Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Generalpräventive Wirkung soll auch die Verschärfung des Strafrechts erbringen. Erst kürzlich hat sich Herr Innenminister Dr. Poppenhäger bei einer Abstimmungsrunde zu sicherheitspolitischen Fragen in Berlin im Kreise seiner Kollegen aus dem Innen- und Justizressort mit diesen darauf verständigt, dass Wohnungseinbruchdiebstähle in keinem Fall als minder schwere Straftaten erfasst werden können. Diesen Forderungen haben sich die Innenminister und -senatoren auf der Herbstsitzung vom 28. bis 30. November in Saarbrücken angeschlossen und diese bekräftigt. Wohnungseinbruchdiebstähle müssen härter sanktioniert werden. Tätern muss bewusst werden, dass keine Aussicht auf eine Reduzierung des Mindeststrafmaßes besteht. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die aktuelle Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas, mit der auf Gesetzesverschärfungen bei der Bekämpfung der Wohnungskriminalität bzw. des Wohnungseinbruchdiebstahls gedrängt wird.

(Staatssekretär Götze)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe Ihnen nunmehr eine Vielzahl von Maßnahmen dargelegt, die zur Sicherheit unseres Landes beitragen. Die Einrichtung einer Wachpolizei oder eines freiwilligen Polizeidiensts gehört hierzu nicht. Das ist für mich, für uns kein alternativer Weg zur Gewährleistung der Sicherheit vor Einbrüchen. Vielmehr braucht es auch weiterhin gut ausgebildete und ausgestattete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei uns in Thüringen. Im Oktober 2016 konnte nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im Bildungszentrum der Thüringer Polizei bzw. des Studiums an der Verwaltungsfachhochschule die Anzahl der unbesetzten Dienstposten in der Landespolizeiinspektion weiter reduziert und auf jetzt 473 zurückgefahren werden. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass es uns gelingen konnte, die Anzahl der Polizeianwärter in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 30 zusätzliche Einstellungen zu erhöhen. Dies schafft die Möglichkeit der Besetzung weiterer Dienstposten in den Folgejahren.

(Beifall SPD)

Ich kann Ihnen versichern, dass es auch in den nächsten Jahren unser Ziel ist, die Anwärterzahlen weiter deutlich auszubauen. Hinsichtlich des Personalbestands der Thüringer Polizei sind erste Schritte in die richtige Richtung bereits getan. Während der laufenden Legislaturperiode konnten weiterhin wichtige Führungsfunktionen im Polizeibereich und die damit verbundenen Planstellen besetzt werden. Unter anderem seien hier exemplarisch die Dienstposten des Präsidenten des Landeskriminalamts und seines ständigen Vertreters sowie die Leiter der Landespolizeiinspektionen in Jena, Saalfeld, Gotha,

(Beifall Abg. Hey, SPD)

Nordhausen, der Autobahnpolizeiinspektion und der Bereitschaftspolizei genannt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben die Kriminalitätsentwicklung in Thüringen stetig im Blick und passen kontinuierlich unsere Vorbereitungen an. Aufgrund der lebensbedrohlichen Einsatzlagen ist das Innenministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium zu der Überzeugung gelangt, dass weitere 3,845 Millionen Euro unabweisbar zur beschleunigten Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen notwendig sind. In dieser Höhe wird zusätzlich Schutzausrüstung für die Polizei beschafft. Das ist nicht nur ein Signal an die Thüringer Polizei, dass wir ihre gute Arbeit würdigen, sondern auch, dass wir uns für eine gute technische Ausrüstung verantwortlich zeigen.

Lassen Sie mich abschließend das Wichtigste herausstellen, nämlich nicht, bereits begangene Straftaten aufzuklären, sondern Einbrüche zu verhindern. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Publikatio

nen, beispielsweise seien hierfür die Online-Informationsportale kein-einbruch.de und polizei-beratung.de genannt. Zusätzlich werden interessierte Bürger durch kompetente Ansprechpartner in den polizeilichen Beratungsstellen der Landespolizeiinspektionen persönlich beraten. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich dafür werben, diesen kostenlosen Service auch in Anspruch zu nehmen.

Im Weiteren besteht seit November 2015 die Möglichkeit, Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz an Bestandsgebäuden von der KfW-Bankengruppe fördern zu lassen. Damit wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, seine Wohnung oder sein Haus effektiver gegen Einbrecher zu sichern. Aktuell gibt es Bestrebungen, diese Fördermöglichkeiten auch auf Neubauten auszudehnen, und wir werden dies selbstverständlich unterstützen.

