von technischen Neuentwicklungen, Dienstanbietern und Datenmengen wird jedem deutlich, dass es sich hierbei um eine Daueraufgabe der Sicherheitsbehörden handeln muss. Es geht dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung von Kommunikationsbeziehungen und -inhalten der Bürger. Im Fokus stehen vielmehr Verdächtige, die sich gezielt neue technische Entwicklungen zunutze machen, um sich den Sicherheitsbehörden zu entziehen. Auf diese müssen individuelle und einem formalen Verfahren folgende Überwachungsmaßnahmen zugeschnitten werden. Diesen Grundüberlegungen, diesem Ansatz folgend beteiligt sich Thüringen im Rahmen einer Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an dem sicherheitspolitischen Projekt der Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums auf

(Minister Dr. Poppenhäger)

dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.

Die Innenministerkonferenz hat sich vor dem Hintergrund der Vielschichtigkeit von Kommunikationsmitteln, die sich abseits klassischer Telefonie- oder E-Mail-Dienste zum Beispiel über verschiedene Chat- und Messengerfunktionen vollzieht, bereits Ende vergangenen Jahres für eine Überprüfung der rechtlichen Trennung von Telekommunikationsund Telemediendiensten eingesetzt. In einem zweiten Schritt ist dann die technische Ausstattung der Behörden entsprechend anzupassen. Die Thüringer Sicherheitsbehörden stehen hierzu in einem ständigen fachlichen Austausch mit den Kollegen in Bund und Ländern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zum Thema des Für und Wider einer verstärkten Videoüberwachung. Die Ausweitung der offenen Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten ist keine neue Forderung. Die Möglichkeit zur Videoüberwachung an den genannten Örtlichkeiten durch die Polizei ist bereits in § 33 Abs. 2 Thüringer Polizeiaufgabengesetz normiert. Die Bestimmung setzt allerdings klare Grenzen für den Einsatz der Videoüberwachung. So müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass an diesen Orten Straftaten verabredet, vorbereitet oder begangen werden. Eine bloße Ahnung, dass an diesen Örtlichkeiten etwas passieren könnte, reicht nach der Thüringer gesetzlichen Vorschrift nicht aus. Das bedeutet, dass einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Videoüberwachung eingesetzt werden kann, weil neben einer generalpräventiven, abschreckenden Wirkung auf potenzielle Aggressionen konkret Straftaten verhütet werden können. Dies ist die Rechtslage in Thüringen. Zugleich hat die Bundesregierung mit einer Initiative zur Verbesserung der Verwendungsmöglichkeiten von Videoüberwachungstechniken durch Private, wie zum Beispiel Anbieter des öffentlichen Nahverkehrs, auch hier weitere Möglichkeiten geschaffen. Wir alle haben den menschenverachtenden Tritt eines Mannes in den Rücken einer Frau auf einer Treppe in der Berliner U-Bahn in Erinnerung. Es muss also nicht immer eine anlasslose pauschale Ausweitung sein, wie Teile der CDU sie so häufig fordern. Vielmehr gilt es, dort, wo es notwendig ist, zu prüfen und zugunsten der Sicherheit dies anzupassen, und wo es nicht notwendig ist, bewusst von einer Veränderung zulasten der Freiheit abzusehen. Ich habe daher für den 13. Februar 2017 gemeinsam mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium die Präsidenten der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie den Geschäftsführer des Gemeindeund Städtebunds zu diesem Thema zu einem Gespräch in das Innenministerium eingeladen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einem weiteren Thema: Die Forderung der CDU-Fraktion,

die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder zu prüfen, ist berechtigt, kommt aber zu spät. Gegenwärtig wird in den Polizeien von Bund und Ländern im regen Austausch genau diese Fragestellung längst erörtert. Die Sicherheitsbehörden verfolgen dabei die Zielstellung, die rechtlichen Rahmenbedingungen eng an den Zielen und notwendigen polizeilichen Maßnahmen auszurichten, um maximale Präventionseffekte zu erzielen.

Abschließend möchte ich noch einen Gesichtspunkt ansprechen, einen Aspekt, der im Antrag der CDU erstaunlicherweise fehlt. Gerade aus Sicht der Fraktion der CDU wird regelmäßig betont, wie wichtig der Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten vor ballistischen Geschossen sei: Dies unterstütze ich ausdrücklich und uneingeschränkt, befürworte alle Maßnahmen, die mit einem verbesserten Schutz der Thüringer Polizei einhergehen. Der wirksamste Schutz vor diesen Gefahren ist jedoch, wenn wir es schaffen, den Zugriff auf Handfeuerwaffen zu erschweren und im besten Fall unmöglich zu machen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Grundvoraussetzung hierfür ist ein entsprechendes Waffengesetz.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das Pro- blem sind illegale Waffen, nicht legale!)

Als Reaktion auf die Terroranschläge in Paris, Herr Abgeordneter Geibert, im November 2015 hat die EU-Kommission am 18. November 2015 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das unter anderem eine verschärfte Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen zum Gegenstand hatte. Diesen Vorschlag der EU-Kommission hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales im Bundesrat am 29. Januar 2016 ausdrücklich unterstützt. Ich bedauere, dass die avisierte Verschärfung des Waffenrechts aufgrund des Widerstands einzelner Mitgliedstaaten nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnte, wobei die Möglichkeit eingeräumt wurde, dass jedenfalls nationale Gesetze verschärft werden dürfen. Aus diesem Grund hat die Freie und Hansestadt Bremen im Januar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht, mit dem ein Verbot halbautomatischer, kriegswaffenähnlicher Schusswaffen erreicht werden soll. Ich unterstütze diese Bundesratsinitiative. Der Freistaat Thüringen wird dieser Initiative der Hansestadt Bremen im Bundesrat voraussichtlich beitreten. Nur durch ein solches Verbot kann die Verfügbarkeit dieser Waffen effektiv eingeschränkt und der Gefahr eines Missbrauchs dieser Waffen effektiv entgegengewirkt werden. Und das ist dann der beste Schutz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bür

(Minister Dr. Poppenhäger)