Herr Staatssekretär, lassen Sie sich mal bitte unterbrechen. Also, meine Damen und Herren, ich bitte wirklich um etwas mehr Ruhe. Es ist anstrengend für den Redner bei so einer Unruhe im Raum hier. Ich denke, das Parlament hat den Sofortbericht gewollt und deswegen gehe ich jetzt davon aus, dass Sie auch die entsprechende Aufmerksamkeit dem Redner zuteil werden lassen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Da wir gerade bei der technischen Sicherung sind: Sicher können Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Holbe, sich erinnern, dass wir Anfang des letzten Jahres gemeinsam eine Präventionsmaßnahme in Artern, wo auch eine Einbruchsserie stattgefunden hat, begleitet haben. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Baustein in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und auch in der Prävention, um Einbrüchen vorzubeugen. Ebenso lassen wir gemeinsam mit der Thüringer Polizei nichts unversucht, um die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu ermuntern, die Präventionsangebote der Thüringer Polizei und des Programms der polizeilichen Kriminalprävention der Länder in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. Hierzu erfolgt regelmäßig die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, wie erst kürzlich im Rahmen der Messe „Reisen & Caravan“ in Erfurt.

Was die von dem Antrag angemahnte Verbesserung der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte anbelangt, ist dies ein Anliegen, das uns allen am Herzen liegen sollte. Und ich denke, hierin sind sich auch der Justizminister und der Innenminister völlig einig. Insoweit darf ich darauf verweisen, dass dieses Hohe Haus auf Vorschlag der Landesregierung in dem aktuellen Dop

(Staatssekretär Götze)

pelhaushalt zusätzliche R1-Stellen für Richter und Staatsanwälte ausgewiesen und damit die Anstrengungen für eine bessere Ausstattung der Justiz bereits in einem nicht unerheblichen Umfang vorangebracht hat. Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich Wohnungseinbruch mag, wie in dem Antrag vorgesehen, erwogen werden. Ich bin allerdings skeptisch, dass diese positive Wirkung bei der Bekämpfung dieses Deliktbereichs tatsächlich erreicht werden kann. Die justizielle Verfolgung von Wohnungseinbruchdiebstählen gehört seit jeher zum Rüstzeug eines jeden Staatsanwalts und Richters. Besonderes Spezialwissen, dessen Förderung gewöhnlich mit der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfolgt wird, ist dazu nicht erforderlich. Zudem tritt diese Delinquenz flächendeckend auf, sodass es wenig Sinn zu machen scheint, eine landesweit zentral zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten, sodass der Staatsanwalt letztlich quer durch das Land reisen müsste, um die Anklagen vor Gericht zu vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zusammen mit der Thüringer Polizei haben wir ein Netzwerk aus präventiven und repressiven Maßnahmen geschaffen, an deren Effektivierung wir stetig arbeiten. Thüringen ist ein sicheres Land und wir stehen dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin in Freiheit ein gutes Leben führen und sich nicht verunsichern lassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, für den Bericht. Ich frage: Wer wünscht die Fortberatung zum Sofortbericht? Das sind alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der AfD. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags der Fraktion der AfD und zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU. Als erster Redner hat Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, das Wort.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Muss doch nicht sein!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete, werte Gäste, mit Wohnungseinbrüchen ist nicht zu spaßen. Während ihre Zahl im Jahr 2015 in Thüringen mit 1.470 Fällen einen neuen Höchststand erreichte, sank die Aufklärungsquote auf einen neuen Tiefststand von 25,7 Prozent. Bundesweit stellen Wohnungseinbruchdiebstähle mit 9,9 Prozent Wachstum an Straftaten 2015 eine der am schnell

sten zunehmenden Straftaten dar. Die Schadenssumme lag 2015 in Deutschland bei insgesamt 440 Millionen Euro, in Thüringen alleine im Zeitraum vom 1. November 2015 bis Ende Februar 2016 bei über 3 Millionen Euro. Innerhalb von ein paar Monaten kam es zu 80 Einbrüchen allein im Raum Erfurt. Zahlreiche Sonderkommissionen wurden eingerichtet. Allein die Soko in Erfurt wurde mit 30 Polizeibeamten besetzt. Gerade jetzt, wenn die dunkle Jahreszeit wiederkehrt, wollen wir wissen: Was hat es gebracht? Konnte die Aufklärungsquote spürbar verbessert werden? Sonderkommissionen und Arbeitsgruppen sind gut, die Besetzung der 587 offenen Stellen im Polizeivollzugsdienst wäre besser. Auch das Landeskriminalamt, insbesondere die Abteilung 4 – Technik –, muss personell und technisch gestärkt werden. Es darf nicht sein, dass es mehrere Monate dauert, bis die DNA-Spuren von Einbrechern ausgewertet werden. Die Aufträge der Polizei sind zeitnah und so schnell wie möglich zu bearbeiten. Dafür muss die notwendige Ausrüstung bereitgestellt werden.

Wohnungseinbrüche sind keine Kavaliersdelikte. Daran, dass sie von den Einbrechern als solche aufgefasst werden, sind nicht zuletzt die unzureichende Aufklärungsquote und der sehr geringe Anteil an Verurteilungen schuld. Auf 100 Einbrüche kommen zwei bis drei Verurteilungen. Beides ist auf die bereits angesprochene mangelhafte personelle und technische Ausstattung der Polizei und des Landeskriminalamts zurückzuführen. Diesen Punkt hat auch die CDU in ihrem Alternativantrag erkannt, macht sich jedoch durch ihre eigene Politik unglaubwürdig.

(Beifall AfD)

Nur zur Erinnerung: Die Kommission zur Evaluation der Polizeistrukturreform – ja, der Reform, die von der CDU eingeleitet und vollzogen wurde – hat vor Kurzem festgestellt, dass dieses Vorhaben gescheitert ist. Nein, es gab infolge der Reform nicht mehr Blau auf der Straße, sondern weniger. Insbesondere bei der Bereitschaftspolizei und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität fehlt es schlicht und ergreifend an Personal.

Eines muss man sich als politisch Verantwortlicher immer wieder bewusst machen: Für die Betroffenen haben Wohnungseinbrüche gravierende Folgen, über den materiellen Verlust hinaus. Der Kriminologe Bartsch erklärt in einem Interview mit der ZEIT: „Das Schlimmste ist die psychische Belastung nach der Tat. Unsere Opferbefragung hat ergeben, dass zehn Prozent der Befragten nach dem Einbruch umgezogen sind, weil sie es in der Wohnung nicht mehr ausgehalten haben. Weitere 15 Prozent wären gerne umgezogen, konnten es aber nicht. Andere nehmen danach psychologische Beratung in Anspruch.“ Die menschlichen Kosten eines Einbruchs sind enorm. Die Bürger haben Angst; inner

(Staatssekretär Götze)

halb eines Jahres ist die Angst vor Diebstahl und Einbruch bundesweit um 7 Prozentpunkte gestiegen. Das zeigt, um die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden zu verbessern, muss der Staat präventiv und repressiv hart gegen Wohnungseinbruchdiebstahl vorgehen.

(Beifall AfD)

Im präventiven Bereich geschieht bereits viel. Davon zeugen die Bundesförderung für Technik, die vor Einbrüchen schützt, genauso wie kostenlose Beratungsangebote der Polizei; übrigens nicht nur am 31. Oktober, dem Tag des Einbruchs. Das sollte man nicht missverstehen.

Die steigende Zahl an Einbrüchen, die im Versuchsstadium steckenbleiben, ist ebenfalls ein guter Indikator. Dass die repressiven Maßnahmen dagegen bislang unzureichend sind, wurde bereits aufgezeigt. Thüringer leben auf keiner Insel der Seligen, auch Thüringen wird von bundesweiten Entwicklungen erfasst. So stellen in Thüringen wie im Bund ausländische Tatverdächtige einen überproportionalen Anteil am Deliktfeld dar.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ha- ben Sie nicht zugehört? Der Innenstaatsse- kretär hat doch andere Zahlen dargelegt!)

Bundesweit wuchs der Ausländeranteil bei den Wohnungseinbrüchen von 19 Prozent im Jahr 2010 auf 40,2 im Jahr 2015. In Thüringen dominierten unter anderem die ausländischen Tatverdächtigen, insbesondere Personen aus den Westbalkanstaaten. Diese stellen zusammen fast 50 Prozent aller ausländischen Tatverdächtigen. Daraus folgt für uns, dass sich die Thüringer Landesregierung, anstatt sich mit so sinnvollen Sachen wie der Fahrerlaubnis auf Arabisch und Persisch zu beschäftigen, lieber bei der Bundesregierung für die Wiedereinführung der Visumspflicht

(Beifall AfD)

für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien einsetzen sollte. Eigentlich sollte das schon die Bundesregierung selbst erkannt haben und sich dafür in Brüssel starkmachen. In Berlin wie in Erfurt besteht offensichtlich nicht nur ein Handlungs-, sondern auch ein Erkenntnisdefizit.

Daran ändert auch die geplante Anhebung des Strafrahmens nichts. Minder schwere Fälle sollen ausgeschlossen werden, eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten soll kommen. Doch Einbrecher, so fand kürzlich eine Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen heraus, lassen sich davon nicht abschrecken. Die Strafhöhe macht gar nicht so viel aus, sondern die Wahrscheinlichkeit, dass man wirklich entdeckt wird. Die ist beim Wohnungseinbruch generell niedrig. „In unserer bisherigen

Studie haben wir gesehen, dass wirklich nur 2,6 Prozent der Einbrüche mit einer Verurteilung enden“, fasste die Studienleiterin zusammen. An einer vollumfänglichen Ausstattung der Polizei und Justiz führt also kein Weg vorbei. Es bleibt weiterhin viel zu tun.

Die AfD hat bereits in der Aktuellen Stunde im Juni 2015 auf das Problem der Einbruchskriminalität entlang der Thüringer Autobahnen aufmerksam gemacht, also weit vor der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015, die im März 2016 erfolgte. Fünf Anfragen und der vorliegende Antrag zeugen von der Aufklärungsarbeit und von konstruktiven Vorschlägen. Die Landesregierung ist am Zug, über ihre Maßnahmen bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen zu berichten und vor allem im Sinne des Hab und Guts der Thüringer Bürger zu handeln.

Zum Schluss möchte ich noch einen Dank an das Innenministerium und die Beamten ausbringen, die eine Einbruchserie mit 120 Einbrüchen beendet haben, von Kosovo-Albanern verübt, was natürlich für den Ausländeranteil spricht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Adams, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Besucher hier im Thüringer Landtag, ein Wohnungseinbruch ist weit mehr als das zerstörte Schloss, die eingedrückte Tür oder das aufgebrochene Fenster. Meist ist dies vor allen Dingen ein Bruch in der persönlichen Integrität und ein Bruch mit der persönlichen Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Menschen fühlen danach Angst in den eigenen Wohnräumen und fühlen sich darin nicht mehr sicher.

Das ist für uns alle ein wichtiger Auftrag. Ich bin deshalb dem Staatssekretär sehr dankbar für seinen aufschlussreichen Bericht, den er uns gehalten hat. Ich möchte allerdings insofern auf meinen Vorredner, Herrn Henke, eingehen. Herr Henke, Sie haben in Ihrer Einführung gesagt, dass es bezeichnend sei, dass dieser Antrag so lange gebraucht hat, bis er hierherkommt. Da haben Sie dann gesagt: weil man sich ja mit anderen Dingen hat beschäftigen wollen. Sie haben auch das Wort „verschoben“ genommen. Sie müssen doch versuchen, bei der Wahrheit zu bleiben. Dieser Antrag ist ganz normal auf die Tagesordnung gesetzt worden und ganz normal nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abgearbeitet worden. Sie haben ihn im September kurz vor dem Plenum einge

(Abg. Henke)

reicht, kein Antrag schafft es dann gleich ins Plenum. Im November-Plenum ist er nicht drangekommen, im Dezember-Plenum waren wir nah dran. Diesmal ist er drangekommen. Zu erzählen, dass sich in diesem Landtag niemand für diese Frage interessieren würde, ist doch einfach nicht die Wahrheit. Herr Henke, ich fordere Sie auf, wirklich zu einer Sachlichkeit zurückzukehren und mit Ihrem Postfaktischen oder Ihren Alternativfakten aufzuhören, unbedingt aufzuhören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die großen Erfolge zum Beispiel der Soko „Dämmerung“ sind hier schon von mehreren Rednern genannt worden. Sie sind leider kein Trost für diejenigen, die Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden sind, aber sie sind guter Grund, uns hier einmal speziell bei den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeiinspektionen und des Landeskriminalamts für diese gute Arbeit zu bedanken und zu versprechen, dass wir alles dafür tun werden, um sie gut auszustatten, personell wie auch natürlich sachlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen alles versuchen und nach allen Möglichkeiten suchen, wie wir hier vorankommen können. Deshalb möchte ich mich ganz sachlich ohne alle – wie Sie immer sagen – Phrasen oder Polemik hier kurz mit den beiden Anträgen von der AfD und von der CDU auseinandersetzen. Die AfD hat in Nummer I gefordert, dass es einen Bericht gibt. Ich denke mal, der ist erfüllt worden. In Nummer II gibt es zwei Sätze. Der eine Satz geht darum, dass alle Dienstposten besetzt werden sollen. Darauf kann ich nur sagen, da haben wir gestern ja schon festgestellt, dass wir große Einigkeit haben. Wenn sich jetzt die AfD noch den Grünen inhaltlich anschließt und Ja dazu sagt, dass wir einstellen, das ist das Wichtigste,

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Richtig!)

und wir müssen schauen, dass wir natürlich auch Angestellte zur Unterstützung bekommen und die Möglichkeit für Seiteneinsteiger machen, dann, denke ich, ist die Sache schon erledigt und muss gar nicht weiter diskutiert werden.